Bericht aus der Sitzung am 22.02.2016
Gemeinderat
TOP 1
Freiwillige Feuerwehr
Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters
Der Kommandant Jürgen Holder und sein Stellvertreter Lars Walz wurden bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 23.01.2016 mit großer Mehrheit wiedergewählt. Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderates.
Bürgermeister Haußmann und der Gemeinderat bedankten sich für die Bereitschaft, das Kommando für weitere fünf Jahre zu übernehmen und stimmten der Wahl zu.
TOP 2
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2016
Einbringung
Bürgermeister Haußmann informierte in seiner Haushaltsrede über die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2016 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis 2019.
Bürgermeister Haußmann ging zunächst auf die Einführung der Kommunalen Doppik (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) zum Haushaltsjahr 2016 ein. Gegenüber der bisherigen Kameralistik ergeben sich teils deutliche Änderungen.
„Die wichtigste Kenngröße für die Steuerung in der Doppik ist und bleibt wie auch bisher bereits der Zahlungsmittelüberschuss“, so Herr Haußmann. „Was erwirtschaftet der laufende Betrieb und welche Investitionen können wir uns mit diesem Mitteln leisten. In der laufenden Dekade investiert die Gemeinde in den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur mit rd. 30 Mio. € so viel wie nie zuvor“, führte der Bürgermeister aus. Die größten Brocken fließen hierbei in die Bildung und in den Tiefbau. Einige angedachte Investitionen können jedoch in der Finanzplanung bis 2019 nur anfinanziert werden. Damit die Gemeinde sich dieses leisten kann, sind stabile Steuereinnahmen notwendig.
Ein wesentliches Ziel der Doppik soll es sein, den Werteverzehr des Vermögens über Abschreibungen wieder zu erwirtschaften. Dieser Posten wird künftig jährlich rd. 800.000 € ausmachen und die Gemeinde stark belasten. „Nun ist die Erkenntnis, dass für kommunale Produkte niemals Marktpreise erzielt werden können, nicht neu. Im Gegenteil: wir subventionieren die meisten öffentlichen Leistungen in hohem Maße – das ist politischer Wille! Und eben auch ein Stück Nachhaltigkeit“, erläuterte Herr Haußmann.
Bei Betrachtung der strukturellen Finanzsituation bis einschließlich 2019 wird klar, dass 2017 und 2018 sehr schlechte Haushaltsjahre für die Gemeinde werden. Der Hauptgrund ist die Wechselwirkung im Kommunalen Finanzausgleich. Ein steuerkraftstarkes Haushaltsjahr führt im übernächsten Jahr zu hohen Umlagen und niedrigen Finanzzuweisungen. „Ab 2019 wird es voraussichtlich wieder leicht besser, aber bei weitem nicht so gut wie im laufenden Jahr 2016. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten und erforderlich, bereits jetzt die Steuern und Gebühren moderat zu erhöhen.“
Die Finanzplanung bis 2019 basiert auf Kreditaufnahmen über 4,7 Mio. €. „Das ist mutig und aufsichtsrechtlich beileibe noch nicht gesichert. Wir hoffen wie immer, dass es besser laufen wird.“
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Haußmann bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde (inkl. der Evangelischen Kindertagesstätte, der Feuerwehr und den Kooperationspartner der Gemeinde) für ihre engagierte Arbeit für die Gemeinde Dettingen.
Anschließend erläuterte Herr Neubauer, Leiter des Fachbereichs Finanz- und Hauptverwaltung, den Haushaltsplanentwurf 2016 anhand der folgenden Daten.
ECKDATEN HAUSHALTSENTWURF 2 0 1 6:
Das Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinde wurde zum 01.01.2016 von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik (= Doppelte Buchführung in Konten) umgestellt. Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung hat jede Gemeinde ihr Haushalts- und Rechnungswesen bis spätestens zum Haushaltsjahr 2020 nach der Kommunalen Doppik zuführen.
Der doppische Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert.
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Abwicklung Schulden) der Gemeinde.
vorläufige Steuerkraftmesszahl 2016: | 5.270.555 € | |
nachrichtlich 2015: | 4.899.871 € | |
vorläufige Steuerkraftsumme 2016: | 6.287.701 € | |
nachrichtlich 2015: | 5.682.554 € | |
Ergebnishaushalt: | ||
Ordentliches Ergebnis: | 429.000 € | |
Veranschlagtes Gesamtergebnis: | 1.723.500 € | |
Finanzhaushalt: | ||
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: | 1.226.124 € | |
Finanzierungsmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit: | -1.837.346 € | |
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: | -611.222 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit: | 494.636 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende: | -116.586 € | |
geplante Kreditaufnahme 2016: | 600.000 € | |
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2016: | 1.878.581 € | |
Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2016 (6.000 Einwohner): | 313 € | |
Verpflichtungsermächtigungen 2016: | 600.000 € | |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 01.01.2016: | 3.700.000 € | |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2016: | 3.583.414 € | |
für die Bewirtschaftung gesperrt: | 1.100.000 € | |
frei verfügbare Liquidität zum 31.12.2016: | 2.583.414 € | |
Im Haushaltsplanentwurf wurde für die Jahre 2016 bis 2019 eine Anpassung der Realsteuerhebesätze berücksichtigt. Die Verwaltung sieht keine andere “Möglichkeit“, als eine Anpassung der Steuerhebesätze rückwirkend zum 01. Januar 2016 zu beantragen.
Vorschlag - Anpassung der Realsteuer-Hebesätze zum 01.01.2016:
Realsteuern | Aktueller Hebesatz v.H. seit 2011 | Vorschlag ab dem 01.01.2016 v.H. | Erträge Alt | Erträge Neu | Ertrags- steigerung p.a. |
Grundsteuer A | 350 | 390 | 11.000 € | 12.500 € | + 1.500 € |
Grundsteuer B | 380 | 390 | 895.000 € | 918.000 € | + 23.000 € |
Gewerbesteuer* | 365 | 375 | 2.900.000 € | 2.980.000 € | + 80.000 € |
Summe: | 3.806.000 € | 3.910.500 | + 104.500 € |
* Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die Gewerbesteuer mit ihrer Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v.H. verrechnen – die Erhöhung des Hebesatzes führt in diesen Fällen zu keinen Mehrbelastungen; § 35 EStG (Einkommensteuergesetz).
Für eine durchschnittliche Eigentumswohnung sind bei einer Erhöhung der Grundsteuer B um 10-Punkte jährlich zwischen 5,-- € und 10,-- € mehr zu bezahlen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus fallen jährlich zusätzlich zwischen 10,-- € und 15,-- € an.
Haupterträge 2016:
Grundsteuer A und B | 930.500 € |
Gewerbesteuer | 2.980.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 3.358.139 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 311.300 € |
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft | 1.467.000 € |
Kommunale Investitionspauschale | 512.775 € |
Familienleistungsausgleich | 274.069 € |
Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) | 220.000 € |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten | 400.000 € |
Hauptaufwendungen 2016:
Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage) | 2.043.503 € |
Finanzausgleichsumlage an das Land | 1.431.100 € |
Gewerbesteuerumlage | 548.300 € |
Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage) | 28.632 € |
Personalaufwendungen | 3.237.652 € |
planmäßige Abschreibungen | 1.200.000 € |
Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2016 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet:
1. Für den Ergebnishaushalt wird 2016 ein ordentliches Ergebnis mit + 429.000 € erwartet. In den Jahren 2017 bis 2019 ergeben sich voraussichtlich Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in Summe von voraussichtlich rd. – 2,6 Mio. €.
2. Ohne Abschreibungen beträgt der Zuschussbedarf 2016 für die Teckschule mit Schülerhort sowie für die Kindertagesstätten insgesamt rd. 1,9 Mio. €. Der rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft getretene Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst schraubt die Aufwendungen weiter nach oben. Deshalb wird die Verwaltung in der nächsten Gemeinderatssitzung beantragen, die bereits beschlossene Anpassungsstufe der Gebühren und Entgelte für die Kindertagesstätten und den Schülerhort zum 01. September 2016 auf den 01. April 2016 vorzuziehen. Eine weitere Anpassungsstufe zum 01. September 2016 wird dem Gemeinderat noch der Sommerpause zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
3. Für die Anschlussunterbringung und die Betreuung von Asylbewerbern wurden Mittel im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt berücksichtigt.
4. Zur Haushaltssicherung sind im Planentwurf in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 50.000 € als Deckungsreserve für die Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen berücksichtigt.
5. Im Investitionsprogramm 2016 wurden Maßnahmen mit rd. 4,4 Mio. € aufgenommen. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2019 hat insgesamt ein Volumen von rd. 12,0 Mio. €.
6. Für den Umbau der Werkrealschule in eine Ganztagesgrundschule ist 2016 zunächst eine Planungsrate mit 200.000 € im Finanzhaushalt bereitgestellt. Insgesamt wurden bis 2019 rd. 3,0 Mio. € eingeplant. Eine Kostenberechnung liegt erstmals mit der Fertigstellung der Entwurfsplanung im Sommer vor.
7. Für die rechnungstechnische Abwicklung der Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen und des Neubaus der Kindertagesstätte Wirbelwind werden voraussichtlich noch 700.000 € im Finanzhaushalt benötigt.
8. Im Haushaltsjahr 2016 ist voraussichtlich eine Kreditaufnahme über 600.000 € erforderlich. Insgesamt sind in den Jahren 2016 bis 2019 Kreditaufnahmen mit 4,7 Mio. € eingeplant.
Die wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde sind die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und die Grundsteuer B. 2014 betrugen die Brutto-Erträge hieraus rd. 7,1 Mio. € und 2015 sogar stolze 9,1 Mio. €. 2016 kann mit Erträgen von rd. 8.723.000 € gerechnet werden. In den Folgejahren wird mit deutlich geringeren Erträgen gerechnet. So werden 2017 nur noch 7,9 Mio. €, 2018 8,2 Mio. € und 2019 immerhin 8,5 Mio. € erwartet.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt sich weiter stetig nach oben. Die kalte Progression führt dazu, dass bei 1 % Steigerung der Lohn- und Einkommenssumme sich eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 1,8 % ergibt.
Der zahlungswirksame Zuschussbedarf in den Bereich Bildung und Betreuung (Teckschule und Kindertagesstätten) hat sich seit 1990 fast verfünffacht.
Im Gemeindehaushalt 2016 (ohne Eigenbetriebe) wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme über 600.000 € notwendig.
Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2016:
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung: | |||
Erfolgsplan | |||
Gesamterträge mit | 597.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 567.000 € | ||
und somit Jahresgewinn mit | 30.000 € | ||
Vermögensplan | |||
Einnahmen und Ausgaben mit jeweils | 735.000 € | ||
Verpflichtungsermächtigungen | 300.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 585.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2016 | 110.000 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2016 von | 475.000 € | ||
Wasserzins für das Jahr 2016 (netto – zzgl. 7 % MwSt.) monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.) | 2,14 €/m³ 2,27 € | ||
Für die Erneuerung des Wasserverteilungsnetzes und den Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich sind 540.000 € im Vermögensplan vorgesehen. Für die Einfriedung der Wasserfassung Goldmorgen sind 52.000 € bereitgestellt. Das Investitionsprogramm der Wasserversorgung 2016 bis 2019 enthält insgesamt Maßnahmen für rd. 1,6 Mio. €.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: | |||
Erfolgsplan | |||
Gesamterträge und Gesamtaufwendungen mit jeweils | 791.000 € | ||
Vermögensplan | |||
Einnahmen und Ausgaben mit jeweils | 441.000 € | ||
Verpflichtungsermächtigungen | 150.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 293.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2016 | 154.950 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2016 von | 138.050 € | ||
Schmutzwassergebühr 2016 beträgt | 1,77 €/m³ | ||
Niederschlagswassergebühr 2016 beträgt | 0,31 €/m² | ||
Für Kanalsanierungen und für Erneuerungen von Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich sind 240.000 € vorgesehen. Das Investitionsprogramm 2016 bis 2019 hat insgesamt ein Volumen von 750.000 €.
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 07. März 2016 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 11. April 2016 vorgesehen.
TOP 3
Alter Guckenrain 5. BA Alte Bissinger Straße
Honorarvereinbarungen
Der Technische Ausschuss stimmte der Honorarvereinbarung für die Ingenieurleistungen für den Ausbau der Alten Bissinger Straße mit dem Büro infra-teck aus Dettingen zu (Vergütung: 146.700,00 Euro).
TOP 4
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim
Aufstellung des Bebauungsplan “Wiedenwiesen und Mühlwiesen“
Der Gemeinderat beschloss, im Bebauungsplanverfahren der Stadt Kirchheim „Wiedenwiesen und Mühlwiesen“ keine Anregungen vorzubringen.
TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe einer Spende für die Ortsbücherei zu und bedankte sich sehr herzlich beim Spender.
TOP 6
Verschiedenes
1. ICE-Trasse
Der Leiter des Bauamtes, Herr Sokolowski, informierte den Gemeinderat über den Stand der Baustelle der ICE- Trasse. Die Rodungsarbeiten haben bereits begonnen, die Einrichtung der Baustraße folgt in den nächsten Wochen.