Sitzung am 21.10.2024
Die öffentliche Sitzung findet in Präsenz im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Schuster (Tel.: 07021 5000-12; d.schuster@dettingen-teck.de) gerne zur Verfügung.
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag ,21. Oktober 2024, um 19:00 Uhr mit folgender Tagesordnung statt:
- Bebauungsplan „Guckenrain-Ost„
Aufstellungsbeschluss - Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze
Erlass einer Hebesatzsatzung - Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
- Verschiedenes
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Erläuterung zur Tagesordnung:
zu TOP 1
Der jetzige Ortsrand am östlichen Guckenrain wurde bereits Mitte der 1970er-Jahre erschlossen. Die Abrundung wurde dabei ausgespart, da es damals aufgrund der Topografie nicht möglich war, die Entwässerung des Gebietes zu gewährleisten. Inzwischen besteht die Möglichkeit eines Anschlusses im Freispiegelgefälle an den neuen Sammelkanal, welcher zu einem Teil über die Gemarkung der Gemeinde Dettingen verläuft. Im jetzt vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Möglichkeit geschaffen, circa 120 Wohneinheiten zu errichten.
In der Sitzung wird der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die örtlichen Bauvorschriften „Guckenrain-Ost“ fassen.
zu TOP 2
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung mit der gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlung durch das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen hat. Diese Verpflichtung wurde durch die Verkündung des Grundsteuerreformpakets des Bundes im November/Dezember 2019 erfüllt. Damit durften und dürfen die bisherigen Bewertungsregeln noch für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 angewandt werden.
Der Gemeinderat wird nun aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden, neuen Bemessungsgrundlagen die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer beschließen.
zu TOP 3
In der Sitzung wird der Gemeinderat über die Annahme einer Spende entscheiden.
Haußmann
Bürgermeister
Beratungsunterlagen liegen wie gewohnt in Zimmer 12 des Rathauses und vor Beginn der Sitzung am Pressetisch zur Einsichtnahme aus. Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen.
Alle Sitzungsvorlagen finden Sie auch online unter www.dettingen-teck.de, Rathaus – Bürgerservice, Ratsinformationssystem.