Sitzung am 18.03.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.März 2024
TOP 1
Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2024
Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan 2024 sowie die Wirtschaftspläne der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Esslingen vorgelegt.
(12 Jastimmen)
Die öffentliche Bekanntmachung in einem der nächsten Mitteilungsblätter erfolgt nach Vorliegen der notwendigen haushaltsrechtlichen Genehmigungen und der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Kommunalamt.
TOP 2
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung
In der Sitzung wurde die aktuelle Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4) vorgestellt.
Impulsgeber für ein Konzept, nach welchem die Gesundheitsgefährdung durch Lärm einheitlich minimiert werden soll, war die Europäische Union. Im Juni 2002 wurde zunächst die EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Das daraufhin geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangte, dass die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen. 2009 wurde vom Gemeinderat der Lärmaktionsplan für Dettingen beschlossen, in 5-Jahres-Abständen aktualisiert und zuletzt 2019 fortgeschrieben.
Wichtig für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist, dass der Lärmaktionsplan keine unmittelbare Rechtswirkung hat, sodass es keinen individuellen Rechtsanspruch auf die Umsetzung der im Plan aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung gibt. Für den Lärm von Bundes- und Landesstraßen sind Bund und Land als Straßenbaulastträger verantwortlich. Vor Durchführung von Baumaßnahmen, wie z. B. in Dettingen der Ausbau der Knotenpunkte auf der B465, muss der Bund berechnen, ob die Lärmgrenzen im Bereich der Bundesstraße eingehalten werden. Sollten die Berechnungen eine Überschreitung ergeben, muss der Bund über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden.
In Dettingen wurden zur Verminderung der Lärmbelastung bereits folgende Maßnahmen umgesetzt: Temporeduzierung auf der B 465 Richtung Owen (2009), Lärmsanierung (Zuschüsse für Lärmschutzfenster und Schalldämmlüftungsanlagen) (2012), Einbau eines lärmmindernden Asphalts auf der B 465 (2015), Verkehrsuntersuchung an sämtlichen wichtigen Punkten (2016) und Erneuerung der Signalanlagen auf der B 465 (Bereich Querspange und Teckstraße) (2017).
In der Sitzung hat der Gemeinderat erneut früher bereits erhobene Forderungen im Rahmen der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung gegenüber dem Straßenbaulastträger der BAB 8 und der B 465 beschlossen. Dies sind im Einzelnen:
BAB 8
- Forderung einer Lärmschutzwand (gleiche Höhe entsprechend der Gegenseite Richtung Kirchheim)
- Hilfsweise Temporeduzierung auf 120 km/h auf Höhe Dettingens
- Einbau von Flüsterasphalt auf der BAB auf Höhe Dettingens
- Passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster, Lüftungsanlagen).
B 465
- Zeitnahe Umsetzung der zugesagten Beschleunigung der Knotenpunkte im Bereich Abzweigung in Richtung Kirchheim-Nabern und Abzweigung in Richtung Teckstraße
- Maßnahmen und Kontrollen gegen überhöhte Geschwindigkeit, im Speziellen von Motorrädern
- Kontrolle der Lärmpegel von Motorrädern (Auspuffanlagen)
- Temporeduzierung von 70 km/h auf 50 km/h auf Höhe Ortslage Dettingen.
Der Gemeinderat hat den LAP Stufe 4 zur Kenntnis genommen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
(13 Ja-Stimmen)
Die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP Stufe 4 – 2024) erfolgt im Zeitraum vom 25.03.2024 bis zum 19.04.2024. Hierzu wird an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt informiert.
TOP 3
Anmietung "Landhaus" von der Ev. Heimstiftung Freigabe des zweiten Sanierungsabschnittes
Die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. In Dettingen gibt es momentan mehrere dezentrale Standorte.
Die Gemeinde hat die Immobilie “Landhaus – Alte Bissinger Straße 80 (Altbau des Altenheims)“ für die Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtungen für Geflüchtete und Obdachlose von der Evangelischen Heimstiftung stufenweise angemietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033; es besteht eine Verlängerungsoption. Zum 01.07.2023 wurde zunächst das Gebäudeteil “Panorama“ angemietet. Die Räumlichkeiten wurden in den letzten 6 Monaten ertüchtigt bzw. ausgestattet. Durchgeführt wurden Malerarbeiten, die Erneuerung der Bodenbeläge, Trockenbauarbeiten, Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten, Schreinerarbeiten, Einbau von Mini-Küchen usw. Dafür wurden bisher von der Gemeinde rd. 205.000 € aufgewendet. Die Belegung dieser Räume erfolgt seit Dezember 2023.
Der restliche Teil des Landhauses wird nun ab April 2024 von der Gemeinde angemietet. Analog dem Gebäudeteil “Panorama“ sind hier auch die notwendigen Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen.
In der Sitzung hat der Gemeinderat den notwendigen Arbeiten und Beschaffungen für die Vorbereitung der Belegung des zweiten Mietabschnittes in der Immobilie “Landhaus – Alte Bissinger Straße 80“ zugestimmt.
(13 Ja-Stimmen)
TOP 4
Flächennutzungsplan 2035 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck, Dettingen unter Teck, Notzingen - 2. erneute öffentliche Auslegung
Im Oktober 2023 hat der Gemeinsame Ausschuss den Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim, Dettingen und Notzingen gefasst. Im Rahmen der Einreichung der Unterlagen zur Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart wurde angemerkt, dass keine Genehmigung erteilt werden kann. Gründe hierfür sind ein Formfehler in der erneuten öffentlichen Auslegung (Wochenfrist im Mitteilungsblatt Notzingen unterschritten), Verstoß gegen die Anpassungspflicht (Ausweisung von Wohnbaufläche N-03 „Hülben" in Notzingen übersteigt den Bedarf), Mangel in der planerischen Konfliktbewältigung (Beurteilung der Ausgleichsflächen) und nicht auszuschließende Abwägungsfehler der frei-, natur- und landwirtschaftlichen Belange bei den Flächen K-04b „Schafhof, K-29b „Erweiterung Bohnau" und Na-02a „Hinter der Wette". Darüber hinaus wurden von Seiten der Genehmigungsbehörde Hinweise zur Darstellung und Klarstellung vorgebracht.
Dem Formfehler kann mithilfe einer zweiten erneuten öffentlichen Auslegung abgeholfen werden. In den Planunterlagen — insbesondere der Begründung — werden dann auch erläuternde Aussagen getroffen, um der planerischen Konfliktbewältigung und den angeführten Abwägungsmangel zu entkräften.
Der Verstoß gegen die Anpassungspflicht bleibt bei einer Beibehaltung der Flächendarstellung N-03 „Hülben" bestehen und wird somit zu einer Teilversagung der Genehmigung des Planwerks in diesem Bereich führen; für den restlichen Teil des Flächennutzungsplans wird von einer Genehmigung ausgegangen.
In der Sitzung stellte die Liste SPD/Grüne erneut den Antrag, das Gebiet D-02 „Tagbrunnenäcker“ aus dem Flächennutzungsplan 2035 zu streichen.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
(4 Jastimmen, 9 Neinstimmen)
Der Gemeinderat stimmte nochmals dem Entwurf des Flächennutzungsplans, der Begründung und dem Umweltbericht in Verbindung mit den Gebietssteckbriefen zu.
(10 Jastimmen, 3 Neinstimmen)
In der letzten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am vergangenen Dienstag wurde der 2. förmliche Auslegungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2035 sowie die Begründung werden erneut öffentlich ausgelegt. Hierzu wird im nächsten Mitteilungsblatt am 28. März informiert.
TOP 5
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 300 € für die Anschaffung von Hänge-Mikrofonen für die Bühne der Schloßberghalle zu und bedankte sich herzlich bei der Spenderin.
(13 Jastimmen)
TOP 6
Verschiedenes
Information über Vergabeentscheidungen
Vollausbau Hintere Straße und Paradiesstraße (West)
Gewerk Straßenbauarbeiten (öffentliche Ausschreibung)
Der Auftrag wurde an die Firma Julius Bach aus Stuttgart zum Preis von 532.940,37 € brutto vergeben. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 207.120,63 € (27,9 %) unter der Kostenberechnung (740.724,95 €).
Das technische Nebenangebot der Firma Julius Bach sowie vom Bieter 2 beinhaltet die „Bodenaufbereitung zur Grabenverfüllung“.
Am 13.03.2024 fand hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung statt – alle Eigentümer und Bewohner waren eingeladen.
Ausführungszeit der Straßenbauarbeiten: ca. April bis Oktober 2024