Sitzung am 24.07.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. Juli 2023
TOP 1
Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde
1.1 Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2023/24
Das Energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) 2022/23 beinhaltete hauptsächlich Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation und Dokumentation innerhalb der Gemeindeverwaltung sowie zur Erreichung der notwendigen Punktzahl für die Zertifizierung des EEA. Der Fokus des nun aktualisierten EPAP 2023/24 liegt auf Aktivitäten, die der konkreten Energieeinsparung, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der Treibhausgasemissionen dienen.
Energiesparen schützt das das Klima. Daher hat die Gemeinde Dettingen bereits im Jahr 2000 mit der Messung der Energieverbräuche der gemeindlichen Einrichtungen begonnen. Stand heute haben wir hier 77 % der CO2-Emissionen eingespart.
Mit den folgenden Maßnahmen soll noch in diesem Jahr begonnen werden: Fortführung des CO2-Einspar-Wettbewerbs und der regelmäßigen Verkehrschecks, Erstellen eines Klimamobilitätsplans und weiterer Sanierungsfahrpläne, Voranbringen der Umsetzung eines Bürgersolarparks sowie des klimaneutralen Wohngebiets Guckenrain-Ost (Machbarkeitsstudie, Contracting), schrittweise Umstellung der kompletten Beleuchtung auf LED, Untersuchung der Statik der Dächer (für PV-Anlagen).
Im kommenden Dezember findet zum EEA das externe Audit statt. Dabei wird die Gemeinde überprüft, inwieweit Klimaschutzmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen umgesetzt wurden. Die Entwicklungsplanung und Raumordnung der Gemeinde ist bereits weit fortgeschritten. Wenig Einfluss hat die Gemeinde jedoch z. B. beim Thema Versorgung und Entsorgung; hier können sich noch alle Dettinger Haushalte verstärkt einbringen.
Der Gemeinderat hat das EPAP 2023/24 einstimmig beschlossen.
(12 Jastimmen)
Zusätzliche Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern
Aufgrund des aktuellen Strompreises und der stellenweise hohen Stromverbräuche in den Gemeinschaftsunterkünften (Mittlere Straße 1 und 2, Mühlstraße 11) würden sich PV-Anlagen sehr schnell amortisieren. Daher ist die Wirtschaftlichkeit bei allen Gebäuden vorhanden.
Die Dachkonstruktionen bei älteren Einrichtungen der Gemeinde lassen, trotz teilweise auch schon erfolgter Dachsanierung, aus statischen Gründen keine weiteren Lasten für eine PV-Anlage zu (z.B. Hallenbad, Sporthalle, Schloßberghalle). Die Wohngebäude der Gemeinde wurden von der Dachlast allgemein großzügiger ausgelegt. Trotzdem sollte wegen des Alters der Gebäude vorab die Statik überprüft und gleichzeitig überlegt werden, ob und wann eine Dachsanierung des jeweiligen Gebäudes ansteht. Es sollte keine Installation stattfinden, wenn die Dachsanierung innerhalb der Amortisationszeit ansteht. Für die kommenden Jahre wird dazu ein Fahrplan erstellt.
Eine Untersuchung der Wasserversorgungsgebäude und sonstiger Gebäude (z. B. Nebenhalle Bauhof) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zusätzliche Photovoltaik-Anlage auf der Teckschule
Auf den Dächern der Teckschule wurden in den vergangenen Jahren bereits etwa 84 kWp installiert. Weil es sich aber um Volleinspeiseanlagen der BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG handelt (Dachflächen sind verpachtet), profitiert die Gemeinde nicht direkt von der Solarstromproduktion. Auf dem zuletzt sanierten Flachdach des Ostbaus der Schule wäre noch Platz für eine weitere Anlage. Doch eine neue Volleinspeiseanlage wird aktuell so gering vergütet, dass es sich für die BürgerEnergiegenossenschaft kaum mehr lohnt, die Investition zu tätigen. Die größte Rendite lässt sich bei Neuanlagen erzielen, wenn der lokal erzeugte Strom durch den Besitzer der Anlage gleich selbst verbraucht wird.
Es ist (langfristig) davon auszugehen, dass die vorhandenen Anlagen auf den Dächern der Teckschule nach Ende des Vergütungszeitrums in den Besitz der Gemeinde wechseln.
Die Detailanalyse ergab, dass der Strom aus der neuen PV-Anlage in allen Gebäuden verbraucht werden kann, die an der Trafostation bei der Teckschule hängen. Dies betrifft die Teckschule, die Kita Wirbelwind, die Sporthalle und die Schloßberghalle. Wegen des hohen Stromverbrauchs von 240.000 kWh/a und der in Relation dazu kleinen PV-Anlage wird eine Eigenverbrauchsquote von etwa 100 % erreicht.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Erstellung von Sanierungsfahrplänen für die Gebäude Mittlere Str. 1 und 2 und Mühlstr. 11 sowie die Überprüfung der Statik von verschiedenen gemeindeeigenen Gebäuden zum Zweck der Anbringung von PV-Anlagen.
Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, ein Angebot zur zusätzlichen Installation einer 30 kWp PV-Anlage auf der Teckschule einzuholen und umzusetzen.
(12 Jastimmen)
Klimaanpassungskonzept
Die Gemeinde muss nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Vorbild sein. Die Klimaanpassung ist Bestandteil der Daseinsvorsorge öffentlicher Aufgaben und in allen Aktivitäten und bei allen Entscheidungen der Gemeinde zu berücksichtigen.
Ein Klimaanpassungskonzept schützt die Dettinger Bürgerschaft sowie den Ort vor den anwachsenden Gefahren des Klimawandels.
Die Starkregenrisikoanalyse hat gezeigt, welche Verbesserungen noch wichtig sind. Beim Begriff „Unwetter“ denken wir eher an ein Hagelgewitter, als an eine Hitzeperiode mit Temperaturen von über 35 °C im Schatten. Wir sollten jedoch gegen alles gewappnet sein.
Das Klimaanpassungskonzept ist Bestandteil der Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Es soll einen Maßnahmenfahrplan beinhalten, um die Resilienz öffentlicher und privater Aufenthaltsorte gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Maßnahmen sollen vor Hochwasser, Starkregen, Trockenheit bzw. Hitze schützen, damit die Gemeinde dem Leitbild einer klimaresilienten Schwammstadt möglichst nahekommt. Für eine multifunktionale Flächennutzung sollen zudem die Biodiversität und die CO2-Bindung im Ortsbereich gefördert werden. Das Ortsbild soll durch die Maßnahmen gestärkt werden. Der Fahrplan soll Maßnahmen umfassen, die kurz und mittelfristig umgesetzt werden sollen. Mögliche Maßnahmen können sein: Stadtmöbel, Entsiegelungen, Bepflanzungen, Brunnen, Schwammstadt (u.a. Wasserrückhaltung). Die Maßnahmen sollen anhand von Nachhaltigkeitskriterien (ökologische Wirkung, finanzieller Aufwand, soziale Teilhabe, etc.) priorisiert werden. Dazu sollen wichtige Akteure und die Bürgerschaft eingebunden werden.
Der Fahrplan beinhaltet neben der Beschreibung der Maßnahmen und der Maßnahmen-Werkzeuge (Satzungen, Verordnungen, Festsetzungen in Bebauungsplänen, Förderprogramme, Wettbewerbe, Informationsveranstaltungen, investive Maßnahmen auf Gemeindeflächen) auch einen Zeit- und Kostenplan, damit ein Budget für die Umsetzung der Maßnahmen im kommenden Haushalt eingeplant werden kann.
Der Gemeinderat hat die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes einstimmig beschlossen.
(12 Jastimmen)
1.2 Verlängerungsantrag "Klimaschutzmanager"
Der Gemeinderat hat im Mai 2020 beschlossen, eine Stelle für die Bereiche Klimaschutz, Energie- und Gebäudemanagement zu schaffen. Die Stelle teilt sich auf in 70 v.H. Klimaschutzmanagement (28 Wochenstunden) und 30 v.H. Energie- und Gebäudemanagement (12 Wochenstunden), wobei der Stellenanteil „Klimaschutz“ vom Bund gefördert wird und daher zunächst auf 3 Jahre befristet ist.
Die Förderung dieses Stellenanteils beläuft sich auf insgesamt 112.537,00 € (65 %).
Seit dem 01.07.2021 ist die Stelle mit Herrn Michael Christ besetzt. Er hat bereits viele Aufgaben und Projekte vorangebracht bzw. neu begonnen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (vgl. TOP 1.1 - energiepolitisches Arbeitsprogramm) wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Da die bestehende Förderung Mitte 2024 endet und eine einmalige Verlängerung für 2 Jahre bei einer Förderquote von 40 % beantragt werden kann, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Verlängerung zu beantragen.
(12 Jastimmen)
TOP 2
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 500 € für die Freiwillige Feuerwehr zu und bedankte sich herzlich bei der Spenderin.
(12 Jastimmen)
TOP 3
Verschiedenes
3.1 Die Verwaltung wurde beauftragt, während der Sommerpause bei einfachen Bausachen über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. Der Gemeinderat wird nach der Sommerpause über die Vorhaben informiert.
(12 Jastimmen)
3.2 Vergabeentscheidung
Der Auftrag für das Gewerk Modernisierung Feldweg Käppele, Straßenbauarbeiten, wurde an die Firma Julius Bach aus Stuttgart zum Preis von 188.923,02 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 10.030,32 € (5,6 %) über der Kostenberechnung (178.892,70 €).
Der Auftrag für das Gewerk Renaturierung des Jauchertbachs, Gewässer- und Landschaftsbauarbeiten, wurde an die Firma Zehe Bau aus Burkardroth-Premich (Bayern) zum Preis von 590.767,16 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 38.366,60 € (6,1 %) unter der Kostenberechnung (629.133,76 €).
Die Baukosten für die Öffnung der Dole des Jauchertbaches belaufen sich auf rd. 810.000 €. Diese Kosten werden zu 90% gefördert, sodass der Eigenanteil der Gemeinde Dettingen sowie der Stadt Kirchheim noch 10% beträgt.
Die Verwaltung betonte, dass die Realisierung des Projektes mit vielen Problemstellungen und einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden war.
Der Auftrag für das Gewerk Modernisierung des Bauhofes, Elektroanlagen, wurde an die Firma Elektro Raichle aus Dettingen zum Preis von 174.920,04 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 6.035,12 € (3,6 %) über der Kostenberechnung (168.884,92 €).
3.3 Der Gemeinderat hat beim Stadtradeln teilgenommen. Mit den meisten teilnehmenden Gemeinderätinnen und -räten erreichte er kreisweit den ersten Platz unter den Parlamentarierteams.
3.4 Aus dem Gremium wurde zur zeitlichen Umsetzung einer weiteren Blitzersäule in der Gutenberger Straße nachgefragt. Die Verwaltung hat dazu noch keine Mitteilung von der zuständigen Verkehrsbehörde der Stadt Kirchheim erhalten.
3.5 Die Parksituation an der „Stelle“ wurde ebenfalls angesprochen. Die Situation wird bei der nächsten Verkehrsschau zusammen mit der Stadt Kirchheim in Augenschein genommen.
3.6 Die Scheune des Gebäudes „Löwen“, Kirchheimer Str. 131, bricht in sich zusammen. Dies wurde seitens der Verwaltung bereits dem Baurechtsamt Kirchheim gemeldet. Da keine Gefährdung der Öffentlichkeit vorliegt, handelt es sich um eine Privatangelegenheit des Eigentümers.
3.7 Die Gemeinde hat sich für die Internationale Bauausstellung (IBA) 2027 beworben. Hierzu wurde nachgefragt, wie und wann weiter vorgegangen wird. Voraussetzung für weitere Schritte ist jedoch die Genehmigung des Flächennutzungsplanes 2035; erst danach können weitere Überlegungen angestellt werden.
3.8 Der Digitale Sitzungsdienst wird nach der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 verbindlich für alle Gremiumsmitglieder eingeführt.