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Sitzung am 10.03.2025

Vorschau

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. März 2025 

TOP 1
Sonnenschutz für öffentliche Einrichtungen

Von der CDU/FWV wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung am 24.02.2025 beantragt, die Thematik “Sonnenschutz“ für öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde auf die Tagesordnung des Technischen Ausschusses zu nehmen. Der Technische Ausschuss hat daher im Vorfeld zur Sitzung den Sonnenschutz in der Teckschule und der Kita Wirbelwind besichtigt.

In der Sitzung wurden die Planansätze, wie im Haushalt 2025 veranschlagt, mit teilweise inhaltlichen Änderungen einstimmig beschlossen:

Kindertagesstätte Wirbelwind U3+Ü3
Ersatzbeschaffung für ein defektes und Reparatur eines beschädigten Sonnensegels
Prüfung eines Sonnenschutzes im Gartenbereich mit Bäumen/Platanen

Naturkindergarten Wirbelwind
Ersatzbeschaffung eines Sonnensegels und Prüfung der Pflanzung von weiteren Bäumen als Sonnenschutz

Kindertagesstätte Regenbogen (Hintere Straße 85)
Neubeschaffung eines Sonnensegels für den Gartenbereich

Kindertagesstätte Regenbogenknirpse - Hintere Straße 77
Bauseitiger Sonnenschutz (z.B. Folien, Rollos, Jalousien) 

Kindertagesstätte Regenbogenknirpse – Am Breitenstein
Neubeschaffung eines Sonnenschirms und bauseitiger Sonnenschutz

Teckschule
Reinigung der 3 vorhandenen Sonnenschirme im Mensabereich, Ersatzbeschaffung für ein defektes Sonnensegel im Außenbereich (Atrium). Das defekte Sonnensegel im Innenhof wird vorerst zurückgestellt.

Für die Zukunft ist zu überlegen, für welche Einrichtungen und an welcher Stelle bewegliche Systeme als Ersatz für fest angebrachte Sonnensegel sinnvoll sind.

(9 Jastimmen)

 

 

Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10. März 2025

 

TOP 1
Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2
​Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025  Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2025

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan 2025 sowie die Wirtschaftspläne der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Esslingen vorgelegt. 

(13 Jastimmen)

Die öffentliche Bekanntmachung in einem der nächsten Mitteilungsblätter erfolgt nach Vorliegen der notwendigen haushaltsrechtlichen Genehmigungen und der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Kommunalamt.

 

TOP 3
Entwurfsplanung Lauterabsturz Triebwerkskanal Erneuerung Fuß- und Radweg  Haldenstraße Baubeschluss

In der Sitzung hat sich das Gremium mit der Entwurfsplanung für den Neubau des Fuß- und Radwegs (Wirtschaftsweg), der Brücke „Haldenstraße“ für Fußgänger und Radfahrer sowie mit der Gewässerbaumaßnahme „Lauterabsturz Triebwerkskanal“ befasst. Zwei Gemeinderäte haben sich zu Beginn des Tagesordnungspunktes für befangen erklärt und im Zuschauerraum Platz genommen.

Die erforderlichen Maßnahmen, ihre Planung und die Umsetzung wurden vom Büro infra-teck und dem Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner GbR vorgestellt und im Detail besprochen.

1. Fuß- und Radwegbrücke „Haldenstraße“

Die bestehende Brücke ist baulich in einem schlechten Zustand. Die vorhandene Brücke besteht aus einer 10 m langen Stahlkonstruktion, die auf den vorhandenen betonierten Uferwänden gelagert ist. Die lichte Breite der Fußgängerbrücke beträgt im Bestand ca. 1,60 m zwischen den Geländern. Aufgrund der vorliegenden Korrosionsschäden an der Stahlkonstruktion der Brücke, des nicht mehr der Norm entsprechenden Geländers und der geringen Brückenbreite ist eine wirtschaftliche und dauerhafte Sanierung nicht möglich.

Geplant ist eine neue Alu-Fachwerktrogbrücke mit einem rutschhemmenden PU-Belag. Eine Aluminiumbrücke hat folgende Vorteile: Lebensdauer von ca. 80 – 100 Jahre, wartungsfrei, geringes Gewicht, recyclebar, korrosions- und wertbeständig, Aufbau in sehr kurzer Zeit möglich. Die neue Brücke soll eine lichte Breite von 3 m zwischen den Geländern erhalten. Im Zuge des Neubaus der Brücke soll die Kreuzung der Lauter nicht mehr rechtwinklig, sondern diagonal erfolgen. Dadurch kann der von beiden Seiten ankommende Fuß- und Radweg ohne Einschränkungen durchgängig begangen und befahren werden. 

Die Alu-Brücke wird im Werk vormontiert, komplett angeliefert und vor Ort mit dem Autokran auf die neu vorbereiteten Fundamente eingebaut. Die Zufahrt zur Baustelle und das Versetzen der neuen Brücke soll über die Hintere Straße/Haldenstraße erfolgen. Im Vorfeld wurde die Anfahrbarkeit des Brückenfertigteils zur Baustelle und der geplante Kranstandort für das Versetzen des Brückenfertigteils geprüft.

Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung zugestimmt, die weiteren Ingenieurleistungen beauftragt und bereits den Baubeschluss gefasst.

(11 Jastimmen)

2. Gewässerbaumaßnahme “Lauterabsturz Triebwerkskanal“ und Neubau Fuß- und Radweg (Wirtschaftsweg) 

In der Lauter verhindert der Absturz “Triebwerkskanal“ mit einer Höhe von ca. 60 cm die Durchgängigkeit der Lauter. Der Absturz “Triebwerkskanal“ befindet sich in der Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlagen im Bereich zwischen den Brücken „Stelle“ und „Haldenstraße“. Der Absturz soll nun ökologisch durchgängig gestaltet werden. Teil der Gesamtmaßnahme ist neben der Gewässerrenaturierung auch der Neubau des linksufrigen Fuß- und Radweges zwischen den Lauterbrücken „Haldenstraße“ und „Stelle“. Die Böschungen zwischen Lauter und Weg sind teilweise sehr steil und dadurch instabil, so dass am Weg regelmäßig Setzungen auftreten. Beim 20-jährigen Hochwasserereignis im Juni 2024 trat kurz oberhalb der Brücke „Haldenstraße“ am linken Ufer ein größerer Uferabbruch auf, so dass der Fuß- und Radweg dort bereits temporär verschoben werden musste. Der Weg ist dementsprechend in einem schlechten Zustand. Der Weg wird auch als Baustraße zur Erschließung der Baumaßnahmen genutzt werden; Alternativen zu diesem Erschließungsweg gibt es nicht. Nach Abschluss der Gewässerbaumaßnahme erfolgt der Neubau des Fuß- und Radweges. 

Der Gemeinderat hat auch diesen Entwurfsplanungen zugestimmt. Er hat von den notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen und Bewertungen Kenntnis genommen. Zudem wurden die weiteren Ingenieurleistungen beauftragt.

(11 Jastimmen)

3. Grunderwerb

Für die Umsetzung der Maßnahmen wird Grunderwerb notwendig. Die notwendigen Teilflächen sollen im 2. Halbjahr 2025 erworben werden. Eine frühzeitige Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer und Anlieger findet am 21.05.2025 statt. Alle betroffenen Personen erhalten dazu rechtzeitig eine schriftliche Einladung. 

Soweit eine vorübergehende Flächeninanspruchnahme der angrenzenden Grundstücke während der Bauzeit erfolgt, werden nach Abschluss der Baumaßnahmen die betroffenen Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt und etwaige Ertragsausfälle bei der Bewirtschaftung der Flächen ersetzt.

4. Wasserrechtsgesuch mit naturschutzfachlicher Erlaubnis

Beim Landratsamt Esslingen (Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Grundwasser, Naturschutz) sowie bei der Fischereibehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) werden noch diesen Monat die erforderlichen Genehmigungen beantragt. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld bereits umfassend mit den Fachbehörden abgestimmt. 

5. Beantragung Fördermitteln / Verkauf von Ökopunkten

Voraussichtliche Kosten der Gesamtmaßnahme:

 

Neubau Alu-Brücke:                                                                              419.689,64 €

Gewässerbaumaßnahme / Absturz Triebwerkskanal:                           653.675,90 €

Neubau des Fuß- und Radwegs:                                                       1.015.519,12 €

Gesamtkosten                                                                                    2.088.884,66 €

 

Auf der Grundlage dieser Kostenberechnung wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft beantragt. Der Zuwendungssatzung beträgt 85% der zuwendungsfähigen (Bau-)Ausgaben. Zuwendungsfähig sind auch die Ausgaben für Planung und Bauleitung. Der verbleibende Eigenanteil soll dann über den Verkauf von Ökopunkten, welche die Gemeinde für die Umsetzung dieser Maßnahme erhält, finanziert werden. 

Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die Verwaltung Fördermittel beantragt und der verbleibende Eigenanteil durch den Verkauf von Ökopunkten finanziert wird.

(11 Jastimmen)

6. Baubeschlüsse und zeitliche Umsetzung

Die Baubeschlüsse erfolgten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die notwendigen Genehmigungen durch die einzelnen Fachbehörden erteilt werden, der erforderliche Grunderwerb erfolgen kann sowie die Fördermittel bewilligt werden.

Die zeitliche Umsetzung ist zwischen August 2026 und Dezember 2027 vorgesehen. Im Baubereich Süd muss eine vorgezogene Gehölzfällung im Winter 2025/2026 erfolgen. Die Details des Bauablaufs werden noch abgestimmt. Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Frühjahr 2026 erfolgen.

(11 Jastimmen) 

 

TOP 4
Weitere Kanalsanierungsarbeiten Freigabe der Arbeiten

Bereits Ende 2023 hat der Gemeinderat dem Konzept zur Wiederholungsinspektion und Zustandsbewertung der Kanalisation für den “Kanalabschnitt 1 – Guckenrain“ zugestimmt und die Freigabe zur Ausschreibung erteilt. 

Zwischenzeitlich erfolgte eine Auswertung der TV-Inspektion aus dem Jahr 2024. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat nun folgende Maßnahmen für die kommenden Jahre einstimmig beschlossen:

  1. Schlauchliner-Sanierungsmaßnahmen in vier Bereichen im Ort; Ausführung noch im Jahr 2025. Die Kostenschätzung beläuft sich hierfür auf 110.000 € (brutto)
  2. Im Jahr 2026 als Vorbereitung für die nächsten Arbeiten die Durchführung der Kanal-Wiederholungsinspektion mit geschätzten Kosten i. H. v. 101.000 € (brutto).
  3. Im Bereich Eisenbahnstraße / Rauberweg (Unterführung) die Einbringung eines Wickelrohrs, da der Kanal im Bereich der Unterführung dringend ertüchtigt werden muss. Die Kostenschätzung beläuft sich hierfür auf 120.000 € (brutto).
  4. Die partielle Sanierung eines Regenwasserkanals im Bereich Schützenhaus / Alte Bissinger Straße (geschätzte Kosten 125.000 € (brutto)). Hier ist eine Sanierung durch punktuelle Aufgrabungen dringend notwendig.
  5. Weitere Beauftragung von Ingenieurleistungen des Ingenieurbüros infra-teck.

(13 Jastimmen)

 

Auswirkungen der Kanalsanierungsarbeiten auf die Abwassergebühren

Bei der letzten Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 war der Umfang der Kanalsanierungsarbeiten nach dem Ergebnis der Auswertung der TV-Inspektion im Jahr 2024 noch nicht bekannt. Insofern muss bei der nächsten Gebührenkalkulation zur Finanzierung aller notwendigen Maßnahmen ab 2027 mit einem erheblichen Gebührenanstieg gerechnet werden.

 

TOP 5
BgA Handel mit Ökopunkten  Jahresabschluss zum 31.12.2023 Rücklagenbildung zum 31.12.2024

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis vom steuerlichen Jahresabschluss 2023 des Regiebetriebs „Handel mit Ökopunkten“.

(13 Jastimmen)

TOP 6
Verschiedenes

  1. Herzliche Einladung zur Teilnahme am Stadtradeln in der Zeit vom 12. Mai bis 01. Juni. Das Stadtradeln findet zeitgleich mit der Biosphärenwoche statt. Eine gemeinsame Veranstaltung wird geplant, zu welcher rechtzeitig eingeladen wird.
  2. Für die Freiwillige Feuerwehr Dettingen konnte ein gebrauchtes Fahrzeug (VW Crafter) entsprechend der Beschlusslage aus 2024 für 85.000 € erworben werden. Das Fahrzeug wird unserer Feuerwehr vermutlich ab diesem Sommer zur Verfügung stehen.
  3. Im Artikel „Teckbahn bergauf“ im Teckboten wird leider nicht berichtet, dass die Kommunen den Antrag zur Übernahme der Teckbahn durch die WEG gestellt hatten. Vom Regionalparlament wurde das kürzlich umgesetzt. Das ist also nicht der Erfolg eines Bundestagsabgeordneten.
  4. Die Büsche und Bäume an der Fußgängerunterführung auf der Seite der Teckschule wurden entfernt, da Netze BW die dortige Gasregeldruckstation durch eine neue Station ersetzen muss.
  5. Am vergangenen Wochenende wurde das Mitteilungsblatt in einzelnen Bezirken im Ort erst am Samstag ausgetragen. Dies kann von der Gemeindeverwaltung nicht beeinflusst werden und ist vermutlich auf die Erkrankung von Zustellern zurückzuführen. Ergänzend deshalb der Hinweis, dass der Verlag das Mitteilungsblatt auch in digitaler Form anbietet.