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Sitzung am 12.06.2023

Bericht

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12. Juni 2023
 

TOP 1
Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus mit Carports und Pool
Eisenbahnstraße 23, Flst. 2871

Auf dem Grundstück Eisenbahnstraße 23 wurde ein rückwärtiger Anbau mit Flachdach an das bestehende Einfamilienhaus, die Ausführung von 2 Carports mit extensiv begrünten Flachdächern und die Errichtung eines Pools im Garten, teilweise in nichtüberbaubarer Fläche, beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans “Nördlich der Teckstraße“. Für den rückwärtigen Anbau und die Carports mit Ausführung jeweils als Flachdächer ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Für die Errichtung des Pools ist lt. Bebauungsplan eine Ausnahme möglich.

Einstimmig wurden die Befreiungen und die Ausnahme erteilt.

(8 Jastimmen)

 

TOP 2
Herstellung von 10 PKW-Stellplätzen
Hintere Straße 93, Flst. 304/2

Auf dem Grundstück Hintere Straße 9 wurde ein Bauantrag für die Erstellung von 10 Stellplätzen gestellt. Zur Sicherung der Nachbargrundstücke ist eine Stützmauer vorgesehen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans “Wehrweg“. Für die Stützmauer ist eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Der Technische Ausschuss sprach sich einstimmig für die Erteilung der Ausnahme aus.

(8 Jastimmen)

 

TOP 3
Anbauten an ein bestehendes Werksgebäude 
für Produktion, Lehrwerkstatt, Aufenthaltsraum 
und Zugang Verwaltung
Kirchheimer Straße 164, Flst. 3061 und 3074

Auf dem Grundstück Kirchheimer Straße 164 wurde ein Anbau an das bestehende Werksgebäude für die Produktion, die Lehrwerkstatt, einen Aufenthaltsraum sowie ein weiterer Anbau als Zugang zur Verwaltung beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans “Untere Straßenäcker I“. Für die Produktionserweiterung ist, um alle Flächen auch aus dem Werk Eisenbahnstraße unterbringen zu können, eine 2-geschossige Bauweise erforderlich. Da zudem verschiedene Kranbahnen notwendig sind, ist eine Gebäudehöhe von 12 Metern erforderlich. Der Bebauungsplan gibt bei Flachdächern als zulässige Firsthöhe 11 Meter vor. Daher ist für die Überschreitung der Gebäudehöhe um 1 Meter eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Die Befreiung wurde einstimmig erteilt.

(8 Jastimmen)

 

 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Juni 2023

 

TOP 1
Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin erkundigte sich nach dem Zeithorizont für den Ausbau der Gemeinde mit Glasfaser.

Am 29. Juni werden die beiden POP-Verteilerstationen, die zunächst für den Ausbau benötigt werden, auf der Gemarkung aufgestellt. Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab Herbst sein; ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.

 

Weiter wurde mitgeteilt, dass durch das Abstellen bzw. Anlehnen von Fahrrädern die neu sanierte Außenfassade am gemeindeeigenen Gebäude Friedrichstraße 2 Schaden nimmt.

Der Vorsitzende bedankte sich für diese Information und teilte mit, dass die Verwaltung sich darum kümmern wird.

 

TOP 2
1. Finanzzwischenbericht 2023

Herr Bürgermeister Haußmann sowie der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, gaben in der Sitzung einen Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Der Haushalt für 2023 wurde am 20.03.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Grundlagen für den Finanzzwischenbericht sind die Mai-Steuerschätzung 2023 sowie die aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Mitte Mai 2023 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung veröffentlicht. Die Baden-Württembergischen Gemeinden, Städte und Landkreise können nach Angaben des Finanzministeriums im Jahr 2023 mit Steuereinnahmen von insgesamt 20.292 Mio. € rechnen. Dies entspricht einem Prognoseplus von etwa 275 Mio. € gegenüber der Herbststeuerschätzung 2022. Dieses Plus verteilt sich jedoch sehr ungleich auf die Steuerarten und bedarf insofern einer genauen Betrachtung/Differenzierung. Während bei der Gewerbesteuer (netto) landesweit im Jahr 2023 ein Plus von 495 Mio. € auf 9.357 Mio. € (bisher 8.862 Mio. €) zu erwarten ist, muss beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer gegenüber der Prognose vom Herbst 2022 mit Mindereinnahmen von 237 Mio. € bzw. einem Aufkommen von 7.520 Mio. € gerechnet werden. Die sonstigen Steuern und Steuerzuweisungen bewegen sich auf dem Niveau der Herbststeuerschätzung 2022 (= Grundlage für die Haushaltsplanung 2023). Im kommunalen Finanzausgleich 2023 müssen die baden-württembergischen Kommunen mit Mindereinnahmen von 55 Millionen € im Vergleich zur Herbstschätzung 2022 rechnen. 

 

Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf Dettingen:

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer           

2023:              - 136.962,30 €

2024:               - 207.466,10 €

2025:               - 207.466,10 €

2026:               - 192.440,70 €

Summe:         - 744.335,20 €

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2023:                     - 975,20 €

2024:                   - 2.438,00 €

2025:                   - 3.900,80 €

2026:                   - 4.879,00 €

Summe:           - 12.193,00 €

 

Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft

2023:                 - 22.000,00 €

 

Kommunale Investitionspauschale 

2023:               + 13.078,00 €

 

In Summe ergeben sich für 2023 Veränderungen von rd. – 147.000 €

 

Spürbar belastend ist der prognostizierte Rückgang der Einkommensteuer in den Jahren 2023 bis 2026. Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung reduzieren sich voraussichtlich die Steuereinnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer bis 2026 um rd. – 756.000 €. Im Hinblick auf die angespannte haushaltswirtschaftliche Entwicklung sowie den bereits stark ausgedünnten Liquiditätsbestand führt dies zwangsläufig dazu, dass in den Jahren 2024 ff. neben Sparmaßnahmen und gegebenenfalls weiteren Gebühren- und Entgeltanpassungen auch größere Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen kritisch hinterfragt bzw. zeitlich geschoben werden müssen. Auch der Tarifabschluss vom April 2023 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) belastet im sechsstelligen Bereich jährlich zusätzlich den Gemeindehaushalt. Hinzu kommen auch die deutlich gestiegenen Kosten für die Bereitstellung bzw. Vorhaltung von Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten. Die (zusätzlichen) Gelder des Bundes für 2023, über welche zuletzt mehrfach auch in der Tagespresse berichtet wurde, decken zum einen nicht den zusätzlichen kommunalen Finanzbedarf und kommen zum anderen auch nur der Ebene “Stadt- und Landkreise“ zu Gute. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden profitieren mittelbar hiervon über die Kreisumlage. Die Kreisumlage bemisst sich jeweils nach dem Finanzbedarf des Landkreises zur Gewährleistung seiner Aufgaben. Die Gemeinde hat zuletzt mehrere Immobilien beschafft (Containeranlage beim Hallenbad, Friedrichstraße 2) bzw. angemietet (z.B. das ehemalige Altersheim “Landhaus“). Ein (anteiliger) Mittelrückfluss für die Kosten der Gemeinde kann nur über die Erhebung der Nutzungsentschädigungen erfolgen. Am 15.09.2022 wurde vom Land eine Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Landesförderprogramm “Wohnraum für Geflüchtete“ (VwV-WoGeflüchtete) aufgelegt. Die Gemeinde Dettingen ist allerdings für keinen ihrer Fälle antragsberechtigt. Fördervoraussetzung ist für den Erwerb bzw. Bau (Eigentum) von Wohnraum, dass hiermit erst begonnen wird, wenn der Eingang eines entsprechenden Förderantrages vom Land bestätigt wurde. Die enorme Personenzahl, vor allem durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, machte 2022 ein schnelles Handeln notwendig (und zwar deutlich vor dem Erlass der Verwaltungsvorschrift). Gefördert werden auch nur Objekte im Eigentum – die Gemeinde mietet nun sukzessive das ehemalige Altersheim “Landhaus“ von der Ev. Heimstiftung mit einer Laufzeit von zunächst 10 Jahren an. Um eine Belegung des Gebäudes zu gewährleisten, muss die Gemeinde 2023 und 2024 zwischen 300.000 € und 400.000 € für Instandsetzungen und Ausstattungen ausschließlich mit kommunalen Geld finanzieren. Hinzu kommen weitere Folgelasten für z.B. Schul- und Kindergartenplätze. Die staatliche Ebene (Bund und Land) wird aktuell ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen nicht gerecht. 

 

Gewerbesteuer 

2020:                           4.345.724,43 €           

 

2021:                           4.058.483,89 €

 

2022:                           4.523.989,41 €

 

2023:                           3.995.000,00 €           (Stand 02.06.2023)

 

Der Planansatz der Gewerbesteuer wurde im Haushaltsplan 2023 mit 3,6 Mio. € veranschlagt. Auch wenn sich die Entwicklung sich im Moment leicht positiver darstellt (bezogen auf den Planansatz), so zeigen doch die Auswirkungen der Maisteuerschätzung, insbesondere auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf, dass gegebenenfalls mit weiteren Ergebnisverschlechterungen zu rechnen ist. 

 

Die größten Veränderungen im Investitionsprogramm

Bei den investiven Auszahlungen erhöht sich voraussichtlich der Finanzmittelbedarf für mehrere Maßnahmen (Modernisierung Bauhof, Modernisierung Friedrichstraße 2, Sanierung der Austraße (Breitbandausbau), Modernisierung Feldweg Käppele, Friedhof Bestattung unter Bäumen usw.) um ca. + 400.000 €. Dagegen stehen zusätzliche Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für den Bauhof sowie die Immobilie Friedrichstraße 2 von ca. 230.000 € bis 250.000 €. 

 

Liquidität

Die frei verfügbare Liquidität ist bis 31.12.2026 voraussichtlich fast aufgebraucht. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften darf die Liquidität nicht NEGATIV werden. 

Auch der Kreditspielraum im Kernhaushalt ist annährend ausgereizt. Die Mehrbelastungen innerhalb des Jahres 2023 können im Moment noch durch Verschiebungen bei den Erträgen und Aufwendungen bzw. den Ein- und Auszahlungen ausgeglichen werden. Hinzu kommen nun aber die Ausfälle bei der Einkommen- sowie der Umsatzsteuer in den Jahren 2024 bis 2026. 

 

 

Die weitere haushaltswirtschaftliche Entwicklung ist daher genau zu beobachten. Im Falle einer weiteren Verschlechterung der Finanzlage muss dringend Vorsorge zur Sicherung der Liquidität getroffen werden. Den nächsten (planmäßigen) Finanzzwischenbericht erhält der Gemeinderat in der Sitzung am 25.09.2023.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom 1. Finanzzwischenbericht.

 

TOP 3
Umsetzung Kinder- und Jugendhilfeplan
Jahresbericht der Schulsozialarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

In der Sitzung stellten Frau Spitzenberger, Leiterin der Schulsozialarbeit, Frau Tietze, die stellvertretende Leiterin, und Herr Steinbach, Schulsozialarbeiter, die Konzeption und den Jahresbericht des Schuljahres 2021/22 vor.

Konzeption der Schulsozialarbeit

Die Beratung und Inanspruchnahme der Schulsozialarbeit ist immer freiwillig. Die Kontaktaufnahme erfolgt über teils offene und niederschwellige Angebote. Oberste Priorität ist der Aufbau von Vertrauen und das vertrauliche und neutrale Behandeln aller Belange und Sorgen.

In den letzten Jahren wurde die Schulsozialarbeit an der Teckschule weiter ausgebaut und inzwischen arbeiten zwei Sozialpädagoginnen und ein Kindheitspädagoge mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 115% in diesem Bereich. 

Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an die Schülerinnen und Schüler, aber auch an ihre Eltern, an die Lehrkräfte und Horterziehenden. Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen sind Ansprechpartner bei Problemen allgemeiner Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. 

Die Beratung junger Menschen ist das Kernstück der Schulsozialarbeit. Die Schüler erfahren Unterstützung in allen Lebenslagen im schulischen und familiären Bereich sowie im Gemeinwesen. 

Ein grundlegender Arbeitsschwerpunkt der Schulsozialarbeit ist die Prävention vor allem bei der Vermittlung von sozialen Kompetenzen und der Förderung der Konfliktfähigkeit aller Schülerinnen und Schüler. Ebenfalls ist eine individuelle Unterstützung in der Lebensbewältigung ein wichtiger Aspekt; hier ist ein hohes Maß an Feingefühl und Einfühlungsvermögen oberstes Gebot. Schulsozialarbeit soll dabei helfen, dass Schule als Lebensort Beispiel sein kann für eine Kultur des gelingenden Zusammenlebens, bei der die persönliche Anerkennung der Einzelnen die Grundlage bildet.

Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales und vom Landratsamt wird die Jugendsozialarbeit gefördert. Die Förderung für das Schuljahr 2021/2022 betrug 38.665,50 €.

Jahresbericht der Schulsozialarbeit

Im Schuljahr 2021/22 setzten die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit an der Teckschule erneut verschiedene Angebote, Einzelförderungen und Gruppenaktionen um. Dabei gliederte sich die Arbeit in vier Hauptschwerpunkte: Individuelle Förderung und Beratung, sozialpädagogische Arbeit in Gruppen/Klassen, Freizeitpädagogik und Konfliktbewältigung. 

55 Kinder waren regelmäßig in wöchentlich wiederkehrenden Terminen zur Einzelförderung. Durch die Pandemie wurde zudem lernunterstützend mit eingegriffen. Diese Einzelfallbetreuungen nahmen viel Zeit in Anspruch, oft durch die Vielschichtigkeit der Themen. Daneben gab es jedoch auch spontane Gespräche mit Kindern bei niederschwelligen Anliegen.

Im schulischen Bereich lag die Gewichtung eher auf Übungen zur Konzentration, Fingerfertigkeit, Sprache oder in einzelnen Fachbereichen, z.B. Mathematik.  

Erstmals suchten Schüler das Gespräch, welche aus Familien mit Trennungsproblematik kamen. Ebenso wurde das Thema Schulangst angesprochen.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Lehrern ist sehr wichtig. Es wurden mehrfach spontane und auch geplante Entwicklungsgespräche durchgeführt. Oft handelte es sich um punktuelle einmalige Gespräche. Allerdings gab es durchaus auch einige intensive Besprechungen zu bestehenden Einzelfallbetreuungen.

Neben den Lehrkräften stand auch den Eltern das ganze Jahr die Beratung durch die Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Die Spielzeit im Mittagsband wurde durch freizeitpädagogische Angebote ergänzt. Kinder hatten die Möglichkeit, zum Spielen, Reden, Relaxen zu den Schulsozialarbeiterinnen und dem Schulsozialarbeiter zu kommen. Leider wurde dieses Angebot noch wenig genutzt.

In Absprache mit den Lehrkräften wurden themenorientierte Projekte, wie z. B. das Sozialkompetenztraining, durchgeführt. Dabei wird den Schülerinnen und Schülern der Umgang mit Konflikten, der Impulskontrolle, der Stärkung der Klassengemeinschaft, der Förderung der sozialen Kompetenz, das Erlernen von gewaltfreier Kommunikation und die Bewältigung von Konflikten und Ängsten vermittelt. Ziel dieser Arbeiten ist die Entwicklung eines positiven Sozialverhaltens und die Stärkung des Klassengefüges. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf spielerische Art Tipps und Tricks für einen friedlichen Umgang mit problematischen Situationen. 

Auf dem Schulhof waren die Sozialarbeitenden als Ansprechpartner für alle anzutreffen. Die in der Streitschlichter AG ausgebildeten Streitschlichter konnten in den Pausenzeiten bei der Klärung von Konflikten mithelfen. 

Am Nachmittag wurde die Ganztagesschule mit AG-Angeboten, wie Trommeln und Ruheerlebnisse, Spiel und Bewegung, ein Streitschlichter-Training, eine Denk-Fix AG und Kreativ mit Papier, unterstützt. 

Im Schülerhort war die Schulsozialarbeit ebenfalls aktiv. Das Team wurde bei Problemen und Konflikten unterstützt und die Mitarbeiterinnen wurden beraten. 

In den kommenden Monaten soll der Bereich Vernetzung mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für ein Vorschulkinderprojekt in den Kitas ausgebaut werden. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung Kenntnis vom Bericht der Schulsozialarbeit genommen, dabei äußerte sich das Gremium anerkennend und bedankte sich herzlich für die hervorragende Arbeit des Teams.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Allen jungen Menschen sollen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Der Landkreis, als örtlicher Träger der Jugendhilfe, erfüllt diese Aufgabe gemeinsam mit den Kommunen und bietet hierzu die Förderung durch das sogenannte „Esslinger Modell“ an. Dabei werden 50% der Kosten für das pädagogische Fachpersonal, welches in den kreisangehörigen Kommunen tätig ist, einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale, gefördert. Die verbleibenden Personalkosten trägt die jeweilige Standortkommune.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit soll allen jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht und kultureller und religiöser Orientierung offenstehen. Mit ihr wird eine ganzheitliche Förderung junger Menschen ermöglicht, da sie an den Interessen der jungen Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird. 

Im Jahr 2008 wurde der Kinder- und Jugendhilfeplan der Gemeinde Dettingen durch eine engagierte Arbeitsgruppe mit Unterstützung durch die Verwaltung erarbeitet. 

Ende 2021 waren 1/5 aller Dettinger Einwohnerinnen und Einwohner Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 21 Jahren. Besonders stark vertreten waren die 10 bis 18-jährigen; eng nachgefolgt von den 6 bis 10-jährigen.

Dettingen hat ein vielfältiges Vereinsleben, das viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anspricht. Auch werden von den Kirchen Angebote gemacht. Es gibt jedoch junge Menschen, die sich nicht in Vereinen einbringen und auch nicht in Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften eingebunden werden möchten. Hier bietet die Offene Kinder- und Jugendarbeit Alternativen. 

Grundsätzlich kann die Gemeinde Dettingen den Jugendkeller im Alten Gemeindehaus an drei Abenden nutzen. Dies wurde bei der Beteiligung der Gemeinde an der Sanierung des Kellerraumes festgelegt. Die Nutzung des Kellers bietet sich für die Offene Kinder- und Jugendarbeit an. Hier könnte u. a. ein Treffpunkt entstehen.

Vorbehaltlich der Förderung durch den Landkreis Esslingen wurde die Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50% für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Dettingen ab 01. Januar 2024 beschlossen. Diese Stelle soll auf 5 Jahre befristet werden. 

(12 Jastimmen, 1 Enthaltung)

In einer Nachbargemeinde bestehen derzeit ebenfalls Überlegungen, eine 50%-Stelle im Aufgabenfeld der Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen. Für diesen Fall ist das Ausschreiben einer Vollzeitstelle für beide Gemeinden gemeinsam angedacht. Bei einer 100%-Stelle besteht die Möglichkeit, dass mehr Bewerbungen eingehen. 

 

TOP 4
Erweiterung Neuer Friedhof
Bestattung unter Bäumen und Erweiterung Urnengräber

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 den Baubeschluss über die Umsetzung der Maßnahmen “Bestattung unter Bäumen“ und “Erweiterung Urnengräber“ gefasst. Grundlage für den Baubeschluss war die Kostenberechnung vom Mai 2022 mit reinen Baukosten von 175.525 €.

Die Ausschreibung der Bauleistungen sollte nun im Juni 2023 erfolgen. Die Kostenberechnung zur Ausführungsplanung weist jedoch reine Baukosten von rund 278.000 € brutto aus. Die Kostenberechnung 2023 liegt damit bei den Baukosten mehr als 100.000 € über der Kostenschätzung 2022. Ursächlich für die höheren Kosten sind vor allem weiter stark anziehende Preise für Tief- und Landschaftsbauarbeiten seit Sommer letzten Jahres. Hinzu kommt, dass teilweise notwendige Massenansätze in der Entwurfsplanung in 2022 vom Planungsbüro noch nicht berücksichtigt wurden. 

Aufgrund dieser enormen Kostensteigerung wurden dem Gemeinderat 2 Varianten vorgestellt. Die 1. Variante zeigte die ursprünglich beschlossene Ausführung aus 2022 mit einer Gesamtbausumme (ohne Baunebenkosten) von rund 278.000 €. Bei der 2. Variante wurden mögliche Einsparpotentiale vorgeschlagen. Dies sind z. B. die Übernahme der Fertigstellungspflege für die Rasen und Grünflächen durch den Bauhof und eine Vereinfachung der Nummerierung der Bodenhülsen. Die Gesamtbausumme (ohne Baunebenkosten) der reduzierten Variante 2 beläuft sich auf rund 220.000 € brutto. Durch die Anpassungen in dieser Variante können die Baukosten von 278.000 € auf 220.000 € reduziert werden.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die kostenreduzierte Variante 2 aus.

(13 Jastimmen)

 

TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 325 € für die Bücherei mit „Heiß auf Lesen“, einer weiteren Spende in Höhe von 428,40 € für den Schulgarten der Teckschule sowie einer dritten Spende in Höhe von 350,00 € für eine Sitzbank auf dem Alten Friedhof zu und bedankte sich herzlich bei den Spenderinnen und Spendern.

(12 Jastimmen)

 

TOP 6
Verschiedenes

6.1     Herr Haußmann gab bekannt, dass das Sommerferienprogramm 2023 mit 36 Programmpunkten vorliegt. Die Programmhefte wurden bereits verteilt und liegen zudem zur Mitnahme in der Bücherei, im Bürgerbüro und bei der Kreissparkasse aus. Er bedankte sich bei Frau Hahn und Herrn Leißle von der Gemeindeverwaltung sowie bei allen Beteiligten. Es ist toll, dass sich auch in diesem Jahr so viele Vereine, Institutionen, Gruppen und Personen für die Dettinger Kinder engagieren!

6.2     Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde für die voraussichtlich Anfang 2024 in Betrieb gehende 2. Gruppe des Naturkindergartens kürzlich die Baugenehmigung erhalten hat.

6.3     Die Dettingerinnen und Dettinger wurden zur Teilnahme am Stadtradeln 2023 in der Zeit vom 17. Juni bis 07. Juli eingeladen. Es wurde um zahlreiche Anmeldungen gebeten.