Bericht aus der Sitzung am 07.07.2003
Technischer Ausschuss
TOP 1 Bausachen Errichtung einer Zaunanlage Kirchheimer Straße 202-206: Die Firma Schrott Bosch beabsichtigt, entlang der Bahngleise eine 2, 50 m hohe Zaunanlage zu errichten. Der Technische Ausschuss erteilte diesem Vorhaben das Einvernehmen.
TOP 2 Grundstücksteilung Antrag zur Genehmigung der Teilung von Grundstücken: Der Bauantrag für das Doppelhaus "Am Kelterplatz" wurde im Gremium behandelt und von der Baurechtsbehörde genehmigt. Damit die beiden Doppelhausgrundstücke veräußert werden können, sollen diese geteilt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung durch die Gemeinde. Der Technische Ausschuss stimmte der Teilung des Grundstücks zu.
TOP 3 Verschiedenes
Rad- und Feldweg Dettingen-Owen
Ein Ratsmitglied machte darauf aufmerksam, dass sich auf dem Rad- und Feldweg in Höhe des Hotels "Teckblick" loses Schottermaterial befinde. Von der Verwaltung wird hierzu erklärt, dass dies bekannt sei. Das neu eingebrachte Material müsse sich noch festigen. Im Rahmen der Schlussabnahme für die Baumaßnahme werde dieses Problem angesprochen.
Gemeinderat
TOP 1 Bürgerfragestunde: Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.
TOP 2 Umbau Gebäude Hintere Straße 77 - Vergabe der Gipserarbeiten: Das Gebäude Hintere Straße 77 wird derzeit umgebaut und die Fassade an der Nord- und Westseite saniert. Die Gipser- und Gerüstarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Firma Fritz Haußmann aus Kirchheim als günstigste Bieterin vergeben.
TOP 3 Einrichtung eines Bürgerbüros - Überarbeiteter Entwurf: Im Erdgeschoss des Rathauses soll ein Bürgerbüro eingerichtet werden. Der Vorentwurf für diese Maßnahme wurde im März 2003 vorgestellt. Über den derzeitigen Planungsstand und mögliche Einsparpotentiale wurde in der Sitzung informiert. Nach der detaillierteren Kostenberechnung ergeben sich Kosten in Höhe von 125.734 Euro. Einsparungen sind hier noch in Höhe von 17.938 Euro möglich. Diese können erreicht werden, in dem beispielsweise der Eingangsbereich mit Windfang lediglich instandgesetzt wird. Auch im Bereich der Bodenbeläge (Sanierung statt Erneuerung) und bei der Ausführung der transparenten Trennwand zur Abgrenzung vom Foyer können noch Kosten eingespart werden. Man war sich einig, den bestehenden Windfang so zu belassen und die Funktionalität mit geringen Mitteln zu verbessern. Im Bereich des Bürgerbüros soll strapazierfähiges Industrieparkett verlegt werden. Die Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze und der Wartezone innerhalb des Bürgerbüros wird gemeinsam mit dem Planungsbüro und dem Bürgerbüroteam abgestimmt. Der überarbeitete Entwurf soll abschließend in der Sitzung am 21.07.2003 diskutiert und beschlossen werden.
TOP 4 Landessanierungsprogramm Sanierungsmaßnahme "Ortskern I - Kirchheimer Straße" - Abgrenzung des Untersuchungsgebietes: Die Gemeinde hat im Jahr 2002 für verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Ortskern Mittel aus dem Landessanierungsprogramm beantragt. Der beantragte Förderrahmen lag bei rd. 3,9 Mio Euro. Von den förderfähigen Kosten von 1,6 Mio Euro werden 1 Mio Euro vom Land getragen. Diese Finanzhilfe muss innerhalb von 8 Jahren abgerufen werden. Nach der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm ist die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erforderlich. Vor dieser Festlegung sind vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Gegenstand der Untersuchungen ist, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung der Sanierungen zu erlangen. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Bereiche Bahnhofareal (Umgestaltung des Bahnhofumfeldes mit Fußgänger- und Radfahrersteg über die B 465), Schaffung von öffentlichen Stellplätzen, Umnutzung der Schlößlesschule zur Nutzung durch örtliche Vereine, Abbruch von nicht mehr erhaltenswerter Bausubstanz, Neugestaltung der Kirchheimer Straße, private Modernisierungsmaßnahmen und eine Grundstücksneuordnung im Bereich Burghof. Der Gemeinderat hat der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zugestimmt. Der förmliche Beschluss wird an gesonderter Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
TOP 5 Kindergartenangelegenheiten - Änderung der Kindergartengebührenordnung: Die Spitzenverbände haben für die Kindergartenjahre 2003/2004 und 2004 /2005 eine stufenweise Erhöhung der Kindergartengebühren empfohlen. In der Sitzung des Kindergartenausschusses wurde darüber beraten und beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Gebühren entsprechend zu erhöhen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt. Zusätzlich wurde festgelegt, den Beginn und das Ende des Kindergartenjahres an die Schulferien anzupassen. Künftig wird demnach das Kindergartenjahr am 01. September beginnen und am 31. August enden. Die neuen Gebühren werden im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung im Mitteilungsblatt abgedruckt.
TOP 6 Bebauungsplan "Nördlich der Lindenstraße" - Behandlung der Anregungen - Feststellung des Änderungsentwurfes - Beschluss über die öffentliche Auslegung: Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurde lediglich eine Anregung des Landratsamtes Esslingen vorgelegt. Diese beinhaltet eine redaktionelle Änderung und wird im Änderungsentwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat hat den Änderungsentwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
TOP 7 Gemeinsamer Lagerschuppen für Nebenerwerbslandwirte - Sachstandsbericht: Nachdem zahlreiche Nebenerwerbslandwirte Interesse an der Errichtung eines gemeinsamen Lagerschuppens gezeigt haben, wurde von der Verwaltung die Möglichkeit der Erstellung geprüft. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Gemeinde Grundstückseigentümerin ist und die Nutzung überwacht. Zudem muss es sich um Nebenerwerbslandwirte mit einer zu bewirtschaftenden Fläche von 1,5 - 4,5 ha handeln. Zwischen Interessent und Gemeinde muss ein Vertrag geschlossen werden, der die Finanzierung, die Rückgabe des Schuppenanteils nach Aufgabe der Landwirtschaft und die Bestätigung der zu bewirtschaftenden Fläche beinhaltet. Aufgrund des Bedarfs ist der Bau von zwei Lagerschuppen (12 x 30 m) erforderlich. Dabei kann die Gemeinde selbst als Bauherrin auftreten und die Schuppenanteile veräußern oder die Interessenten gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die den Bau des Schuppens abwickelt. Nach der ersten Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für einen Schuppenanteil (6 x 12 m) auf rd. 18.600 Euro. Der Standort wird nach Abschluss der derzeit laufenden Grundstücksverhandlungen noch endgültig festgelegt. Das Gremium war sich einig, dass für den Bau eine GbR gegründet werden soll. Es wurde betont, dass mit dieser Maßnahme die Nebenerwerbslandwirte unterstützt werden sollen, die einen wesentlichen Beitrag zum Landschafts- und Naturschutz, insbesondere zum Erhalt der Streuobstwiesen leisten.
TOP 8 Verschiedenes
Vorschlagswesen bei der Gemeindeverwaltung
Bürgermeister Haußmann informierte über die Einführung des Vorschlagwesens bei der Gemeindeverwaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Vorschläge z.B. zur Verbesserung der Arbeitsabläufe oder über Einsparmöglichkeiten einreichen. Bei einer Realisierung dieser Vorschläge erhalten die Mitarbeiter einen Anteil der Einsparung als Prämie.
Verleihung der Landesehrennadel
Herrn Rainer Kuhn und Herrn Heinz Klein wurde vergangenen Samstag die Landesehrennadel verliehen. Bürgermeister Haußmann gratulierte dem Ratsmitglied Herrn Kuhn recht herzlich zu dieser Auszeichnung und bedankte sich im Namen der Gemeinde für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Vereinsleben und im Gemeinderat. Über die Verleihung wird an gesonderter Stelle in diesem Mitteilungsblatt berichtet