Bericht aus der Sitzung am 12.09.2005
Technischer Ausschuss
TOP 1 Bausachen Der Errichtung von zwei Werbeanlagen in der Kelterstraße wurde das Einvernehmen erteilt.
- An einem Verkaufswagen in der Kirchheimer Straße sind seitliche Wandverkleidungen aus Plexiglas geplant. Der Verkaufswagen und die Überdachung liegen bereits außerhalb der überbaubaren Fläche. Die seitliche Verkleidung würde ebenfalls außerhalb der überbaubaren Fläche liegen. Zudem befindet sich der Verkaufswagen im direkten Anschluss an den Geh- und Radweg sowie neben einer Grundstückszufahrt. Durch die seitlichen Verkleidungen entstünde eine deutliche Einschränkung der Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer. Der Technische Ausschuss hat entschieden, der Errichtung weiterer Bauteile außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zuzustimmen.
Gemeinderat
Zu Beginn der Sitzung ehrte Bürgermeister Haußmann Frau Inge Schaufler und Herrn Dietmar Vogt für die 25-jährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat. Die beiden dienstältesten Ratsmitglieder können auf ein Vierteljahrhundert engagierte, hilfsbereite und kompetente Arbeit im Gremium zurückblicken.
TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.
TOP 2
Unwetterschäden vom 20./21. August 2005
Bericht
Das Unwetter vom 20. und 21. August 2005 hat auch in Dettingen in einigen Bereichen seine Spuren hinterlassen. Herr Jürgen Holder, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, und Herr Klaus Euchner, Leiter des Bauhofs, informierten über die am meisten betroffenen Stellen. Im Bereich Stelle-West und Nachtobel waren die stärksten Schäden zu verzeichnen: da die Dole im Nachtobel die Wassermengen nicht mehr aufnehmen konnte, suchte sich das Wasser seinen Weg über die Wiesen bis in die Keller von zwei Wohnhäusern. Danach floss es über die Straße in Richtung des Kanals im Bereich Stelle-West. Da der Kanal mit angeschwemmtem Holz, Grasschnitt, Kunststofffolien und einem Mülleimer verstopft war, konnten auch dort die Wassermassen nicht aufgenommen werden und flossen über die Straße in die Lauter. Dabei wurde ein weiterer Keller überschwemmt und die Uferböschung der Lauter mitgerissen. Erst nachdem Bauhof und Feuerwehr mit schwerem Gerät den Kanal freigeräumt hatte, floss das Wasser über den Kanal ab. Ähnlich gestaltete sich die Situation im Baumgarten und im Bächling (Eulengreuthgraben). Angeschwemmter Gras- und Heckenschnitt, Holzteile, Kompost etc. verstopften auch hier die Einlaufgitter, so dass das Wasser nicht von den Gräben und Kanälen aufgenommen werden konnte.
Da der Graben entlang der Schloßgasse durch angeschwemmten Schotter und Kies beinahe gefüllt wurde, hob das ankommende Wasser den Schachtdeckel an und floss anschließend über die Straße ab. „Land unter“ war auch im Schützenhaus zu verzeichnen. Nachdem die drei Versickerungsbecken im Gebiet „Hinterlohrn“ aufgrund der starken Regenfälle kein Wasser mehr aufnehmen konnten, floss es über die Wiesen zum Einlaufschacht. Da auch hier das Gitter verstopft war, konnte das Wasser nicht vom Kanal aufgenommen werden, sondern floss weiter über die Straße in den Pump-Schacht beim Schützenhaus. Da die dort installierten Pumpen ausgefallen waren, trat Wasser in das Untergeschoss des Schützenhauses ein. Auch hier konnten die Feuerwehr und das Bauhofteam nur mit einem Bagger gegen die Wassermassen ankommen und den verstopfen Einlauf freimachen. Die Segelflieger hatten etwas mehr Glück. Sie hatten sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei starkem Regen einen Vorrat an Sandsäcken angeschafft und konnten so die Fliegerhalle abdichten und den Schaden gering halten.
Im Gebiet „Untere Wiesen“ hat sich gezeigt, dass die Entwässerung über das Versickerungssystem sehr gut funktioniert hat. Der angelegte Graben konnte das Wasser vollständig aufnehmen. Wichtige Aufgabe ist nun, die Ursachen zu untersuchen und zusammen mit den betroffenen Grundstückseigentümern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen zu treffen. Denkbar wäre u.A. eine Voralarmierung für Feuerwehr und Bauhof einzurichten, um je nach Wetterlage vorbereitende Maßnahmen einleiten zu können.
Bürgermeister Haußmann bedankte sich im Namen der Bevölkerung und des Gemeinderates bei den Feuerwehrmännern und den Mitarbeitern des Bauhofes, die bei diesem schwierigen und teilweise gefährlichen Einsatz alle Kräfte mobilisiert haben, um die Schäden zu beheben und den betroffenen Anliegern zu helfen. Besonderer Dank gilt auch den zahlreichen freiwilligen Helfern, die z.B. mit ihren Fahrzeugen den Transport von über 400 Sandsäcken übernommen haben und der Feuerwehr und dem Bauhof tatkräftig zur Seite standen. Auch am Montag nach dem Straßenfest bekam die Feuerwehr Unterstützung. Mitglieder anderer Vereine haben mitgeholfen, den Stand am Feuerwehrmagazin abzubauen. Ein herzliches Dankeschön auch für diese hilfsbereite Geste.
TOP 3
Sanierung Rathaus
Sitzungssaal
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kosten für die Renovierung des Sitzungssaales und die Dämmung des Daches in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2006 aufzunehmen. Das Gremium wird dann im Rahmen der Haushaltsplanberatung entscheiden, ob die Maßnahme 2006 durchgeführt wird. Zur Diskussion steht eine Grundvariante mit möglichen Optionen. Die Grundvariante beinhaltet im Wesentlichen die Sanierung vorhandener Schäden und die Verbesserung der technischen Anlagen. Durch eine neue Sitzordnung könnten die Sichtverhältnisse, insbesondere für die Zuhörer, verbessert werden. Unabhängig von den Maßnahmen im Raum wird eine Dämmung des Daches vorgeschlagen, um die hohen Energieverluste zu reduzieren.
TOP 4
Polizeiliche Umweltschutzverordnung
Neufassung
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), in der u.a. die Betriebszeiten für bestimmte Geräte und Maschinen bundeseinheitlich festgelegt sind. Damit hat die bisherige Mittagspause für Haus- und Gartenarbeiten, z.B. Rasen mähen, keine Gültigkeit mehr, da sie gegen Bundesrecht verstoßen würde. Außerdem sind Bestimmungen hinzugekommen, die die Rechtsgrundlage zur Ahndung verschiedener Verunreinigungen (z.B. Müllablagerung an Glascontainern, Wegwerfen von Kleinmüll auf die Straße) schaffen.