Sitzung am 21.09.2020
Bericht
Technischer Ausschuss
TOP 1
Sanierung Feldweg Taläcker
Honorarvereinbarung
Der Technische Ausschuss hat der Honorarvereinbarung mit dem Ingenieurbüro zugestimmt. Die Tief- und Straßenbauarbeiten sollen zwischen Oktober und Dezember 2020 ausgeführt werden.
Gemeinderat
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Wechsel im Gemeinderat
Ausscheiden von Herrn Jonas Kenner
Feststellung von Gründen nach § 29 GemO
Jonas Kenner ist im August aus Dettingen weggezogen und scheidet somit aus dem Gemeinderat aus. Nach § 31 Gemeindeordnung rückt die nächste Ersatzbewerberin der SPD/Grüne, Frau Yvonne Thillmann, nach. Vor dem Nachrücken musste jeweils geprüft werden, ob ein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegensteht. Der Gemeinderat stellte fest, dass bei Yvonne Thillmann keine Hinderungsgründe für das Nachrücken vorliegen. Auf den Bericht hierzu im Mitteilungsblatt 39/2020 wird verwiesen.
TOP 3 und TOP 4
Wechsel im Gemeinderat
Nachrücken und Verpflichtung von Frau Yvonne Thillmann
Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat
Frau Yvonne Thillmann wurde als neues Mitglied auf ihr Amt verpflichtet. Die notwendige Neubesetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise erfolgte im Wege der Einigung. Die künftige Zusammensetzung der Ausschüsse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
TOP 5
Umbau der Teckschule in eine Ganztagsgrundschule
Gestaltung der Außenfassade
Der Gemeinderat hat im September 2019 bereits die notwendigen Beschlüsse für die Umsetzung des finalen Bauabschnitts 2021/2022 in der Teckschule gefasst. Der Gemeinderat stimmte nun zu, 2022 auch die Sanierung der Außenfassade umzusetzen. Die Kosten betragen voraussichtlich 90.198,37 €.
TOP 6
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Jahresabschluss zum 31.12.2019
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 31.12.2019 gemäß § 16 III S. 2 EigBG festgestellt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses im Mitteilungsblatt 39/2020 wird hingewiesen.
TOP 7
Finanzzwischenbericht 2020 und I. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Zum Sitzungsbeginn nach der Sommerpause gab der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde sowie die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2020 ist die vom Gemeinderat am 27.01.2020 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 (mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Des Weiteren wurde vom Gemeinderat ein I. Nachtragshaushaltsplan für 2020 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushaltes mit öffentlicher Auslegung erfolgt, sobald die Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen vorliegt.
Die Haushaltssatzung 2020 sieht eine Kreditaufnahme über 1,0 Mio. € im Kämmereihaushalt für 2020 vor. Aus dem Jahr 2019 steht noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 500.000 € zur Verfügung. Zunächst wird nur die Kreditermächtigung aus 2019 in Anspruch genommen, da diese nur noch wenige Monate gilt.
Durch den Nachtragshaushalt werden die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht voraussehbaren Einflüsse auf die Gemeindefinanzen berücksichtigt. Die größten Veränderungen im Überblick:
Bezeichnung | Haushaltsplan | I. Nachtrag | Veränderung |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 14.856.000 € | 16.028.000 € | + 1.172.000 € |
Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen | 15.632.000 € | 15.773.000 € | + 141.000 € |
Ordentliches Ergebnis | - 776.000 € | 255.000 € | + 1.031.000 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.360.384 € | 15.532.384 € | + 1.172.000 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.174.935 € | 14.315.935 € | + 141.000 € |
Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus dem Ergebnishaushalt | 185.449 € | 1.216.449 € | + 1.031.000 € |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit | - 3.082.950 € | - 3.792.200 € | - 709.250 € |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | - 2.897.501 € | - 2.575.751 € | + 321.750 € |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 815.997 € | 815.997 € | 0 € |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes | - 2.081.504 € | - 1.759.754 € | + 321.750 € |
Verpflichtungsermächtigungen | 3.816.000 € | 3.856.000 € | + 40.000 € |
Schuldenstand - 31.12.2020 unverändert | 4.193.339 € | 4.193.339 € | 0 € |
Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2020 sowie der Sonder-September-Steuerschätzung 2020 wurden, soweit diese bis zum Stand 15.09.2020 vorlagen, in den Nachtragshaushalt eingearbeitet. Auch wurden bereits die neuen Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Familienleistungsausgleich sowie für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bekanntgegeben, welche voraussichtlich ab 2021 gelten werden. Die Verwaltung hat den Kommunalen Finanzausgleich auf dieser Grundlage bis 2023 neu berechnet und in den Nachtragshaushalt eingearbeitet.
In Summe ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung (mit Fortschreibung der Finanzplanung) folgende Ergebnis-Änderungen:
Ordentliches Ergebnis (Ressourcenverbrauch):
| Ordentliches Ergebnis bisher: | Ordentliches Ergebnis neu: | Veränderung: |
Haushaltsjahr 2020: | - 776.000 € | + 255.000 € | + 1.031.000 € |
Haushaltsjahr 2021: | - 1.049.000 € | - 1.437.242 € | - 388.242 € |
Haushaltsjahr 2022: | - 483.000 € | - 2.102.914 € | - 1.619.914 € |
Haushaltsjahr 2023: | - 147.000 € | 30.545 € | + 177.545 € |
Veränderung gesamt: | - 799.611 € | ||
Liquiditätsentwicklung aus laufender Verwaltungstätigkeit:
| |||
alte kamerale Zuführungsrate | Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf bisher | Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf neu | Veränderung: |
Haushaltsjahr 2020: | + 185.000 € | + 1.216.449 € | + 1.031.0000 € |
Haushaltsjahr 2021: | - 20.426 € | - 408.668 € | - 388.242 € |
Haushaltsjahr 2022: | + 601.327 € | - 1.018.587 € | - 1.619.914 € |
Haushaltsjahr 2023: | + 987.149 € | 1.164.694 € | + 177.545 € |
Veränderung gesamt: | - 799.611 € |
Insgesamt verschlechtert sich in den Jahren 2020 bis 2023 das ordentliche Ergebnis um voraussichtlich – 799.611 €. In gleicher Höhe reduziert sich der Zahlungsmittelüberschuss (= alte kamerale Zuführungsrate).
Die Gemeinde Dettingen profitiert im Jahr 2020 in erheblichem Maße von Gewerbesteuernachzahlungen für die Jahre 2017 bis 2019. Weiter erfolgt durch das Land im Jahr 2020 durch den Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt sowie durch die gemeinsame Gewerbesteuerkompensation mit dem Bund ein erheblicher und sehr beachtlicher Ausgleich der Ertragsausfälle (siehe nachstehende Ausführungen). Dies führt dazu, dass sich das ordentliche Ergebnis 2020 sogar gegenüber der Haushaltsplanung 2020 um über 1 Mio. € verbessert.
Allerdings führt die Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 zu erheblichen Steuerausfällen. Ab dem Jahr 2023 kann wieder mit einem Vorkrisenniveau gerechnet werden.
Ergebnishaushalt 2020
Im Ergebnishaushalt wurden sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite die wesentlichen und bereits absehbaren Veränderungen berücksichtigt. Auf der Ertragsseite ergeben sich mehrere Veränderungen. In Summe erhöhen sich die Erträge um insgesamt + 1.172.000 €. Bezogen auf die bisher veranschlagten ordentlichen Erträge von 14.856.000 € entspricht dies einer Steigerung von + 7,89 %.
Zu den wesentlichen Änderungen:
- Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes des Landes für Schulen erhält die Gemeinde 17.940 €. Hierfür wurden bereits weitere Ipads beschafft.
- Die Fördermittel nach §§ 29 a, b, c FAG (Kindergartenlastenausgleich, Kleinkindförderung, Förderung der Leitungsfreistellung) fallen um 44.720 € höher aus.
- Die Gebührenausfälle durch Corona für die KiTa Wirbelwind betragen ca. 35.000 €. Im Schülerhort belaufen sich die Ausfälle bei den Elternentgelten auf ca. 20.000 €.
- Für die Schloßberghalle wird mit Ertragsausfällen von rd. 16.000 € gerechnet. Weitere Ausfälle ergeben sich beim Hallenbad sowie für die Sporthalle.
- Die Gewinnabführung durch die Wasserversorgung für das Jahr 2020 fällt erfreulicherweise um 54.858 € (brutto; abzüglich Kapitalertragssteuer + Soli) höher aus.
- Die Grundsteuer B fällt voraussichtlich durch die Veranlagung weiterer Gebäude (neue oder geänderte Messbescheide durch das Finanzamt) um 23.000 € höher aus.
- Trotz erheblicher Ausfälle in Höhe von rd. 1,24 Mio. € durch Corona kann voraussichtlich mit Gewerbesteuererträgen von 3,9 Mio. € (Planansatz: 2,8 Mio. €) gerechnet werden. Der Gemeindehaushalt profitiert (einmalig) von erheblichen Nachzahlungen für die Jahre 2017 bis 2019.
- Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer reduziert sich voraussichtlich erheblich von 4.339.921 € auf 3,7 Mio. €. Auch der Familienleistungsausgleich reduziert sich voraussichtlich um rd. 37.500 €.
- Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöhen sich voraussichtlich um 49.127 €.
- Bund und Land wollen den Rückgang der Gewerbesteuernettoeinnahmen der Kommunen in Baden-Württemberg mit 1,88 Mrd. Euro ausgleichen. Das entsprechende Bundesgesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat bereits zugestimmt – die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Das Land Ba-Wü hat im Rahmen des Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts seine Beteiligung an der Kompensation mit gut 1 Mrd. Euro zugesagt. Wie die Kompensationsmittel für die Gewerbesteuermindereinnahmen verteilt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Hier ist zunächst der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Vorbehaltlich anderer Vorgaben des Bundes haben sich die Kommunalen Landesverbände bereits mit dem Land darauf verständigt, dass die Verteilung anhand des Gewerbesteuernettoaufkommens der Jahre 2017 bis 2019, wie es unter Berücksichtigung von § 6 Absatz 5 FAG in die Steuerkraftbemessung der Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich einfließt, in Relation zum Landesaufkommen insgesamt in diesen Jahren erfolgen soll. Aufgrund dieser Vorgaben wurde für Dettingen ein Ausgleichsbetrag von 771.134,76 € errechnet. Da bisher noch keine abschließenden gesetzlichen Grundlagen für den Verteilungsmodus vorliegen, wird nur ein Betrag mit 650.000 € veranschlagt (Sicherheitsabschlag - von 120.000 €). Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel voraussichtlich im November 2020 an die Kommunen ausbezahlt werden.
- Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft / Kommunale Investitionspauschale: Nach dem Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt erfolgen die Zahlungen im Kommunalen Finanzausgleich auf Basis der Oktober-Steuerschätzung 2019. Die Ausfälle in Folge der Corona-Pandemie werden durch das Land für 2020 VOLLSTÄNDIG kompensiert.
Auf der Aufwandsseite ergeben sich im Saldo höhere Aufwendungen von + 141.000 € gegenüber der Haushaltsplanung. Zu den wesentlichen Änderungen:
- In Folge der Corona-Pandemie entfallen in 2020 mehrere Veranstaltungen; - 12.500 €.
- Die SAP-Umstellung in der Kämmerei wurde um 1 Jahr verschoben; - 30.000 € in 2020.
- Für die Gebäudeunterhaltung der Krippe “Am Breitenstein“ werden zusätzlich 22.000 € benötigt; vor allem aufgrund Beton-Instandsetzungen in der WEG-Anlage.
- Durch Corona (Ausfälle bei den KiTa-Gebühren) erhöht sich der Betriebskostenzuschuss für die Ev. KiTa um 65.000 €.
- Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich voraussichtlich um 102.666 €.
- Die Sachausgaben für Corona-Schutzmaßnahmen (Masken, Desinfektionsmittel usw.) belaufen sich voraussichtlich auf 40.000 €.
Finanzhaushalt / Investitionsprogramm
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 1.172.000 €. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 141.000 €. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (= alte kamerale Zuführungsrate) erhöht sich von bisher 185.449 € auf 1.216.449 €; dies entspricht somit einer Verbesserung von + 1.031.000 €. Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit erhöht sich von – 3.082.950 € auf insgesamt – 3.792.200 €.
Liquidität
In der Kommunalen Doppik ist ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu richten oder genauer gesagt: Was hat die Gemeinde an “Geld“ tatsächlich in der Kasse. Hiernach richtet sich auch die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Kreditaufnahmen notwendig werden. Der Stand der Liquidität zum 01.01.2020 beträgt rd. 4,7 Mio. € (das Rechnungsergebnis 2019 liegt noch nicht abschließend vor). Allerdings sind hier auch die liquiden Mittel der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung aufgrund der Einheitskasse enthalten.
Der Mindestbestand der Liquidität im Jahr 2020 (§ 22 II GemHVO) beträgt voraussichtlich 249.189 €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2023 verbleiben voraussichtlich nur noch liquide Mittel von 440.730 €.
Rücklagen
Die Rücklagen in der Doppik sind Teil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der doppischen Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Es sind somit keine Bestände von liquiden Mitteln, denen bei Bedarf Beträge entnommen werden können.
Rücklagen aus | Ordentlichem Ergebnis | Sonderergebnis |
Stand zum 01.01.2019: | + 2.022.149,85 € | + 1.944.103,03 € |
voraussichtl. Zugang 2019: | + 375.978,84 € | + 149.731,42 € |
voraussichtl. Abgang 2019: | 0,00 € | 0,00 € |
voraussichtlicher Stand zum | + 2.398.128,69 € | + 2.093.834,45 € |
voraussichtl. Zugang 2020: | + 255.000,00 € | 0 € |
voraussichtl. Abgang 2020: | 0 € | 0 € |
voraussichtlicher Stand zum | + 2.653.128,69 € | + 2.093.834,45 € |
Verpflichtungsermächtigung
Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung zur Eingehung von Leistungen und Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren; § 86 GemO, § 11 GemHVO) wurden im Nachtragshaushalt gegenüber dem Haushalt 2020 vorgenommen. Im Haushaltsplan 2020 betrug der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) 3.816.000 €. Der Gesamtbetrag erhöht sich im Rahmen des I. Nachtrags
auf 3.856.000 €.
Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Die Erträge und Aufwendungen in den Erfolgsplänen der Eigenbetriebe sowie die Einnahmen und Ausgaben in den Vermögensplänen entwickeln sich im Rahmen der Planungen.
Haushaltsplan 2021
Der Haushaltsplan 2021 mit mittelfristiger Finanzplanung 2020 bis 2024 wird voraussichtlich am 07.12.2020 oder am 12.01.2021 in den Gemeinderat eingebracht werden.
TOP 8
Klimaschutzmanagement in Dettingen
Weitere Beschlüsse
Im Mai hat der Gemeinderat die Stellenschaffung für einen Klimaschutzmanager sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Stelle beschlossen. Für den Förderantrag wurde der gefasste Gemeinderatsbeschluss noch stärker konkretisiert.
TOP 9
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim – Dettingen – Notzingen
Neufassung des Flächennutzungsplans
Flächenanmeldung
Für die Neufassung des Flächennutzungsplans wurden von der Verwaltung in den letzten Wochen alle Dettinger Flächen als Steckbriefe zusammengestellt und beschrieben. Der letzte Flächennutzungsplan wurde 1993 beschlossen und lediglich in den letzten Jahren fortgeschrieben. In der Neufassung werden die bereits bestehenden Entwicklungsflächen aus dem alten Plan übernommen. Der Gemeinderat hat die Flächenanmeldung für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen.
TOP 10
Vorstellung des qualifizierten Mietspiegels
Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse zum Mietspiegel informiert. Derzeit wird eine Broschüre erstellt. Nach Abschluss wird diese im Rathaus und über die Homepage erhältlich sein.
TOP 11
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat entschied über die Annahme von Spenden für die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen in Höhe von 5.926,53 Euro.
Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst