Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. September 2026

 

TOP 1
Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2
Schloßberghalle
Sanierung Dachverglasung Foyer und Brandschutzmaßnahmen

Bei einer Brandverhütungsschau am 6. Mai 2026, die gemeinsam mit dem Baurechtsamt der Stadt Kirchheim durchgeführt wurde, hatten sich mehrere brandschutztechnische Mängel in der Schloßberghalle gezeigt. In einer anschließenden Begehung mit Brandschutzsachverständigen des Landratsamts Esslingen und Vertretern der örtlichen Feuerwehr wurden die notwendigen Maßnahmen festgelegt: Herstellung eines zweiten Rettungswegs aus dem 1. Obergeschoss, brandschutztechnische Ertüchtigung des Durchgangs zwischen Küche und Halle durch eine selbstschließende Brandschutz-Schiebetür, Überprüfung und gegebenenfalls Ertüchtigung der Brandschottung der Lüftungsleitungen zwischen Küche und Stuhllager sowie eine feuerhemmende, selbstschließende Ertüchtigung der Bühnentür. Die Kosten liegen bei rund 115.000 € brutto. Da im Haushalt 2026 bereits 50.000 € für Brandschutz und Gebäudeunterhaltung zur Verfügung stehen, hat der Gemeinderat zusätzlich einen überplanmäßigen Aufwand von rund 65.000 € genehmigt, der über die allgemeine Deckungsreserve im Ergebnishaushalt sowie durch Einsparungen bei der Brückenunterhaltung finanziert wird.

Das rund 35 Jahre alte Glasdach über dem Foyer der Schloßberghalle ist auf der Nord- und Südseite undicht: Bei Regen und Wind dringt Wasser ein, wodurch bereits mehrfach Schäden im Mörikezimmer entstanden sind. Auch mehrere Glasscheiben sind bereits „blind" geworden. Da bisherige Dichtungsarbeiten keine dauerhafte Lösung brachten, soll die Dachverglasung im Jahr 2027 komplett ausgetauscht werden.

Im Zuge der Arbeiten soll außerdem die Putzfassade an der Süd- und Giebelseite des Anbaus sowie die Fassadentrennwand am Eingang zu den Vereinsräumen instandgesetzt werden. Für die Umsetzung wird mit einem Mittelbedarf von rund 145.000 € brutto gerechnet, der 2027 unter anderem durch den Verkauf von Ökopunkten finanziert werden soll; die Verwaltung prüft zudem mögliche Fördermittel.

Beide Vorhaben tragen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle bei: Eine dichtere und besser gedämmte Fassade spart künftig Heizenergie ein. Der Gemeinderat hat sowohl die Sofortmaßnahmen zum Brandschutz für 2026 als auch das Sanierungskonzept für das Foyer-Glasdach in 2027 einstimmig beschlossen.

(12 Jastimmen)

 

TOP 3
Finanzzwischenbericht 2026

Herr Bürgermeister Haußmann und der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, gaben in der Sitzung einen Überblick über die aktuelle kommunale Finanzlage. Zusammengefasst kann die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise – und der Gemeinde Dettingen unter Teck - wie folgt beschrieben werden – KOMMUNEN AM LIMIT. 

 

Bildquelle: Stadt Esslingen

Der Maisteuerschätzung liegt die Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung zugrunde. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht auf dieser Basis davon aus, dass in allen Jahren des Schätzzeitraumes 2026 – 2030 und sowohl bei Bund, Ländern als auch Gemeinden niedrigere Steuereinnahmen zu erwarten sind. Diese Mindereinnahmen gegenüber der Oktobersteuerschätzung 2025 belaufen sich auf 85,2 Mrd. Euro. Bei prognostizierten Steuereinnahmen von insgesamt 5,331 Billionen Euro in den Jahren 2026 bis 2030 entspricht dies einem Rückgang von etwa 1,6%. Insgesamt gehen die Schätzer jedoch nach wie vor von steigenden Einnahmen aus. Diese sollen von 989,8 Mrd. Euro in 2025 auf 1,138 Billionen Euro in 2030 anwachsen. 

 

Bürgermeister Haußmann erläuterte, dass es dem Bund und den Ländern trotz der enormen Steuereinnahmen nicht gelinge, die notwendigen Strukturen zu schaffen, um mit diesen Mitteln auskömmlich wirtschaften zu können. Er mahnte erneut dringende Reformen, insbesondere im Sozialbereich, beim Bund an. Im Weiteren ging Bürgermeister Haußmann auf die Belastung der Kreishaushalte und die besorgniserregende Entwicklung der Kreisumlage ein. Der Esslinger Kreishaushalt wird enorm durch den stetig massiv anwachsenden Sozialen Leistungsbereich bestimmt. Mit einem Anteil von bereits 77 % an den Gesamtaufwendungen ist der Soziale Leistungsbereich somit das bestimmende Element für die Haushaltsplanung des Landkreises und in der Folge ursächlich für den hohen Kreisumlagebedarf von den Städten und Gemeinden. Alleine von 2022 auf 2027 ist der Soziale Leistungsbereich um über 63 % angewachsen. Ohne Reformen und Entlastungen können die kommunalen Haushalte dieses künftig nicht mehr stemmen. 

 

Herr Neubauer stellte im Anschluss den aktuellen Stand für Dettingen vor. Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2026 ist die vom Gemeinderat am 23.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026. Der Finanzzwischenbericht stützt sich auf die Mai-Steuerschätzung 2026 sowie die bis September 2026 bekannten (wesentlichen) Entwicklungen.

 

 

Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung (gegenüber dem Haushaltsplan 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung) auf den Dettinger Haushalt:

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 

2026:               - 60.000 €

2027:               - 42.000 €

2028:               - 36.500 €

2029:               - 45.200 €

Summe:           - 183.700 €

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 

2026:                  + 2.500 €

2027:                   + 3.000 €

2028:                   + 3.500 €

2029:                   + 4.000 €

Summe:              + 13.000 €

 

Gewerbesteuer 

Sollaufkommen        vs. Entwicklung Verbraucherpreisindex

2020:               4.345.724,43 €           100,00 %                    100,0 %

2021:               4.058.483,89 €             93,39 %                    103,1 % 

2022:               4.523.989,41 €           104,10 %                    110,2 %

2023:               4.946.924,93 €           113,83 %                    116,7 %

2024:               6.624.245,23 €           152,43 %                    119,3 %

einmalige Zahlung von ca. 2. Mio. Euro ist enthalten

 

2025:              3.793.717,15 €             87,29 %                    121,9 %          
​2026:              3.586.749,20 €             82,54 %                    125,6 %          Stand: Sept. 2026

 

Der Vergleich macht deutlich, welche haushaltswirtschaftlichen Folgen damit verbunden sind. Bei einer Entwicklung der Gewerbesteuer entsprechend dem Verbraucherpreisindex würde sich für 2026 ein errechnetes Gewerbesteueraufkommen von rd. 5,5 Mio. € ergeben – somit rd. 2. Mio. Euro mehr als das aktuelle Aufkommen.   Der Planansatz der Gewerbesteuer wurde im Haushaltsplan 2026 mit 4,5 Mio. € veranschlagt. Stand Ende September liegt das veranlagte Aufkommen damit um 913.250,80 € unter dem Planansatz im Haushaltsplan (- 20,29 %). Im Gegenzug reduziert sich zumindest die Gewerbesteuerumlage um 80.920,96 €.  

 

Das Grundsteueraufkommen entwickelt sich im Rahmen der Planungen. 

 

Entwicklung Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2026: 

 


 

In Summe fallen die Erträge in 2026 damit voraussichtlich rd. 1,4 Mio. Euro geringer aus. Die Mittelerstattung der Vorkosten für das Baugebiet Guckenrain-Ost verschieben sich allerdings nur ins Jahr 2027; in 2027 können voraussichtlich dann auch in hohem sechsstelligen Bereich Erlöse aus dem Verkauf von Ökopunkten aus dem Bannwald realisiert werden. 

 

Für die Erneuerung und Erweiterung des Nahwärmenetzes sind 2026 zusätzlich rd. 75.000 € durch die Gemeinde bereitzustellen. Weitere Mittel werden für Brandschutzmaßnahmen in der Schloßberghalle benötigt; siehe hierzu den Sitzungsbericht zu TOP 2. Die Personalaufwendungen entwickeln sich im Rahmen der Planungen. Einsparungen können vor allem wieder im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Bewirtschaftung und Unterhaltung) erzielt werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Betrag im Bereich von 0,8 Mio. bis 1,0 Mio. Euro eingespart werden kann. Saldiert ergibt sich damit eine Verschlechterung von rd. - 0,5 Mio. Euro im Ergebnishaushalt 2026, welche durch den Verkauf von Ökopunkten in 2027 wieder ausgeglichen werden kann. 

 

Haushaltsausgleich – Ergebnishaushalt 

Das ordentliche Ergebnis entspricht dem Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Es ist in Form eines Überschusses oder eines Fehlbetrags auszuweisen. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Überschuss/Fehlbetrag) zeigt auf, um welchen Betrag das Vermögen der Gemeinde zunehmen oder abnehmen wird. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das ordentliche Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist. Voraussichtliche Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses nach dem Haushaltsplan 2026:

 

2026 – Planjahr:                                      - 2.846.000 €

2027 – Finanzplanungsjahr:                       - 437.000 €

2028 – Finanzplanungsjahr:                       - 591.000 €

2029 – Finanzplanungsjahr:                    - 2.062.000 €

Summe:                                                  - 5.936.000 €

 

Im Moment wird davon ausgegangen, dass sich das Ergebnis in 2026 voraussichtlich in einer Größenordnung von - 0,5 Mio. Euro verschlechtern wird. Dafür ergibt sich, wie dargestellt, eine Verbesserung in 2027. In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen (globalen) Situation und der geringen Wachstumsprognosen steigt der Druck auf die kommunalen Haushalte immer mehr an. Inwieweit die zugesagten Entlastungen durch Bund und Land erfolgen werden, bleibt abzuwarten. Aus eigener Kraft gelingt es der Gemeinde bis auf weiteres aber nicht mehr, noch einen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen. 

 

Investitionsprogramm 2026 

Investive Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2026 mit 5.178.405 € veranschlagt. Abgeflossen sind hiervon bis Ende August 2.086.673,20 € (40,3 %). Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 2026 mit 2.316.000 € geplant. Eingegangen sind bisher 348.656,49 € (15 %). Nennenswerte Abweichungen zum Haushaltsplan 2026 haben sich bisher nicht ergeben. 

 

Schuldenstand im Kernhaushalt

Die Kreditermächtigung aus 2025 mit 1,0 Mio. € wurde 2025 nicht verwendet. Nach den Regelungen der Gemeindeordnung gilt diese weiter, bis die Haushaltssatzung 2027 vom Gemeinderat erlassen wird. Die veranschlagte Kreditermächtigung 2026 beträgt ebenfalls 1,0 Mio. € - diese kann bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2028 eingesetzt werden. Im Juli 2026 wurde unter Verwendung der Kreditermächtigung aus 2025 ein Darlehen über 1,0 Mio. Euro bei der KfW (Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 3,10 %) für den Gemeindehaushalt aufgenommen. Ob die Kreditermächtigung aus 2026 mit 1,0 Mio. € noch 2026 oder erst 2027 verwendet werden wird, kann in den nächsten Wochen von der Kämmereiverwaltung beurteilt werden.  Der Schuldenstand im Kernhaushalt beträgt somit voraussichtlich zum 31.12.2026 insgesamt 5.659.267,78 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 920 €/Einwohner. Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in der Größenklasse zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern beträgt zum 31.12.2025 ohne Eigenbetriebe 540 €/Einwohner – ohne Differenzierung nach Größenklasse 720 €/Einwohner; die Schuldenstandstatistik zum 31.12.2025 kann über das Statistische Landesamt Baden-Württemberg abgerufen werden. Bei der Beurteilung des Schuldenstandes ist auch stets der Grad der Aufgabenerfüllung der jeweiligen Kommune zu betrachten. Anders als in vielen anderen Städten und Gemeinden, stehen in Dettingen alle notwendigen Kindertageseinrichtungen sowie die Ganztagsgrundschule (Rechtsanspruch ab September 2026) bereits zur Verfügung. 

 

Wirtschaftsführung 2026 im Eigenbetrieb Wasserversorgung

Die Erträge und Aufwendungen der Wasserversorgung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan ist nicht erforderlich. Zum 01.07.2026 wurde ein Darlehen über 402.000 € bei der DZ HYP AG aufgenommen. Die Umsetzung der größten Investitionsmaßnahmen in 2026 in der Wasserversorgung (Durchführung und Abschluss der Wasserleitungsbauarbeiten im Bereich Blumen- und Rosenstraße / Ecke Paradiesstraße – Kirchheimer Straße, Hanfstraße) erfolgten plangemäß. 

 

Wirtschaftsführung 2026 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Die Erträge und Aufwendungen der Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan wird nicht erforderlich. Zum 01.07.2026 wurde ein Darlehen über 201.000 € bei der DZ HYP AG aufgenommen. Die Umsetzung der Maßnahmen nach der Eigenkontrollverordnung sowie die weiteren Maßnahmen (Erneuerung Hausanschlüsse, Schlauchliner-Maßnahmen, Erneuerung Kanalhaltungen im Bereich Blumen- und Rosenstraße, Paradiesstraße, Hanfstraße) erfolgten plangemäß. 

 

Haushaltsplanung 2027 

Der Haushaltsplan 2027 mit Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung bis 2030 sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird voraussichtlich im Januar 2027 in den Gemeinderat eingebracht werden.  

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Finanzzwischenbericht. 

 

TOP 4

Gemeindehaushalt 

Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2022

Zum 01.01.2016 hat die Gemeinde Dettingen das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt. Damit verbunden war die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die im Dezember 2017 vom Gemeinderat festgestellt wurde. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 ist nun der erste Abschluss, der mit der Finanzsoftware KM Finanzen SAP SMART erstellt wurde. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten für die Übernahme aller Werte vom 31.12.2021 aus der früheren Finanzsoftware KIRP in SAP hat sich die Abschlusserstellung erheblich verzögert. Die weiteren noch offenen Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 werden nun in den nächsten Monaten ebenfalls aufgestellt werden. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung/Bilanz.

 

Ergebnisrechnung: 

 

Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

Planansatz 

2022

Euro

Ergebnis 

2022

Euro

Vergleich

2022

Euro

1

Steuern und ähnliche Abgaben

10.089.835,00

10.586.995,25

497.160,00

2

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

3.473.626,00

3.683.547,20

209.921,00

3

Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

583.765,00

494.645,85

-89.119,00

5

Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 

860.500,00

1.138.894,58

278.395,00

6

Sonstige privatrechtliche Entgelte

315.418,00

636.504,56

321.087,00

7

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

329.828,00

344.694,77

14.867,00

8

Zinsen und ähnliche Erträge

68.828,00

89.738,14

20.910,00

10

Sonstige ordentliche Erträge

282.200,00

373.044,87

90.845,00

 

11

Ordentliche Erträge (Summe aus Nr. 1 bis 10)

16.004.000,00

17.348.065,22

1.344.065,00

 

12

Personalaufwendungen

4.861.821,00

4.586.193,15

-275.628,00

13

Versorgungsaufwendungen

0,00

36,14

36,14

14

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.645.042,00

2.905.014,78

-740.027,00

15

Abschreibungen

1.598.115,00

1.597.186,78

-928,00

16

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

42.535,00

42.734,89

200,00

17

Transferaufwendungen

7.229.936,00

7.271.201,34

41.265,00

18

Sonstige ordentliche Aufwendungen

570.551,00

695.673,98

125.123,00

 

19

Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nr. 12 bis 18)

17.948.000,00

17.098.041,06

-849.959,00

 

20

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nr. 11 und 19)

- 1.944.000,00

250.024,16

2.194.024,00

 

21

Außerordentliche Erträge

100.000,00

8.582,70

-91.417,00

22

Außerordentliche Aufwendungen

10.000,00

0

10.000,00

 

23

Sonderergebnis (Saldo aus Nr. 21 und 22)

90.000,00

8.582,70

-81.417,00

 

24

Gesamtergebnis (Summe aus Nr. 20 und 23)

- 1.854.000

258.606,86

2.112.607,00

 

Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung müssen ausgeglichen sein. Nur wenn der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden kann, ist dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen und die stetige Aufgabenerfüllung sichergestellt. Das ordentliche Ergebnis 2022 weist einen Überschuss von 250.024,16 € auf. Demnach liegt der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich vollumfänglich in 2022 vor. 

 

 

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung umfasst alle Ein- und Auszahlungen und gibt einen Überblick über den Zahlungsmittelbestand der Gemeinde. 

 

Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Planansatz 

2022

Euro

Ergebnis 

2022

Euro

Vergleich

2022

Euro

9

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.420.235,00

16.263.720,61

843.486,00

16

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.299.885,00

14.977.167,79

-1.322.717,00

 

17

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (= alte kamerale Zuführungsrate)

-879.650,00

1.286.552,82

2.166.203,00

 

23

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.181.000,00

303.177,14

-1.877.823,00

30

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.750.000,00

3.884.640,60

-1.865.359,00

31

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus den Nr. 23 und 30)

-3.569.000,00

-3.581.463,46

-12.463,00

 

32

Finanzierungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 17 und 31)

-4.448.650,00

-2.294.910,64

2.153.739,00

 

35

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

800.653,00

151.052,70

-649.600,00

 

36

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

-3.647.997,00

-2.143.857,94

1.504.139,00

 

39

Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0,00

1.188.714,00

1.188.714,00

 

41

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

0,00

- 955.143,94

- 955.143,94

42

Endbestand an Zahlungsmitteln 

0,00

2.613.939,20

2.613.939,20

 

 

 



 

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt. 

(12-Jastimmen)

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt sowie die öffentliche Auslegung wird hingewiesen. Der vollständige Jahresabschluss ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde bei den Sitzungsunterlagen für den 28.09.2026 zu finden. 

 

TOP 5
Eigenbetrieb Wasserversorgung Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2025

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss der nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO in Sonderrechnung geführten Wasserversorgung zum 31. Dezember 2025 erstellt. Zum 01.01.2023 waren verbindlich die Regelungen der Eigenbetriebsnovelle aus 2020 umzusetzen. Die Wasserversorgung wird seit 2023 nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB (Handelsrecht) geführt. Die Betriebsleitung hat für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Liquiditätsrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. 

 

Im Wirtschaftsjahr 2025 betrugen die Aufwendungen insgesamt 782.342,83 €. Die Umsatzerlöse beliefen sich 2025 auf insgesamt 838.087,98 €. Die gemessene Wasserabgabe belief sich auf 290.012 m³. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss (nach Steuern) in Höhe von 55.745,15 € ab (2024: 56.201,35 €). Der Eigenbetrieb Wasserversorgung bezahlt an den Gemeindehaushalt als Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen eine jährliche Konzessionsabgabe. 2025 betrug diese 79.276,29 €. 

  

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wurde einstimmig durch den Gemeinderat festgestellt. Des Weiteren wurde durch den Gemeinderat beschlossen, den Gewinn in voller Höhe an den Gemeindehaushalt abzuführen. Ebenso wurde die Betriebsleitung für das Jahr 2025 entlastet. 

(12-Jastimmen)

 

Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt sowie die öffentliche Auslegung wird hingewiesen. Der vollständige Jahresabschluss ist im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde bei den Sitzungsunterlagen für den 28.09.2026 zu finden.

 

TOP 6
Festsetzung Wassergebühren für 2027 und 2028
Gebührenkalkulation und Satzungsänderung

Der Gemeinderat hat die Gebührensätze für die Wasserversorgung (Grund- und Verbrauchsgebühren) für die Jahre 2027 und 2028 beschlossen. Entsprechend der Gebührenkalkulation vom Sommer 2026 ergeben sich folgende Verbrauchsgebühren (ohne Grundgebühr - netto):

 

für 2027:         2,73 €/m³    

für 2028:         2,76 €/m³   

 

Im Jahr 2026 beträgt die Verbrauchsgebühr 2,70 €/m³. 

 

Der Gemeinderat hat die Gebührenkalkulation und die Satzungsänderung zum 01.01.2027 einstimmig beschlossen. 

(12-Jastimmen)

 

Die Änderungssatzung sowie die Gebührensätze für die Trinkwasserversorgung im Jahr 2027 können im Einzelnen der öffentlichen Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt entnommen werden.

 

TOP 7 Verschiedenes

7.1         Unterführung

7.1.1      Planerbeauftragung

Für die Unterführung wurden die erforderlichen Planungsleistungen an die jeweiligen Fachplaner beauftragt.

7.1.2      Grunderwerb und archäologische Untersuchungen 

Sämtliche Kaufverträge für die Grundstücke im Bereich der Unterführung sind zwischenzeitlich notariell beurkundet. 

Seit September 2026 sind Archäologen vor Ort im Einsatz; größere Funde gab es bislang nicht. Eine archäologische Baubegleitung ist weiterhin erforderlich. Die ersten hierfür nötigen Dienstleistungen wurden bereits ausgeschrieben und vergeben, die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand.

7.2         Straßenfest

Eine Gemeinderätin lobte das diesjährige Straßenfest ausdrücklich: Das neue Konzept sei ein voller Erfolg gewesen. Sie dankte der Verwaltung und dem Bauhof, insbesondere Frau Hahn, Herrn Christ und Herrn Imrich, für den Einsatz. Bürgermeister Haußmann schloss sich dem Dank an und würdigte darüber hinaus den Festausschuss sowie die insgesamt rund 150 Helferinnen und Helfer, die zum Gelingen des Fests beigetragen haben.

7.3         Anfrage zu AfD-Plakaten zum Schulanfang 

Auf die Nachfrage einer Gemeinderätin zu den AfD-Plakaten zum Schulanfang erläuterte Bürgermeister Haußmann, dass die Gemeinde hierfür eine  Sondernutzungserlaubnis erteilen musste. Es habe sich dabei nicht um Wahlkampfplakate im Rahmen einer bevorstehenden Wahl gehandelt, sondern um eine Aktion der AfD anlässlich der Einschulung. Grundsätzlich gilt: Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung dar und ist damit erlaubnispflichtig. Rechtsgrundlage sind die §§ 16 bis 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit der örtlichen Polizeiverordnung. Politischen Parteien steht dabei – ebenso wie anderen Antragstellern – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und nach Gleichbehandlungsgrundsätzen die Möglichkeit offen, eine solche Erlaubnis zu beantragen; die Gemeinde ist an das Gebot der Chancengleichheit gebunden.