Sitzung am 23.09.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. September 2024
TOP 1
Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Gemeinderäte
Gemeinderat Rainer Löw
Bürgermeister Haußmann verpflichtete den am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderat Rainer Löw auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und nahm dem Verpflichteten den Handschlag ab. Er gratulierte Herr Löw zu seiner Wahl und wünschte ihm in den kommenden 5 Jahren eine gute, konstruktive Zusammenarbeit und viel Freude an der kommunalpolitischen Arbeit.
TOP 2
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3
Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost
Planungsaufträge
Seit 2021 wird die Entwicklung der Abrundung Wohnbaugebiet Guckenrain-Ost vorbereitet. Eine Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern, den angrenzenden Nachbarn sowie der Öffentlichkeit hat stattgefunden. Jetzt liegen die notwendigen Eigentümerzustimmungen zur Mitwirkung an der Baulandentwicklung vor. In einem nächsten Schritt sind nun die weiteren Planungen zu beauftragen.
In der Sitzung hat der Gemeinderat einen ersten Planungsauftrag zur Erstellung eines Grünordnungsplans erteilt. In den Leistungsphasen 1-3 wurden Aufträge für die Planung der Freianlagen und privaten Verkehrsanlagen vergeben. Weiterhin erfolgte die Vergabe der Planung in der Leistungsphase 3 der Verkehrsanlagen, des Schmutzwassers, der Wasserversorgung sowie in den Leistungsphasen 3 + 4 der Entwässerung des Regenwassers. Das Büro ZOLL Architekten Stadtplaner GmbH erhielt den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes. Das gesamte Vergabepaket beträgt rd. 180.000 €.
(13 Jastimmen, 1 Enthaltung)
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird voraussichtlich noch in diesem Jahr durch den Gemeinderat gefasst.
TOP 4
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr Mehrzweckfahrzeug - Ausschreibung
Bereits Ende 2019 hat der Gemeinderat die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges „Mehrzweckfahrzeug – MZF“ als Ersatzbeschaffung für das bisherige Fahrzeug (Mercedes-Benz Sprinter, Baujahr 2000) beschlossen und das Fahrzeug ausgeschrieben. Darauf ist ein Angebot eingegangen. Da der Bieter jedoch Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, darf es nicht gewertet werden.
Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung die öffentliche Ausschreibung aufgehoben. Der Auftrag wird jetzt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb vergeben. Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt an sechs geeignete Unternehmen.
(14 Jastimmen)
TOP 5
Vereinsförderung Antrag des Tennisclubs Dettingen unter Teck e.V.
Das Vereinsheim des Tennisclubs Dettingen unter Teck e.V. wurde im Februar 2021 erheblich durch einen Wasserschaden beschädigt. Durch die Versicherung des Vereins wird nur ein Teil des Schadens reguliert. Für die dringend notwendige Sanierung des Vereinsheims wurde bei der Gemeinde ein Zuschuss beantragt.
Der Gemeinderat gewährte einen Zuschuss in Höhe von 3.500 €.
(14 Jastimmen)
TOP 6
Friedhofsordnungen Gebührenkalkulation und Satzungsänderungen
Das Projekt „Bestattung unter Bäumen“ auf dem neuen Friedhof ist baulich inzwischen abgeschlossen. Eine Belegung der „Baumgräber“ kann nun ab dem kommenden Monat, also ab dem 1. Oktober, erfolgen. Insgesamt stehen für die neue Bestattungsform auf dem neu geschaffenen Grabfeld 160 Urnengrabstellen zur Verfügung. Näheres zu dieser neuen Bestattungsmöglichkeit erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel in einem der nächsten Mitteilungsblätter.
Für die neue Bestattungsform musste eine Gebührenkalkulation durchgeführt werden. Da sämtliche Bestattungsgebühren letztmalig im Sommer 2017 angepasst wurden und danach nur noch eine Erhöhung einzelner Gebührentatbestände erfolgte, wurden jetzt alle Gebühren für den alten und neuen Friedhof ebenfalls neu kalkuliert.
In der Sitzung stimmte der Gemeinderat den Gebührenkalkulationen zu und fasste für beide Friedhöfe den Satzungsbeschluss. Die neuen Gebührensätze gelten ab 1. Oktober 2024.
(14 Jastimmen)
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Friedhofssatzungen (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) für den alten und neuen Friedhof in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.
Bei Fragen zur „Bestattung unter Bäumen“ und/oder den neuen Gebühren dürfen Sie sich gerne an Frau Stubbe, Tel. 5000-13, oder Frau Grimmeiß, Tel. 5000-27, wenden.
TOP 7
Landessanierungsprogramm Kirchheimer Straße - Ortskern II Gebietserweiterung und Aufstockungsantrag 2025
Die Gemeinde wurde im März/April 2024 mit der Maßnahme “Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof“ in zwei Förderprogramme aufgenommen. Die bauliche Umsetzung der Unterführung soll zwischen 2026 und 2028 erfolgen. Zwischenzeitlich liegen dazu ergänzende städtebauliche Überlegungen vor. Auch die beiderseits der neuen Unterführung liegenden Zugangs- und Platzflächen sollen funktionsgerecht und attraktiv gestaltet werden. Um auch dafür Finanzhilfen der Städtebauförderung einsetzen zu können, ist die Einbeziehung der betreffenden Bereiche in das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet erforderlich.
Bei dieser Gelegenheit mit einbezogen werden die Gebäude bzw. Grundstücke Kirchheimer Straße 43 sowie Bahnhofstraße 4 und 6, an deren Erneuerung und Entwicklung ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht. Um auch hier die Fördermöglichkeiten der städtebaulichen Erneuerung einsetzen zu können – aber auch, um im Hinblick auf die Bewahrung von Ortsstruktur und Ortsbild auf die städtebauliche und gestalterische Qualität zukünftiger Vorhaben Einfluss nehmen zu können – ist die Einbeziehung der Grundstücke in das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet erforderlich.
Ergänzend wird der Durchführungszeitraum bis Ende 2029 verlängert.
Weiterhin sind verschiedene Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Ortskerns vorgesehen, wie zum Beispiel die Nachnutzung der „Alten Schule“, die Umfeldgestaltung der Unterführung und die Restabwicklung der Modernisierung des Bauhofes. Zu deren Vorbereitung und Umsetzung ist eine nochmalige Aufstockung der Landesfinanzhilfe erforderlich. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, einen weiteren Antrag auf Aufstockung der Finanzhilfe im Landesprogramm – Städtebauförderung 2025 – für das städtebauliche Erneuerungsgebiet “Ortskern II – Kirchheimer Straße“ zu stellen.
Der Gemeinderat hat der Gebietserweiterung sowie der Antragstellung zugestimmt.
(14 Jastimmen)
Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.
TOP 8
Finanzzwischenbericht 2024
Der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, gab in der Sitzung einen Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2024 ist die vom Gemeinderat am 18.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 (mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung). Der Finanzzwischenbericht stützt sich auf die Mai-Steuerschätzung 2024 sowie die bis Ende August 2024 bekannten (wesentlichen) Entwicklungen.
Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung (gegenüber dem Haushaltsplan 2024)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
2024: + 11.576,00 €
2025: + 39.937,20 €
2026: + 63.089,20 €
2027: + 96.080,80 €
Summe: + 214.143,20 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
2024: - 6.415,54 €
2025: - 11.842,22 €
2026: - 11.842,22 €
2027: - 11.348,80 €
Summe: - 41.448,78 €
Entlastungsbeitrag Bund für die Aufnahme von Geflüchteten
Für 2024 sind bisher keine Leistungen von Bund oder Land für kreisangehörigen Gemeinden zugesagt.
Gewerbesteuer - Sollaufkommen
2020: 4.345.724,43 €
2021: 4.058.483,89 €
2022: 4.523.989,41 €
2023: 4.946.924,93 €
2024: 5.280.484,01 € (Stand Veranlagung: Ende August 2024)
Der Planansatz der Gewerbesteuer wurde im Haushaltsplan 2024 aufgrund der Konjunkturprognosen vorsichtig mit 4,3 Mio. € veranschlagt. Stand 30.08.2024 liegt das veranlagte Aufkommen 980.484,01 € über dem Planansatz (+ 22,80 %). Im Gegenzug erhöht sich auch die Gewerbesteuerumlage um 86.878,33 €. Damit zeigt sich die Gewerbesteuerentwicklung als Momentaufnahme deutlich robuster, als zunächst Anfang 2024 befürchtet. Dies vor allem deshalb, da die Gemeinde für das Abrechnungsjahr 2022 erhebliche Nachzahlungen erhalten hat. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass noch Vorauszahlungsreduzierungen für 2024 (z.B. in Folge von Kurzarbeit) bei der Gemeinde eingehen.
Entwicklung Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Die kalkulierten Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2024 betragen 4.857.860 €. Verfügt wurden bisher 2.053.137,33 € (42,26 %). Es wird davon ausgegangen, dass zum Jahresende ein guter sechsstelliger Betrag wiederum eingespart werden kann. Am ersten Juni-Wochenende kam es zu einem Hochwasser-Ereignis. Die Schäden (vor allem an Feldwegen und im Außenbereich) belaufen sich auf ca. 150.000 € bis 200.000 €. Die notwendigen Mittel zur Schadensbeseitigungen können voraussichtlich durch den laufenden Haushalt durch interne Umschichtungen (ohne Nachfinanzierung) bereitgestellt werden. Am 03.06.2024 wurde hierfür ein Budget von 160.000 € vom Gemeinderat freigegeben. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:
- Deckungsreserve (Produkt 61 20 00 00) 50.000 €
- aus Budget Gewässerunterunterhaltung (Produkt 55 20 01 00) 20.000 €
- aus Budget Sporthalle (Produkt 42 41 01 00) 90.000 €
Erneuerung der Wasserleitung wurde zurückgestellt
Ansonsten entwickeln sich die Erträge und Aufwendungen insgesamt im Rahmen der Planungen.
Haushaltsausgleich – Ergebnishaushalt
Das ordentliche Ergebnis entspricht dem Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Es ist in Form eines Überschusses oder eines Fehlbetrags auszuweisen. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Überschuss/Fehlbetrag) zeigt auf, um welchen Betrag das Vermögen der Gemeinde zunehmen oder abnehmen wird. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das ordentliche Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist. Voraussichtliche Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses nach dem Haushaltsplan 2024:
2024 – Planjahr: - 1.927.000 €
2025 – Finanzplanungsjahr: - 1.041.000 €
2026 – Finanzplanungsjahr: - 793.000 €
2027 – Finanzplanungsjahr: - 1.015.000 €
Summe: - 4.776.000 €
Im Moment wird davon ausgegangen, dass sich das Ergebnis in 2024 voraussichtlich in einer Größenordnung von 1.000.000 € bis 1.300.000 € verbessern wird.
Ergebnisrücklagen
Die doppischen Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Es sind somit keine liquiden Mittel, denen bei Bedarf Beträge entnommen werden können. Darstellung der Entwicklung nach der Haushaltsplanung 2024:
Investitionsprogramm 2024
Investive Auszahlungen wurden im Haushalt 2024 mit 5.620.200 € geplant. Abgeflossen sind hiervon bis Ende August 2.495.387,43 € (44,40 %). Ein zusätzlicher Mittelbedarf besteht vor allem für die Arbeiten auf dem Neuen Friedhof (Bestattung unter Bäumen). Hier steigt der Mittelbedarf um voraussichtlich 100.000 € (gegenüber dem Planansatz); auf die erfolgten Beschlüsse hierzu im Gemeinderat darf verwiesen werden.
Liquidität
In der Doppik ist ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu richten oder genauer gesagt: Was hat die Gemeinde an “Geld“ tatsächlich in der Kasse.
Die frei verfügbare Liquidität ist bis 31.12.2027 voraussichtlich fast aufgebraucht. Auch der Kreditspielraum im Kernhaushalt (bis 2027) ist annährend ausgereizt. Durch die Verbesserungen im Ergebnishaushalt 2024 ergibt sich eine Entlastung der Liquidität.
- Es wird daher auch weiterhin empfohlen, bei größeren Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zunächst auf Sicht zu fahren und jeweils im Einzelfall abzuwägen.
- Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften darf die Liquidität nicht NEGATIV werden.
Schuldenstand im Kernhaushalt
Von der Kreditermächtigung 2023 mit 1,5 Mio. € wurden 2023 nur 500.000 € in Anspruch genommen. Ein Restbetrag von 1,0 Mio. € konnte noch verwendet werden, bis die Haushaltssatzung 2025 vom Gemeinderat erlassen wird. Die veranschlagte Kreditermächtigung 2024 beträgt 500.000 € - diese kann bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2026 verwendet werden.
Die Entwicklung des Schuldenstandes im Kämmereihaushalt verläuft in puncto Zins und Tilgung planmäßig. In 2024 wurden bisher unter Verwendung der Kreditermächtigung aus 2023 ein Darlehen über 1,0 Mio. Euro (L-Bank, Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 10, 1 Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 2,92 %) für den Gemeindehaushalt aufgenommen. Die Kreditermächtigung aus 2024 mit 500.000 € wird frühestens im Jahr 2024 verwendet werden.
Der Schuldenstand im Kernhaushalt beträgt somit zum 31.12.2024 insgesamt 4.766.714,66 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 750 €/Einwohner. Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in der Größenklasse zwischen 5.000 und 10.000 Einwohner beträgt zum 31.12.2022 ohne Eigenbetriebe 394 €/Einwohner – ohne Differenzierung nach Größenklasse 637 €/Einwohner; die Schuldenstandstatistik zum 31.12.2023 kann über Statistisches Landesamt Baden-Württemberg noch nicht abgerufen werden. Bei der Beurteilung des Schuldenstandes ist auch stets der Grad der Aufgabenerfüllung der jeweiligen Kommune zu betrachten. Anders als in den meisten Städten und Gemeinden, stehen in Dettingen alle notwendigen Kindertageseinrichtungen sowie die Ganztagsgrundschule (Rechtsanspruch ab 2026) bereits zur Verfügung.
Wirtschaftsführung 2024 im Eigenbetrieb Wasserversorgung
Die Erträge und Aufwendungen der Wasserversorgung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan ist nicht erforderlich. Am 31.07.2024 wurde, unter Verwendung eines Teils der Kreditermächtigung aus 2024, ein Ratendarlehen mit Valutierung zum 02.09.2024 mit 240.000 € bei der LBBW aufgenommen (Zinssatz 3,48 %, Zinsbindung 30 Jahre, Laufzeit 30 Jahre). Die Umsetzung der größten Investitionsmaßnahmen in 2024 in der Wasserversorgung (Durchführung der Wasserleitungsbauarbeiten im Bereich Hintere Straße / Paradiesstraße) erfolgen plangemäß.
Wirtschaftsführung 2024 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Die Erträge und Aufwendungen der Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan wird nicht erforderlich. Am 31.07.2024 wurde, unter Verwendung eines Teils der Kreditermächtigung aus 2024, ein Ratendarlehen mit Valutierung zum 02.09.2024 mit 360.000 € bei der LBBW aufgenommen (Zinssatz 3,48 %, Zinsbindung 30 Jahre, Laufzeit 30 Jahre). Die Umsetzung der größten Investitionsmaßnahmen in 2024 in der Abwasserbeseitigung (Abschluss der Eigenkontrollverordnung 2010 in 2024, Vorbereitung der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung ab 2025) erfolgen plangemäß.
Haushaltsplanung 2025
Der Haushaltsplan 2025 mit Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung bis 2028 sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird voraussichtlich im Dezember 2024/Januar 2025 in den Gemeinderat eingebracht werden.
DerGemeinderat nahm Kenntnis vom Finanzzwischenbericht 2024.
TOP 9
Festsetzung Wassergebühren für 2025 und 2026 Gebührenkalkulation und Satzungsänderung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Gebührenkalkulation die Grund- und Verbrauchsgebühren für die Wasserversorgung überprüft und für die Jahre 2025 und 2026 - getrennt nach Wirtschaftsjahren - neu kalkuliert. Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 (mit Fortschreibung – Stand August 2024). Die Gebührenbemessung erfolgt auch weiterhin nach dem Frischwassermaßstab. Die Grundgebühr wird verbrauchsunabhängig gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
Der Gemeinderat hat die Anpassung des Wasserzinses zum 1. Januar 2025 sowie zum 1. Januar 2026 und die Satzungsänderung beschlossen. Die Verbrauchsgebühr im Jahr 2025 beträgt 2,46 € pro m³ und erhöht sich ab Januar 2026 auf 2,57 € pro m³. Die Grundgebühr erhöht sich für den kleinsten, haushaltsüblichen Wasserzähler ab dem kommenden Jahr auf monatlich 4,00 €/Zähler.
(14 Jastimmen)
Die Satzung und aktuellen Gebührensätze können der öffentlichen Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt entnommen werden.
TOP 10
Festsetzung Abwassergebühren für 2025 und 2026 Gebührenkalkulation und Satzungsänderung
In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde ist geregelt, dass kostendeckende Gebühren zu erheben sind. Eine Gewinnerzielung bei der Abwasserbeseitigung ist rechtlich unzulässig.
In der Sitzung stimmte der Gemeinderat daher den vorgeschlagenen Gebührensätzen für die Jahre 2025 und 2026 zu. Die neuen Gebühren werden wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,37 €/m³ und Niederschlagswassergebühr 0,44 €/m². Die Zählergebühr erhöht sich auf monatlich 1,15 €/Zähler.
(14 Jastimmen)
Bitte beachten Sie hierzu die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt.
TOP 11
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von zwei Spenden in Höhe von insgesamt 700 € für die Kita Wirbelwind und die Ortsbücherei zu und bedankte sich herzlich bei den Spendern.
(14 Jastimmen)
TOP 12
Verschiedenes
4.1 Frau Oesterle, Praktikantin ab 1. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung, wurde vorgestellt.
4.2 Der Gemeinderat wurde über die Stellenbesetzung in der Schulsozialarbeit zum 1. September 2024 mit Raphael Petto informiert. Anstellungsträger ist der Kreisjugendring Esslingen.
4.3 Als Ergebnis der europaweiten Ausschreibung wurde das Ingenieurbüro Englert mit der weiteren Planung der neuen Unterführung beauftragt.
4.4 Die Bürgerbeteiligung zur neuen Unterführung findet am kommenden Montag um 18:00 Uhr in der Schloßberghalle statt.
4.5 Die nächste Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt.
4.6 Der Seniorennachmittag der Gemeinde ist am Sonntag, 13. Oktober 2024.
4.7 Als Ergebnis des Zensus wird mitgeteilt, dass Dettingen zum 30. Juni 2022 6.064 Einwohner hatte; dies sind 186 Einwohner oder 3% weniger.
4.8 GRin Schweizer bedankte sich in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Dettinger Geschichtsverein bei Herrn Haußmann sowie allen Beteiligten für das überaus große Engagement beim Jubiläum „125 Jahre Teckbahn“. Der Impuls für die Fahrt des Sonderzuges im Lenninger Tal ging von Otto Kuhn aus, dem das Jubiläum ein großes Anliegen war. Er ist auch verantwortlich für die Ausstellung in der Schlösslesschule, welche noch an den nächsten beiden Sonntagen besucht werden kann.
4.9 Vom Gemeinderat wurde gelobt die Umsetzung der Maßnahmen aus den letzten beiden Verkehrsschauen im Ort. Insbesondere der Zebrastreifen an der Schloßberghalle sowie das Parkverbot in der Unteren Straße seien sehr gelungen.