Sitzung am 06.02.2023
Bericht
TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2
Vollausbau Austraße
Vorstellung der Planung und Baubeschluss
Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 ein Prioritäten-Bauprogramm für die kommenden Jahre beschlossen. Danach wird in den nächsten Monaten der Vollausbau der Austraße umgesetzt. Dieser ist erforderlich, da nicht nur der Straßenbelag schadhaft ist und sich gesenkt hat, sondern im gesamten Ausbaubereich keine ausreichende Schottertragschicht vorliegt, die dem Regelwerk für die Herstellung eines frostsicheren Straßenaufbaus entspricht. Zudem werden bereits mit dieser Maßnahme die Anschlussleitungen für den Kanal in die Rosen- und Blumenstraße erneuert, da diese hydraulisch überlastet sind. Die Kostenschätzungen für die Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten sowie den Breitbandausbau belaufen sich auf insgesamt 837.500 €. Die zeitliche Umsetzung soll zwischen April/Mai und Dezember 2023 erfolgen. Die Infrastruktur für den Breitbandausbau wird durch die Gemeinde mit anschließendem Verkauf oder einer entgeltpflichtigen Verpachtung an die Deutsche Glasfaser hergestellt werden.
In der Sitzung stimmte der Gemeinderat dem Vollausbau der Austraße einstimmig zu. Er bewilligte im Vorgriff auf die Haushaltssatzung 2023 die Freigabe von zusätzlichen Haushaltsmitteln.
(12 Jastimmen)
Eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger findet am 09.03.2023 um 19.00 Uhr im Feuerwehrschulungsraum des Rathauses statt. Eine Einladung hierzu wird rechtzeitig erfolgen.
TOP 3
Naturkindergarten Wirbelwind
Einrichtung einer zweiten Gruppe
Ende 2022 wurde vom Gemeinderat die letzte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung beschlossen. Im ü3-Bereich hat die Belegung der Plätze im Kindergartenjahr 2021/2022 stark zugenommen, sodass im kommenden Sommer die Kapazitätsgrenze erreicht wird. Aufgrund der Entwicklung des Bedarfes zeigt sich, dass zeitnah weitere Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Durch die Einrichtung einer zweiten Gruppe im Naturkindergarten können 20 zusätzliche Plätze im ü3-Bereich relativ kurzfristig geschaffen werden. Ein zusätzlicher Bedarf an dieser Betreuungsform hat sich bereits in der letzten Anmelderunde gezeigt.
Durch das Büro anw.architekten aus Kirchheim wurde das Baugesuch für die Errichtung einer zweiten Naturkindergartengruppe am Standort Eulengreuth gefertigt. Aufgrund der durch die Fördermittelthematik gebotenen Eile wurde das Baugesuch bereits bei der Baurechtsbehörde der Stadt Kirchheim eingereicht.
In der Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig die Erweiterung des Naturkindergartens durch die Einrichtung einer zweiten Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen beschlossen. Auch die Entscheidungen zum Personalbedarf, der Ausschreibungsfreigabe und dem Ausschreibungszeitpunkt und sowie zum Förderantrag wurden einstimmig getroffen.
(12 Jastimmen)
TOP 4
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2023
Herr Bürgermeister Haußmann informierte über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere ging er darauf ein, dass die Zeitenwende nicht nur für die Bedeutung und Ausstattung der Bundeswehr sowie für die Sicherstellung der Energieversorgung gelten dürfte. Stetig anwachsende und gesetzlich vorgegebene Standards machen eine Aufgabenerfüllung in vielen Bereichen immer schwieriger und teurer. Erste Kommunen müssen ihre Kindertagesstätten bereits schließen, da sie nicht über ausreichend Fachpersonal verfügen. Und dies wird nur der Anfang sein. Vergangenen Oktober haben die Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag), der Sparkassenverband, die Industrie- und Handelskammer und viele weitere Verbände einen offenen Brandbrief an den Ministerpräsidenten geschrieben und auf viele zentrale Aufgabenfelder hingewiesen, welche dringend angegangen werden müssen. Ein Bürokratieabbau ist mehr als geboten. Andernfalls drohe zunehmend die Gefahr, dass die Kommunen mit der ihnen gesetzlich auferlegten Aufgabenerfüllung überfordert werden. Als Beispiel nannte Herr Bürgermeister Haußmann den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, welcher stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt wird. Viele Fragen vor allem hinsichtlich der Finanzierung sind hier bisher nicht gelöst. In Dettingen allerdings wird in wenigen Monaten der Umbau der Teckschule in eine zeitgemäße Ganztagsgrundschule abgeschlossen werden.
Im Weiteren ging Herr Haußmann darauf ein, dass die Städte und Gemeinden ein Ausgabenproblem haben. Wenn nicht endlich gesetzliche Standards abgebaut werden, wird sich dieses in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Hinzu kommt der Fachkräftemängel in allen Bereichen. Eine gewaltige Herausforderung ist und bleibt die Sicherstellung der Aufnahme von Geflüchteten. In den nächsten Jahren werden zur Gewährleistung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe in Dettingen jährlich mindestens 250.000 € aus allgemeinen Haushaltsmitteln benötigt.
Dennoch sieht Herr Haußmann Dettingen sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Viele Aufgaben, die in Nachbarkommunen erst noch angepackt werden müssen (Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen und der räumlichen Voraussetzungen für die Ganztagsgrundschule, Bauten für die Unterbringung von Geflüchteten usw.), sind in Dettingen bereits umgesetzt bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Im Bereich der Kindertagesstätten ist lediglich noch das Angebot des Naturkindergartens um eine zweite Gruppe zu erweitern. Auch dieses soll 2023 in Angriff genommen werden.
Der Trend zur Verstärkung des Ausgabenproblems wird sich in Baden-Württemberg weiter fortsetzen. Seit der Einführung der Rechtsansprüche für Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres auf einen Betreuungsplatz im Jahr 2007 mussten hierfür die Personalressourcen mehr als verdoppelt werden. Der finanzielle Aufwand für die Kinderbetreuung hat sich sogar verdreifacht. Auch für Dettingen trifft diese Entwicklung zu.
Herr Haußmann richtete einen deutlichen Appell in Richtung Politik: Kürzertreten in vielen Bereichen, Standards senken, keine nicht finanzierten Versprechen machen und den Städten und Gemeinden mehr Spielraum zur Eigenverantwortung belassen.
Besonders freute sich Bürgermeister Haußmann darüber, dass Dettingen in 2023 die erste Kommune im Landkreis Esslingen sein wird, welche den european energy award (eea) erhalten wird.
Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Haußmann beim Kämmerer, Herrn Neubauer, für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs. Die Finanzverwaltung der Gemeinde war in den vergangenen Monaten besonders stark aufgrund unbesetzter Stellen belastet.
Herr Neubauer erläuterte im Anschluss die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2023 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis 2026.
Hier finden Sie die Präsentation und den Haushaltsplanentwurf.
In der nachstehenden Grafik ist die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes dargestellt:
ECKDATEN HAUSHALTSENTWURF 2 0 2 3:
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert.
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen und ertragswirksame Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) der Gemeinde.
Steuerkraftmesszahl 2023: | 8.048.647 € |
nachrichtlich 2022: | 8.440.028 € |
Steuerkraftsumme 2023: nachrichtlich 2022: | 9.773.910 € |
Ergebnishaushalt: | |
Ordentliches Ergebnis 2023: | - 1.949.000 € |
nachrichtlich 2022 (vorläufiges Rechnungsergebnis):
veranschlagtes Gesamtergebnis 2023: nachrichtlich 2022 (vorläufiges Rechnungsergebnis): | - 100.000 €
- 1.859.000 € - 100.000 € |
Finanzhaushalt: |
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Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt: | - 777.488 € |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: | - 2.789.426 € |
veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: | - 3.566.914 € |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit: | 1.751.106 € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende: | - 1.815.808 € |
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geplante Kreditaufnahme 2023 im Gemeindehaushalt: davon Kreditermächtigung aus 2022: | 2.600.000 € 600.000 € |
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2023: | 5.540.696 € |
Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2023 (6.254 Einwohner): | 886 € |
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Verpflichtungsermächtigungen 2023: | 2.135.000 € |
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voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 01.01.2023: | 3.663.540 € |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2023: | 2.447.732 € |
für die Bewirtschaftung gesperrt (Mindestliquidität): | 289.330 € |
frei verfügbare Liquidität zum 01.01.2024: | 2.158.402 € |
Haupterträge 2023:
Grundsteuer A und B | 1.052.500 € |
Gewerbesteuer | 3.600.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 4.483.348 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 552.398 € |
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft | 1.789.635 € |
Kommunale Investitionspauschale | 722.150 € |
Familienleistungsausgleich Zuweisungen und Zuschüsse (Bund, Land, Dritte) | 347.111 € 1.391.197 € |
Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) | 247.000 € |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Ertragszuschüsse) | 601.748 € |
Hauptaufwendungen 2022:
Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage) | 2.717.147 € |
Finanzausgleichsumlage an das Land Betriebskostenzuschuss für die Evangelische Kindertagesstätte | 2.248.000 € 1.460.000 € |
Gewerbesteuerumlage | 327.273 € |
Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage) | 44.665 € |
Personalaufwendungen | 5.030.133 € |
planmäßige Abschreibungen | 1.723.260 € |
Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2023 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet:
- Für den Ergebnishaushalt wurde ein ordentliches Ergebnis von – 1.949.000 € vorausberechnet. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt – 777.448 €.
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben betragen im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich 10.103.357 €.
- Die “Netto-Abschreibungen“ betragen zwischen 2023 und 2026 voraussichtlich 4.780.341 €.
- Für die Jahre 2023 bis 2026 wurde ein ordentliches Ergebnis von insgesamt Minus 4.740.000 € vorausberechnet. Dies bedeutet, dass nach den Planzahlen 2023 bis 2026 die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können. Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 bis 2021 stehen ausreichend Ergebnisrücklagen zur Verfügung, sodass der gesetzliche Haushaltsausgleich sichergestellt ist.
- Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt für die Jahre 2023 bis 2026 wird voraussichtlich bei lediglich + 240.341 € liegen. Die ordentlichen Kredittilgungen in diesem Zeitraum betragen 1.325.006 €. Damit ergibt sich für diesen Zeitraum eine negative Nettoinvestitionsrate von – 1.084.665 €. Dies bedeutet, dass der laufende Betrieb keinen Deckungsbeitrag für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen zwischen 2023 und 2026 erwirtschaften kann.
- Das Investitionsprogramm 2023 bis 2026 hat im Kernhaushalt ein Volumen von 11.271.000 €. Staatliche Zuschüsse zu den Investitionsmaßnahmen sind zwischen 2023 und 2026 mit 4.666.683 € eingeplant. Dies entspricht einer Quote von rd. 41,40 %. Ob alle eingeplanten Zuwendungen in der berücksichtigten Höhe gewährt werden, bleibt abzuwarten.
- Unter Berücksichtigung der Abschreibungen liegt der laufende Zuschussbedarf 2023 für die Teckschule mit Hort sowie für die Kindertagesstätten bei rd. 3,2 Mio. €.
- Zur Haushaltssicherung wurde wieder jährlich eine Deckungsreserve von 50.000 € berücksichtigt – bis 2026 in Summe somit 200.000 €
- 2023 ist eine Kreditermächtigung über 2,0 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen weitere 0,6 Mio. € aus dem Jahr 2022, welche mit Valutierung zum 31.03.2023 bereits in Anspruch genommen wurden. Insgesamt sind in den Jahren 2023 bis 2026 neue Kreditaufnahmen mit 3,0 Mio. € einberechnet. Bezogen auf das Investitionsprogramm entspricht dies einem Fremdkapitalanteil von 26,62 %. Die Netto-Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum beträgt 1.674.994 €.
Risikobehaftet bleibt die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer:
Für 2023 wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 3,6 Mio. € kalkuliert. Das Aufkommen in 2022 betrug 4.385.650 €. Da die Gemeinde zuletzt Rückzahlungen bzw. Vorauszahlungsanpassungen in einer Größenordnung von rd. 800.000 € vornehmen musste, kann derzeit nur von einem Steueraufkommen von 3,6 Mio. € ausgegangen werden.
Neben der Gewerbesteuer fließen der Gemeinde die höchsten Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu. Für 2023 wurde ein Aufkommen von 4.483.348 € (2022: 4.385.650 €) veranschlagt. Im Rahmen der Mai-Steuerschätzung wird sich erstmals zeigen, wie belastbar dieser Ansatz sein wird.
Die Grafik zeigt den Einkommensteueranteil seit 1990:
Problematisch ist jedes Haushaltsjahr mehr, dass der Zuwachs der Aufwendungen deutlicher rasanter stattfindet, als der der Erträge. Gesetzlich vorgeschriebene Standards machen in vielen Bereichen Einsparungen unmöglich.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aufwendungen im Verhältnis zu den Erträgen:
Die Verschuldung entwickelt sich voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum im Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieben wie folgt:
Die größten Investitionsvorhaben 2023:
Ohne Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen sind 2023 6.013.500 € für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die größten Maßnahmen sind:
- Beschaffung eines zweiten Fahrzeugs für den
Hausmeisterschichtdienst 20.000 €
- Fahrzeug und Maschinenbeschaffungen Bauhof 119.500 €
- Modernisierung Bauhof 1.520.000 €
- Feuerwehr (MTW, Gerätschaften usw.) 223.000 €
- Teckschule – Umbau zur Ganztagsgrundschule
Abschlussfinanzierung 700.000 €
- Modernisierung Friedrichstraße 2 280.000 €
- Kindertagesstätte Wirbelwind (u.a. Garderoben für fünfte Gruppe) 32.000 €
- Naturkindergarten – Erweiterung um eine zweite Gruppe 220.000 €
- Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes
“Kirchheimer Straße – Ortskern II“ 320.000 €
- Tiefbauprogramm Straße 585.000 €
Abschluss Hölderlin-, Mörike- und Uhlandstraße
Vollausbau Austraße sowie Planungsraten für Maßnahmen ab 2024 ff.
- Modernisierung Feldweg Hundesportplatz / Schlussrechnungen 30.000 €
- Modernisierung Feldweg Käppele 206.000 €
- Modernisierung Feldweg Modellflieger 105.000 €
- Öffnung Verdolung Jauchertbach 400.000 €
- Gewässerbaumaßnahmen 120.000 €
- Neuer Friedhof (Bestattung unter Bäumen und klassische Urnengräber) 230.000 €
Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2023:
Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung werden als wirtschaftlich selbständige Eigenbetriebe geführt. Seit 2023 gilt verbindlich ein neues Eigenbetriebsrecht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-Handelsgesetzbuch (EigBVO-HGB) aufgestellt. Nach § 14 Abs. 1 EigBG (Eigenbetriebsgesetz) ist für jedes Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung: |
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Erfolgsplan |
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Gesamterträge mit | 796.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 746.000 € | ||
und somit Jahresgewinn mit | 50.000 € | ||
Liquiditätsplan |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 837.000 € | ||
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Verpflichtungsermächtigungen | 310.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 600.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2023 |
158.000 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2023 von | 442.000 € | ||
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Wasserzins für das Jahr 2023 (netto – zzgl. 7 % MwSt.) monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.) | 2,30 €/m³ 3,00 € | ||
Das Investitionsprogramm der Wasserversorgung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 1.922.000 € vor.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: |
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Erfolgsplan |
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Gesamterträge mit | 1.071.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 1.071.000 € | ||
Liquiditätsplan |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 837.000 € | ||
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Verpflichtungsermächtigungen | 1.187.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 906.000 € | ||
Schmutzwassergebühr 2023 beträgt |
2,31 €/m³ | ||
Niederschlagswassergebühr 2023 beträgt | 0,40 €/m² | ||
Das Investitionsprogramm der Abwasserbeseitigung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 4.324.000 € vor.
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 06.03.2023 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 20.03.2023 vorgesehen.
TOP 5
Neuregelung der Grundsteuer in 2025
Umsetzung in Dettingen
Das im November 2020 vom Landtag verabschiedete Landesgrundsteuergesetz bildet ab Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer in Baden-Württemberg. Die Systemumstellung wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Vorausgegangen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018. Für die neue Grundsteuer müssen die Finanzämter alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer mussten dafür eine vollständige Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) bis zum 31. Januar 2023 für die Grundsteuer B (Besteuerung Grundvermögen) abgeben.
Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, durch das örtlich zuständige Finanzamt (Nürtingen mit Außenstelle Kirchheim) im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer in 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz.
Der neue Hebesatz und die Bodenrichtwerte werden sich vielerorts von den bisherigen Daten teilweise deutlich unterscheiden. Insofern sind die Hebesätze ab 2025 mit den bisherigen Sätzen zwischen den Städten und Gemeinden nicht mehr vergleichbar.
Der Gemeinderat kann den Hebesatz für 2025 in Dettingen erst festsetzen, wenn für alle auf Dettinger Markung liegenden Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts vorliegen. Dies wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 der Fall sein. Vorher lässt sich deshalb noch nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im Jahr 2025 sein wird. Damit steht die Höhe der Grundsteuer im jeweiligen Einzelfall in 2025 erst fest, wenn der neue Hebesatz vorliegt.
Klar ist, dass es ab 2025 zu Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen kommen wird.
Das heißt: Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Systemumstellung und so auch rechtlich und politisch ausdrücklich gewollt. Die bisherigen Einheitswerte (basierend auf dem Basisjahr 1964) geben schon seit Jahrzehnten nicht mehr die realitätsgerechte Relation der Grundstückswerte zueinander wieder. Aus diesem Grund wurde durch das Bundesverfassungsgericht auch die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuerbemessung mit Artikel 3 des Grundgesetzes festgestellt und dem Gesetzgeber eine Neuregelung auferlegt.
Die Bewertung der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) orientiert sich ab 2025 ausschließlich am Bodenwert. Der Bodenwert, so die Überlegung des Gesetzgebers, spiegele den Verkehrswert eines (fiktiv) unbebauten Grundstücks lageabhängig wider und verkörpere das abstrakte Nutzenpotenzial eines Grundstücks. Grundlage sind die von den Gutachterausschüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte. Maßgebend ist der Bodenrichtwert in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. Die Fokussierung auf die Bodenwerte mit Verzicht auf die Berücksichtigung der Grundstücksbebauung vereinfacht die Bewertung. Eine aufwändige Erhebung und Pflege von Gebäudeflächen (Wohn-/Nutzflächen, Bruttogrundflächen) und weiterer Gebäudedaten entfällt somit.
Das nachfolgende Schaubild von Gemeindetag und Städtetag zeigt anschaulich das dreistufige Verfahren für die Ermittlung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf:
Zur Entlastung des Wohnbereichs wird im Messbetragsverfahren auf Ebene der Steuermesszahl eine Privilegierung eingeführt, die an die überwiegende Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken anknüpft (Abschlag um 30 Prozent von der ansonsten anzuwendenden Steuermesszahl von 1,3 Promille). Deshalb ist von einer modifizierten Bodenwertsteuer die Rede.
Beschluss des Gemeinderates am 06.02.2023 zur Umsetzung in Dettingen im Jahr 2025:
Der Gemeinderat hat einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, die Umsetzung der Systemumstellung der Besteuerung des Grundvermögens (Grundsteuer B) im Umstellungsjahr 2025 aufkommensneutral (bezogen auf das Aufkommen des Jahres 2024) umzusetzen. Der Hebesatz 2025 wird so bemessen werden, dass das Aufkommen des Jahres 2024 wieder erzielt werden kann. Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat wichtig als frühzeitiges Signal an alle betroffenen Steuerzahler in Dettingen. Wobei die angestrebte Aufkommensneutralität für das Umstellungsjahr 2025 in der Gesamtbetrachtung natürlich ausdrücklich keine Belastungsverschiebungen ausschließt, sondern diese die Regel sein werden.
(12 Jastimmen)
Vollständigkeitshalber wird aber darauf hingewiesen, dass auch bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Systemumstellung im Jahr 2025 Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer für die Zukunft (unabhängig vom Systemwechsel) nicht ausgeschlossen werden können.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung (Tel: 5000-0; eMail: Gemeinde@dettingen-teck.de) wenden.
TOP 6
Verschiedenes
- Herr Christ, Klimaschutz- und Energiemanager, lädt die Dettinger Bürgerschaft zu folgenden Veranstaltungen ein:
N!-Werkstatt #3 am Samstag, 25.03. von 10:00-11:30 Uhr im Silchersaal der Schloßberghalle zum Thema: „Sicher Abstellen“ (wie wir wo unsere Räder abstellen wollen); vorab wird eine Online-Umfrage zum Thema durchgeführt
STADTRADELN 2023 vom 17. Juni bis 7. Juli
N!-Werkstatt #4 am Samstag, 01.07. um 10 Uhr, Treffpunkt am Rathausplatz (wir fahren durch den Ort) zu dem Thema: „Sicher Mobil“; auch hier wird vorab eine Online-Umfrage durchgeführt
- Die beiden Schnittholzsammelplätze der Gemeinde sind voraussichtlich bis Ende Februar/Mitte März 2023 geöffnet. Der genaue Zeitpunkt wird in enger Abstimmung mit dem NABU noch festgelegt und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
- Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass ein genauer Zeitplan für den Breitbandausbau durch die Deutsche Glasfaser in der Gemeinde noch nicht bekannt ist. Bei einem Vororttermin mit der Deutsche Glasfaser, welche bereits mit der Planung für Dettingen begonnen hat, wurden aktuell die möglichen Standorte für die beiden notwendigen Verteilerkästen besprochen.