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Wild- und Jagdschäden

Wildschäden an Streuobstwiesen

Was ist eine Streuobstwiese?
Welche Wildschäden können dort entstehen?
Wann sind Jagdgenossenschaften oder Jagdpächter ersatzpflichtig?

Das rund vierminütige Video des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg klärt alle wichtigen Fragen rund um das Thema Streuobstwiesen.

Zum Erklärvideo

Wild- oder Jagdschaden

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Gemeindeverwaltung anmeldet. Die Gemeinde bescheinigt der geschädigten Person die Anmeldung. Die Gemeinde gibt die Anmeldung der Jagdpächtergemeinschaft bekannt. Nach Erteilung der Bescheinigung ist die Gemeinde nicht mehr an dem Verfahren beteiligt.

Wiesenhobel

Die Gemeinde hat für die Behebung der Wühlschäden auf Grünland einen Wiesenhobel beschafft.  Der Wiesenhobel wird an folgende Personen kostenlos ausgeliehen:

  • Grundstückseigentümer
  • von einem Grundstückseigentümer beauftragte Firma
  • Jagdpächtergemeinschaft Dettingen

Der Wiesenhobel kann nach Voranmeldung  beim Bauhofleiter Herrn Imrich (Tel. 0171/8694796) am Bauhof Mühlstraße 13 abgeholt werden.

Hier finden Sie die Unterlagen zur letzten Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 27.06.2022

Sitzungsvorlage- Neufassung Jagdgenossenschaftsversammlung
1. Anlage zur Sitzungsvorlage
2. Anlage zur Sitzungsvorlage
3. Anlage zur Sitzungsvorlage