Bericht aus der Sitzung am 29.03.2004
Technischer Ausschuss
TOP 1
Bausachen
Auf dem Grundstück Im Stiegeler 15 soll ein Einfamilienhaus mit Flachdachgarage errichtet werden. Das Garagendach und die geplante Schleppgaube entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss hat der Flachdachgarage als zeitgemäße Gebäudeform zugestimmt. Der Einlagerung eines unterirdischen Flüssiggastanks außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde ebenfalls zugestimmt; hier wird die Bauherrschaft jedoch ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden technischen und umweltrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Kritisch wurde die geplante Schleppgaube beurteilt. Diese weicht in Form, Höhe und Breite von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Das Gremium hat hierfür das Einvernehmen nicht erteilt.
TOP 2
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Geplant ist, für den Bereich zwischen Schlierbacher Straße und Gutenberger Straße einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Die überbaubaren und nichtüberbaubaren Flächen sollen geordnet und Mischgebietsnutzung festgesetzt werden.
Der Stadt Kirchheim liegt ein Bauantrag für ein Großbordell in der Schöllkopfstraße vor. Damit dieses Vorhaben baurechtlich verhindert werden kann, soll der Bebauungsplan „Steingau“ geändert werden.
In beiden Bebauungsplanverfahren werden keine Anregungen vorgebracht, da Belange der Gemeinde Dettingen nicht berührt werden.
Gemeinderat
TOP 1
Flächennutzungsplan 2000 – 3. Änderung
Satzungsbeschluss Vorberatung
Der Flächennutzungsplan soll an die baulichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und an geplante Veränderungen angepasst werden. In Dettingen betrifft dies die Bereiche Kelterplatz, Stelle-West und Friedhof sowie das Berger-Areal.
Die Änderungen des Flächennutzungsplanes wurden im Gemeinderat erläutert. In der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft wird die Änderung als Satzung beschlossen.
TOP 2
Ausbau der Gartenstraße
Vorstellung des Vorentwurfs – 2. Bauabschnitt
Die Weiterführung des Ausbaus der Gartenstraße ist für dieses Jahr vorgesehen. Der 2. Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen der Hanfstraße und der Paradiesstraße und konnte in das Sanierungsgebiet „Ortskern I – Kirchheimer Straße“ einbezogen werden. Die Gestaltung des Straßenraumes wird sich an dem bereits neu ausgebauten Teil orientieren. Die Fahrbahn soll eine Breite von 4,75 m haben. PKWs und LKWs können sich hierbei noch problemlos begegnen. Der 1,25m breite Gehweg wird auf der östlichen Seite verlaufen. Parkmöglichkeiten werden, soweit möglich, entlang der Straße geschaffen. Am 15. April 2004 ist eine Bürgerinformationsveranstaltung für alle Anlieger geplant. Zu diesem Termin werden die Anwohner persönlich und über das Mitteilungsblatt eingeladen.
TOP 3
Neugestaltung des Kirchenvorplatzes
Vorstellung des Entwurfes
Erstellung eines Lichtkonzeptes
Für die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes wurden ebenfalls Mittel aus dem Landessanierungsprogramm beantragt. Die Fördermittel erhält zunächst die Gemeinde und leitet diese dann an die Ev. Kirchengemeinde als Bauherrin weiter. In der Entwurfsplanung ist vorgesehen, den Platz mit dem selben Granitmaterial, das für den Rathausplatz verwendet wurde, zu gestalten. Der Zugang von der Schulstraße soll auf 3,0 m verbreitert werden. Aus Sicherheitsgründen werden auch alle Treppen saniert. Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, den Bereich des Ehrenmals neu zu gestalten, um dieses deutlicher hervorzuheben. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt. Die Planung hierfür wird zwischen der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde ausgearbeitet. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich von Juni bis September 2004 dauern, so dass der Platz zum Festakt „50 Jahre Wiederaufbau der Ev. Kirche“ am 1. November 2004 fertiggestellt ist.
In der Sitzung wurde die grundsätzliche Bedeutung einer behutsamen und zugleich wirksamen Beleuchtung von Rathausplatz mit Brunnen, den Standorten der Lindenbäume, der Mauerkanten, der Treppe zum Kirchenvorplatz mit Ehremahl und dem Kirchengebäude von Herrn Gérard Krimmel eindrucksvoll erläutert. Besonders das abendliche Erscheinungsbild soll dem Betrachter eine angenehme Atmosphäre vermitteln und die Identifikation mit der Gemeinde fördern. Die Kirche soll, ihrer Bedeutung entsprechend, stärker in Szene gesetzt werden. Bei kulturellen Veranstaltungen auf dem Rathausplatz und an den verschiedenen Feiertagen der Kirche soll die Beleuchtung individuell schaltbar sein.
Nächster Schritt wird sein, eine konkretes Lichtkonzept auszuarbeiten, damit im Zuge der Bauarbeiten die notwendigen Kabelverlegungen zur späteren Objektbeleuchtung erfolgen können. Die Umsetzung des Konzeptes kann dann in mehreren Schritten erfolgen, ohne dass weitere Aufgrabungen vorgenommen werden müssen.
TOP 4
Verschiedenes
Errichtung von UMTS -Mobilfunkstandorten
Die T-Mobile hat der Gemeinde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, in Dettingen 3 UMTS-Mobilfunksendeanlagen zu installieren, die innerhalb bestimmter Suchkreise (Gewerbegebiet, Ortsmitte, Guckenrain) liegen müssen. Daraufhin hat die Gemeinde die Auswirkungen dieser und den bereits vorhandenen Sendeanlagen überprüfen lassen und ihrerseits Alternativstandorte angeboten (z.B. an den Strommasten der 110-kv-Leitung). Bei der Wahl der Gebäude, auf denen diese Anlagen errichtet werden sollen, wird die Gemeinde jedoch nur angehört. Die Mobilfunkbetreiber sind bisher leider nicht bereit, die Standorte zu verlegen. Lediglich von der Errichtung einer UMTS-Anlage auf dem Guckenrain wurde abgesehen.
Die Verwaltung wird weiterhin versuchen, die Standorte im Ort zu verhindern und für die Dettinger Bevölkerung eine verträgliche Lösung zu erreichen.
Kindergartenangelegenheiten
Am vergangenen Dienstag hat der Kindergartenausschuss getagt. Über die wichtigsten Punkte dieser Sitzung wurde dem Gremium kurz berichtet. Die Kapazität der Kindergartenplätze ist bis zum Jahr 2005 ausreichend. Lediglich zum Sommer 2006 könnte sich ein Engpass ergeben. Die Belegungszahlen werden jedoch ständig überprüft, so dass bei Bedarf gehandelt werden kann. Durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung und das Ausscheiden einer Mitarbeiterin nach Beurlaubung aus familiären Gründen, wird sich die personelle Besetzung der drei Kindergartengruppen der Gemeinde ab 01.09. 2004 ändern. Grundsätzlich ist in allen Einrichtungen eine Zunahme von förderbedürftigen Kindern zu verzeichnen, es treten immer mehr sprachliche und körperliche Entwicklungsdefizite auf, so dass viele Kinder sonderpädagogische Maßnahmen benötigen. Diese negative Entwicklung wird künftig die Kindergartenarbeit in verstärktem Maße prägen.