Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Fördermittel der Nationalen Klimaschutzinitiative
Mit Datum vom 16. Juli 2021 erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid für eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Vorhaben: „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“. Die Projektträgerschaft für die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) wird ab dem 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Bis zum Ende des Jahres 2021 bleibt der Projektträger Jülich die zuständige Stelle.
Unter dem Förderkennzeichen 67K17062 erhält die Gemeinde eine Zuwendung von 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 58.590 €. Das entspricht einem Zuwendungsbetrag von höchstens 17.577 €.
Insgesamt werden 146 Straßenleuchten im Gemeindegebiet durch energieeffiziente LED-Leuchten ausgetauscht. Mit dem Austausch wurde die Firma Netze BW GmbH aus Kirchheim/Teck beauftragt. Der geplante Durchführungszeitraum beträgt ca. drei Monate, von voraussichtlich Mitte Mai bis Juli 2022.
Infos zur Nationalen Klimaschutzinitiative:
In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.