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Archiv

Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2022 und den Hundsteuerbescheiden 2022

Grundsteuer

Aufgrund einer Umstellung der Software im Finanzwesen wird ausnahmsweise auch im Jahr 2022 den Grundstückseigentümern im Laufe des Januars ein Grundsteuerjahresbescheid für das Jahr 2022 per Post zugestellt. Die Grundsteuerjahresbescheide behalten solange ihre Gültigkeit, bis sich eine Änderung ergibt.

Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren ausführlichen Hinweise zum Grundsteuerbescheid.

Hundesteuer

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022 werden im Laufe des Januars zugestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise zum Hundesteuerbescheid.

Weitere Fördermittel für die Dettinger Ortskernsanierung bewilligt

Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte 
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Ortskern II – Kirchheimer Straße“ wurde im April 2017 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen und mit einem Förderrahmen in Höhe von zunächst 1,5 Mio. € ausgestattet. Die 2017 bewilligte Finanzhilfe des Landes beträgt 900.000 €. 

Hiervon wurden bisher bereits knapp 500.000 € für mehrere Maßnahmen verbraucht. Der Gemeinde Dettingen wurde nun vom Land Baden-Württemberg eine Aufstockung der Finanzhilfe um weitere 500.000 € bewilligt. Damit stehen für weitere Maßnahmen (z.B. Modernisierung des Bauhofgebäudes, Nachnutzung der Alten Schule, Förderung von privaten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen) in den kommenden Jahren Fördermittel mit über 900.000 € zur Verfügung. 

Förderung von privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet auch weiterhin möglich – kommen Sie gerne auf uns zu!
Die Erneuerung und Instandsetzung von Gebäuden bzw. die Neuordnung privater Grundstücke nimmt im Sanierungskonzept der Gemeinde einen maßgeblichen Stellenwert ein. Im Rahmen des Sanierungsgebietes können auch weiterhin private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. Es können grundsätzlich nur Erneuerungsvorhaben gefördert werden, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen und für deren Durchführung vor Maßnahmenbeginn zwischen Eigentümer und Gemeinde eine “Modernisierungsvereinbarung“ geschlossen wurde.

Das geplante Vorhaben muss grundsätzlich im Einklang stehen mit den Entwicklungs- und Erneuerungszielen der Gemeinde. Außerdem muss die geplante Maßnahme den Tatbestand einer umfassenden und nachhaltigen Erneuerung erfüllen – d. h. das Vorhaben muss geeignet sein, umfassend alle wesentlichen Mängel und Missstände des Gebäudes zu beseitigen und den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig zu erhöhen. Grundsätzlich nicht förderfähig sind punktuelle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie turnusmäßige Unterhaltungsarbeiten und Renovierungen. Mit Blick auf die Ortsbildgestaltung ist den qualitativen, gestalterischen und städtebaulichen Aspekten in hinreichender Weise Rechnung zu tragen. Frühzeitig vor Maßnahmenbeginn hat deshalb eine Abstimmung des Vorhabens mit der Gemeinde zu erfolgen. Die in diesem Zusammenhang festgelegten konzeptionellen, gestalterischen und städtebaulichen Maßgaben sind fester Bestandteil der zwischen Eigentümer und Gemeinde zu schließenden Modernisierungsvereinbarung.

Auch der Abbruch eines privaten Gebäudes kann gefördert werden. Die Förderung privater Grundstücksneuordnungen ist an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Wiederbebauung des Grundstückes gemäß den Entwicklungszielen und städtebaulichen/gestalterischen Maßgaben der 

Gemeinde erfolgt. In diesem Fall wird die Grundstücksfreimachung gefördert. Eine Förderung des Gebäuderestwertes findet nicht statt.

Ansprechpartner für Fragen bzw. eine Beratung sind:

Gemeinde Dettingen unter Teck                                          Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck                         Herzogstraße 6 A, 70176 Stuttgart
Herr Jörg Neubauer                                                             Herr Wolfgang Mielitz
Telefon 07021 5000-20                                                        Telefon 0711 6677-3264
j.neubauer@dettingen-teck.de                                             wolfgang.mielitz@landsiedlung.de 

Baum Nr. 1142 steht in der Limburgstraße

Seit 03.November 2020 ziert ein Spitzahorn das Pflanzbeet im Bereich der Limburgstraße 97. Unter dem Motto „Frischluft statt Feinstaub“ hat die Stiphtung Christoph Sonntag zusammen mit verschiedenen Projektpartnern eine Baumpflanzaktion ins Leben gerufen. Ziel ist dabei, versiegelte Flächen zu begrünen und damit einen Beitrag zur Luftverbesserung zu leisten. Auf Nachfrage von Christoph Sonntag nach einem möglichen Standort hat die Gemeinde Dettingen die Limburgstraße 97 vorgeschlagen und sich damit um die Teilnahme am Projekt beworben. Die Kosten für den Baum und für die Pflanzaktion wurden von der Stiftung übernommen.

Damit sind in Dettingen dieses Jahr nun 1142 zusätzliche Bäume entstanden. Auslöser war die "Aktion 1000 Bäume für 1000 Kommunen" des Gemeindetags Baden-Württemberg. In diesem Rahmen wurden im März rund 700 Bäume im Gemeindewald sowie knapp 400 Bäume durch Mitglieder des Obstbaurings und des Obst- und Gartenbauvereins sowie zahlreichen Privatpersonen gepflanzt.

Modernisierung des Feldwegs Taläcker im Herbst 2020

Zuschuss über 95.020,-- € bewilligt!
Modernisierung des Feldwegs Taläcker
Seit mehreren Jahren bereits ist die Modernisierung des Feldwegs Taläcker geplant. Aufgrund fehlender Mittel im Haushalt der Gemeinde musste die Maßnahme bisher leider zurückgestellt werden. Seit dem Jahr 2018 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Kommunen mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift zur Modernisierung des ländlichen Wegenetzes (VwV MoLWe). Der Fördersatz betrug bisher 20 % der Netto-Kosten einer Maßnahme. Bereits im Jahr 2018 wurden der Gemeinde Fördermittel für die Modernisierung des Feldwegs “Eulengreuth“ bewilligt.

Anfang des Jahres wurde nun vom Land der Fördersatz auf insgesamt 40 % der Netto-Kosten angehoben. Aufgrund der einmaligen Chance, eine erhöhte Landesförderung von 40 % zu erhalten, hat der Gemeinderat am 17.02.2020 die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Zuwendung für den Feldweg Taläcker zu beantragen. Am 13.05.2020 wurde nun vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekanntgegeben, dass Dettingen eine von insgesamt 7 Kommunen in Baden-Württemberg ist, welche erstmal eine Zuwendung nach dem erhöhten Fördersatz erhält.

Für den Feldweg Taläcker wurde der Gemeinde eine Zuwendung über 95.020,-- € bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Herbst 2020.

Pressemitteilung des Landes                    Lageplan

Für nähere Informationen dürfen Sie sich gerne an Herrn Neubauer (Fon: 5000-20; j. neubauer@dettingen-teck.de) oder an Herrn Hack (Fon: 5000-60; m.hack@dettingen-teck.de) wenden.

Bericht aus dem Gemeinderat 29.06.2020

TOP Verschiedenes
Unterschriftenaktion „Bestattungswald“ und die Fakten
Flugblatt - Bericht aus dem GemeinderatUnter dem TOP Verschiedenes erläuterte Bürgermeister Haußmann im Namen des Gemeinderates die aktuelle Situation und Einschätzung der Ereignisse zum Thema Bestattungswald und appellierte an die Bürgerschaft, dem Gemeinderat doch die Gelegenheit zu geben, diesen Prozess offen und sachorientiert mit der Bürgerschaft zu gestalten. Durch den Applaus der Gemeinderäte wurde dieser Appell deutlich unterstrichen.

Derzeit läuft bekanntlich eine Unterschriftenaktion gegen einen Bestattungswald in Dettingen. Worum geht’s da genau? Was soll unterschrieben werden? Was wird behauptet und was davon ist wahr und was nicht?

Zeit für einen kurzen Faktencheck:

1. Es gibt keinen Beschluss des Gemeinderates über das OB und WIE oder gar konkret zur Einrichtung eines Bestattungswaldes mit einer definierten Größe auf dem Käppele.

2. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.05. und im Mitteilungsblatt vom 29.05. wurde dieser Sachstand aus der Mitte des Gemeinderates nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht und veröffentlicht.

3. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.10.2019, also vor über 8 Monaten, wurde die Idee eines Bestattungswaldes ergebnisoffen vorgestellt.

4. Dabei wurde eine theoretisch mögliche Potenzialfläche auf dem Käppele von 1,9 ha (Gemeinde) plus 1,3 ha (privat) ermittelt und als Diskussionsgrundlage präsentiert. Grundstücksverhandlungen gab und gibt es keine!

5. Der Gemeinderat hat in dieser öffentlichen Sitzung beschlossen, die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Anlage auszuloten und eine Besichtigungsfahrt für Gemeinderat und Bürgerschaft zu Vergleichsobjekten sowie einen ergebnisoffenen Bürgerbeteiligungsprozess zu organisieren und zu starten.

6. Corona hat dies bisher (2020) verhindert! Das wurde am 25.05. wiederholt öffentlich und klar gesagt. Frühestens 2021 können u. E. diese Schritte gegangen werden.

7. Die im Flugblatt genannten Verkehrs- und Bestattungszahlen sind durch nichts belegt und haben keinerlei direkten Zusammenhang, sondern beziehen sich offenbar auf einen Friedwald in Wangen mit einer Größe von 15 ha, also auf eine Fläche, die 5 – 7 x so groß ist wie die für Dettingen identifizierte überhaupt theoretisch geeignete Fläche.

8. Die kolportierte Zahl der Pkw pro Bestattung von mehrfach bis zu 100 bei einer solchen (sehr speziellen) Bestattungsform ist unplausibel und widerspricht allen hierzu gemachten Erfahrungen bei bestehenden Einrichtungen.

9. Es gibt für Dettinger Verhältnisse noch keine konkrete Verkehrsprognose, weil es auch noch gar keine konkrete Basis dafür gibt. Alle anderslautenden Behauptungen sind falsch.

10. Das im Flugblatt angesprochene Anlegen eines „Baumfeldes“ auf einem der bestehenden Friedhöfe ist ein interessanter Ansatz, aber eben eine völlig andere Bestattungsform.

11. Die Behauptung, dafür gäbe es Kapazitäten, ist für den Alten Friedhof zumindest falsch. Auf dem Neuen Friedhof gibt es dafür jedenfalls keine nennenswerten verfügbaren Flächen, ohne eine Erweiterung in Betracht zu ziehen. Denkbar wäre so etwas aber jederzeit.

12. Der Gemeinderat ist immer Herr des Verfahrens und kann am Ende bestimmen über das OB und WIE, also insbesondere die Größe, die Trägerschaft oder etwa die Zulassungsvoraussetzungen für einen Friedhof:
Konkret darüber, ob neben Dettinger Einwohnern auch Auswärtige zugelassen werden und ggf. in welcher Zahl. Zwischen Schwarz und Weiß gibt es also, wie immer, viele Grautöne.

Unterschriftenaktion

Übergabe UnterschriftenaktionEine Gruppe engagierter Bürger- und Bürgerinnen übergab vergangene Woche im Rathaus einen Ordner mit insgesamt 1172 Unterschriften gegen (Zitat) "einen geplanten überregional genutzten Bestattungswald auf dem Käppele." BM Haußmann würdigte die beachtliche Leistung der Initiatoren und sagte zu, dieses Votum für die weiteren Überlegungen mit heranzuziehen. Allerdings erinnerte er nochmals an den kürzlich veröffentlichten Faktencheck hierzu. Es gäbe lediglich die Idee zu dieser Bestattungsform in Dettingen. Das im Flugblatt mit abgedruckte Beispiel aus Wangen mit 600 Bestattungen pro Jahr sei jedenfalls eine Dimension, die wohl ernsthaft und verantwortlich niemand in Dettingen in Betracht ziehen würde.

StadtTicket macht ÖPNV günstiger

Ab 1. Januar 2020 gilt in Kirchheim unter Teck und Dettingen das StadtTicket. Mit dem Ticket gehen die beiden Kommunen einen weiteren Schritt in Richtung klimafreundliche Mobilität: Der ÖPNV wird günstiger und damit attraktiver.

Wer künftig mit dem Bus innerhalb der Stadt unterwegs ist, hat mit dem neuen StadtTicket finanzielle Vorteile. Bisher waren jeweils 2,50 Euro pro Einzelfahrt fällig, für eine Hin- und Rückfahrt somit 5,00 Euro. Mit dem StadtTicket werden es künftig nur noch 3,00 Euro sein. Ein weiteres Plus: Das StadtTicket ist ein Tagesticket und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in Kirchheim unter Teck und allen Stadtteilen sowie in Dettingen. Wer mit Freunden und Bekannten Bus fährt, spart noch mehr: Das GruppenTagesTicket gibt es für 6,00 Euro, es gilt für bis zu fünf Personen. Auch das Gruppenticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in Dettingen und Kirchheim unter Teck. Das StadtTicket kann, wie alle anderen Tickets auch, im Bus, mit dem Smartphone oder am Automaten erworben werden.

Die Laufzeit des StadtTickets ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt. Im Anschluss soll dann evaluiert werden. Die Stadt Kirchheim unter Teck bezuschusst das Ticket mit rund 100.000 Euro pro Jahr, Dettingen zahlt 10.000 Euro jährlich dazu.

Ansprechpartner bei Fragen zum Thema:
Stadtverwaltung Kirchheim
Mobilitätsplaner
Thomas Bantzhaff
Alleenstraße 3
73230 Kirchheim
Fon: 07021/502-616
E-Mail: t.bantzhaff@kirchheim-teck.de

Hotel und Bank auf dem Gärtnerei-Gelände

Die wohl am häufigsten gestellte Frage in den vergangenen Monaten „Was passiert auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Diez?“ ist nun beantwortet. Die Ansiedlung eines 3-Sterne-Hotels mit dem neuen zentralen Verwaltungssitz der VR-Bank Hohenneuffen-Teck für 80 Mitarbeiter im 1. Obergeschoss auf 2.500 m² Fläche ist auf den Weg gebracht.
Am Montag stimmte der Gemeinderat dem städtebaulichen Konzept zu und legte somit den Grundstein für die weiteren Planungen. Das Hotel mit knapp 80 Zimmern soll als „Wohnzimmer des Mittelstands“ von einer Investorengruppe aus unserer Raumschaft errichtet werden. Damit entstehen auf dieser Brachfläche insgesamt rund 100 neue Arbeitsplätze, kompakt unter einem Dach. Abgerundet wird das Ganze durch das Hotelrestaurant mit großzügiger Terrasse.

Sanierungsbebiet "Kirchheimer Straße - Ortskern II"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 die Satzung für das Sanierugsbebiet "Kirchheimer Straße - Ortskern II" beschlossen.

Weitere Details

Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule

Baustellenschild - Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule

 

Bilder vom neugestalteten Innenhof

Landeszuschuss über 29.505.55 € für Dettingen

Modernisierung des Feldwegs “Eulengreuth“

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde vereinbart, die Gemeinden bei der Modernisierung ländlicher Wege zu unterstützen. Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) stellt zwischen 2018 und 2021 jährlich hierfür 2,5 Mio. € zur Verfügung. Mitte März 2018 wurde das Förderprogramm veröffentlicht.

Für 2018 ist die Modernisierung des Feldweges “Eulengreuth“ geplant. Die Gemeindeverwaltung hat noch vor Ostern einen Förderantrag eingereicht. Der Fördersatz ist 20 % der Gesamtkosten der Maßnahme  und beträgt 29.505,55 €.

Bisher wurde die Förderung nur an neun Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bewilligt. Am 13.Juni wurde im Landtag der Zuwendungsbescheid von Minister Peter Hauk an Bürgermeister Rainer Haußmann im Beisein von MdL Karl Zimmermann übergeben.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich zum Jahresende erfolgen.

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dettingen zum 01.01.2016

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die Kameralistik wird auf dieser Grundlage vom Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR – Kommunale Doppik) abgelöst. Nach den Regelungen der Gemeindehausverordnung hat die Umstellung verbindlich bis spätestens zum 01.01.2020 durch alle Kommunen zu erfolgen. Für die Gemeinden besteht kein Wahlrecht zwischen der Kameralistik und der Doppik.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dettingen hat am 10.06.2013 die Einführung des NKHR (Grundsatzbeschluss) und die damit verbundene Umstellung des Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik zum 01.01.2016 beschlossen. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgt die Haushaltsplanung und Rechnungslegung in Form der doppelten Buchführung in Konten.

Mit der Umstellung auf das NKHR wechselte das bisherige kamerale Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept. In der Kameralistik war der Geldverbrauch maßgebend für die Haushaltsplanung und –rechnung. Dadurch wurde nachgewiesen, in welchem Umfang die anfallenden Ausgaben durch Einnahmen ausgeglichen waren. Das Ressourcenverbrauchskonzept beinhaltet nicht nur kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben, sondern auch Erträge und Aufwendungen, also Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus Geschäftsvorfällen resultieren. Mit Hilfe des Ressourcenverbrauchskonzeptes soll der Verbrauch einer Generation durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Durch die Abnutzung des Sachvermögens bzw. die wirtschaftliche Wertminderung entsteht ein Ressourcenverbrauch. Dieser ist über die Abschreibungen zu erfassen.

Für die Umstellung auf das NKHR war es erforderlich, erstmalig das gesamte Vermögen der Gemeinde zum Stichtag 01.01.2016 zu bewerten und in einer Eröffnungsbilanz darzustellen. In der Eröffnungsbilanz sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen.

Mitte November 2017 wurden die Arbeiten für die Eröffnungsbilanz abgeschlossen. Die Eröffnungsbilanz ist durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung zu prüfen. Berichtigungen an der Eröffnungsbilanz können letztmals im dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden.

Mit einer Bilanzsumme von 41.393.222,27 € und einem Eigenkapital von 30.542.617,80 € entspricht dies einer Eigenkapitalquote von 73,79 % (Eigenkapitalquote 1). Die bundesweite Eigenkapitalquote 1 schwankt zwischen 6 % und 74 %.

Zur Eröffnungsbilanz

Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule

Baustellenschild - Umbau der Teckschule in eine GanztagsgrundschuleBewilligung weiterer Fördergelder von 760.000 € aus dem Ausgleichstock

Der erste Bauabschnitt wird seit den Pfingstferien 2017 umgesetzt. Insgesamt werden von der Gemeinde in den kommenden Jahren rd. 7,9 Mio. € in die Teckschule am Standort Rauberweg investiert werden. Von der Gemeindeverwaltung wurden in den vergangenen Monaten aus allen denkbaren Fördertöpfen staatliche Zuwendungen beantragt.

Im Rahmen der Schulhausbauförderung werden nur die Eingriffe am Schulgebäude gefördert, welche durch die Einführung der Ganztagsgrundschule ausgelöst werden. Die reine “Sanierung“ ist nicht zuwendungsfähig. Insofern erhält die Gemeinde hierfür voraussichtlich nur 344.000 € - eine Programmaufnahme der Gemeinde erfolgt, aufgrund der knappen Landesmittel, voraussichtlich 2018. Die Schulbauförderung entspricht damit nicht einmal 5 % der Gesamtkosten. Mittel aus dem Klimaschutz-Programm des Landes (KlimaschutzPlus) werden mit 19.558 € gewährt.

Nun kommt der Ausgleichstock ins Spiel. Der Ausgleichstock ist eine Ergänzungsförderung (zur Fachförderung Schulbau) für finanzschwache Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der Verteilungsausschuss für die Mittel im Regierungsbezirk Stuttgart hat am 25.07.2017 über die Mittelverteilung entschieden.

Der Gemeinde wurden insgesamt Investitionshilfen für die Teckschule mit 760.000 € bewilligt.

Beantragt wurden von der Gemeinde 800.000 € - dies entspricht einer Bewilligungsquote von 95 %! Grundlage für die Förderanträge für den Ausgleichstock waren Kosten von rd. 4,4 Mio. €, welche bis 2020 umgesetzt werden. Für die weiteren rd. 3,5 Mio. € (Ostbau, Mensa, Küche), welche 2021 ff. realisiert werden sollen, wird die Gemeinde zu gegebener Zeit erneut Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock beantragen.

Dennoch verbleibt ein Eigenanteil von über 6. Mio. € bei der Gemeinde. Voraussichtlich noch für dieses Jahr ist ein Kommunaler Sanierungsfonds (Bundes- und Landesmittel) für den Neubau und die Sanierung von Schulen angekündigt. Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Die Gemeinde wird auch hier einen entsprechenden Förderantrag einreichen.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Ortskern II – Kirchheimer Straße“

Befragung der Eigentümer im Gebiet

Dettingen wurde im Frühjahr mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme “Ortskern II – Kirchheimer Straße“ in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Der Gemeinde wurde eine Förderung in Höhe von 900.000,-- € bewilligt.

Mit diesen staatlichen Fördermitteln können im Sanierungsgebiet “Ortskern II – Kirchheimer Straße“  sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen unterstützt werden.

Einen besonderen Stellenwert im Sanierungskonzept der Gemeinde hat die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortskern durch die nachhaltige Erneuerung und energetische Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz oder durch die Neuordnung bzw. Neubebauung von Grundstücken. Vor Durchführung und Förderung konkreter Maßnahmen müssen jedoch nach dem Baugesetzbuch noch verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden. Bestandteil dieser Untersuchungen ist auch die Befragung aller Eigentümer im Gebiet. Alle Betroffenen erhalten hierzu vom Sanierungsberater der Gemeinde, der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, einen Fragebogen zugesandt. Die Befragung ist notwendig, um die Mitwirkungsbereitschaft und die Anregungen der betroffenen Eigentümer zu ermitteln und somit den Bedarf an Finanzmitteln für die Förderung privater Maßnahmen festlegen zu können. Sämtliche gemachte Angaben werden vertraulich behandelt werden. Hierfür bitten wir herzlich um Ihre Mitwirkung.

Um mögliche Zuschüsse aus Mitteln des Landessanierungsprogramms nicht zu gefährden, wird empfohlen, geplante Maßnahmen zunächst zurückzustellen. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung der Sanierungssatzung (voraussichtlich im Herbst 2017) können sich Eigentümer, welche eine Modernisierung beabsichtigen, dann ausführlich über die Möglichkeiten einer Förderung und die dabei zu beachtenden Bestimmungen und Voraussetzungen bei der Gemeindeverwaltung informieren. Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, für welche eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. Nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung darf mit der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen begonnen werden.  

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unser Sanierungsberater von der Landsiedlung, Herr Mielitz (Fon: 0711/6677-3264; eMail: wolfgang.mielitz@landsiedlung), oder von der Gemeindeverwaltung, Herr Neubauer (Fon: 07021/5000-20; eMail: j.neubauer@dettingen-teck.de), zur Verfügung.

Dettinger Hallenbad bleibt bis 2030 geöffnet!

2011 wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Dettinger Hallenbad im Jahr 2019 zu schließen. Man ging davon aus, dass die Stadt Kirchheim bis dahin ein eigenes Hallenbad gebaut hat und Dettingen das Kirchheimer Bad mitnutzen kann.

Doch jetzt kam alles anders! Die Stadt Kirchheim beantragte, die bisherige Hallenbadkooperation weiterzuführen. Mit dem Ergebnis:

Das Dettinger Hallenbad wird instand gesetzt und bis 2030 weiterbetrieben.

Freuen Sie sich auf viele weitere Schwimmstunden in Dettingen!

Weitere Informationen zum Hallenbad

Dettingen jetzt auch in Facebook

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Viel Spaß beim Liken, Kommentieren und Teilen!

Fuß- und Radweg nach Owen

Der Anfang ist gemacht!

Der Fuß- und Radweg entlang der Gemeindeverbindungsstraße nach Owen ist fertiggestellt. Fußgänger und Radfahrer kommen nun sicher von der Gutenberger Straße über den neuen Fuß- und Radweg auf den bestehenden Radweg „Taläcker“ bei den Hundefreunden Lenninger Tal nach Owen.

Das Projekt wurde im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit 122.700,00 € vom Land Baden-Württemberg gefördert.

Nutzen Sie bitte den neuen Radweg, damit sich Radfahrer und Autofahrer auf der Straße nicht mehr in die Quere kommen.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt bei Ihrer nächsten Radtour!

Einweihung der KiTa Wirbelwind

Große Begeisterung und Freude war den Kindern und Erzieherinnen der KiTa Wirbelwind sowie den Gästen des großen Einweihungsfestes anzusehen. Die großzügigen Räumlichkeiten wurden ebenso bestaunt wie der toll angelegte Gartenbereich.

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Einweihung der Evangelischen Kindertagesstätte Haus Regenbogen

Viel Begeisterung über die Fertigstellung der KiTa Regenbogen gab es am vergangenen Freitag beim Tag der offenen Tür. Nach rund zwei Jahren Bauzeit haben die Kinder und die Erzieherinnen das neue Gebäude bezogen. Alle genießen seit drei Wochen die neuen Räume und den tollen Garten. Neben den zahlreichen Worten zu den Gebäuden stand auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen am Projekt Beteiligten im Vordergrund. Nach dem offiziellen Teil wurden im Bistro Kaffee und Kuchen angeboten. Es gab ver-schiedene Spielstationen im Haus Regenbogen und Haus Regenbogenknirpse und jeder hatte die Möglichkeit, sich die Räumlichkeiten anzuschauen.

Als Highlight organisierte die Feuerwehr Fahrten aufs Käppele mit dem Feuerwehrauto. Den Abschluss machte ein Luftballonstart, dessen Gewinner Ende Oktober bekannt gegeben wird. Als Preise gibt es Gutscheine vom Buchcafé in Dettingen. Wir sagen allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön, dass sie zum Gelingen des Nachmittages beigetragen haben.

Bilderseite

Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern

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Seit dem 01.01.2015 besteht die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern für jedes Gebäude, egal ob Neubau oder Bestandsbauten. Rauchwarnmelder sind in allen Räumen zu installieren, in denen Personen regelmäßig schlafen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer). Außerdem müssen Räume, die als Fluchtweg dienen(z.B. Flure und Treppen), mit Rauchwarnmeldern versehen werden.
Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist bei vermieteten Objekten immer der Mieter verantwortlich. Bei nicht vermieteten Objekten der Eigentümer. Wartungsvereinbarungen und Kontrollen werden aber auch von Elektro-Geschäften angeboten.

Wichtig: Weder von der Gemeindeverwaltung noch von anderen Behörden müssen die Rauchwarnmelder kontrolliert werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Personen, die Wartungen anbieten, ins Haus zu lassen.

Das Ordnungsamt informiert

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Reisig verbrennen – Was tun?

Pflanzliche und sonstige Abfälle dürfen nur in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen (zum Beispiel beim Kompostwerk Kirchheim) entsorgt werden. Schnittgut kann auf dem Grünschnitt-Sammelplatz beim Segelfluggelände abgegeben werden.

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen ausnahmsweise auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden.

Wenn Sie beim Abbrennen der pflanzlichen Abfälle folgende Kriterien erfüllen, müssen Sie Ihr Feuer weder bei der Feuerwehr noch beim Ordnungsamt anmelden.

-          Das Grundstück befindet sich im Außenbereich

-          Das Grundstück ist mehr als 200 m von der Autobahn entfernt

-          Bundes-, Land- und Kreisstraßen sind mehr als 100 m entfernt

-          Gebäude sind mehr als 50 m entfernt

-          Es ist windstill und nicht extrem trocken

-          Es werden keine gewerblichen Abfälle verbrannt

Beachten Sie jedoch, dass die Feuerstelle so abgesichert sein muss, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann. Das Feuer und die Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Die Abfälle sind zu kleinen Haufen oder Schwaden zusammenzufassen. Weiter müssen sie trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.

Warum Sie das Reisigfeuer nicht anmelden müssen:

Alle Brandmeldungen gehen bei der Feuerwehrleitstelle in Esslingen ein. Die örtliche Feuerwehr wird über Funksender alarmiert. Das bedeutet, dass die Gemeindeverwaltung, selbst bei Kenntnis des gemeldeten Reisigfeuers, keinen Einfluss darauf nehmen kann, ob die Feuerwehr ausrückt oder nicht. Die „Anmeldung“ von Reisigfeuern bei der Feuerwehrleitstelle bewirkt hingegen, dass durch die vielen Anrufe der Notruf 112 blockiert wird und dadurch unter Umständen dringende Notrufe (Brände oder medizinische Notrufe) verzögert werden.

Bei Fragen zum Verbrennen von Reisig steht Ihnen Herr Krötz, Ordnungsamt, Zimmer 2, Tel. 5000-18, gerne zur Verfügung.