Menü
Facebook Icon

Bericht aus der Sitzung am 12.11.2012

Technischer Ausschuss

TOP 1
Bausachen
Neubau Geräteschuppen und Carport
Aylenstraße 18, Flst. 370
Der Technische Ausschuss erteilte dem Vorhaben das Einvernehmen.


Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2
Energiebericht 2011
Seit 1998 werden die Energieverbräuche der einzelnen öffentlichen Gebäude erfasst und dokumentiert. Diese Berichte beinhalten die jährlichen Energie- und Wasserverbräuche. Gegenüber dem Vorjahr konnte der Stromverbrauch in den öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung wieder deutlich gesenkt werden (- 72.000 kwh). Auch beim Energieverbrauch konnte eine Einsparung (um 3,6 %) verzeichnet werden. Diese Einsparungen sind vor allem auf eine konsequente Verbesserung der Regeltechnik in allen gemeindeeigenen Gebäuden sowie auf den Austausch der Leuchtmittel bei der Straßenbeleuchtung zurückzuführen. Bei der Straßenbeleuchtung können durch den Austausch der Leuchtmittel mit Energiesparlampen künftig rd. 35.000 Euro jährlich eingespart werden. Mittel- bis langfristig soll LED-Technik eingesetzt werden. Zu Testzwecken sind hier bereits LED-Musterlampen installiert worden. Abschließend führte Bürgermeister Haußmann aus, dass in den letzten 10 Jahren der CO2-Ausstoß um 35% gesenkt werden konnte. Leider seien jedoch die Einsparungen bei Strom, Wasser und Wärmeenergie oft nicht sichtbar, da die Bezugskosten stetig steigen und somit das Einsparergebnis überschatten. Generell kann man jedoch sagen, dass die Gemeinde auf dem richtigen Weg ist und die durchgeführten Maßnahmen Erfolge zeigen.

TOP 3
I. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2012
Der Gemeinderat verabschiedete die I. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2012. Da auch genehmigungspflichtige Bestandteile in der Haushaltssatzung geändert wurden, kann die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 81 III Gemeindeordnung erst nach erfolgter Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Esslingen) in einem der nächsten Mitteilungsblätter erfolgen. Der Nachtrag stellt eine vollständige und zeitnahe Überarbeitung des Haushaltsplanes dar. Bei der Aufstellung des I. Nachtragshaushaltsplanes 2012 wurden vor allem die Änderungen bei den Steuereinnahmen im Verwaltungshaushalt bedingt durch die aktuellen Steuerveranlagungen bis zum 27.10.2012 und die Mai-Steuerschätzung 2012 berücksichtigt. Die Ergebnisse der Oktobersteuerschätzung 2012 lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des I. Nachtragshaushaltsplanes noch nicht vor – diese betreffen allerdings überwiegend die kommenden Haushaltsjahre. Die Oktobersteuerschätzung ist Grundlage für die Haushaltsplanung 2013.

Die größten Veränderungen im Überblick:

 

Haushaltsplan

I. Nachtrag

Veränderung

Volumen Verwaltungshaushalt

9.743.000 €

11.083.000 €

+ 1.340.000 €

Volumen Vermögenshaushalt

1.791.000 €

2.634.000 €

+ 843.000 €

Haushaltsvolumen:

11.534.000 €

13.717.000 €

+ 2.183.000 €

Zuführungsrate an Vermögenshaushalt

190.937 €

1.254.200 €

+ 1.063.263 €

Kreditaufnahme / Kreditermächtigung

0 €

950.000 €

+ 950.000 €

Verpflichtungsermächtigungen

3.140.000 €

3.040.000 €

- 100.000 €

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

1.354.058 €

174.000 €

- 1.180.058 €

Zuführung an die Allgemeine Rücklage

0 €

0 €

+/- 0 €

Rücklagenstand zum 31.12.2012 bereinigt

3.801.389 €

4.981.447 €

+ 1.180.058 €

Schuldenstand zum 31.12.2012

(ohne Kauf Straßenbeleuchtung)

781.277 €

1.231.277 €

+ 450.000 €

Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2012

(ohne Kauf Straßenbeleuchtung)

136 €

215 €

+ 79 €

Schuldenstand zum 31.12.2012

(mit Kauf Straßenbeleuchtung)

781.277 €

1.731.277 €

+ 950.000 €

Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2012

(mit Kauf Straßenbeleuchtung)

136 €

302 €

+ 166 €


Zur Stärkung der Eigenmittel für die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen der kommenden Jahre und zur Ausnutzung der historisch günstigen Kreditkonditionen wurde im I. Nachtrag eine Kreditaufnahme mit 950.000 € berücksichtigt. Die genaue Höhe der tatsächlichen Kreditaufnahme (im Rahmen der Ermächtigung) ist abhängig von der Entscheidung über die Vorgehensweise beim Thema “Straßenbeleuchtung“. Mit dem Ende des bisherigen Strom-Konzessionsvertrages zum 31.12.2012 ist die Finanzierung der Straßenbeleuchtung neu zu regeln. Bisher waren nur die Leuchtkörper (mit Lampe und Zuleitung im Mast) im Eigentum der Gemeinde. Die Tragsysteme (Mast, Überspannung), Blockgeräte, Versorgungsleitungen, Schaltstellen sind im Eigentum der EnBW Regional AG. Die seither kostenlosen Leistungen stellen eine unzulässige Nebenleistung nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) dar und können nicht länger vom Konzessionär übernommen werden. Die EnBW bietet nun verschiedene Modelle an, die über Kauf, Mietkauf und Miete gehen. Stand heute ist davon auszugehen, dass ein Kauf deutlich wirtschaftlicher für die Gemeinde ist. Die EnBW Regional AG ermittelt derzeit aktuelle Zahlen. Sobald diese vorliegen, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten. 2012 erfolgt, abhängig von der weiteren Haushaltsentwicklung, gegebenenfalls eine Kreditaufnahme von max. 450.000 €. Ein Betrag von 500.000 € der Kreditermächtigung kann ins Jahr 2013  übertragen werden. In 2013 kann dann zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit der Vorgehensweise zur “Straßenbeleuchtung“ darüber entschieden werden. Für den Kauf der Straßenbeleuchtung wurden im Vermögenshaushalt 500.000 € eingestellt.

Eine Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung erfolgt nicht.

TOP 4
Festsetzung Abwassergebühren für 2013 und 2014
Satzungsänderung und Gebührenkalkulation
Die Gemeinde hat rückwirkend zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, welches alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Abwassergebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser getrennt zu veranlagen, umgesetzt. In der Sitzung stimmte der Gemeinderat den vorgeschlagenen Gebührensätzen für die Jahre 2013 bis 2014 zu. Die neuen Gebühren werden wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,70 €/m³ und Niederschlagswassergebühr 0,31 €/m². Bitte beachten Sie die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 46/2012.

TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe von Spenden für die Lesung von Henning Scherf in der Schloßberghalle (Veranstaltung der DOLE Arbeitsgruppe) zu und bedankte sich sehr herzlich bei den Spendern.