Bericht aus der Sitzung am 02.02.2004
Technischer Ausschuss
TOP 1
Bausachen
Dem Neubau eines Einfamilienhauses in der Kanalstrasse 19 erteilte der Technische Ausschuss das Einvernehmen.
Auf dem Grundstück Austraße 1/1 ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Da es für diesen Bereich nur einen einfachen Bebauungsplan gibt, muss sich das Gebäude nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Das Gremium war sich einig, dass sich das Vorhaben (zweigeschossige Bauweise, Trauf- und Firsthöhe) nicht in die Umgebung einfügt. Damit künftig eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage vorliegt, hat der Technische Ausschuss beschlossen, für diesen Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, um die städtebaulichen Ziele zu fixieren. Bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre verhindern, dass der künftigen Planung entgegenstehende Vorhaben genehmigt werden können.
Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens wurde zunächst zurückgestellt.
Der Gemeinderat wird daher in der nächsten Sitzung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre entscheiden.
TOP 2
Verschiedenes Bautätigkeiten im Außenbereich
- Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob alle im Gewann „Taläcker“ erstellten Geschirrhütten rechtmäßig seien. Außerdem wurde nachgefragt, warum der dort ansässige Gartenbaubetrieb verschiedene Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen musste.
Von der Verwaltung wurde erklärt, dass außerhalb des Landschaftsschutzgebietes Geschirrhütten bis 20 m³ umbauten Raums grundsätzlich genehmigungsfrei erstellt werden können. Das Baurechtsamt prüfe derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) inwieweit es verhindert werden kann, dass derselbe Eigentümer oder Pächter auf jedem einzelnen, nebeneinanderliegenden Grundstück eine Geschirrhütte errichtet. Nach Auffassung der Verwaltung sei darüber hinaus zumindest eine der Hütten „verunstaltend“ i.S. der Landesbauordnung.
Bezüglich des Gartenbaubetriebes wurde informiert, dass dieser im Außenbereich nicht privilegiert und daher unzulässig ist. Bauliche Anlagen, die im Außenbereich nicht errichtet werden dürfen, müssen entfernt werden. Die Entscheidung des Baurechtsamtes sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Gemeinderat
TOP 1
Bürgerfragestunde
Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren.
TOP 2
Haushalt 2004
Verabschiedung
Der Haushaltsplanentwurf 2004 wurde am 15. Dezember 2003 dem Gemeinderat vorgestellt und in der Sitzung am 19. Januar 2004 eingehend beraten. Eine Änderung des Entwurfes war nicht erforderlich, da von keine der Fraktionen hierfür einen Antrag gestellt hat.
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2004 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre bis 2007 verabschiedet.
TOP 3
Schul- und Sportzentrum „Untere Wiesen“
Standort für eine Holzhackschnitzelheizanlage
Für die geplante Heizanlage waren insgesamt 9 Standortalternativen im Gespräch. Von diesen Möglichkeiten wurde zunächst der Standort südlich der Sporthalle favorisiert. Hier müsste allerdings in die Nutzung bestehender Sportanlagen (Laufbahn) eingegriffen werden. Zudem sieht der städtebauliche Entwurf dort eine Erweiterungsfläche für eine mögliche Sporthalle vor.
Nach den ersten Untersuchungen und intensiver Diskussion zwischen den Fachplanern und der Verwaltung stellte sich heraus, dass sich ein Standort nördlich der Sporthalle aus städtebaulicher und technischer Sicht ebenfalls anbietet. Vorteil wäre u.a., dass der bestehende Heizraum der Sporthalle für die Zusatzheizanlage zur Abdeckung von Bedarfsspitzen mitgenutzt werden könnte, und dass südlich der Sporthalle nicht in die bestehenden Sportanlagen eingegriffen werden müsste.
Die Heizanlage wäre im wesentlichen unterirdisch geplant. Sie besteht aus einem unterirdischen Silo und einem Heizraum für die Kesselanlage. Der oberirdische Bauteil beinhaltet eine Kranbahn zur Entsorgung der Asche sowie den Zugang zur Anlage. Alternativ hierzu könnte die gesamte Anlage unterirdisch erstellt werden. In jedem Fall ist jedoch ein ca. 15 m hohes Abgasrohr erforderlich. Das bestehende Rohr der Sporthalle ist 12 m hoch. Der Andienungshof soll nördlich der Sporthalle mit Zufahrt von Osten liegen und durch eine Bepflanzung oder Mauer von der angrenzenden Nutzung (Fahrradabstellfläche) getrennt werden.
Ein Teil des oberirdischen Betriebsgebäudes könnte zudem sehr gut in die Fahrradüberdachung integriert werden, die sich gestalterisch an den bestehenden Gebäuden orientiert. Der Bereich zwischen Rauberweg und Überdachung soll mit befestigten Flächen und Pflanzbeeten neu gestaltet werden. Die entfallenden Parkplätze sollen im Zuge der Erschließungsarbeiten „Untere Wiesen“ auf die nördliche Seite des Rauberweges verlegt werden.
Das Gremium war sich einig, den nördlichen Standort weiter zu verfolgen und die Vor- und Nachteile im Vergleich zum südlichen Standort nochmals detailliert abzuwägen. Vor der endgültigen Festlegung werden die Anregungen und Vorschläge der Schule in der Planung berücksichtigt. Außerdem sollen im Rahmen einer Elternbeiratssitzung die Eltern über die geplante Heizanlage informiert werden.
Geplant ist auch eine frühzeitige Beteiligung der Bürger, insbesondere der Anwohner. Ein Gutachten, das Aufschluss über die Auswirkungen der Holzhackschnitzelheizanlage auf die Umgebungsbebauung gibt, wird nach Festlegung des Standortes in Auftrag gegeben.
TOP 4
Kommunalwahlen 2004
Vorbereitende Beschlüsse
Für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 muss ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden . Der Gemeinderat hat die Mitglieder dieses Ausschusses gewählt. Vorsitzender ist Herr Bürgermeister Rainer Haußmann, Stellvertreterin Frau Verena Wiedmann. Zur Beisitzerin /Beisitzer wurden Frau Hannelore Sokolowski und Herr Jochen Sokolowski gewählt, Stellvertreterin /Stellvertreter sind Frau Helga Veith und Herr Eduard Kronberger.
TOP 5
Verschiedenes
Bürgermeisterwahl am 7. März 2004
- Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Frau Inge Schaufler, berichtete, dass zwischenzeitlich eine weitere Bewerbung für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von Frau Elisabeth Orlando aus Dettingen eingegangen ist. Bisher liegen Bewerbungen von Herrn Bürgermeister Rainer Haußmann und Herrn Werner Tereba aus Mannheim vor. Der Gemeindewahlausschuss wird am 10. Februar 2004 über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen entscheiden.
Bericht von der Verkehrsschau
- Im Dezember 2003 hat die letzte Verkehrsschau stattgefunden. In diesem Rahmen werden verschiedene Verkehrsprobleme vor Ort erörtert und entschieden.
So wurde u.a. festgelegt, dass am Kelterplatz zur Einmündung in die Bergstrasse auf das Zone-30- km/h-Schild verzichtet werden kann. Anwohner haben hier vorgebracht, dass dieses Schild für die Autofahrer, die über den Kelterplatz (verkehrsberuhigter Bereich mit 7 km/h) fahren, verwirrend erscheint. Bisher war dies Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung und wurde von der Straßenverkehrsbehörde so gefordert. In der Bergstraße an der Einmündung zum Feldweg Richtung „Hirschsprung“ kam es durch parkende Fahrzeuge häufig zu einer Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs. Ein Parkverbot mittels Bodenmarkierung soll hier Abhilfe schaffen. Auch im Bereich vor und nach der Lauterbrücke in der Stelle stellen parkende Fahrzeuge eine Verkehrsbehinderung dar. Darum wird dort ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Um den Rad- und Autofahrern, die aus Richtung Süden von der Hinteren Straße in die Obere Straße oder die Stelle (Höhe Metzgerei Holder) einfahren, die zu beachtende Vorfahrt zu verdeutlichen, wird an dieser Kreuzung ein „Vorfahrt gewähren“ Schild aufgestellt. Im Kreuzungsbereich der Teck-, Hindenburg-, und Eisenbahnstraße wurde vermehrt beobachtet, dass die Straßen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren und dabei die Verkehrsinsel in der Teckstraße zwangsläufig überfahren wird. Um dies künftig zu unterbinden, wird die Verkehrsinsel zusätzlich mit Pilonen ( sog. Klemmfix) versehen.
Die genannten Maßnahmen sollen zu einer Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen.