Haushaltsplan 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan
und mittelfristiger Finanzplanung und der Wirtschaftspläne 2025
der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung
Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wurde am 10.03.2025 vom Gemeinderat erlassen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 11.03.2025 vorgelegt. Das Landratsamt Esslingen hat als zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 26.03.2025, Aktenzeichen 014-904-11, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß §§ 81 Abs. 2, 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO), 12 Abs. 1, 14 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Des Weiteren wurden folgende Genehmigungen erteilt:
Genehmigung,
- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen im Kämmereihaushalt nach § 86 Abs. 4 GemO mit 14.485.000 €; hiervon sind anteilig 0,75 Mio. € genehmigungspflichtig
- des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Kämmereihaushalt mit 1. Mio. € nach § 87 Abs. 2 GemO
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung von 480.000 € nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Eigenbetrieb Wasserversorgung von 1.250.000 € nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO
- der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen im Eigenbetrieb Wasserversorgung von insgesamt 440.000 € und im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung von 562.000 € gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO
- der Höchstbeträge der Kassenkredite in den Eigenbetrieben Abwasserbeseitigung (600.000 €) und Wasserversorgung (700.000 €) gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan 2025 mit den Wirtschaftsplänen 2025 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung liegt in der Zeit vom Montag, 31. März bis Dienstag, 08. April 2025, je einschließlich, gemäß § 81 Abs. 3 GemO im Bürgerbüro des Rathauses (Erdgeschoss), öffentlich aus.
Sie können den Haushaltsplan 2025 auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Neubauer (Fon: 07021/5000-20, E-Mail: j.neubauer@dettingen-teck.de).
Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde:
Der Haushaltsplan 2025 wird des Weiteren zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.dettingen-teck.de/haushaltssatzung.html
Er steht dort mindestens bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Dettingen unter Teck
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. März 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 20.275.000 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 22.995.000 € |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 2.720.000 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 150.000 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 150.000 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 2.570.000 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.652.617 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 21.148.269 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | - 1.495.652 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.371.762 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.452.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 3.080.238 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 4.575.890 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.000.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 298.981 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 701.019 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 3.874.871 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 14.485.000 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €.
§ 5 Steuersätze
Nachrichtlich:
Die Hebesätze wurden mit Hebesatzsatzung vom 21. Oktober 2024 ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. | für die Grundsteuer
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a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v.H.
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b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 180 v.H. |
| der Steuermessbeträge;
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2. | für die Gewerbesteuer auf | 395 v.H. |
| der Steuermessbeträge. |
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Dettingen unter Teck, den 11. März 2025
Ausgefertigt!
Haußmann
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Öffentliche Bekanntmachung
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992 (GBl. Nr. 2 Seite 21-25), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. Nr. 20 Seite 403-405), hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 10.03.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs Abwasser wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
- im Erfolgsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen
1.1 Erträge von | 1.173.000 € |
1.2 Aufwendungen von | 1.173.000 € |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 € |
- im Liquiditätsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen
2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.094.169 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | - 856.554 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 237.615 € |
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.000 € |
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 775.000 € |
2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 772.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 534.385 € |
2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 480.000 € |
2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 343.754 € |
2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 136.246 € |
2.11 Saldo des Liquiditätsplans von (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 398.139 € |
- mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
KREDITAUFNAHMEN für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 480.000 €
- mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von VERPFLICHTUNGEN, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen) von 562.000 €
5. dem Höchstbetrag der KASSENKREDITE von 600.000 €
Dettingen unter Teck, den 11.03.2025
Ausgefertigt!
Haußmann
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992 (GBl. Nr. 2 Seite 21-25), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2020 (GBl. Nr. 20 Seite 403-405), hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 10.03.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
- im Erfolgsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen
1.1 Erträge von | 908.000 € |
1.2 Aufwendungen von | - 858.000 € |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 50.000 € |
- im Liquiditätsplan mit den folgenden Gesamtbeträgen
2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 908.000 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | - 587.908 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 320.092 € |
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 1.239.000 € |
2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 1.239.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 918.908 € |
2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.250.000 € |
2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 330.602 € |
2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 918.398 € |
2.11 Saldo des Liquiditätsplans von (Saldo aus 2.7 und 2.10) | + 490 € |
- mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
KREDITAUFNAHMEN für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 1.250.000 €
- mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von VERPFLICHTUNGEN, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen) von 440.000 €
5. dem Höchstbetrag der KASSENKREDITE von 700.000 €
Dettingen unter Teck, den 11.03.2025
Ausgefertigt!
Haußmann
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dettingen unter Teck (Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.