Sitzung am 21.02.2022
Bericht
Gemeinderat
TOP 1
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2022
Herr Bürgermeister Haußmann informierte über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere ging er darauf ein, dass allen Kommunen aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklungen und der Inflation rote Zahlen drohen. Zudem führen die von Bund und Land geschaffenen Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsgrundschule ab 2026) mittelfristig zu strukturellen Problemen in den Kommunen. Hinzu komme eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in den nächsten Jahren. Die Umbauarbeiten an der Teckschule zur Ganztagsgrundschule werden im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen. Dettingen wird somit den Rechtsanspruch noch in diesem Sommer erfüllen und ist damit für die Zukunft gut aufgestellt.
Herr Haußmann plädierte dafür, dass jetzt der richtige Zeitpunkt sei, um den Bauhof mit einem Gesamtrahmen von rd. 2,1 Mio. € grundlegend zu modernisieren. Viele andere Projekte, wie beispielsweise der Neubau eines Feuerwehrwehrmagazins (2024 und 2025 sind nur Planungsraten eingestellt), die weitere Sanierung der Sporthalle, eine energetische Ertüchtigung von Schloßberghalle und Rathaus, die Sanierung von Straßen und Feldwegen, können im Finanzplanungszeitraum bis 2025 nicht finanziert werden.
Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Haußmann bei allen Mitarbeiter*innen der Gemeinde und der Evangelischen Kindertagesstätte, der Freiwilligen Feuerwehr sowie den Kooperationspartnern für ihre engagierte Arbeit.
Herr Neubauer erläuterte im Anschluss die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis 2025.
In der nachstehenden Grafik ist die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts dargestellt:
ECKDATEN HAUSHALTSPLANENTWURF 2 0 2 2:
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert.
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) der Gemeinde.
vorläufige Steuerkraftmesszahl 2022: | 8.440.028 € | |
nachrichtlich 2021: | 7.199.163 € | |
vorläufige Steuerkraftsumme 2022: nachrichtlich 2021: | 10.203.199 € | |
Ergebnishaushalt: |
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Ordentliches Ergebnis 2022: | - 1.899.000 € | |
nachrichtlich 2021 (vorläufiges Rechnungsergebnis): veranschlagtes Gesamtergebnis 2021: nachrichtlich 2021 (vorläufiges Rechnungsergebnis): | + 200.000 € - 1.809.000 € + 200.000 € | |
Finanzhaushalt 2022: |
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Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt: | - 834.650 € | |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: | - 3.538.000 € | |
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: | - 4.372.650 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit: | 800.653 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende: | - 3.571.997 € | |
geplante Kreditaufnahme 2022: davon Kreditermächtigung aus 2021: davon Kreditermächtigung aus 2022: | 2.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € | |
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2022: | 4.789.590 € | |
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022 (6.200 Einwohner): | 773 € | |
Verpflichtungsermächtigungen 2022 | 4.359.000 € | |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 01.01.2022: | 5.758.520 € | |
voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2022: | 3.186.523 € | |
für die Bewirtschaftung gesperrt (Mindestliquidität): | 279.000 € | |
frei verfügbare Liquidität zum 31.12.2022: | 2.907.523 € |
Haupterträge 2022:
Grundsteuer A und B | 1.041.600 € |
Gewerbesteuer | 3.900.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 4.233.311 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 527.096 € |
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft | 1.251.789 € |
Kommunale Investitionspauschale | 633.992 € |
Familienleistungsausgleich Zuweisungen und Zuschüsse (Bund, Land, Dritte) | 325.358 € 1.498.745 € |
Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) | 240.000 € |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Ertragszuschüsse) | 5 83.765 € |
Hauptaufwendungen 2022:
Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage) | 2.836.490 € |
Finanzausgleichsumlage an das Land Betriebskostenzuschuss für die Evangelische Kindertagesstätte | 2.389.590 € 1.355.000 € |
Gewerbesteuerumlage | 354.546 € |
Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage) | 44.300 € |
Personalaufwendungen | 4.816.821 € |
planmäßige Abschreibungen | 1.598.115 € |
Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2022 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet:
1. Für den Ergebnishaushalt 2022 wurde ein ordentliches Ergebnis von - 1.899.000 € vorausberechnet. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt - 834.650 €. Das Delta ist u.a. bedingt durch die nicht zahlungswirksame
Abschreibungen, welche zu erwirtschaften sind. Die Finanzplanung im vergangenen Haushaltsjahr sah für
2022 noch ein ordentliches Ergebnis von einem Minus in Höhe von 2.689.000 € vor.
2. Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben betragen im Haushaltsjahr 2022 10.089.835 €.
3. Die “Netto-Abschreibungen“ betragen zwischen 2022 und 2025 voraussichtlich 4.320.966 €.
4. Für die Jahre 2022 bis 2025 wurde ein ordentliches Ergebnis von insgesamt - 4.554.000 € vorausberechnet. Dies
bedeutet, dass nach den Planzahlen 2022 bis 2025 die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können.
Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 bis 2021 stehen ausreichend Ergebnisrücklagen
zur Verfügung, sodass der gesetzliche Haushaltsausgleich sichergestellt ist.
5. Der Zahlungsmittelfehlbetrag im Ergebnishaushalt für die Jahre 2022 bis 2025 wird voraussichtlich bei - 33.034 €
liegen. Für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen kann somit kein Deckungsbeitrag zur Finanzierung durch
den laufenden Betrieb erwirtschaftet werden.
6. Das Investitionsprogramm 2022 bis 2025 hat im Kernhaushalt ein Volumen von 11.549.000 €. Staatliche
Zuschüsse zu den Investitionsmaßnahmen sind zwischen 2022 und 2025 mit 3.869.174 € eingeplant. Dies
entspricht einer Quote von rd. 33,50 %. Ob alle eingeplanten Zuwendungen in der berücksichtigten Höhe gewährt
werden, bleibt abzuwarten.
7. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen liegt der laufende Zuschussbedarf 2022 für die Teckschule mit Hort
sowie für die Kindertagesstätten bei rd. 3,0 Mio. €.
8. Zur Haushaltssicherung wurde wieder jährlich eine Deckungsreserve von 50.000 € berücksichtigt – bis 2025 in
Summe somit 200.000 €.
9. 2022 ist eine Kreditermächtigung über 1,0 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen weitere 1,0 Mio. € aus dem Jahr
2021, welche 2022 auch zur Aufnahme am Kapitalmarkt vorgesehen sind. Insgesamt sind in den Jahren 2022 bis
2025 Kreditaufnahmen mit 2,50 Mio. € einberechnet. Bezogen auf das Investitionsprogramm entspricht dies einem
Fremdkapitalanteil von 21,65 %. Die Netto-Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum beträgt 1.340.720 €.
Risikobehaftet ist die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer:
Für 2022 wird mit einem Aufkommen von 3,9 Mio. € (2020 und 2021: jeweils rd. 4,1 Mio. €) kalkuliert.
Neben der Gewerbesteuer fließen der Gemeinde die höchsten Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu. Für 2022 wurde ein Aufkommen von 4.233.311 € (2021: 4.118.762,96 €) veranschlagt. Im Rahmen der Mai-Steuerschätzung wird sich erstmals zeigen, wie belastbar dieser Ansatz sein wird.
Die Grafik zeigt den Einkommensteueranteil seit 1990:
Zuschussbedarf für Schule und Kindertagesstätten:
Die Verschuldung entwickelt sich voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum im Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieben wie folgt:
Die größten Investitionsvorhaben 2022:
Ohne Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen sind 2022 5.719.000 € für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die größten Maßnahmen sind:
- Modernisierung Bauhof (1. Rate) 240.000 €
- Feuerwehr (MTW, Gerätschaften usw.) 197.250 €
- Teckschule – Umbau zur Ganztagsgrundschule 1.865.000 €
- Neuorganisation Mittagessen Schule / KiTas (Logistik, Transportboxen) 50.000 €
- Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen 989.150 €
- Sporthalle (Brandschutzmaßnahmen) 80.000 €
- Sanierungsgebiet Kirchheimer Straße 365.000 €
- Grundhafte Sanierung von Gemeindestraßen 440.000 €
- Feldweg Hundesportplatz (Abwicklung Schlussrechnungen) 30.000 €
- Feldweg Käppele (Teilabschnitt) 135.000 €
- Feldweg Modellflieger 45.000 €
- Planung von Gewässerbaumaßnahmen 200.000 €
- Neuer Friedhof – Bestattung unter Bäumen 187.000 €
Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2022:
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung: |
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Erfolgsplan |
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Gesamterträge mit | 731.000 € | ||
Gesamtaufwendungen mit | 681.000 € | ||
und somit Jahresgewinn mit | 50.000 € | ||
Vermögensplan |
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Einnahmen und Ausgaben mit jeweils | 859.000 € | ||
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Verpflichtungsermächtigungen | 260.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 664.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2022 |
140.000 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2022 von | 524.000 € | ||
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Wasserzins für das Jahr 2022 (netto – zzgl. 7 % MwSt.) monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.) | 2,30 €/m³ 3,00 € | ||
Für die Erneuerung des Wasserverteilungsnetzes und der Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich sollen 2022 ca. 570.000 € investiert werden.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: |
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Erfolgsplan |
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Gesamterträge und Gesamtaufwendungen mit jeweils | 1.050.000 € | ||
Vermögensplan |
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Einnahmen und Ausgaben mit jeweils | 902.000 € | ||
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Verpflichtungsermächtigungen | 1.340.000 € | ||
geplante Kreditaufnahme | 730.000 € | ||
planmäßige Kredittilgung 2022 | 167.304 € | ||
somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2022 von | 562.696 €
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Schmutzwassergebühr 2022 beträgt | 1 ,94 €/m³ | ||
Niederschlagswassergebühr 2022 beträgt | 0,35 €/m² | ||
Für Kanalsanierungen und für Erneuerungen von Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich sind ca. 665.000 € vorgesehen.
Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 07.03.2022 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 21.03.2022 vorgesehen.
Hier die Präsentation und der Planentwurf zum Haushaltsplan 2022.Weitere Informationen zum Haushalt und zu den Wirtschaftsplänen erhalten Sie auch gerne von Herrn Neubauer (Fon: 5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de).
TOP 2
Verschiedenes
Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock
Die Sanierung der Sporthalle (1. Bauabschnitt) erfolgte in den Jahren 2020 und 2021. Hierfür wurden der Gemeinde Zuschüsse aus der Sportstättenbauförderung (294.000 €) und aus dem Ausgleichstock (240.000 €) bewilligt.
Der Vorsitzende informierte, dass die Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock im Wege der Abrechnung auf 145.000 € gekürzt wurde. Dies deshalb, weil die Sanierungskosten erfreulicherweise deutlich unter der Kostenberechnung lagen. Damit reduziert sich auch der Zuschuss.
Information über Vergabeentscheidungen
Der Gemeinderat wurde über die erfolgte Vergabeentscheidung über weitere 146 energiesparende LED-Lampen für die Straßenbeleuchtung informiert. Der Auftrag wurde an die Firma Netze BW GmbH aus Kirchheim zum Preis von 64.066,03 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 2.838,74 € (4,6%) unter der Kostenberechnung (61.227,29 €).
Bereits 2010 wurden in der Gemeinde durch die Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung (Watt) der Leuchtmittel große Energieeinsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung erreicht. Durch die LED-Sanierung wird der Stromverbrauch nun nochmals reduziert. Die Leuchtmittel werden ausgetauscht in der Kirchheimer Straße (im Bereich von der Autobahn bis zur Bahnhofstraße), Eisenbahnstraße, Bahnhofstraße, Hindenburgstraße, Bosslerstraße, Sulzburgstraße und in Teilen der Limburgstraße.
Vorlagen zur Sitzung im Ratsinformationsdienst