Der Wunschbaum – Eine gute Tat!
Der Wunschbaum – eine gute Tat!
Nächste Woche ist es so weit – es werden Spenderinnen und Spender für die Weihnachtsaktion gesucht, die Dettinger Kindern einen Weihnachtswunsch erfüllen wollen.
Es haben sich in den letzten Wochen tolle Weihnachtswünsche angesammelt, die bis Donnerstag, 14. November im Foyer des Rathauses an unserem schön geschmückten Weihnachtsbaum hängen.
Jeder, der gerne einem Kind einen Weihnachtswunsch erfüllen möchte, kann ab Freitag einen Stern vom Weihnachtsbaum holen, das gewünschte Geschenk (max. 20,00 €) besorgen und es weihnachtlich verpackt, mit dem Namen des Kindes versehen, bis spätestens Dienstag, 10. Dezember, im Bürgerbüro des Rathauses abgeben.
Vielen Dank auch an unsere fleißigen Sternebastler des Schülerhorts!
Informationen zur neuen Grundsteuer zum 01.01.2025
Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 vom Gemeinderat festgelegt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze für das Umstellungsjahr 2025 beschlossen:
Grundsteuer A: 300 v.H.
(Hebesatz 2024: 410 v.H.)
Grundsteuer B: 180 v.H.
(Hebesatz 2024: 410 v.H.)
Ausgangslage - Gerichtsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das Gericht damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass die bisherigen Bewertungsregeln nur noch für eine Übergangszeit bis 31.12.2024 angewandt werden dürfen. Zum 01.01.2025 erfolgt nun die Systemumstellung.
Wie berechnet sich die Grundsteuer ab 2025?
Die Grundsteuer ab 2025 wird auch weiterhin wie bisher bereits in einem sogenannten dreistufigen Verfahren ermittelt:
- Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids durch das Finanzamt.
- Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheids durch das Finanzamt.
- Im dritten und letzten Schritt errechnet jede Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen (Eigentümer) von der Gemeinde festgesetzt.
„Bestattung unter Bäumen“ ab sofort auf dem Neuen Friedhof möglich
Die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft wandelt sich. Damit verbunden sind vielfältige und unterschiedliche Erwartungen an die letzte Ruhestätte. Die Gemeinde bietet ab sofort eine neue Bestattungsart auf dem Neuen Friedhof an, die sogenannte „Bestattung unter Bäumen“.
Die neu geschaffene Baumgrabanlage südlich der Erschließungsstraße Richtung Aussegnungshalle umfasst 160 Urnengrabstellen. Jede Grabstelle kann mit zwei Urnen belegt werden. Bestattungen erfolgen ausschließlich bei den acht Lindenbäumen. Hier kann in Absprache mit dem Friedhofsamt jeweils die Grabstätte ausgesucht werden. Die Anlage ist dauerhaft begrünt und wird ausschließlich durch die Gemeinde gepflegt. Eine persönliche Gestaltung der einzelnen Grabstelle ist untersagt. Die Gebühr für die Pflege- und Mäharbeiten ist für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte (15 oder 30 Jahre) im Voraus zu bezahlen. Die aktuellen Gebühren sind unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice“ unter Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde zu finden oder können beim Friedhofsamt erfragt werden.
Die Grabplatte (Granit-Liegestein aus Tittlinger Feinkorn) wird gemeinsam mit dem Grabrecht erworben. Hierzu muss von den Nutzungsberechtigten ein Auftrag an die Gemeinde erteilt werden, Veränderungen an den Grabplatten sind nicht zulässig. Eine Namensnennung ist in Form einer Gravur auf Wunsch möglich. Zur Auswahl stehen drei Schriftarten. Ein Info-Merkblatt mit Beispiel-Gravuren erhalten Sie beim Friedhofsamt. Um die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten durchführen zu können dürfen keine aufgesetzten Buchstaben verwendet werden. Die Anbringung der Grabplatte wird durch einen von der Gemeinde beauftragten Steinmetz erfolgen. Temporär wird der Beisetzungsort mit einer kreisförmigen Edelstahlplatte mit eingravierter Baumnummer abgedeckt.
Die Nutzungszeit für Baumreihengräber (Beisetzung einer Urne) liegt bei 15 Jahren und für Baumwahlgräber (Doppelgrab) bei 30 Jahren. Eine Verkürzung der Nutzungszeit ist rechtlich nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann die Grabstätte um maximal zehn weitere Jahre verlängert werden.
Die Gemeinde übernimmt die Pflege und Gestaltung des Grabfeldes. Blumen, Grabschmuck und Ähnliches dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Die Gemeinde behält sich deshalb das Recht vor, jegliche individuelle Gegenstände am Grabfeld zu entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Friedhofsamt wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Stubbe, 07021/5000-13, m.stubbe@dettingen-teck.de.
Neubau der Unterführung “attraktiv und sicher“ - Präsentation aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 30.09.2024
Am 30.09.2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Neubau der Unterführung statt. Die Unterführung ist die Hauptverbindung zwischen dem Ortskern und unserem Ortsteil Guckenrain. Es ist der offizielle Schulweg und die Verbindung zum Schul- und Sportgebiet. Die Planung sieht eine komfortable Breite der Trasse von 6 Metern vor, sodass Fußgänger ausreichend Platz haben und Radfahrer künftig nicht mehr absteigen müssen. Jedes einzelne Detail, wie auch der vorgesehene Tageslichteinfall, trägt zur Sicherheit des Einzelnen und zur unkomplizierten Nutzung der neuen Unterführung bei. Der Neubau der Unterführung ist für die gesamte Gemeinde von immenser Bedeutung, da es sich um ein Jahrhundertprojekt handelt!
Schließung des Rathauses
Aufgrund eines Personalwechsels und verschiedenen erforderlichen und teilweise vorgeschriebenen Schulungen ist das Bürgerbüro und damit das gesamte Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch, 9. Oktober 2024
Freitag, 11. Oktober 2024
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Mittwoch, 30. Oktober 2024
Mittwoch, 6. November 2024
Mittwoch, 13. November 2024
Mittwoch, 20. November 2024
Mittwoch, 27. November 2024
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Montag, 23. Dezember 2024
Freitag, 27. Dezember 2024
In dringenden Fällen erreichen Sie das Rathaus unter der Rufnummer 5000-0 oder unter der Durchwahlnummer der Mitarbeitenden, sofern diese nicht wegen Schulungen außer Haus sind.
Wichtige/dringende Angelegenheiten, wie z.B. Express-Reisepässe, werden nach Terminvereinbarung selbstverständlich erledigt.
Tiefbauarbeiten Deutsche Glasfaser
Die nächsten Tiefbaumaßnahmen zur Verlegung der Glasfaserkabel findet voraussichtlich in KW 38 in folgenden Bereichen statt:
- - Beethovenstraße
- - Eichendorffstraße
- Gutenberger Straße / Ecke Richard-Wagner-Straße bis Ortsende Richtung Owen
- Hanfstraße
- Birkenweg
- Kesslerstraße
- Reußensteinstraße
- Heimensteinstraße
- Erkenbergstraße
- Aichelbergstraße
- Panoramaweg
Mit Wurfzetteln werden jeweils die betroffenen Anwohner rechtzeitig informiert. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen der Ein- und Ausfahrten zu rechnen.
Hilfe für den Wald im Klimawandel – regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung in Dettingen
Um die Fruchtbarkeit der Waldböden zu erhalten und die Waldbäume klimastabiler zu machen, wird im Gemeindewald Dettingen im Oktober vom Boden aus Kalk auf einer Fläche von rund 60 Hektar ausgebracht. Die Maßnahme dauert zwei bis drei Tage. Die Bodenschutzkalkung wird von der Europäischen Union gefördert.
Bodenversauerung ist immer noch ein aktuelles Thema. Zwar ist der Säureeintrag dank der Luftreinhaltemaßnahmen reduziert worden, jedoch ist ein Eintrag von Stickstoffverbindungen weiterhin vorhanden und belastet die Waldökosysteme. Zudem ist eine Säurealtlast aus den 70er und 80er Jahren in den Waldböden geblieben. Durch die Kalkgabe werden natürlichen Regenerationsprozesse der Böden unterstützt. Dies ist eine entscheidende Grundlage für klimastabile Wälder, die viele wichtige Funktionen haben, beispielsweise als Wasserfilter, Rohstofflieferant, Kohlenstoffspeicherung und Erholungsraum. Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass mit der Kalkung die Vielfalt und Häufigkeit von Bodenlebewesen spürbar ansteigt, was auch die Kohlenstoffspeicherung in den Böden verbessert. Die Bodenschutzkalkung ist Teil der Strategie zum Nachhaltigkeitsmanagement der Landesforstverwaltung. Gekalkt werden nur Flächen, die durch menschlichen Einfluss versauert sind. Von Natur aus sauere Böden stehen nicht im Fokus der Maßnahme.
Planungsgrundlage der Bodenschutzkalkung sind Untersuchungsergebnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg. Die Wissenschaftler identifizierten potenzielle Kalkungsflächen ebenso wie kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche. Dazu wurden im Vorfeld Bodenproben genommen und im Labor ausgewertet. Die geeignete Materialmischung und eine Empfehlung zur Art der Ausbringung ist in der Vorplanung der Freiburger Wissenschaftler ebenfalls enthalten.
Mit der Kalkung soll ein natürlicher Bodenzustand erreicht werden. Er ist Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität und möglichst guten Voraussetzungen für den bevorstehenden Klimawandel.
Mit einem Verblasegerät wird Kalk vom Boden aus ausgebracht. Die Kalkung hilft dem Boden, sich vom Säureeintrag der Vergangenheit zu regenerieren.
Foto: Markus Sihorsch
Bitte beachten - aktuelle Informationen zum Glasfaserausbau in Dettingen
Die Gemeindeverwaltung wurde in den vergangenen Tagen von Anliegern aus dem Bereich der nördlichen Kirchheimer Straße sowie der Rosenstraße informiert, dass dort Vertriebsmitarbeiter eines anderen namhaften Telekommunikationsunternehmens um einen Vertragsabschluss für Glasfaseranschlüsse wirbt. Dabei erfolgt von diesem die Aussage, die Deutsche Glasfaser würde den Ausbau in Dettingen einstellen.
Diese Aussage ist ausdrücklich falsch!
Die Deutsche Glasfaser baut auch weiterhin unverändert die Glasfaserinfrastruktur in Dettingen aus.
Wir weisen auf Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht hin, sofern Sie nun zwei Glasfaserverträge abgeschlossen haben sollten.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits Kontakt mit diesem Telekommunikationsunternehmen zur Klärung des Sachverhaltes aufgenommen.
Sollte sich aktuell bei Ihnen ein weiterer Anbieter konkret mit dieser Information und dem Angebot eines Anschlusses gemeldet haben, dürfen Sie sich gerne bei Fragen an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ansprechpartner sind:
Herr Neubauer (Fon: 07021/5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de)
oder
Herr Imrich (Fon: 0171/8694796; f.imrich@dettingen-teck.de)
Servicepunkt Deutsche Glasfaser schließt zum 31.08.2024
Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger oder Kunden von Deutsche Glasfaser, die Informationen zu Leistungen, Vertragsfragen oder zum Netzausbau von Deutsche Glasfaser benötigen, können sich direkt an die Kundenbetreuung wenden – telefonisch unter der Servicenummer 02861 890 600 oder über das Kontaktformular unter: www.deutsche-glasfaser.de/service/kontakt. Für persönliche Anliegen finden Sie den nächstgelegenen Servicepunkt unter: www.deutsche-glasfaser.de/shopfinder.
Sommerferienprogramm 2024
Liebe Dettinger Mädchen und Jungen,
endlich gibt es wieder ein richtiges Programmheft für das Sommerferienprogramm. In diesem Jahr haben die Dettinger Vereine und Institutionen wieder ein abwechslungsreiches Programm für euch zusammengestellt. Insgesamt stehen 35 Veranstaltungen zur Auswahl. Da ist sicher für jeden wieder etwas dabei.
In dieser Woche wurden bereits die Programmhefte in den Dettinger Kindergärten und der Schule verteilt. Außerdem liegen die Hefte noch im Bürgerbüro im Rathaus, der Ortsbücherei, bei der VR-Bank und bei der Kreissparkasse aus. Außerdem könnt ihr es hier herunterladen.
Meldet euch einfach mit dem Anmeldeformular aus dem Programmheft an. Vom 18.05. bis 01.06.2024 kann man sich für insgesamt 8 Veranstaltungen in der Ortsbücherei anmelden.
Wir freuen uns auf eure Anmeldungen!
Kommunen am Limit – Anspruch und Wirklichkeit - Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände
Die Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand, Handlungsspielräume gibt es so gut wie nicht mehr. Ein zunehmend akuter Mangel an qualifiziertem Personal und knappe Kassen führen zu einer Diskrepanz zwischen zugesagter Aufgabenerfüllung und der tatsächlichen Umsetzung vor Ort. Die kommunalen Strukturen geraten dadurch immer mehr unter Druck. Um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können und Perspektiven für die Zukunft zu haben, brauchen die Kommunen verlässliche und erfüllbare Rahmenbedingungen für die vielen drängenden Themen und zugleich Finanzierungszusagen, die nachhaltige Handlungssicherheit geben
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung und der Wirtschaftspläne 2024 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung
Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wurde am 18.03.2024 vom Gemeinderat erlassen.
Lärmaktionsplanung
Öffentliche Auslegung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4 – 2024) für Dettingen
Um die Lärmbelastung europaweit nach einem einheitlichen Konzept zu minimieren, hat die Europäische Union (EU) im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Das daraufhin geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangte, dass die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Lärmaktionsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger. Damit gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Umsetzung der im Plan aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung.
Durch die Gemeinde Dettingen ist eine Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahn 8 und die Bundesstraße 465 durchzuführen. Straßenbaulastträger ist der Bund. Maßnahmen zur Lärmminderung obliegen dem Träger der Straßenbaulast – die Gemeinde Dettingen hat hier keine Zuständigkeit. 2009 wurde vom Gemeinderat der Lärmaktionsplan für Dettingen beschlossen und zuletzt 2017 und 2019 fortgeschrieben.
Herzlichen Dank an alle Sponsoren!
Für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und der Gemeinde wurden sechs „Chor-Mikrofone“ für die Schloßberghalle beschafft. Diese können ab sofort auf der Bühne als „Hängemikrofone“ von der Decke, als auch mit Stativ verwendet werden. Zum Einsatz kommen die Mikrofone bei Aufführungen auf der Bühne, wie z.B. bei einer Theateraufführung, Chorgesang, Musizieren mit Instrumenten oder beim Seniorennachmittag.
Die ersten Proben mit diesen Mikrofonen fanden bereits statt und es wurde dabei von den Akteuren festgestellt, dass diese das Klangerlebnis in unserer Halle wesentlich verbessern und so gut wie jedes auf und hinter der Bühne gesprochene bzw. geflüsterte Wort im Zuschauerraum zu verstehen war.
Der größte Teil des Kaufpreises wurde gesponsert von der Firma Adolf Dietz GmbH & Co. KG, von der Stiftung Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, der Firma Russ Jesinger Automobile GmbH & Co. KG und der Grundstücksgesellschaft Russ GmbH & Co. KG sowie von Forum Altern Dettingen e.V.
Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb
Durch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erwachsen für die Gemeinde Dettingen unter Teck zahlreiche Vorteile und Chancen für die Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung. Mit Hilfe des Biosphärengebiets können unter anderem in den Themenfeldern nachhaltiger Tourismus, Regionalvermarktung, regionale Wertschöpfung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung und historisch kulturelles Erbe nachhaltige Modellprojekte realisiert werden. Für die Gemeinde Dettingen unter Teck ergibt sich aktuell die Möglichkeit, weitere Flächen in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb einzubringen.
Am 26.02.2024 fand hierzu mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Informationsveranstaltung mit Workshop statt. Hierbei wurde über die Vorteile, Chancen und Herausforderungen des Biosphärengebiets sowie der Gebietserweiterung informiert.
Anbei stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.
In Dettingen unter Teck sind dabei 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2024 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, schriftlich einzureichen.
Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 18 Abs. 2 KomWO).
Bürgerinfo zum Abschluss der Wärmeplanung
Pressemitteilung der Gemeinde Dettingen unter Teck
Seit Dezember 2022 erstellt das Ingenieurbüro ebök aus Tübingen für Dettingen, Bissingen und Owen kommunale Wärmepläne. Nun liegt ein erster Entwurf vor. Die Gemeinde Dettingen lädt deshalb die Bürgerschaft herzlich am Montag, den 15. Januar 2024, um 19 Uhr dazu ein, letzte Anregungen einzubringen.
Bereits in der Bürgerinfo am 28. September 2023 wurden die Ist- und die Potenzialanalysen vorgestellt. Nun wird der Fokus auf den Ergebnissen und den Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 liegen. Die anwesenden Experten beantworten gerne Fragen und nehmen weitere Ideen auf. Darüber hinaus wird ein auf Geothermie spezialisiertes Unternehmen über Erdwärmeprojekte aus der Praxis berichten.
Der Entwurf wird ab Montag, den 22. Januar 2024, im Bürgerbüro sowie auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich ausgelegt. Bis zum 18. Februar können Stellungnahmen abgegeben werden. Der finalisierte Bericht wird dann voraussichtlich im März dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Sie soll Potenziale zur energetischen Sanierung, zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien und zu Wärmenetzen aufzeigen sowie erste Maßnahmen festlegen.
Bericht Kommunale Wäremplanung
Ansprechpartner:
Michael Christ
07021 5000-32
m.christ@dettingen-teck.de
Gemeinde Dettingen unter Teck
Schulstraße 4
73265 Dettingen unter Teck
Hinweise der Gemeindekasse zur Bankenfusion
Durch die Verschmelzung der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG mit der Volksbank Mittlerer Neckar eG änderte sich die IBAN für die Konten bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG ab dem 24.07.2023.
Die Änderung der Bankverbindung wird bei der Gemeinde automatisch veranlasst.
Sie müssen uns kein neues SEPA-Lastschriftmandat
und keine neue Bankverbindung einreichen bzw. mitteilen.
Das bisherige SEPA-Lastschriftmandat behält zunächst seine Gültigkeit. Sollte sich aus technischen Gründen eine Änderung ergeben, informieren wir Sie zeitnah im Gemeindeblatt oder auf unsere Homepage.
Ändert sich bei Ihnen außerhalb der Bankenfusion Ihre IBAN kann jederzeit ein neues SEPA-Lastschriftmandat eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter den Online-Formularen (www.dettingen-teck.de/online-formulare).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Fusion für Überweisungen an die Gemeinde künftig nur noch die folgenden zwei Bankverbindungen zur Verfügung stehen:
Volksbank Mittlerer Neckar eG
IBAN DE66 6129 0120 0309 0160 02
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE53 6115 0020 0048 3012 04
Starkregenschutz
In der letzten Dekade war in Deutschland eine enorme Zunahme an Starkregenereignissen zu beobachten, bei denen es vielerorts zu katastrophalen Überflutungen und hohen Schäden kam. Es muss davon ausgegangen werden, dass das heute wichtige Thema Starkregen durch die Folgen der Klimaänderung zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Die Gemeinde Dettingen hat daher eine Untersuchung zum Starkregenrisikomanagement durch das Ingenieurbüro Wald + Corbe erstellen lassen. Dabei wurde die Gefährdungslage des Gemeindegebietes bei starkregenbedingten Überflutungen untersucht und darauf aufbauend Starkregengefahren- und –risikokarten erstellt sowie ein Handlungskonzept zur Gefahrenabwehr und Starkregenvorsorge entwickelt.
In Dettingen gibt es im Vergleich zu anderen Kommunen nur wenige kritische Bereiche – auch deshalb, da in den vergangenen Jahren bereits mehrere Schwachstellen behoben bzw. entschärft wurden. Für die Zukunftsflächen in den Siedlungsbereichen wurde das Thema Starkregen bereits berücksichtigt und ein Handlungskonzept sowie verschiedene Maßnahmen erarbeitet.
Starkregengefahrenkarten, als Übersichts- und Detailkarten, sowie weitere Informationen zum Thema Starkregen- und Objektschutz und zum Thema Hochwasser sind auf der Homepage der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/starkregenuntersuchung.html bereitgestellt. Die Karten können auch beim Ortsbauamt der Gemeinde bei Frau Hiller (07021/5000-61) oder bei Herrn Hack (07021/5000-60) eingesehen werden.
Die Starkregen- und Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben der Gemeinde sind alle privaten Eigentümer gleichfalls in der Pflicht im Rahmen des Möglichen vorzusorgen und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Mithilfe der öffentlich zugänglichen Starkregengefahrenkarten hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, sich über die eigene Gefährdungslage zu informieren und bei Bedarf Eigenvorsorge zu betreiben. Grundstücks- und Hausbesitzer sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, um sich und ihr Eigentum zu schützen.
Quelle: DWA
Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig im Mitteilungsblatt und auf der Homepage Informationen zum Thema Rückstau im Kanalnetz – siehe Link: „Rückstau im Kanalnetz“ unter Bauen und Umwelt"
Schon gewusst?
Wer bestimmt den Bodenrichtwert und wo gibt es Informationen dazu?
Die Bodenrichtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen. Zuständig für Dettingen ist der Zweckverband “Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite
Die Gutachterausschüsse verwenden hierfür anerkannte Bewertungsmethoden. Bei der Ermittlung der Verkehrswerte werden die bereits beurkundeten Kaufverträge zu den aktuell marktüblichen Preisen erhoben. Des Weiteren werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Bodenrichtwerte für Steuerzwecke können seit dem 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de und auf der Internetseite der Gemeinde kostenfrei abgerufen werden. Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW". Es ist zu finden über www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de. Nichts damit zu tun hat www.borisportal.de, dies ist ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung.
Sie wollen mehr über die Grundsteuerreform wissen?
Dann lesen Sie nächste Woche unseren nächsten Beitrag:
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg?
Ansprechpartner für Fragen im Rathaus:
Frau Silke Epple vom Steueramt der Gemeinde, Telefon: 07021 5000-25 oder
E-Mail-Adresse: s.epple@dettingen-teck.de.
Förderung von Balkonkraftwerken
Damit Sie als Mieter oder Eigentümer, der kein geeignetes Dach für eine Photovoltaik-Anlage hat, von der eigenen Solarstromproduktion profitieren, hat die Gemeinde ein Förderprogramm aufgesetzt.
So kommen Sie an den Zuschuss bis zu 100 Euro für Ihr Balkonkraftwerk:
- Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren.
- Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden:
https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage
- Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Foto der montierten Anlage machen.
- Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen.
- Antrag per Post oder per E-Mail einreichen:
Gemeinde Dettingen unter Teck
Klimaschutzmanagement
Schulstraße 4
73265 Dettingen unter Teck
Tel.: 07021 / 5000-32
- Schriftliche Bewilligung erhalten.
- Zuschuss per Überweisung erhalten.
Bitte lesen Sie vorher die Förderrichtlinie durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die obige Adresse.
Neuregelung der Grundsteuer in 2025 - Umsetzung in Dettingen
Wie die Gemeinde Dettingen die Neuregelung der Grundsteuer umsetzt, können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Ausbau der Knotenpunkte B465
Ein Bürgersolarpark für Dettingen
Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist heute wichtiger denn je. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Wie erstrebenswert wäre es also, mit einem Bürgersolarpark zumindest die Dettinger Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen?
Nach unserer ergebnisoffenen Prüfung ist ein Bürgersolarpark bei uns am besten entlang der Autobahn geeignet. Der Gemeinderat sowie die Dettinger Bürgerenergiegenossenschaft stehen dieser Idee wohlwollend gegenüber. Auch aus der Bürgerschaft gibt es durchgehend positive Resonanz.
Wenn wir ein Solarpark aus der Bürgerschaft heraus planen und die Akteure, die wollen, miteinbinden, können wir die unterschiedlichen Belange bestmöglich berücksichtigen. So gelingt es uns wirtschaftliche, soziale und umweltschützende Interessen zu vereinen.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Christ
Klimaschutz- und Energiemanager
Projektleitung
Aktueller Stand: Interessensabfrage bei Grundstückseigentümern
Dokumente:
Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost
Städtebaulicher Vorentwurf und Bürgerbeteiligung
Für eine weitere positive Entwicklung unserer Gemeinde werden auch in Zukunft neue Wohnbauflächen erforderlich sein. Mehrere in Frage kommende Gebiete wurden vom Gemeinderat vorberaten und bewertet. Dabei stehen konkret Themen wie Wohnformen der Zukunft, bezahlbarer und geförderter Wohnraum, Klimaverträglichkeit beim Bau und der Energieversorgung im Fokus.
Weitere ausführliche Informationen
Präsentation aus Bürgerinformationsveranstaltung am 01.12.2021
Gesplittete Abwassergebühr - Stimmen Ihre Flächenangaben noch?
Bei Änderungen – unverzügliche Meldung an die Gemeindeverwaltung
Seit 2010 werden getrennte Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (= gesplittete Abwassergebühr) von der Gemeinde erhoben. Die Ersterfassung der für die Gebührenabrechnung relevanten befestigten und versiegelten Grundstücksflächen wurde 2011 abgeschlossen.
Was ist zu veranlassen, wenn Grundstücksflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung erstmalig angeschlossen werden oder wenn sich etwas an den befestigten und versiegelten Grundstücksflächen ändert?
Alle Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie hier.
Zuschuss für den Naturkindergarten
Seit dem 1. März 2021 ist unser Naturkindergarten mit 20 ü3-Plätzen im Eulengreuth in Betrieb. Für die Schutzhütte wurde nun im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ein Zuschuss in Höhe von 87.202 € bewilligt. Bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 140.000 € ist dies eine beachtliche Summe. Mit den neu geschaffenen Plätzen werden die bisherigen pädagogischen Angebote in Dettingen sehr gut ergänzt. Bereits jetzt sind alle Plätze im Naturkindergarten belegt.
Informationen zum Landschaftspflegeprojekt Mannsbergtal und Hintere Wiesen
Da die geplanten Pflegemaßnahmen im Mai 2020 beginnen werden, können die Präsentation und Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen hier abgerufen werden.
Grundsätzlich steht fest, dass die vorgesehene Ziegenbeweidung nur in Bereichen durchgeführt wird, die stark verbuscht sind. Bei Bedarf übernimmt der Ziegenhalter auf seine Kosten Schutzmaßnahmen gegen den Verbiss. Die Ziegen werden nur zeitweise eingezäunt und es gibt keine Überschneidungen mit der Obsternte. Bei Bedarf werden Bienenkästen großzügig ausgezäunt und der Zugang zu den Bienen gewährleistet.
Fragen zum Landschaftspflegeprojekt beantworten wir auch gerne telefonisch oder per E-Mail.
Ihre Ansprechpartner sind:
Gemeinde Dettingen: Herr Markus Hack, Tel.: 07021/5000-60, E-Mail.: m.hack@dettingen-teck.de
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V.: Uwe Hiller, Tel.: 0711/3902-46380, E-Mail: Hiller.Uwe@LRA-ES.de
Anna Dehmer, Tel.: 0711/3902-43742, E-Mail: Dehmer.Anna@LRA-ES.de
IBA'27-Netz
Das zukünftige Stadtquartier „Untere Wiesen“ wird Teil der Internationalen Bauausstellung 2027 sein. Mit der Aufnahme in das IBA’27-Netz verfügt Dettingen in seiner Größenordnung über ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Esslingen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Gemeinde insbesondere durch eine gesunde und nachhaltige Innenentwicklung hervorgehoben. Dies wird nun bestätigt.
Unter dem Projekttitel „Dettingen 2035 - verbinden, was uns trennt Das Stadtquartier "Untere Wiesen"“ soll ein funktional gemischtes Stadtquartier zur Integration der bestehenden Wohnsiedlung "Guckenrain" an den gewachsenen Ortskern entstehen. Neue, preisdifferenzierte Wohn- und Arbeitsformen, rationelles, nachhaltiges Bauen, atmende Grundrisse für alle Lebensphasen,
kurze Wege (fußläufig) zur bestehenden Infrastruktur Kita, Ganztagsgrundschule, Verbundschule, Pflegeheim, Sporthalle und Sportanlagenanlagen, Hallenbad, Hotel, Teckbahn, Naherholungsflächen sind Stichworte, die die seit über 20 Jahres verfolgte Vision beschreibt und nun greifbar macht.
Pressebericht Stuttgarter Zeitung am 02.08.2019
Pressemitteilung "Neue Projekte für das IBA'27-Netz ausgewählt"