Bericht aus der Sitzung am 27.11.2006
Technischer Ausschuss
TOP 1
Bausachen
1.1 Errichtung eines Einfamilienhauses
Panoramaweg, Flurstück 7454
Auf dem Grundstück Panoramaweg Flurstück 7454 soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Von der Bauherrschaft ist geplant, die im Bebauungsplan festgesetzte Bezugshöhe um 0,4 m höher auf 373,10 m ü.N.N. zu setzen. Der Technische Ausschuss erteilte hier die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da im Bebauungsplanverfahren die Bezugshöhe für das Grundstück irrtümlicherweise nach den Geländehöhen und nicht nach dem städtebaulichen Entwurf festgelegt wurde. Auf der Südseite des Gebäudes ist ein Dachüberstand mit 1,40 m geplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen jedoch nur Dachüberstände bis max. 1 m vom Hausgrund zu. Der Technische Ausschuss versagte sein Einvernehmen, da hierfür kein Befreiungstatbestand vorlag und die Festsetzung im Bebauungsplan beschlossen wurde, um überlange Dachüberstände zu verhindern.
1.2 Errichtung eines Einfamilienhauses
Finkenweg 1
Der Technische Ausschuss hat in einer vorangegangenen Sitzung die Befreiung für die geplante Dachform der Nebengiebel versagt. Daher hat die Bauherrschaft geänderte Pläne eingereicht. Als Dachform für die Nebengiebel sind Satteldächer mit in sich unterschiedlicher Neigung geplant. Da sich diese aus städtebaulicher Sicht negativ auf den Straßenraum auswirken, wurde die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht erteilt.
1.3 Nutzungsänderung und Errichtung von Stellplätzen
Teckstraße 32
Teile der bestehenden Erwerbsgärtnerei auf dem Grundstück Teckstraße 32 sollen als Verkaufsflächen genutzt werden. In diesem Zusammenhang plant die Bauherrschaft die Errichtung von 3 Stellplätzen, die im Leitungsrecht der Gemeinde liegen. Da die verlegten Rohre nach wie vor bei evtl. Erdarbeiten zugänglich sind, stimmte der Technische Ausschuss dem Vorhaben zu.
Gemeinderat
TOP 1
Ehrung verdienter Blutspender
Bürgermeister Haußmann ehrte insgesamt 18 Dettinger Bürgerinnen und Bürger für die Bereitschaft, Blut zu spenden und dankte ihnen auch im Namen des DRK-Blutspendendienstes und der Patienten für ihr vorbildliches Verhalten und den Einsatz für Menschen in Not.
TOP 2 Neues Kommunales Haushaltsrecht
Produktentscheidung zur Softwarelösung
Festlegung des Umstellungszeitpunktes
Der Landtag hat beschlossen, die Kameralistik durch die Kommunale Doppik zu ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf für die neue Gemeindehaushaltsverordnung ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf das neue Kommunale Haushaltsrecht bis zum Haushaltsjahr 2013 abgeschlossen sein muss. Das bisher eingesetzte Softwaresystem FIWES - Classic entspricht den künftigen Anforderungen nicht mehr und kann auch nicht angepasst werden. Vom Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) wurden gemeinsam mit dem Kommunalen Rechenzentrum Region Stuttgart (RZRS) Verfahren externer Softwarehersteller auf Eignung geprüft.
Für die Umstellung sind die Produkte,
- SAP (Industry Solution Public Sector) der Firma SAP AG,
- KIRP (Kommunales Integriertes Rechnungs- und Planungssystem) der Firma KIRP GmbH
geeignet.
- Der Gemeinderat hat sich für das Verfahren KIRP entschieden, da dieses den Ansprüchen kleinerer und mittlerer Kommunen bis ca. 20.000 Einwohnern genügt, während SAP eher die Anforderungen der großen Verwaltungen abdeckt. Insbesondere sind die Kosten für die Umstellung und den laufenden Betrieb bei KIRP um ca. 25 % geringer als bei SAP. Die Umstellung soll nach Abstimmung mit möglichen Projektpartnern (Nachbargemeinden) erfolgen, frühestens zum 01.01.2008.
- TOP 3
Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat bereits bei der Haushaltsberatung im Jahr 2006 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2007 von 340 v. H. auf 350 v. H. anzupassen. Damit die Hebesätze für die Steuerveranlagung zum 01. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden können, stimmte der Gemeinderat dem Erlass einer separaten Hebesteuersatzung zu. - TOP 4
Verschiedenes - 4.1 Errichtung einer Mobilfunkanlage im Bereich „Eichhalde“
Herr Bürgermeister Haußmann informierte, dass es aufgrund der verkürzten und missverständlichen Berichterstattung im Teckboten zu Irritationen bei den Anwohnern der Gebiete „Baumgarten“ und „Stiegeler“ gekommen sei. Hierzu wurde auch ein Schreiben sowie eine Unterschriftenliste von 75 Bewohnern der beiden Gebiete gegen die geplante Errichtung einer Mobilfunkanlage im Gewann Eichhalde abgegeben. Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Anwohner habe bereits stattgefunden. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bereits 2003 ein Gesamtkonzept für die Errichtung von Mobilfunkanlagen entwickelt habe. Ziel dieses Konzeptes sei es, die Belastung auf dem gesamten Gemeindegebiet möglichst gering zu halten und damit die Belange aller Bürgerinnen und Bürger gleich zu berücksichtigen. Seit dem habe man das Thema Mobilfunk in elf Sitzungen behandelt und damit ermöglicht, dass sich die Bürgerschaft am Verfahren beteiligen könne. Von der Verwaltung wurde nun angeboten, erneut eine Informationsveranstaltung für alle Anwohner der Gebiete „Im Baumgarten“ und „Im Stiegeler“ zusammen mit dem Sachverständigen, Herrn Honisch vom Ingenieurbüro für Umweltstress-Analytik, durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2006 habe Herr Honisch aufgezeigt, dass der Betreiber den Versorgungsradius so ändern könne, dass eine Reduzierung der Strahlungsdichte für die nördlichen Gebiete der Sende- und Empfangsanlage möglich sei. Diesen Vorschlag habe die Verwaltung dem Mobilfunkbetreiber vorgelegt. Sobald dessen Antwort vorliege und die Umweltverträglichkeitsprüfung des Landratsamtes abgeschlossen sei, werde die Verwaltung die Anwohner über die Vertreter und das Mitteilungsblatt einladen. - 4.2 Flugplatz Hahnweide – Verfahren zur Umwidmung in einen Sonderlandeplatz
Die Verwaltung erinnerte daran, dass die Unterlagen bezüglich der Umwidmung des Fluggeländes Hahnweide in einen Sonderlandeplatz bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsicht im Rathaus ausliegen. Bis 15.12.2006 habe die Bürgerschaft die Möglichkeit Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Gemeinde Dettingen führe derzeit Gespräche mit den umliegenden Gemeinden und habe vom Baden-Württembergischen Luftfahrtverband weitere Daten wie Flugbewegungen und Zahl der Flugzeuge seit 1990 gefordert, um den Antrag prüfen zu können. Die Gemeinde akzeptiere einen Segelflugplatz, jedoch keinen Sonderlandeplatz. Ein Gespräch mit der Stadt Kirchheim und den umliegenden Kommunen diesbezüglich finde ebenfalls noch statt. - 4.3 Durchführung des Personenbeförderungsgesetzes
Die Verwaltung informierte, dass im Zuge der Durchführung des Personenbeförderungsgesetzes eine Erhöhung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr erfolgen soll. Aufgrund ständig steigender Betriebskosten im Taxengewerbe wird die durchschnittliche Taxifahrt um ca. 9 % teuerer. Da diese Erhöhung in akzeptablem Abstand zu der letzten Anpassung liegt, beschloss der Gemeinderat keine negative Stellungnahme abzugeben. - 4.4 Ehrenamtspreis 2006 des Teckbotens und der Stiftung der Kreissparkasse Esslingen- Nürtingen
Herr Bürgermeister Haußmann gab bekannt, dass am vergangenen Dienstag der Teckbote und die Stiftung der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen den Ehrenamtspreis „Starke Helfer 2006“ verliehen habe. Unter dem Motto „Kultur verbindet“ wurden insgesamt 10 Vereine, Veranstalter und Einzelpersonen für ihre Arbeit im kulturellen Bereich geehrt. Die Dettinger kultur ecce belegte hierbei einen Platz unter den ersten 10 Preisträgern und erhielt eine Urkunde sowie einen Scheck über 250,00 Euro. Hierzu gratulierte der Gemeinderat und die Verwaltung der kultur ecce herzlich. - 4.5 Veranstaltungshinweise
Herr Bürgermeister Haußmann wies auf folgende Veranstaltungen hin: - Theaterwochenende in der Schloßberghalle:
Samstag, 02. Dezember, Schlossbergkommede, „Hubertus und Doktor Fridolin“, Saalöffnung 18.30 Uhr, Beginn 20.00 Uhr,
Sonntag, 03. Dezember, Kindertheater „Die kleine Fee“, Saalöffnung 14.30 Uhr, Beginn 15.00 Uhr.