Stegbau
Daten:
- Rampensteigung: 5% daher behindertengerecht, Ausruhpodeste sind nicht erforderlich
- DIN 18024-1: waagrechte Ausruhpodeste sind ab einer Rampensteigung von 6% vorgeschrieben. Sofern eine Steigung von < 6% gewählt wird, kann die Rampe ohne Ausruhpodeste ausgeführt werden und wird von Institutionen und Verbänden als behindertengerecht angesehen.
- Gesamtlänge: 272,7 m
- Rampe Ost: 82,2 m
- Rampe West: 70,5 m (Ausführung auf Stützen – damit geringerer Stellplatzverlust)
- Brücke: 75,5 m
Kosten:
- 886.000 €
Finanzierung:
- Förderung des Landes: 516.000 €
- Gemeindeanteil: 370.000 € (dies entspricht 23% des Vermögenshaushaltes)
Vorteile:
- Behinderten- und kindgerechter Übergang über B 465 und Bahnlinie
- Direkte Anbindung für Fußgänger am Bahnhof über eine Treppe
- Mögliche Wegverbindung über eine Treppe und Rampe in den nördlichen Ortsteil und in das Einkaufszentrum
- Anbindung des geplanten Wohngebietes „Untere Wiesen“ über Treppe möglich
- Minimale Brückenlänge
- Rampe am Bahnhofsplatz kann in geplante Parkierung integriert werden
- Je drei Stellplätze zwischen den Stützen möglich
- Treppenanlage im Bahnhofsplatz ergibt Möglichkeit zur Gestaltung eines Jugendtreffs
Nachteile:
- Radfahrer und Behinderte haben einen längeren Weg zur Bahnhofsstraße, da sie erst weiter nördlich in die Eisenbahnstraße eingeleitet werden
- Es fallen in geringfügigem Umfang Parkplätze auf dem Bahnhofsplatz weg (ca. 6 Parkplätze)