Sitzung am 03.02.2025
Bericht
Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 03. Februar 2025
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Erneuerung und Ausbau Wärmenetz Rauberweg
aktueller Stand und weitere Beschlüsse
Die Präsentation aus dem Gemeinderat und weitere Informationen zum Haushaltsplan 2025 finden Sie hier.
Wärmenetze werde aktuell von der Politik gefordert und gefördert. Nahwärmenetze können heizen und kühlen. Die Gemeinde Dettingen würde gerne ein Nahwärmenetz auf den Weg bringen. Dabei handelt es sich um einen zeitlich langen Prozess mit Investitionen von bis zu 9 Mio. €. Die Gemeinde geht für ca. 2 Jahre in Vorleistung und erhält die Kosten vom künftigen Wärmeversorger erstattet.
Weder der Klimaschutz noch die Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sind Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Trotzdem ist die Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Holzhackschnitzelheizanlage ist wirtschaftlich, ökologisch und ganz sicher nachhaltig, da sie mit vorhandenem Grünschnitt und Holz aus der notwendigen Gehölzpflege betrieben wird.
Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Wärmenetz war die Wärmeplanung, welche in Dettingen bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Planung befasste sich unter anderem mit der vorhandenen Holzhackschnitzelheizanlage und den Möglichkeiten, die diese Anlage bietet. Mit der Wärmeplanung konnten Lücken in der Wärmeversorgung aufgezeigt werden.
Auf die Wärmeplanung folgend, kann nun die Erneuerung und der Ausbau des Wärmenetzes Rauberweg untersucht und ggf. geplant werden. Dieses Wärmenetz gliedert sich in drei Bauabschnitte:
- Das eigene Wärmenetz der Holzhackschnitzelheizanlage soll weiter so betrieben werden wie in den letzten 20 Jahren. Dieses umfasst die Pflegeinsel, die Verbundschule, die Teckschule, die Turnhalle und das Hallenbad. Neu dazu genommen werden soll die Schloßberghalle.
- An das vorhandene Wärmenetz soll die WEG Limburgstraße mit rd. 160 Wohneinheiten angeschlossen werden. Da die Wohnungen bereits vorhanden sind und ein Bedarf besteht, ist die Wirtschaftlichkeit vorhanden.
- Als dritter und optionaler Bauabschnitt könnte der Anschluss des in Planung befindlichen Neubaugebietes Guckenrain-Ost erfolgen.
Zur Umsetzung der drei Bauabschnitte ist an einen Bieterwettbewerb gedacht. Mit diesem hofft die Gemeinde auf wirtschaftlichere Angebote, sodass die angenommenen Kosten von bis zu 9 Mio. € gesenkt werden können. In dieser Ausschreibung kann festgelegt werden, woran der künftige Wärmepreis gekoppelt wird. Seither war der Preis an den Öl- und Gaspreis gebunden, d. h., dass er sich immer dann erhöht hat, wenn Öl und Gas teurer wurden. An eine solche Koppelung ist künftig nicht mehr gedacht. Ein Energieliefer-Contracting garantiert für die Dauer von 20 Jahren den Grundpreis; danach muss die Heizanlage wieder erneuert werden.
Als Nächstes ist nun eine Machbarkeitsstudie notwendig, für welche auch eine rechtliche Begleitung benötigt wird. Das Honorar für die Studie beläuft sich aufgrund des Projektumfangs auf 262.765.03 €. Die Honorarprognose für die rechtliche Begleitung beträgt ca. 110.000 € (brutto).
In der Sitzung hat der Gemeinderat das Büro JÄKEL mit der Vorbereitung zur Antragstellung durch die Gemeinde auf Förderung einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans nach Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) beauftragt. Der Antrag soll dann im Namen der Gemeinde gestellt und nach Erhalt eines Fördermittelbescheids die Machbarkeitsstudie angefertigt werden. Zudem wurde der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Matthias Weise aus Meckenbeuren für die rechtliche Begleitung des Gesamtprojektes zugestimmt.
(13 Jastimmen)
TOP 3
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2025
Herr Bürgermeister Haußmann informierte über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die bereits im dritten Jahr anhaltende Rezession als hausgemachte Strukturkrise in Deutschland. Unser Land ist nicht produktiv und vor allem zu teuer mit den Energie- und Lohnnebenkosten. Weiter geht er auf die Empfehlungen der Wirtschaftsweisen und deren Expertise ein, welche er teilt. Diese fordern ein 600 Milliarden-Paket für Fördergelder in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz, Wirtschaft und Verteidigung. Dafür bedarf es einer dringenden Lockerung der Schuldenbremse. Parallel dazu braucht es für alle Ebenen einen wirklichen Bürokratieabbau und lösungsorientierte Ansätze, so Herr Haußmann.
Im Weiteren sprach der Bürgermeister auch den gemeinsamen Betrieb des Hallenbades mit der Stadt Kirchheim an. Die bisher vereinbarte Vertragslaufzeit für den Standort Dettingen endet zum Ablauf des 31.12.2030. Angesichts der enormen Investitions- und Betriebskosten für ein neues Hallenbad unterbreitet Herr Haußmann der Stadt Kirchheim nochmals das Angebot, gemeinsam zu prüfen, welche Mittel erforderlich sind, um einen weiteren Betrieb des Dettinger Hallenbades bis 2040 zu gewährleisten. Die Stadt Kirchheim kalkuliert derzeit mit einer Investition von 36 Mio. Euro und einem jährlichen Abmangel von über 2 Mio. Euro. Bei einer Verlängerung der bestehenden Kooperation am Standort Dettingen könnten über 10 Jahre hinweg bis zu 20 Mio. Euro von der Stadt Kirchheim eingespart werden.
Gibt´s auch gute Nachrichten?
Dettingen hat einen großen Vorsprung in der Aufgabenerfüllung erreicht. Aber: Deshalb geht unsere Liquidität so langsam zur Neige und wir müssen deshalb in vielen Bereichen auf Sicht fahren, erläuterte Herr Haußmann.
Herr Neubauer, Kämmerer der Gemeinde, erläuterte die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2025 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis Ende 2028.
Die Präsentation zum Haushaltsplan 2025 sowie den Planentwurf finden Sie auch unter www.dettingen-teck.de, Bericht aus dem Gemeinderat vom 03.02.2025. Weitere Informationen zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen erhalten Sie auch gerne von Herrn Neubauer (Fon: 5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de).
Zunächst ging der Kämmerer auf eine Pressemitteilung der drei Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag) vom 30.10.2024 mit der Überschrift
Kommunalfinanzen auch für 2025 im freien Fall
– kommunale Gestaltungskraft, Zukunftsinvestitionen
und der gesellschaftliche Zusammenhalt geraten in Gefahr
ein.
Dabei erläuterte Herr Neubauer, dass die Kommunen 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts tragen – dabei aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens erhalten. Ein weiter so darf es nicht mehr geben, forderte er. Nach der letzten Finanzdatenerhebung des Gemeindetags Baden-Württemberg sagen 74 % der Städte und Gemeinden, dass sie keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen. Die Kommunen haben daher die klare Erwartungshaltung an den Bund, dass unserem Anliegen nach einer fairen Verteilung der Umsatzsteuer endlich nachgekommen und dieses zeitnah auf die politische Tagesordnung geholt wird. Bisher erhalten die Städte und Gemeinden nur rd. 2 % vom Umsatzsteueraufkommen, welches nach einem komplexen Schlüssel nach dem Gemeindefinanzreformgesetz verteilt wird.
Der Haushalt 2025 ist geprägt von vielen Unwägbarkeiten und Risiken – aber auch von Zuversicht, Chancen und einem großen Investitionspaket. Vor der Vorstellung der Planzahlen aus dem Haushaltsentwurf 2025 konnten dem Gemeinderat zunächst zwei erfreuliche Mitteilungen gemacht werden:
- Für die Erweiterung des Naturkindergartens um eine zweite Gruppe im vergangenen Jahr wurde der Gemeinde noch eine Landeshilfe mit 130.390 € bewilligt. Aufgrund der starken Überzeichnung des Förderprogramms nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13.05.2024 (VwV LInvP) hatte die Verwaltung mit keiner Bewilligung mehr gerechnet.
- Im letztjährigen Haushaltsplan wurde für 2024 mit einem ordentlichen Ergebnis von Minus 1.927.000 € kalkuliert. Dank einmaliger Gewerbesteuernachzahlungen und einer sparsamen Mittelbewirtschaftung schließt nun der Ergebnishaushalt 2024 voraussichtlich sogar mit einem Plus von ca. 0,7 Mio. € ab. Der veranschlagte Zahlungsmittelbedarf (Cashflow) aus dem Ergebnishaushalt wurde im Haushaltsplan 2024 mit Minus 693.488 € berechnet. Das vorläufige Rechnungsergebnis 2024 ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt von + 2.760.686,06 €. Saldiert entspricht dies einer Verbesserung von + 3.454.174,06 €. Der positive Abschluss 2024 gibt der Gemeinde einen gewissen Handlungs- und Entscheidungsspielraum für 2025. Allerdings müssen auch stets die (negativen) Auswirkungen im Kommunalen Finanzausgleich mit zweijährigem Versatz im Auge behalten werden.
ECKDATEN HAUSHALTSENTWURF 2 0 2 5:
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen und ertragswirksame Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) der Gemeinde.
Steuerkraftmesszahl 2025: | 8.742.979 € |
nachrichtlich 2024: | 8.357.422 € |
Steuerkraftsumme 2025: nachrichtlich 2024: | 10.516.671 € 9.884.263 € |
Ergebnishaushalt: | |
Ordentliches Ergebnis 2025: | - 2.799.000 € |
Finanzhaushalt: |
|
Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt: | - 1.574.652 € |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: | - 3.160.238 € |
veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: | - 4.734.890 € |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit: | 701.019 € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende: | - 4.033.871 € |
| |
geplante Kreditaufnahme 2025 im Gemeindehaushalt: davon nicht verwendete Kreditermächtigung aus 2024: | 1.500.000 € 500.000 € |
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2025: | 5.967.723,22 € |
Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2025 (6.294 Einwohner): | 948 € |
| |
Verpflichtungsermächtigungen 2025: | 14.085.000 € |
| |
Stand der Liquidität im Kernhaushaushalt zum 01.01.2025: | 5.986.853 € |
+ nicht verwendete Kreditermächtigung aus 2024 | 500.000 € |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2025: | 2.452.982 € |
für die Bewirtschaftung gesperrt (Mindestliquidität): | 350.363 € |
frei verfügbare Liquidität zum 01.01.2029 Ende Finanzplanungszeitraum: | 1.032.686 € |
Haupterträge 2025:
Grundsteuer A und B (aufkommensneutrale Umsetzung in 2025) | 1.092.500 € |
Gewerbesteuer | 4.900.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 4.699.856 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 580.269 € |
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft | 2.098.330 € |
Kommunale Investitionspauschale | 990.978 € |
Familienleistungsausgleich Zuweisungen und Zuschüsse (Bund, Land, Dritte) | 369.159 € 1.627.996 € |
Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) | 266.000 € |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Ertragszuschüsse) | 622.383 € |
Hauptaufwendungen 2025:
Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage) | 3.512.568 € |
Finanzausgleichsumlage an das Land Betriebskostenzuschuss für die Evangelische Kindertagesstätte | 2.412.525 € 1.683.000 € |
Gewerbesteuerumlage | 434.177 € |
Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage) | 49.000 € |
Personalaufwendungen | 6.029,809 € |
planmäßige Abschreibungen | 1.796.731 € |
Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2025 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet:
- Für den Ergebnishaushalt wurde ein ordentliches Ergebnis von Minus 2.649.000 € vorausberechnet. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt Minus 1.574.652 €.
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben betragen im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich 11.731.284 €.
- Die “Netto-Abschreibungen“ betragen zwischen 2025 und 2028 voraussichtlich 5.538.077 €.
- Für die Jahre 2025 bis 2028 wurde ein ordentliches Ergebnis von insgesamt Minus 5.018.000 € vorausberechnet. Dies bedeutet, dass nach den Planzahlen 2025 bis 2028 von den Abschreibungen lediglich 9,39 % erwirtschaftet werden können. Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 bis 2024 stehen ausreichend Ergebnisrücklagen zur Verfügung, sodass der gesetzliche Haushaltsausgleich sichergestellt ist.
- Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt für die Jahre 2025 bis 2028 wird voraussichtlich bei lediglich + 141.967 € liegen. Die ordentlichen Kredittilgungen in diesem Zeitraum betragen 1.105.936 €. Damit ergibt sich für diesen Zeitraum eine negative Nettoinvestitionsrate von Minus 963.969 €. Dies bedeutet, dass der laufende Betrieb keinen Deckungsbeitrag für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen zwischen 2025 und 2028 erwirtschaften kann.
- Das Investitionsprogramm 2025 bis 2028 hat im Kernhaushalt ein Volumen von 21.381.000 €. Zuschüsse und sonstige Investitionszuwendungen zu den Investitionsmaßnahmen sind zwischen 2025 und 2028 mit 13.210.079 € eingeplant. Dies entspricht einer Quote von rd. 61,78 %. Ob alle eingeplanten Zuwendungen in der berücksichtigten Höhe gewährt werden, bleibt abzuwarten. Der größte Anteil entfällt auf den Neubau einer barrierefreien Unterführung – hier wurde eine Zuwendung mit rd. 10,4 Mio. € für die Jahre 2026 bis 2028 eingeplant. Ob diese bewilligt wird, ist derzeit aufgrund verschiedener komplizierter rechtlicher Fragestellungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und dem Bundesfernstraßengesetz noch offen.
- Zur Haushaltssicherung wurde wieder jährlich eine Deckungsreserve von 50.000 € berücksichtigt – bis 2028 in Summe somit 200.000 €.
- 2025 ist eine Kreditermächtigung über 1,0 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen weitere 0,5 Mio. € aus dem Jahr 2024, welche noch bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung im Jahr 2026 verwendet werden dürfen. Insgesamt sind in den Jahren 2025 bis 2028 neue Kreditaufnahmen mit 2,25 Mio. € einberechnet. Bezogen auf das Investitionsprogramm entspricht dies einem Fremdkapitalanteil von 10,52 %. Die Netto-Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum beträgt 1.144.064 €.
Von großer Unsicherheit geprägt ist mehr denn je die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer. Dagegen stehen starke Anstiege bei der steuerkraftabhängigen Kreisumlage.
Für 2025 wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 4,9 Mio. € kalkuliert. Das Aufkommen in 2024 betrug 6.670.330 € - allerdings entfallen hiervon rd. 2,7 Mio. € auf einmalige Nachzahlungen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung wurden bereits in größerem Umfang die Vorauszahlungen für 2025 nach unten angepasst.
Neben der Gewerbesteuer fließen der Gemeinde die höchsten Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu. Für 2025 wurde ein Aufkommen von 4.699.856 € (2024: 4.479.121 €) veranschlagt.
Die Grafik zeigt den Einkommensteueranteil seit 1990:
Problematisch ist jedes Haushaltsjahr mehr, dass der Zuwachs der Aufwendungen deutlicher rasanter stattfindet als der der Erträge. Gesetzlich vorgeschriebene Standards machen in vielen Bereichen Einsparungen unmöglich.
Die Verschuldung entwickelt sich voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum im Gemeindehaushalt wie folgt:
Die größten Investitionsvorhaben 2025:
2025 sind 4.432.000 € für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die größten Maßnahmen sind:
- Modernisierung Bauhof – Restabwicklung 900.000 €
- Feuerwehr – Einsatzfahrzeuge, Geräte, Ausrüstung 238.000 €
- Wohnbaugebiet Guckenrain-Ost 90.000 €
- Maßnahmen im Sanierungsgebiet 330.000 €
- Tief- und Straßenbau (Ausbau Blumen-, Rosen- und Paradiesstraße): 800.000 €
- Neubau Unterführung – Planung 700.000 €
- Neuer Friedhof – Herstellung von weiteren Grabkammern 490.000 €
Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2025:
Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung werden als wirtschaftlich selbständige Eigenbetriebe geführt. Seit 2023 gilt verbindlich ein neues Eigenbetriebsrecht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden nach der Eigenbetriebsverordnung-Handelsgesetzbuch (EigBVO-HGB) aufgestellt. Nach § 14 Abs. 1 EigBG (Eigenbetriebsgesetz) ist für jedes Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025: |
|
| |
Erfolgsplan |
|
| |
Gesamterträge mit | 908.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 858.000 € | ||
und somit Jahresgewinn mit | 50.000 € | ||
Liquiditätsplan |
| ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.239.000 € | ||
|
| ||
Verpflichtungsermächtigungen | 440.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 1.250.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2025 |
190.510 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2025 von | 1.054.490 € | ||
|
| ||
Wasserzins für das Jahr 2025 (netto – zzgl. 7 % MwSt.) monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.) | 2,46 €/m³ 4,00 € | ||
Das Investitionsprogramm der Wasserversorgung sieht für die Jahre 2025 bis 2028 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 2.149.000 € vor.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025: |
|
| |
Erfolgsplan |
|
| |
Gesamterträge mit | 1.173.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 1.173.000 € | ||
Liquiditätsplan |
| ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 772.000 € | ||
|
| ||
Verpflichtungsermächtigungen | 562.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 480.000 € | ||
Schmutzwassergebühr 2025 beträgt |
2,37 €/m³ | ||
Niederschlagswassergebühr 2025 beträgt | 0,44 €/m² | ||
Das Investitionsprogramm der Abwasserbeseitigung sieht für die Jahre 2025 bis 2028 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 3.752.000 € vor.
Im Zuge der Zustandserfassung des Kanalnetzes im Guckenrain zeigte sich im vergangenen Jahr ein kurzfristig umzusetzender größerer Sanierungsbedarf. Für Maßnahmen in 2025 werden voraussichtlich 185.000 € benötigt – sowie jeweils weitere 200.000 € für Kanalsanierungen in 2026 und 2027. Da es sich hier um sogenannte partielle Sanierungsmaßnahmen handelt, hat die Finanzierung über den laufenden Betrieb im Erfolgsplan zu erfolgen. Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 war dieser Sanierungsumfang noch nicht bekannt. Insofern ist ab 2027 ff. mit einem deutlichen Gebührenanstieg zu rechnen.
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2025 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 10.03.2025 vorgesehen.
TOP 4
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von zwei Spenden in Höhe von insgesamt 938,99 € für die Freiwillige Feuerwehr und für allgemeine und soziale Zwecke zu und bedankte sich herzlich bei den Spendern.
(13 Jastimmen)
TOP 5 Verschiedenes
- Der Gemeinde wurde ein Zuschuss in Höhe von rd. 130.000 € entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 23. Mai 2024 (VwV LlnvP) für die 2. Gruppe des Naturkindergartens im Eulengreuth bewilligt.
- Der aktuelle Stand des Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur wurde mitgeteilt. Im Januar hat die Gemeindeverwaltung einen Gestattungsvertrag mit der Fa. GIRITECH zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von 5 Standorten in der Gemeinde abgeschlossen. Die Ladestationen sollen bis spätestens Ende 2025 errichtet werden.