Bericht aus der Sitzung am 17.05.2004
Technischer Ausschuss
TOP 1
Bausachen
Umbau Wohn- und Geschäftshaus, Gartenstraße 8
Die Lagerräume des Handwerkbetriebes sollen umgebaut und künftig als Wohnraum genutzt werden. Den geringfügigen Überschreitungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde zugestimmt und dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt.
TOP 2
Genehmigung der Teilung von Grundstücken
Kirchstraße
14 Antrag vom 25. April 2004
Die Zustimmung der Gemeinde zur Teilung dieses Grundstücks wurde beantragt. Gleichzeitig wurde ein Vorschlag für die künftige Bebauung vorgelegt. Da es sich um ein sehr wichtiges Grundstück im Sanierungsgebiet handelt, müssen die Bebauungsmöglichkeiten untersucht werden, um eine städtebaulich vertretbare Lösung zu finden. Zusammen mit der Bauherrschaft und dem Stadtplaner wird diese entwickelt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden.
Da eine Teilungsgenehmigung eine Bindungswirkung im Hinblick auf die künftige Nutzung des Grundstückes entfalten könnte, hat der Technische Ausschuss beschlossen, den Antrag zur Teilungsgenehmigung für längstens drei Monate zurückzustellen. Dies ist mit der Bauherrschaft so abgesprochen.
TOP 3
Verschiedenes
Gemeindeverbindungsstraße nach Owen
- Aus der Mitte des Gremiums wurde der Zustand der Straße bemängelt und nachgefragt, ob hier mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden könne. Von der Verwaltung wurde erklärt, dass die Straße insgesamt in einem schlechten Zustand sei. Aus Kostengründen sei eine Sanierung derzeit nicht möglich. Es werde jedoch geprüft, an welchen Stellen der Belag ausgebessert werden könne.
Ampelschaltung Querspange/B 465
- Die Ampelschaltung und die damit verbundenen Wartezeiten beim Abbiegen in die Bundesstraße wurden kritisiert. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass die Ampelschaltung im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamts Kirchheim liege. Aufgrund der veralteten Schaltanlage sei nach deren Auskunft eine Änderung derzeit nicht möglich. Man werde jedoch nochmals mit dem Straßenbauamt Kontakt aufnehmen, damit die Situation verbessert werden kann.
Feldwegunterhaltung
- Der Weg vom Käppele Richtung Trieb weist einige Schlaglöcher und Frostaufbrüche auf. Es wurde nachgefragt, ob die schadhaften Stellen ausgebessert werden können. Von der Verwaltung wurde berichtet, dass bedingt durch den Transportverkehr für die Auffüllarbeiten im Trieb ebenfalls Schäden entstanden seien. Es werde geprüft, ob die Schäden mit einfachen Mitteln behoben werden können.
Gemeinderat
TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.
TOP 2
Straßenbauarbeiten Schloßgasse und Alte Bissinger Straße
Vergabebeschluss
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Schloßgasse und die Alte Bissinger Straße zwischen neuem Baugebiet und Altenheim zu sanieren. Dabei wurde besonderer Wert auf die Verbesserung des Gehweges im Bereich der Alten Bissinger Straße gelegt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde der Firma Eurovia Teerbau aus Kirchheim als günstigste Bieterin erteilt. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich Anfang Juni begonnen, die Fertigstellung ist Ende Juli geplant.
TOP 3
Landessanierungsprogramm
Förderung der Sanierung des Kirchenvorplatzes
Abschluss eines Ordnungsmaßnahmenvertrages
Für die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes mit Beleuchtungskonzept und Aufwertung des Ehrenmals wurden Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm beantragt. Auf Basis der bisherigen Planung ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 105.000 Euro, der zu 60% vom Land (63.000 Euro) und zu 40 % (42.000 Euro) von der Gemeinde finanziert werden soll. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Gemeinde mit der Kirchengemeinde eine Vereinbarung abschließt, in der geregelt wird, dass die Kirchengemeinde als Bauherrin auftritt. Außerdem muss die Kirchengemeinde im Wege einer Dienstbarkeit der Allgemeinheit die Zugänglichkeit des Platzes ermöglichen.
Für die Auszahlung der Förderung muss zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde ein sog. „Ordnungsmaßnahmenvertrag“ abgeschlossen werden, der alle Bedingungen der Förderfähigkeit und die Abwicklung detailliert regelt. Außerdem soll in einer weiteren Vereinbarung festgehalten werden, für welche öffentlichen Nutzungen der Platz für die Allgemeinheit zur Verfügung steht (z.B. Pflege des Ehrenmals, Nutzung bei Festen und Veranstaltungen etc.).
Der Gemeinderat hat der Förderung dieser Neugestaltungsmaßnahme zugestimmt.
Der Abschluss des Vertrages und der Dienstbarkeit wird nun von der Verwaltung vorbereitet.
TOP 4
Landessanierungsprogramm
Vergabe der Beratungsleistung
Im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) sollen öffentliche und private Vorhaben gefördert werden. Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Gebiet „Ortskern 1 – Kirchheimer Straße“ ist eine Beratung und Betreuung der Verwaltung und der privaten Eigentümer erforderlich. Für die Förderung privater Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hat die Gemeinde eine Förderobergrenze von 30% bei einer teilweisen Modernisierung und 40% bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von maximal 25.000 € pro Gebäude festgelegt. Dieser Zuschuss wird zu 60% vom Land und zu 40% von der Gemeinde getragen. Bei gewerblich genutzten Gebäuden liegt der Fördersatz bei 25%. Es wurde beschlossen, dass die Beratung und Betreuung durch die Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg erfolgen soll. Das Honorar wird zu 60 % aus dem Landessanierungsprogramm bezuschusst.
TOP 5
Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum Untere Wiesen“
Neuaufstellungs- und Änderungsbeschluss
Feststellung Vorentwurf
Der Gemeinderat hat sich in zahlreichen Sitzungen mit der Bebauung des Gebietes „Untere Wiesen“ befasst. Anlass gab die Absicht des Landkreises, dort eine Verbundschule zu erstellen. Aus 6 Varianten wurde der aktuelle städtebauliche Entwurf entwickelt. Dieser wurde bereits bei der Bürgerversammlung im Juli 2002 vorgestellt und ist dort auf eine große Zustimmung gestoßen. Mit den Grundstückseigentümern ist man seit April 2003 über den notwendigen Aufkauf der Flächen im Gespräch. Zur Versorgung mit Wärmeenergie ist im Bereich der Sporthalle eine Holzhackschnitzelheizanlage geplant. Auf dieser Basis wurde für den ersten Bauabschnitt (Verbundschule, mögliche Grundschule, Erschließungsanlagen) der Vorentwurf ausgearbeitet und in der Sitzung vorgestellt. Diesem hat der Gemeinderat zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Nach der Erstellung der Erschließungsanlagen soll Mitte nächsten Jahres mit den Hochbaumaßnahmen für die Verbundschule begonnen werden.
TOP 6
Vorhabens- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“
Behandlung der Anregungen
Feststellung des Entwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes in der Kirchheimer Straße geschaffen. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und deren Berücksichtigung wurden in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat der vorgestellten Planung zugestimmt. Der Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt.
TOP 7
Bebauungsplan „Nördlich der Unteren Straße“
Behandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.
TOP 8
Bebauungsplan „Nördlich der Mühlstraße“
Behandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
- Dieser Bebauungsplan wurde im vereinfachten geändert. Die Änderung wurde als Satzung beschlossen.
TOP 9
Anrufsammeltaxi
Kostenminderung zum Fahrplanwechsel
- Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Vor einer Entscheidung müssen nochmals Gespräche mit den beteiligten Kommunen geführt werden.
TOP 10
Schöffenwahlperiode 2005 – 2008
Vorschlagsliste
- Die Gemeinde hat 5 Personen für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen zu benennen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste wurden vom Gemeinderat folgende Personen gewählt: Herr Joachim Eberlein, Herr Wilfried Patz, Herr Albrecht Thaer, Frau Erna Ulrich und Herr Walter Wanner.
TOP 11
Mitteilungsblatt Sommerpause
Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich, der Gemeinde steht pro Jahr ein Kontingent von 750 Seiten zur Verfügung. Die Anzahl der „Mehrseiten“ liegt jährlich zwischen 40 und 50 und muss mit 50,29 Euro pro Seite vergütet werden. Um diese Kosten zu reduzieren, wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft und vorgeschlagen, im August auf zwei Ausgaben zu verzichten.
Diesem Vorschlag hat das Gremium zugestimmt. Diese Lösung wird nach Rücksprache mit den Vereinen deren Berichterstattung nicht beeinträchtigen. Der Bezugspreis beträgt bei der Einführung einer „Sommerpause“ auch weiterhin 9,00 Euro pro Halbjahr, weil vertraglich nur die jährliche Gesamtseitenzahl, jedoch nicht die Zahl der Ausgaben vereinbart werden kann.
TOP 12
Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils
1. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Da die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim-Notzingen-Dettingen unmittelbar an den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach angrenzt, wird die Gemeinde Dettingen im Änderungsverfahren dieses Flächennutzungsplanes um Stellungnahme gebeten. Die Planänderungen betreffen die Gemeinden Baltmannsweiler, Hochdorf und Lichtenwald. Da Belange der Gemeinde Dettingen dadurch nicht negativ betroffen sind, werden im Verfahren keine Anregungen vorgebracht.
TOP 13
Verschiedenes
Sportplatzpflege
Um die Gemeinde finanziell bzw. das Bauhof-Team personell zu entlasten, haben die Sportfreunde Dettingen (SFD) einen Teil der Sportplatzpflege übernommen. Von der Verwaltung wurde berichtet, dass dadurch im letzten Jahr rd. 3500 Euro Personalkosten gespart werden konnten. Durch die automatische Bewässerungsanlage reduzieren sich die Personalkosten um weitere 1400 Euro.