Sitzung am 20.11.2023
Vorschau
TOP 1
Neubau einer barrierefreien Unterführung
Förderantrag und weitere Beauftragungen
Im April wurde der Gemeinderat über die Voruntersuchung zum Ausbau der drei Knotenpunkte auf der B 465 informiert. Vorgesehen sind durchgängig vier Spuren zwischen der Querspange und der Teckstraße. Diese Maßnahme bietet für unsere Gemeinde die einmalige Chance, den Ausbauzustand der in diesem Bereich liegenden Unterführung aus den 60er-Jahren für die kommenden Jahrzehnte zu verbessern. Sie soll durch eine helle und freundliche Gestaltung attraktiver werden, sodass keine Angsträume mehr vorhanden sind. Die seitherige Unterführung ist nicht barrierefrei und aufgrund der Enge kann keine Trennung von Fuß- und Radverkehr erfolgen, weshalb Radfahrer absteigen müssen. Da die Neigung künftig barrierefrei erfolgen soll (höchstens 6%), muss die Streckenführung etwas geändert werden. Trotzdem soll die Trasse möglichst gerade verlaufen und natürlich wird die kürzeste Entfernung angestrebt. In der Sitzung wurde daher die Vorzugsvariante der neuen Verlaufsplanung vorgestellt. Hier gibt es einige Details, die noch ausgearbeitet werden müssen. Die Überdeckelung hätte unter der Bahnlinie die Länge von 10 m und unter der B465 würde sie ca. 26 m lang sein.
Die neue Unterführung soll 6 m breit werden und unter der B465 3 m lichte Höhe erhalten. Unter den Schienen ist leider nur eine Höhe von 2,5 m möglich. Auf der östlichen Seite wird zur Erschließung der Unterführung voraussichtlich Grunderwerb notwendig. Der dort vorhandene Feldweg soll dann die Trasse auf dem Deckel queren, um von der Landwirtschaft weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden zu können.
Die vorgestellte Planung wurde in den vergangenen 3 Monaten vom beauftragten Ingenieurbüro Englert erarbeitet. Diese kurze Frist musste zwingend eingehalten werden, da die Gemeinde die Chance auf eine neue Unterführung nur dann hat, wenn sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes und Bundes beantragt und von dort auch bewilligt werden.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10 Mio. €; diese Zahl ist seriös und belastbar, da auch eventuelle Baukostensteigerungen eingerechnet wurden. Die Gemeinde benötigt zur Umsetzung eine Förderung von 90%, welche sie aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „S&L“) erhalten könnte. Dieses Sonderprogramm des Bundes ist im Moment zeitlich befristet bis Ende 2028; bis dahin müsste die Maßnahme fertiggestellt und die Förderung abgerechnet sein. Eine Regelförderung beträgt 50 % - ein Neubau einer barrierefreien Unterführung kann daher nur erfolgen, wenn der Gemeinde die Maximalförderung mit 90 % bewilligt wird. Alles andere ist nicht finanzierbar.
Antragsfrist für die nächste Förderrunde war der 31.10.2023. Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut – zunächst ist ein Antrag auf Programmaufnahme zu stellen. Nach der erfolgten Programmaufnahme folgt dann der konkrete Förderantrag.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die Bauphase über 2 Jahre erstrecken würde. In dieser Zeit müsste mit Beeinträchtigungen der Teckbahn sowie des Verkehrs auf der B465 gerechnet werden. Hier würde dann ggf. ein Schienenersatzverkehr bzw. eine örtliche Umleitung eingerichtet.
Sofern von Bund und Land keine 90%-Förderung bewilligt wird, muss der Bund als Verantwortlicher des Ausbaus der B465 die bestehende Unterführung im Ausbaubereich verlängern.
Da durch die neue Verlaufsplanung auch die Deutsche Bahn sowie die Bundesstraßenverwaltung betroffen sind, müssen diese im Verfahren beteiligt werden. Auch hier ist ein zeitlicher Vorlauf notwendig. Die Gemeinde ist mit beiden Behörden bereits im Gespräch. Es ist seitens der Verwaltung vorgesehen, das Genehmigungsverfahren in einem gesonderten Rechtsverfahren zu führen, sodass das gesamte Projekt nicht vom Fortschritt des Ausbaus der B465 abhängig ist.
Bis es eine Entscheidung zu der möglichen Förderung der Maßnahme gibt, liegt das Kostenrisiko bei der Gemeinde. Seither sind Kosten i. H. v. rd. 72.000 € angefallen.
In der Sitzung wurde der Planungsauftrag für die Objektplanung und für die Tragwerksplanung einstimmig an das Ingenieurbüro Englert aus Ettlingen vergeben. Die Firma GrundWerk GmbH & Co. KG aus Kirchheim erhielt den Auftrag für die Durchführung einer Baugrunduntersuchung. Um auch weiterhin schnell handlungsfähig zu bleiben, wurde die Verwaltung ermächtigt, die weiteren erforderlichen ergänzenden Untersuchungen (z.B. Lärmschutz, Habitatpotenzialanalyse usw.) in eigener Zuständigkeit entsprechend der jeweils zeitlich erforderlichen Notwendigkeit in Abhängigkeit zum weiterem Projektfortschritt zu beauftragen.
(12 Ja-Stimmen)
TOP 2
Bürgersolarpark
Empfehlung eines Kooperationspartners
In der Sitzung wurde die voraussichtliche Fläche für den Bürgersolarpark vorgestellt. Insgesamt könnte eine Fläche von 8 bis 10 Hektar erreicht werden. Einige wichtige Grundstücke stehen noch nicht zur Verfügung und weitere Verhandlungen laufen.
Der Gemeinderat nahm das mögliche Flächenlayout zur Kenntnis.
In den vergangenen 2 Jahren wurden bei den Dialogabenden der Gemeinde die Kriterien für den Bürgersolarpark vorgestellt und auch besprochen, wie dieser möglichst nachhaltig umgesetzt werden kann. Seitens des Gemeinderats wurde bereits im September beschlossen, dass fünf mögliche Kooperationspartner einen Fragebogen zugesandt bekommen. Anhand der Antworten wurde ausgewertet, welches Unternehmen der am besten geeignete Partner für das Vorhaben ist.
Eine im Fragebogen genannte Anforderung an einen möglichen Partner war, dass die Anlage durch das selbe Unternehmen geplant, gebaut und dauerhaft betrieben werden soll. Auch sollen für die Grundstückseigentümer und die Gemeinde die Risiken möglichst gering sein. Die als Kooperationspartner angefragten Unternehmen mussten die Wirtschaftlichkeit der Anlage über den gesamten Zeitraum darstellen. Hinterfragt wurde auch die Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit der Unternehmen. Besonders wichtig war die Möglichkeit der umfassenden Beteiligung der Dettinger Bürgerschaft, sodass die Vorteile der Anlage dem Ort zu Gute kommen. Damit die Wertschöpfung in der Region bleibt, soll das Unternehmen einen größtmöglichen regionalen Bezug haben. Darüber hinaus wurde Wert auf eine ökologische Planung und einen naturverträglichen Betrieb gelegt.
Der Gemeinderat empfiehlt aufgrund der in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Auswertung die EnBW Solar GmbH als Kooperationspartner für den Bürgersolarpark.
(10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Wenn sich die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Versammlung in der kommenden Woche am 29. November für einen Projektpartner entscheiden, kann dieser die notwendigen Pachtverträge abschließen und mit der Planung starten. Die Anlage könnte dann Mitte 2026 in Betrieb gehen.
TOP 3
Kanalsanierungen
Wiederholungsinspektion und Zustandsbewertung
Dem Gemeinderat wurde am 15.11.2010 die Auswertung der erneuten Befahrung des Kanalnetzes vorgestellt. Seitdem erfolgt eine sukzessive Umsetzung der sich aus der Befahrung heraus ergebenden Maßnahmen. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach der Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung - EKVO) müssen die Betreiber von Abwasseranlagen diese regelmäßig selbst überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Im kommenden Jahr wird die “Eigenkontrollverordnung 2010“ dann zum Abschluss kommen.
Nun muss mit der Vorbereitung des nächsten Sanierungszyklus begonnen werden. Die Umsetzung soll ab 2025 ff. in einem „rollierenden“ System abschnittsweise erfolgen, da dabei kein „Sanierungsstau“ entsteht und die Kosten sich nicht unnötig in die Höhe bewegen. Dazu wurde Dettingen in fünf Abschnitte unterteilt.
Bereits in 2024 beginnt die Vorbereitung für die Umsetzung des 1. Abschnittes ab 2025. Dazu erfolgt die Zustandserfassung und Bewertung des Abschnittes 1 “Guckenrain“. Die Wiederholungsinspektion in diesem Bereich soll zwischen Juli und Oktober 2024 durchgeführt werden. Die Sanierung wird sich dann ab dem Jahr 2025 daran anschließen. Ähnlich verhält es sich mit den Kanalabschnitten 2 bis 5. Die zeitliche Umsetzung ist davon abhängig, in welchem Umfang bauliche Maßnahmen erforderlich werden.
Der Gemeinderat gab seine Zustimmung zur Wiederholungsinspektion und Zustandsbewertung der Kanalisation für den “Kanalabschnitt 1 – Guckenrain“, beauftragte die beschränkte Ausschreibung und vergab Ingenieurleistungen an das Büro infra-teck aus Dettingen unter Teck.
(12 Jastimmen)
TOP 4
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 54,08 € für die Ortsbücherei zu. Der Gemeinderat bedankte sich herzlich bei dem Spender.
(12 Jastimmen)
TOP 5
Verschiedenes
Herr Haußmann gab bekannt, dass bei der zuständigen Stadt Kirchheim unter Teck für Samstag, 25.11.2023, ab ca. 18:00 Uhr für die Dauer von etwa 12 Minuten im Rahmen eines Workshops das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 und F3 auf dem Gelände des Hotels Teckblick in Dettingen angezeigt wurde. Die Polizeiverordnung über das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Gemeinde Dettingen unter Teck verbietet in dem der Verordnung beigefügten Anhang gekennzeichneten Bereich ganzjährig das Abbrennen von F3 und F4 Feuerwerk. Das Gelände des Hotels Teckblick befindet sich in diesem Bereich, so dass das Abbrennen von F3 Feuerwerk dort durch die zuständige Untere Verwaltungsbehörde, die Stadt Kirchheim unter Teck bereits durch eine Anordnung mit sofortiger Vollziehung untersagt wurde. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 auf dem Gelände des Hotels Teckblick wäre allerdings möglich.