Bericht aus der Sitzung am 24.10.2005
Technischer Ausschuss
TOP 1
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Molke“
Es ist geplant, die Betriebsfläche der ehemaligen Molkerei und des Getränkelagers in der Krebenstraße/Klosterstraße künftig für eine Wohnbebauung zu nutzen. Für die Umsetzung dieser Planung soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Da Belange der Gemeinde Dettingen nicht berührt sind, werden im Bebauungsplanverfahren keine Anregungen vorgebracht.
Gemeinderat
TOP 1
Überprüfung der Gebühren
Zwischenbericht
Alle Einnahmen der Gemeinde (Beiträge, Gebühren etc.) werden im Hinblick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung regelmäßig überprüft, um dem Gemeinderat ggf. notwendige Anpassungen vorzuschlagen. In der Sitzung wurde berichtet, dass zur Zeit die Gebühren für die Benutzung der Schloßberghalle, der Sporthalle, der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, die Friedhofgebühren, die Gutachterausschussgebühren und die Verwaltungsgebühren geprüft und neu kalkuliert werden. Über die Höhe der Realsteuerhebesätze wird im Rahmen des Haushaltsplans 2006 beraten. Bei den übrigen Gebühren und Steuern (Wasser/Abwasser, Kindergartengebühren, Marktgebühren, Vergnügungssteuer) wird zur Zeit kein Handlungsbedarf gesehen.
TOP 2
Umschuldung und Darlehensaufnahme
Bekanntgabe
Von der Verwaltung wurde berichtet, dass die Zinsbindung für einen Kredit des Eigenbetriebs Wasserversorgung in Höhe von 140.600 Euro zum 30.10.2005 ausläuft. Für die Umschuldung wurden Angebote von verschiedenen Banken eingeholt. Erfreulicherweise konnten sehr günstige Kreditkonditionen (jetzt 3,15%, bisher 6,46%) ausgehandelt werden, so dass über die Restlaufzeit rd. 22.000 Euro weniger Zinsen anfallen. Im Gemeindehaushalt wurde eine geplante Kreditaufnahme von 170.000 Euro getätigt. Auch hierfür konnte über eine Laufzeit von 20 Jahren ein günstiger Zinssatz von 3,53% ausgehandelt werden.
TOP 3
Bebauungsplan „Südlich der Austraße“
Behandlung der Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange, die während der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, wurden in der Sitzung vorgestellt und abgewogen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
TOP 4
Bebauungsplan „Guckenrain Süd“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Änderungsentwurfes
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzungen für Geschirrhütten zu ändern. Künftig sollen analog zum Baugebiet „Hinterlohrn“ im östlichen Teil des Ammerweges Flächen für Geschirrhütten außerhalb der überbaubaren Fläche ausgewiesen werden. Pro Grundstück wäre dann eine Geschirrhütte mit max. 20 m³ umbauten Raum aus Holz mit einem Pultdach (10-15° Dachneigung) zulässig. Der Änderungsentwurf wurde in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat diesen festgestellt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde beschlossen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Änderungsentwurf wird einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Anregungen vorgebracht werden.
TOP 5
Kommunales Abgabengesetz
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
Anpassung einzelner Gebührenssatzungen
Mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) wurden alle abgaberechtlichen Regelungen in einem Gesetz zusammengeführt. Aus diesem Grund müssen bei einzelnen Satzungen die Ermächtigungsgrundlagen und teilweise einzelne Paragraphen an die neue Rechtslage angepasst werden. Dabei wurde auch das Erschließungsbeitragsrecht, das bisher im Baugesetzbuch geregelt war, in Landesrecht übernommen und in das neu gefasste KAG einbezogen. Dies macht eine Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung erforderlich. Der Gemeinderat hat den Satzungsänderungen und der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung zugestimmt.
Top 6
Verschiedenes
Verpuffungen
Auf Nachfrage berichtete Bürgermeister Haußmann, dass in den letzten Tagen, jeweils gegen Abend, laute Geräusche zu hören waren. Man geht davon aus, dass es sich hierbei um Verpuffungen gehandelt hat. Ursache und Ort sind jedoch weder der Feuerwehr noch der Verwaltung bekannt.
Volkstrauertag
Am 13. November findet im Anschluss an den Gottesdienst gegen 10.30 Uhr in der Ev. Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege mit anschließender Kranzniederlegung statt.