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Stegbau

Daten:
  • Rampensteigung: 5% daher behindertengerecht, Ausruhpodeste sind nicht erforderlich
  • DIN 18024-1: waagrechte Ausruhpodeste sind ab einer Rampensteigung von 6% vorgeschrieben. Sofern eine Steigung von < 6% gewählt wird, kann die Rampe ohne Ausruhpodeste ausgeführt werden und wird von Institutionen und Verbänden als behindertengerecht angesehen.
  • Gesamtlänge:        272,7 m
  • Rampe Ost:             82,2 m
  • Rampe West:           70,5 m (Ausführung auf Stützen – damit geringerer Stellplatzverlust)
  • Brücke:                   75,5 m

Kosten:     

  • 886.000 €

Finanzierung:

  • Förderung des Landes: 516.000 €
  • Gemeindeanteil: 370.000 € (dies entspricht 23% des Vermögenshaushaltes)

Vorteile:

  • Behinderten- und kindgerechter Übergang über B 465 und Bahnlinie 
  • Direkte Anbindung für Fußgänger am Bahnhof über eine Treppe
  • Mögliche Wegverbindung über eine Treppe und Rampe in den nördlichen Ortsteil und in das Einkaufszentrum
  • Anbindung des geplanten Wohngebietes „Untere Wiesen“ über Treppe möglich
  • Minimale Brückenlänge
  • Rampe am Bahnhofsplatz kann in geplante Parkierung integriert werden
  • Je drei Stellplätze zwischen den Stützen möglich
  • Treppenanlage im Bahnhofsplatz ergibt Möglichkeit zur Gestaltung eines Jugendtreffs

Nachteile:

  • Radfahrer und Behinderte haben einen längeren Weg zur Bahnhofsstraße, da sie erst weiter nördlich in die Eisenbahnstraße eingeleitet werden
  • Es fallen in geringfügigem Umfang Parkplätze auf dem Bahnhofsplatz weg (ca. 6 Parkplätze)