Bericht aus der Sitzung am 23.11.2009
- Technischer Ausschuss
- TOP 1
- Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
- Bebauungsplanänderung „Jesinger Straße – Bismarckstraße“
- Der Technische Ausschuss beschloss, in dem Bebauungsplanverfahren keine Anregungen vorzubringen.
- Gemeinderat
- TOP 1
- Teckschule
- 1.1 Situationsbericht
- Herr Günther Bosch, Rektor der Teckschule, berichtete in der Sitzung über aktuelle Entwicklungen im Schulwesen und die Situation der Dettinger Schulen. Die Teckschule verfügt über insgesamt 16 Klassen. Diese gliedern sich in 10 Klassen in der Grundschule mit insgesamt 225 Grundschülerinnen und Grundschülern sowie 8 Klassen in der Hauptschule und Werkrealschule mit insgesamt 145 Schülerinnen und Schülern. Das Angebot an der Werkrealschule wird in diesem Schuljahr von Schülern aus Dettingen, Owen, Nabern, Kirchheim, Bissingen und Holzmaden wahrgenommen.
- Für das Schuljahr 09/10 stehen vor allem Lern-, Interessen- und persönlichkeitsentwickelnde Schülerangebote im Mittelpunkt. Projekte wie das Streitschlichterprogramm, Zeitung an der Schule, Unterstützung und Förderung bei der Berufsfindung, Autorenlesungen, Theaterbesuche, Powerkids, Kelly-Insel oder das Zirkusprojekt sollen die Schüler auch außerhalb des Lehrplans weiterbringen.
- Bürgermeister Haußmann bedankte sich im Namen des Gemeinderates für die ausführliche Information. Besonderer Dank gilt auch der gesamten Lehrerschaft für die sehr gute Arbeit, die sie täglich leisten.
- 1.2 Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule
- Bürgermeister Haußmann informierte, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 30. Juli 2009 das Schulgesetz geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule in neuer Form beschlossen hat. Bereits vor dem endgültigen Beschluss, aber auch danach, warf diese Neuregelung einige Fragen und Unklarheiten auf. Diese waren vor allem auf mangelnde und widersprüchliche Information vom Schulamt und vom Ministerium zurückzuführen. Tatsache ist jedoch, dass die neue Werkrealschule als neuer Schultyp neben Förderschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium im Schulgesetz vorgesehen ist und ab dem Schuljahr 2010/2011 auf Antrag des Schulträgers eingeführt wird. Im Gegensatz zur bisherigen Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr ist die Werkrealschule neuen Typs ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. Er schließt nach der zehnten Klasse mit der Mittleren Reife ab, kann aber bereits nach der neunten Klasse mit der Hauptschulprüfung beendet werden. Der mittlere Bildungsabschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig. Prägendes Merkmal der neuen Werkrealschule soll die Verzahnung mit der Berufsfachschule und eine starke berufliche Orientierung sein.
- Basis für die neue Werkrealschule ist grundsätzlich die Zweizügigkeit. Die Schulträger von einzügigen Hauptschulen, die bereits eine 10. Klasse haben bis spätestens 15. Dezember 2009 einen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule stellen, sofern die Mindestschülerzahl 16 in der 10. Klasse erreicht wird. Grundsätzlich sind die Hauptschulen und Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2010/2011 Wahlschulen, d.h. ohne Schulbezirk. Will der Schulträger davon abweichen, muss er sowohl bei Hauptschulen als auch bei Werkrealschulen das Staatliche Schulamt informieren, für wie lange (längstens bis 31.07.2016) er für eine Schule einen Schulbezirk einrichten möchte.
- Am 24. Oktober 1977 hat die Gemeinde Dettingen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgaben eines Schulträgers für die Hauptschüler der Städte Owen und Kirchheim – Stadtteil Nabern – übernommen. Seit 1996 ist die Teckschule ohne Unterbrechung „Hauptschule mit Werkrealschule“, da immer die 10. Klasse angeboten werden konnte. Um den Status Quo zu erhalten, führte die Gemeinde zahlreiche Gespräche mit den Nachbarkommunen und dem Schulamt. In den gemeinsamen Gesprächen waren sich die umliegenden Gemeinden einig, dass man sich nicht um die Schülerinnen und Schüler streiten möchte. Dennoch zwingt die Reform Kommunen, die bisher keine 10. Klasse an der Hauptschule anbieten und die erforderliche Zweizügigkeit nicht gewährleisten können unter Umständen, einen Schulbezirk zu beantragen, wenn sie eine Werkrealschule werden wollen. Eine weitere Überlegung wäre eine Werkrealschule an zwei Standorten. Die Prüfung habe jedoch gezeigt, dass diese Variante aktuell nicht möglich ist. Nach der neuen Rechtslage ist es für Dettingen daher zwingend erforderlich, einen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule sowie einen Antrag auf Beibehaltung des Schulbezirks mit der Stadt Owen und der Stadt Kirchheim (Stadtteil Nabern) zu stellen. Nachdem die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist dieser Antrag nach Aussage des Schulamtes grundsätzlich genehmigungsfähig. Der Gemeinderat beschloss, beim Staatl. Schulamt einen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule mit Schulbezirk für die Stadt Owen und die Stadt Kirchheim (Stadtteil Nabern) zu stellen.
- TOP 2
- Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich des „Märzen- und Gallusmarktes“
- Änderung
- Der Gemeinderat hat der Änderung der Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich des „Märzen- und Gallusmarktes“ zugestimmt. Die Dettinger Geschäfte sind beim nächsten Verkaufsoffenen Sonntag somit von 12.30 – 17.30 Uhr geöffnet.
- TOP 3
- Schülerhort
- Festlegung der Gebühren
- Der Gemeinderat beschloss die Gebührensätze für den Schülerhort. Künftig kann somit eine Ganztagesbetreuung von 7.00 – 8.45 Uhr und von 11.00 bis 16.00 Uhr (montags - donnerstags) bzw. 11.00 bis 14.00 Uhr (freitags) angeboten werden. Informationen zu den Gebühren erhalten Sie bei Herrn Krötz, Tel. 07021/5000-12.
- TOP 4
- Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
- Der Gemeinderat hat der Annahme und Weitergabe einer Geldspende an den Kindergarten „Mäuseloch“ zugestimmt und bedankte sich sehr herzlich beim Spender.
- TOP 5
- Verschiedenes
- 5.1 Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2009
- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2009 den I. Nachtrag zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2009 beschlossen. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt nach § 121 Abs. 2 in V. m. § 82 Abs. 1 GemO liegt nun vor. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
- 5.2 Veranstaltungshinweise
- - Samstag, 28.11.2009 ab 10.00 Uhr, Forum Altern, Adventsbasar in den Vereinsräumen
- in der Kirchheimer Straße