Lärmaktionsplanung
Öffentliche Auslegung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4 – 2024) für Dettingen
Um die Lärmbelastung europaweit nach einem einheitlichen Konzept zu minimieren, hat die Europäische Union (EU) im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Das daraufhin geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangte, dass die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Lärmaktionsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger. Damit gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Umsetzung der im Plan aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung.
Durch die Gemeinde Dettingen ist eine Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahn 8 und die Bundesstraße 465 durchzuführen. Straßenbaulastträger ist der Bund. Maßnahmen zur Lärmminderung obliegen dem Träger der Straßenbaulast – die Gemeinde Dettingen hat hier keine Zuständigkeit. 2009 wurde vom Gemeinderat der Lärmaktionsplan für Dettingen beschlossen und zuletzt 2017 und 2019 fortgeschrieben.
2024 hat nun die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4) zu erfolgen. Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für Dettingen erfolgte wiederum gemeinsam mit dem Büro Soundplan aus Backnang. Die Fortschreibung wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2024 vorgestellt und beraten. Des Weiteren wurden konkrete Forderungen – einige bereits zum wiederholten Male – vom Gemeinderat beschlossen, welche gegenüber den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Stuttgart) erhoben werden. Das Regierungspräsidium entscheidet als Vertreter für den Straßenbauträger über die eingereichten Forderungen der Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung liegt öffentlich im Zeitraum vom 25.03.2024 bis zum 19.04.2024 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses aus. Des Weiteren finden Sie die Unterlagen auch hier:
Sitzungsvorlage Gemeinderat vom 18.03.2024
Ergebnisse der Fortschreibung - Präsentatition im Gemeinderat
Berichterstattung Lärmaktionsplanung - Entwurf Kurzbericht
Lärmkartierung LUBW 2023_LDEN_Dettingen Nord-Mitte
Lärmkartierung LUBW 2023_LDEN_Dettingen Mitte-Süd
Lärmkartierung LUBW 2023_LNight_Dettingen Nord-Mitte
Lärmkartierung LUBW 2023_LNight_Dettingen Mitte-Süd
Fassadenpegel_RLS19_Tag_Dettingen Nord
Fassadenpegel_RLS19_Nacht_Dettingen Nord
Fassadenpegel_RLS19_Nacht_Dettingen Mitte
Fassadenpegel_RLS19_Nacht_Dettingen Süd
Fassadenpegel_RLS19_Tag_Dettingen Mitte
Fassadenpegel_RLS19_Tag_Dettingen Süd
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, Anregungen bis spätestens zum 19.04.2024 vorzubringen. Um schriftliche Mitteilung (gerne auch per E-Mail) wird gebeten. Etwaige Anregungen von Trägern öffentlicher Belange + der Öffentlichkeit werden gemeinsam mit dem Bericht und den vom Gemeinderat beschlossenen Forderungen bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Sie haben Fragen? Ansprechpartner im Rathaus sind:
Herr Neubauer (Fon: 07021/5000-20, E-Mail: j.neubauer@dettingen-teck.de)
Frau Schuster (Fon: 07021/5000-12, E-Mail: d.schuster@dettingen-teck.de)
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermaktionsplanung
Das Land Baden-Württemberg führt aktuell ebenfalls eine Lärmaktionsplanung durch. Die Bürgerinnen und Bürger können an der Planung mitwirken. Bis einschließlich 12. April 2024 ist dies über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg möglich. Nähere Informationen finden Sie unter: