Menü
Facebook Icon

Sprechzeiten Rathaus

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 bis 18:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters
Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr

Fon: 07021 5000-0

Mitteilung Zählerstand Wasseruhr

Schließung des Rathauses!

Aufgrund eines Personalwechsels und verschiedenen erforderlichen und teilweise vorgeschriebenen Schulungen ist das Bürgerbüro und damit das gesamte Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch, 9. Oktober 2024
Freitag, 11. Oktober 2024
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Mittwoch, 30. Oktober 2024
Mittwoch, 6. November 2024
Mittwoch, 13. November 2024
Mittwoch, 20. November 2024
Mittwoch, 27. November 2024
Dienstag, 10. Dezember 12:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Montag, 23. Dezember 2024
Freitag, 27. Dezember 2024

In dringenden Fällen erreichen Sie das Rathaus unter der Rufnummer 5000-0 oder unter der Durchwahlnummer der Mitarbeitenden, sofern diese nicht wegen Schulungen außer Haus sind.

Wichtige/dringende Angelegenheiten, wie z.B. Express-Reisepässe, werden nach Terminvereinbarung selbstverständlich erledigt.

Informationen zur neuen Grundsteuer zum 01.01.2025

Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025
Der Versand der Grundsteuerbescheide für 2025 erfolgt Ende 2024 / Anfang 2025. Der genaue Termin steht bisher noch nicht fest. 

 Offene Sprechstunde
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid bieten wir gerne eine “offene Sprechstunde“ 
ohne Voranmeldung im Rathaus (2. OG – Steueramt) zu folgenden Zeiten an:

            

Dienstag 14.01.2025              14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 16.01 2025         09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 21.01.2025              14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 24.01.2025                 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 28.01.2025              14.00 bis 18:00 Uhr 
 

Ansprechpartner im Rathaus für Fragen
Silke Epple, Steueramt, Telefon: 07021 5000-25, E-Mail-Adresse: s.epple@dettingen-teck.de 

 oder

 Jörg Neubauer, Leiter Finanz- und Hauptverwaltung, Telefon: 07021 5000-20, E-Mail-Adresse: j.neubauer@dettingen-teck.de 

 

Allgemeine Hinweise zur Grundsteuer

Anschrift, Name

Stimmt Ihre Anschrift noch? Oder hat sich evtl. Ihr Name geändert (z. B. durch Heirat)? Ist der Name richtig geschrieben? Falls Änderungen vorgenommen werden müssen, teilen Sie uns diese bitte mit.

 Fälligkeiten beachten

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vier gleichen Raten jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu bezahlen. Für Kleinbeträge gelten andere Fälligkeiten. Anträge auf einmalige Zahlungen konnten aus verfahrenstechnischen Gründen nur berücksichtigt werden, wenn uns diese bis Ende September 2024 vorlagen. Später eingehende Jahreszahler-Anträge werden für das Jahr 2026 vorgemerkt. 

 Bitte beachten Sie die auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeiten.

SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, brauchen Sie sich um die Fälligkeiten nicht zu kümmern. Dann erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin der Einzug des Steuerbetrages von Ihrem Girokonto. In diesem Fall enthält Ihr Bescheid den Hinweis „Fällige Forderungen werden durch SEPA-Lastschrift eingezogen.“

 Falls Sie künftig auch am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, ist dies jederzeit möglich. Hierzu ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats mit persönlicher Unterschrift erforderlich. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der Gemeindekasse bzw. finden Sie auf unserer Homepage zum Download.

Sie verkaufen Ihr Grundstück/Ihr Grundeigentum (Haus/Wohnung) während des Jahres?

Dann müssen Sie nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer trotzdem für das ganze Jahr bezahlen. Erst ab dem folgenden Jahr ist dann der neue Eigentümer Steuerschuldner. Wenn Sie im Kaufvertrag eine andere Regelung vereinbart haben, dann ist der anteilige Steuerbetrag zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber intern auszugleichen. Wurde von uns nochmals die Grundsteuer für das Jahr 2025 festgesetzt, obwohl Sie Ihr Grundstück bzw. Ihr Grundeigentum (Haus, Wohnung usw.) bereits 2024 verkauft haben? Dann wird Ihr Grundsteuerbescheid 2025 automatisch von uns geändert, sobald uns die neuen Eigentumsverhältnisse vom Finanzamt mitgeteilt worden sind. 

Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze für das Umstellungsjahr 2025 beschlossen:

 

Grundsteuer A:      300 v.H.         

(Hebesatz 2024:         410 v.H.)

 

Grundsteuer B:      180 v.H.         

(Hebesatz 2024:         410 v.H.) 

Ausgangslage - Gerichtsurteil

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das Gericht damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass die bisherigen Bewertungsregeln nur noch für eine Übergangszeit bis 31.12.2024 angewandt werden dürfen. Zum 01.01.2025 erfolgt nun die Systemumstellung. 

Wie berechnet sich die Grundsteuer ab 2025? 

Die Grundsteuer ab 2025 wird auch weiterhin wie bisher in einem sogenannten dreistufigen Verfahren ermittelt:

 

  1. Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellten die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endete mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids durch das Finanzamt.

  2. Im zweiten Schritt wurde von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag berechnet. Das Verfahren endete mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheids durch das Finanzamt.

  3. Im dritten und letzten Schritt errechnet jede Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen (Eigentümer) von der Gemeinde festgesetzt. 

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat das Land Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den Grundstücken sind dagegen nicht mehr relevant. In Baden-Württemberg bleibt also die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung unberücksichtigt. Vom Finanzamt wird der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, multipliziert.

 Sie können Ihre Grundsteuer B für Ihr Objekt für das Jahr 2025 selbst berechnen: Grundsteuermessbetrag Neu               x          1,8 

nach dem Bescheid vom Finanzamt                   Hebesatz der Gemeinde (180 v.H.)

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat das Land Baden-Württemberg das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines sogenannten typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im alten Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber usw. bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet; hiervon betroffen sind in Dettingen zehn Fälle. 

Die Umsetzung der Grundsteuersystemumstellung in Dettingen im Umstellungsjahr 2025 erfolgt aufkommensneutral bezogen auf das Jahr 2024 und das Dettinger Grundsteuer-Gesamtaufkommen.

In der allgemeinen Presseberichterstattung werden häufig falsche Vergleiche auf der Grundlage der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B dargestellt. Dadurch werden unnötigerweise Missverständnisse zur künftigen Höhe erzeugt.   

Hebesatzvergleich mit anderen Gemeinden ab 2025

Bis 2024 konnten die Hebesätze aller Städte und Gemeinden innerhalb von Baden-Württemberg sehr gut miteinander verglichen werden, um die jeweilige Abgabenhöhe zu beurteilen. Die Veränderung zwischen bisherigem Hebesatz und dem für das Jahr 2025 aufkommensneutralen Hebesatz ist – je nach Bodenrichtwerten und Strukturen in den jeweiligen Gemeinden – selbst zwischen benachbarten Gemeinden höchst unterschiedlich, sodass ein Vergleich hier, vor allem hinsichtlich der Höhe der Steuerschuld, kaum noch möglich ist. 

 

Was bedeuten Aufkommensneutralität und Belastungsverschiebung?

Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf die Einnahmen der Gemeinde durch die Grundsteuer in Dettingen im Gesamten, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Dies bedeutet, dass die Aufkommensneutralität lediglich eine Aussage darüber trifft, ob man als Gemeinde mit Inkrafttreten der Systemumstellung in etwa genauso viele Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt wie zuvor. Auch bei der aufkommensneutralen Gestaltung wird es jedoch zwangsläufig zu Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen geben. Demnach werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen und andere wiederum weniger als bisher. Man spricht hier auch von Belastungsverschiebungen. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich insbesondere zwischen verschiedenen Grundstücksarten (Eigentumswohnung, kleines oder großes Grundstück, Höhe des Bodenrichtwertes – Wohnen oder Gewerbe). Belastungsverschiebungen sind eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ausdrücklich so vom Gericht wie auch vom Gesetzgeber gewollt. Für überdurchschnittlich große Grundstücke in einer Top-Lage wird es im Regelfall teurer, dagegen wird es für kleinere Grundstücke in weniger guter Lage oder Eigentumswohnungen häufig günstiger.

 

Auffällig bei der Vorbereitung der Grundsteuersystemumstellung ist vor allem, dass nach dem bisherigen Bewertungsrecht für viele ältere Wohnhäuser bzw. Wohngrundstücke in Dettingen, teilweise auch auf großen Grundstücken, nur eine geringe Grundsteuer bezahlt wurde. Die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge wären hier auch schon nach dem alten Grundsteuerrecht mittlerweile deutlich höher gewesen. Da durch die Finanzämter allerdings seit den 1960er-Jahren nie eine Neufeststellung der Werte durchgeführt wurde, kam es hier auch meist zu keiner Anpassung. Wohnhäuser neueren Baujahrs dagegen sind häufig mit einem deutlich höheren Einheitswert und Grundsteuermessbetrag bewertet. Im Rahmen der Systemumstellung kommt es nun wieder zu einer Angleichung. Auch diese Veränderung ist einer der Gründe für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018.   

Einheitlicher Hebesatz innerhalb der Gemeinde Dettingen

Da eine Gemeinde nach dem Landesgrundsteuergesetz wie auch im Bundesmodell nur jeweils einen Hebesatz für die Grundsteuer A und B bestimmen kann, kann auf die Veränderungen der Messbeträge alt / neu für einzelne Steuerpflichtige, Grundstücke, Grundstücksarten, Gebiete oder Ortsteile und die sich daraus ergebenden Belastungsverschiebungen nicht mit einer individuellen Hebesatzgestaltung eingegangen werden.

 

 

FAQ Grundsteuerreform 2025 – weitere Fragestellungen 

Wer bestimmt den Bodenrichtwert und wo gibt es Informationen dazu?

Ermittelt werden die Bodenrichtwerte von unabhängigen Gutachterausschüssen. Die Richtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Zuständig für Dettingen ist der Zweckverband “Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite

 

Die Gutachterausschüsse verwenden hierfür anerkannte Bewertungsmethoden. Bei der Ermittlung der Verkehrswerte werden die bereits beurkundeten Kaufverträge zu den aktuell marktüblichen Preisen erhoben. Des Weiteren werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Bodenrichtwerte für Steuerzwecke können seit dem 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de und auf der Internetseite der Gemeinde kostenfrei abgerufen werden. Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW". Es ist zu finden über www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de. Nichts damit zu tun hat www.borisportal.de, dies ist ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung.

 

Kontaktdaten des gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen

Telefon: 07022 24234-0, E-Mail-Adresse: info@gua-lkes.de

Warum habe ich keinen Grundsteuerbescheid bekommen?

Haben Sie dafür einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt seit Ende 2022 erhalten? Wenn ja: Bitte eine Kopie an uns senden, wir fragen für Sie beim Finanzamt nach.

 Wenn nein: Sobald der Messbescheid bei uns eingeht, erhalten Sie auch einen Grundsteuerbescheid. Näheres können Sie beim Finanzamt erfragen.

Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. 
Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid?

Die Eigentümer wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Die Grundstücksfläche ist falsch bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch.

Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheide) erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Gemeindeverwaltung ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden o.g. Grundlagenbescheid gebunden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Objektbezeichnung ist auf dem Grundsteuermessbescheid falsch: 

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt.

Sofern die Objektbezeichnung auf dem Grundsteuerbescheid falsch ist: 

Wenden Sie sich bitte an uns. 

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Bei Angabe eines falschen Hebesatzes oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde einzulegen. Gegen die Bescheide des Finanzamts (Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebescheide) kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden.

Die Kommune ist bei Erstellen des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes insbesondere den dort festgesetzten Messbetrag gebunden.

Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist der Einspruch gegen den Messbescheid/ Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt zielführend.

 Muss ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, auch wenn ich bereits Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid/Grundsteuerwertbescheid eingelegt habe?

Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Grundsteuermessbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll.

 Die Gemeinde ist beim Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden. Wenn die Gemeinde beispielsweise den festgesetzten Messbetrag in ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel erfolglos und der Widerspruch wird von der Gemeinde bzw. der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Esslingen) kostenpflichtig zurückgewiesen. Sofern der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Eventuell zu viel gezahltes Geld erhalten Sie dann automatisch zurück. Ein separater Widerspruch ist hierfür weder notwendig noch zielführend!

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?

Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ändert die Gemeinde in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?

Ein Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.

Kann ich den Jahresbetrag in einem Betrag bezahlen?

Sie können eine Jahreszahlung beantragen. Diese gilt dann erst ab dem nächsten Jahr.

Der Antrag muss bei uns bis spätestens zum 30. September eingehen.

Neue Parkregelung im Ortskern

Das Ordnungsamt informiert

In der Oberen, Mittleren, Unteren, Hinteren und Kirchheimer Straße ist das Parken künftig nur noch für PKWs und nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen zulässig. Diese Maßnahme wurde getroffen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Bisher fehlten Ausweichmöglichkeiten für entgegenkommende Fahrzeuge, was häufig zu gefährlichen Situationen führte. Es wurde bemängelt, dass dadurch immer wieder der Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen des Winterdienstes, der Müllentsorgung und auch der Rettungsfahrzeuge behindert wurde. Zunehmend problematisch war auch der Bus-Begegnungsverkehr in der Kirchheimer Straße.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kirchheim ordnete deshalb nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse durch die unabhängige Verkehrskommission – bestehend aus Polizei, ADAC Verkehrswacht, Lokale Agenda - FahrRad – die entsprechende Beschilderung und Markierung an. 

Was ist künftig erlaubt?

  • Das Parken in gekennzeichneten Flächen nur für Fahrzeuge, die als PKW zugelassen sind. 
  • Außerhalb der Markierungen das Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. 
  • Außerhalb der Markierungen das Parken von Handwerkern mit einer Sondergenehmigung während der Durchführung von Arbeiten, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. 

 Für Fragen steht Ihnen Frau Baumgaertel, Leiterin des Ordnungsamtes, unter 07021 5000-18 und t.baumgaertel@dettingen-teck.de zur Verfügung. 

Neuer qualifizierter Mietspiegel 2024 online

Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.

 Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut, aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressi­onsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abge­sicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteilig­ten Kommunen.

 

Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktex­perten, bestehend aus:

 

  • Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG
  • Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
  • Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.
  • Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. Nürtingen und Umgebung
  • Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG 
  • Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 
  • Volksbank Mittlerer Neckar eG

 

fachlich begleitet.

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitglieds­gemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert.

Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 855d BGB anerkannt. Er tritt am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.

Der Mietspiegel 2024 kann kostenlos auf der Homepage des Gemeinsamen Gut­achterausschusses im Landkreis Esslingen unter www.gutachterausschuss-lkes.de heruntergeladen werden.

Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht außerdem zusätzlich ein „On­line-Mietspiegel-Rechner zur Verfügung.

Der Wunschbaum – Eine gute Tat!

Papierstern - Ich wünsch mir was

Der Wunschbaum – eine gute Tat!

 Nächste Woche ist es so weit – es werden Spenderinnen und Spender für die Weihnachtsaktion gesucht, die Dettinger Kindern einen Weihnachtswunsch erfüllen wollen.

Es haben sich in den letzten Wochen tolle Weihnachtswünsche angesammelt, die bis Donnerstag, 22. November im Foyer des Rathauses an unserem schön geschmückten Weihnachtsbaum hängen.

 Jeder, der gerne einem Kind einen Weihnachtswunsch erfüllen möchte, kann ab Freitag einen Stern vom Weihnachtsbaum holen, das gewünschte Geschenk (max. 20,00 €) besorgen und es weihnachtlich verpackt, mit dem Namen des Kindes versehen, bis spätestens Dienstag, 10. Dezember, im Bürgerbüro des Rathauses abgeben.

Vielen Dank auch an unsere fleißigen Sternebastler des Schülerhorts!

„Bestattung unter Bäumen“ ab sofort auf dem Neuen Friedhof möglich

Die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft wandelt sich. Damit verbunden sind vielfältige und unterschiedliche Erwartungen an die letzte Ruhestätte. Die Gemeinde bietet ab sofort eine neue Bestattungsart auf dem Neuen Friedhof an, die sogenannte „Bestattung unter Bäumen“. 

Die neu geschaffene Baumgrabanlage südlich der Erschließungsstraße Richtung Aussegnungshalle umfasst 160 Urnengrabstellen. Jede Grabstelle kann mit zwei Urnen belegt werden. Bestattungen erfolgen ausschließlich bei den acht Lindenbäumen. Hier kann in Absprache mit dem Friedhofsamt jeweils die Grabstätte ausgesucht werden. Die Anlage ist dauerhaft begrünt und wird ausschließlich durch die Gemeinde gepflegt. Eine persönliche Gestaltung der einzelnen Grabstelle ist untersagt. Die Gebühr für die Pflege- und Mäharbeiten ist für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte (15 oder 30 Jahre) im Voraus zu bezahlen. Die aktuellen Gebühren sind unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice“ unter Ortsrecht auf der Homepage der Gemeinde zu finden oder können beim Friedhofsamt erfragt werden. 

Die Grabplatte (Granit-Liegestein aus Tittlinger Feinkorn) wird gemeinsam mit dem Grabrecht erworben. Hierzu muss von den Nutzungsberechtigten ein Auftrag an die Gemeinde erteilt werden, Veränderungen an den Grabplatten sind nicht zulässig. Eine Namensnennung ist in Form einer Gravur auf Wunsch möglich. Zur Auswahl stehen drei Schriftarten. Ein Info-Merkblatt mit Beispiel-Gravuren erhalten Sie beim Friedhofsamt. Um die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten durchführen zu können dürfen keine aufgesetzten Buchstaben verwendet werden. Die Anbringung der Grabplatte wird durch einen von der Gemeinde beauftragten Steinmetz erfolgen. Temporär wird der Beisetzungsort mit einer kreisförmigen Edelstahlplatte mit eingravierter Baumnummer abgedeckt.

Die Nutzungszeit für Baumreihengräber (Beisetzung einer Urne) liegt bei 15 Jahren und für Baumwahlgräber (Doppelgrab) bei 30 Jahren. Eine Verkürzung der Nutzungszeit ist rechtlich nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann die Grabstätte um maximal zehn weitere Jahre verlängert werden.  

Die Gemeinde übernimmt die Pflege und Gestaltung des Grabfeldes. Blumen, Grabschmuck und Ähnliches dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Die Gemeinde behält sich deshalb das Recht vor, jegliche individuelle Gegenstände am Grabfeld zu entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Friedhofsamt wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Stubbe, 07021/5000-13, m.stubbe@dettingen-teck.de.

Neubau der Unterführung “attraktiv und sicher“ - Präsentation aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 30.09.2024

Am 30.09.2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Neubau der Unterführung statt. Die Unterführung ist die Hauptverbindung zwischen dem Ortskern und unserem Ortsteil Guckenrain. Es ist der offizielle Schulweg und die Verbindung zum Schul- und Sportgebiet. Die Planung sieht eine komfortable Breite der Trasse von 6 Metern vor, sodass Fußgänger ausreichend Platz haben und Radfahrer künftig nicht mehr absteigen müssen. Jedes einzelne Detail, wie auch der vorgesehene Tageslichteinfall, trägt zur Sicherheit des Einzelnen und zur unkomplizierten Nutzung der neuen Unterführung bei. Der Neubau der Unterführung ist für die gesamte Gemeinde von immenser Bedeutung, da es sich um ein Jahrhundertprojekt handelt!

Präsentation


Schließung des Rathauses

Aufgrund eines Personalwechsels und verschiedenen erforderlichen und teilweise vorgeschriebenen Schulungen ist das Bürgerbüro und damit das gesamte Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch, 9. Oktober 2024
Freitag, 11. Oktober 2024
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Mittwoch, 30. Oktober 2024
Mittwoch, 6. November 2024
Mittwoch, 13. November 2024
Mittwoch, 20. November 2024
Mittwoch, 27. November 2024
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Montag, 23. Dezember 2024
Freitag, 27. Dezember 2024

In dringenden Fällen erreichen Sie das Rathaus unter der Rufnummer 5000-0 oder unter der Durchwahlnummer der Mitarbeitenden, sofern diese nicht wegen Schulungen außer Haus sind.

Wichtige/dringende Angelegenheiten, wie z.B. Express-Reisepässe, werden nach Terminvereinbarung selbstverständlich erledigt.

Tiefbauarbeiten Deutsche Glasfaser

Die nächsten Tiefbaumaßnahmen zur Verlegung der Glasfaserkabel findet voraussichtlich in KW 38 in folgenden Bereichen statt:

    - Beethovenstraße
    - Eichendorffstraße

    - Gutenberger Straße / Ecke Richard-Wagner-Straße bis Ortsende Richtung Owen

    - Hanfstraße 

    - Birkenweg

    - Kesslerstraße

    - Reußensteinstraße

    - Heimensteinstraße

    - Erkenbergstraße

    - Aichelbergstraße

    - Panoramaweg

Mit Wurfzetteln werden jeweils die betroffenen Anwohner rechtzeitig informiert. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen der Ein- und Ausfahrten zu rechnen. 

Hilfe für den Wald im Klimawandel – regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung in Dettingen

Um die Fruchtbarkeit der Waldböden zu erhalten und die Waldbäume klimastabiler zu machen, wird im Gemeindewald Dettingen im Oktober vom Boden aus Kalk auf einer Fläche von rund 60 Hektar ausgebracht. Die Maßnahme dauert zwei bis drei Tage. Die Bodenschutzkalkung wird von der Europäischen Union gefördert.

Bodenversauerung ist immer noch ein aktuelles Thema. Zwar ist der Säureeintrag dank der Luftreinhaltemaßnahmen reduziert worden, jedoch ist ein Eintrag von Stickstoffverbindungen weiterhin vorhanden und belastet die Waldökosysteme. Zudem ist eine Säurealtlast aus den 70er und 80er Jahren in den Waldböden geblieben. Durch die Kalkgabe werden natürlichen Regenerationsprozesse der Böden unterstützt. Dies ist eine entscheidende Grundlage für klimastabile Wälder, die viele wichtige Funktionen haben, beispielsweise als Wasserfilter, Rohstofflieferant, Kohlenstoffspeicherung und Erholungsraum. Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass mit der Kalkung die Vielfalt und Häufigkeit von Bodenlebewesen spürbar ansteigt, was auch die Kohlenstoffspeicherung in den Böden verbessert. Die Bodenschutzkalkung ist Teil der Strategie zum Nachhaltigkeitsmanagement der Landesforstverwaltung. Gekalkt werden nur Flächen, die durch menschlichen Einfluss versauert sind. Von Natur aus sauere Böden stehen nicht im Fokus der Maßnahme.

Planungsgrundlage der Bodenschutzkalkung sind Untersuchungsergebnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg. Die Wissenschaftler identifizierten potenzielle Kalkungsflächen ebenso wie kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche. Dazu wurden im Vorfeld Bodenproben genommen und im Labor ausgewertet. Die geeignete Materialmischung und eine Empfehlung zur Art der Ausbringung ist in der Vorplanung der Freiburger Wissenschaftler ebenfalls enthalten.

Mit der Kalkung soll ein natürlicher Bodenzustand erreicht werden. Er ist Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität und möglichst guten Voraussetzungen für den bevorstehenden Klimawandel.

Mit einem Verblasegerät wird Kalk vom Boden aus ausgebracht.  Die Kalkung hilft dem Boden, sich vom Säureeintrag der Vergangenheit zu regenerieren. 

Foto: Markus Sihorsch

Bitte beachten - aktuelle Informationen zum Glasfaserausbau in Dettingen

Die Gemeindeverwaltung wurde in den vergangenen Tagen von Anliegern aus dem Bereich der nördlichen Kirchheimer Straße sowie der Rosenstraße informiert, dass dort Vertriebsmitarbeiter eines anderen namhaften Telekommunikationsunternehmens um einen Vertragsabschluss für Glasfaseranschlüsse wirbt. Dabei erfolgt von diesem die Aussage, die Deutsche Glasfaser würde den Ausbau in Dettingen einstellen.

Diese Aussage ist ausdrücklich falsch! 

Die Deutsche Glasfaser baut auch weiterhin unverändert die Glasfaserinfrastruktur in Dettingen aus. 

Wir weisen auf Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht hin, sofern Sie nun zwei Glasfaserverträge abgeschlossen haben sollten. 

Die Gemeindeverwaltung hat bereits Kontakt mit diesem Telekommunikationsunternehmen zur Klärung des Sachverhaltes aufgenommen. 

Sollte sich aktuell bei Ihnen ein weiterer Anbieter konkret mit dieser Information und dem Angebot eines Anschlusses gemeldet haben, dürfen Sie sich gerne bei Fragen an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ansprechpartner sind: 

Herr Neubauer (Fon: 07021/5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de)
oder
Herr Imrich (Fon: 0171/8694796; f.imrich@dettingen-teck.de)  


Servicepunkt Deutsche Glasfaser schließt zum 31.08.2024

Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger oder Kunden von Deutsche Glasfaser, die Informationen zu Leistungen, Vertragsfragen oder zum Netzausbau von Deutsche Glasfaser benötigen, können sich direkt an die Kundenbetreuung wenden – telefonisch unter der Servicenummer 02861 890 600 oder über das Kontaktformular unter: www.deutsche-glasfaser.de/service/kontakt. Für persönliche Anliegen finden Sie den nächstgelegenen Servicepunkt unter: www.deutsche-glasfaser.de/shopfinder.

Sommerferienprogramm 2024

Liebe Dettinger Mädchen und Jungen,

endlich gibt es wieder ein richtiges Programmheft für das Sommerferienprogramm. In diesem Jahr haben die Dettinger Vereine und Institutionen wieder ein abwechslungsreiches Programm für euch zusammengestellt. Insgesamt stehen 35 Veranstaltungen zur Auswahl. Da ist sicher für jeden wieder etwas dabei.

In dieser Woche wurden bereits die Programmhefte in den Dettinger Kindergärten und der Schule verteilt. Außerdem liegen die Hefte noch im Bürgerbüro im Rathaus, der Ortsbücherei, bei der VR-Bank und bei der Kreissparkasse aus. Außerdem könnt ihr es hier herunterladen.

Meldet euch einfach mit dem Anmeldeformular aus dem Programmheft an. Vom 18.05. bis 01.06.2024 kann man sich für insgesamt 8 Veranstaltungen in der Ortsbücherei anmelden.   

Wir freuen uns auf eure Anmeldungen!

Kommunen am Limit – Anspruch und Wirklichkeit - Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände

Die Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand, Handlungsspielräume gibt es so gut wie nicht mehr. Ein zunehmend akuter Mangel an qualifiziertem Personal und knappe Kassen führen zu einer Diskrepanz zwischen zugesagter Aufgabenerfüllung und der tatsächlichen Umsetzung vor Ort. Die kommunalen Strukturen geraten dadurch immer mehr unter Druck. Um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können und Perspektiven für die Zukunft zu haben, brauchen die Kommunen verlässliche und erfüllbare Rahmenbedingungen für die vielen drängenden Themen und zugleich Finanzierungszusagen, die nachhaltige Handlungssicherheit geben

Weiterlesen...

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung und der Wirtschaftspläne 2024 der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung 

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wurde am 18.03.2024 vom Gemeinderat erlassen.

Weiterlesen...

Lärmaktionsplanung

Öffentliche Auslegung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (LAP Stufe 4 – 2024) für Dettingen

Um die Lärmbelastung europaweit nach einem einheitlichen Konzept zu minimieren, hat die Europäische Union (EU) im Juni 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Das daraufhin geänderte Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangte, dass die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Lärmaktionsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger. Damit gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Umsetzung der im Plan aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung. 

Durch die Gemeinde Dettingen ist eine Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahn 8 und die Bundesstraße 465 durchzuführen. Straßenbaulastträger ist der Bund. Maßnahmen zur Lärmminderung obliegen dem Träger der Straßenbaulast – die Gemeinde Dettingen hat hier keine Zuständigkeit. 2009 wurde vom Gemeinderat der Lärmaktionsplan für Dettingen beschlossen und zuletzt 2017 und 2019 fortgeschrieben. 

Weiterlesen...

Herzlichen Dank an alle Sponsoren!

Für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und der Gemeinde wurden sechs „Chor-Mikrofone“ für die Schloßberghalle beschafft. Diese können ab sofort auf der Bühne als „Hängemikrofone“ von der Decke, als auch mit Stativ verwendet werden. Zum Einsatz kommen die Mikrofone bei Aufführungen auf der Bühne, wie z.B. bei einer Theateraufführung, Chorgesang, Musizieren mit Instrumenten oder beim Seniorennachmittag.

Die ersten Proben mit diesen Mikrofonen fanden bereits statt und es wurde dabei von den Akteuren festgestellt, dass diese das Klangerlebnis in unserer Halle wesentlich verbessern und so gut wie jedes auf und hinter der Bühne gesprochene bzw. geflüsterte Wort im Zuschauerraum zu verstehen war.

Der größte Teil des Kaufpreises wurde gesponsert von der Firma Adolf Dietz GmbH & Co. KG, von der Stiftung Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, der Firma Russ Jesinger Automobile GmbH & Co. KG und der Grundstücksgesellschaft Russ GmbH & Co. KG sowie von Forum Altern Dettingen e.V.

Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb

Durch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erwachsen für die Gemeinde Dettingen unter Teck zahlreiche Vorteile und Chancen für die Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung. Mit Hilfe des Biosphärengebiets können unter anderem in den Themenfeldern nachhaltiger Tourismus, Regionalvermarktung, regionale Wertschöpfung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung und historisch kulturelles Erbe nachhaltige Modellprojekte realisiert werden. Für die Gemeinde Dettingen unter Teck ergibt sich aktuell die Möglichkeit, weitere Flächen in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb einzubringen. 

 Am 26.02.2024 fand hierzu mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Informationsveranstaltung mit Workshop statt. Hierbei wurde über die Vorteile, Chancen und Herausforderungen des Biosphärengebiets sowie der Gebietserweiterung informiert.

Anbei stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.

In Dettingen unter Teck sind dabei 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

 

2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2024 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Dettingen unter Teck, Schulstraße 4, 73265 Dettingen unter Teck, schriftlich einzureichen. 

Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 18 Abs. 2 KomWO).

Weiterlesen...

Bürgerinfo zum Abschluss der Wärmeplanung

Pressemitteilung der Gemeinde Dettingen unter Teck

Seit Dezember 2022 erstellt das Ingenieurbüro ebök aus Tübingen für Dettingen, Bissingen und Owen kommunale Wärmepläne. Nun liegt ein erster Entwurf vor. Die Gemeinde Dettingen lädt deshalb die Bürgerschaft herzlich am Montag, den 15. Januar 2024, um 19 Uhr dazu ein, letzte Anregungen einzubringen. 

Bereits in der Bürgerinfo am 28. September 2023 wurden die Ist- und die Potenzialanalysen vorgestellt. Nun wird der Fokus auf den Ergebnissen und den Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 liegen. Die anwesenden Experten beantworten gerne Fragen und nehmen weitere Ideen auf. Darüber hinaus wird ein auf Geothermie spezialisiertes Unternehmen über Erdwärmeprojekte aus der Praxis berichten.

Der Entwurf wird ab Montag, den 22. Januar 2024, im Bürgerbüro sowie auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich ausgelegt. Bis zum 18. Februar können Stellungnahmen abgegeben werden. Der finalisierte Bericht wird dann voraussichtlich im März dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Sie soll Potenziale zur energetischen Sanierung, zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien und zu Wärmenetzen aufzeigen sowie erste Maßnahmen festlegen. 

Bericht Kommunale Wäremplanung


Ansprechpartner:

Michael Christ

07021 5000-32

m.christ@dettingen-teck.de

 

Gemeinde Dettingen unter Teck

Schulstraße 4

73265 Dettingen unter Teck

Hinweise der Gemeindekasse zur Bankenfusion

Durch die Verschmelzung der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG mit der Volksbank Mittlerer Neckar eG änderte sich die IBAN für die Konten bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG ab dem 24.07.2023.

Die Änderung der Bankverbindung wird bei der Gemeinde automatisch veranlasst. 

Sie müssen uns kein neues SEPA-Lastschriftmandat 
und keine neue Bankverbindung einreichen bzw. mitteilen.

Das bisherige SEPA-Lastschriftmandat behält zunächst seine Gültigkeit. Sollte sich aus technischen Gründen eine Änderung ergeben, informieren wir Sie zeitnah im Gemeindeblatt oder auf unsere Homepage.

Ändert sich bei Ihnen außerhalb der Bankenfusion Ihre IBAN kann jederzeit ein neues SEPA-Lastschriftmandat eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter den Online-Formularen (www.dettingen-teck.de/online-formulare).

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Fusion für Überweisungen an die Gemeinde künftig nur noch die folgenden zwei Bankverbindungen zur Verfügung stehen:

Volksbank Mittlerer Neckar eG
IBAN DE66 6129 0120 0309 0160 02

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE53 6115 0020 0048 3012 04

Starkregenschutz

 

In der letzten Dekade war in Deutschland eine enorme Zunahme an Starkregenereignissen zu beobachten, bei denen es vielerorts zu katastrophalen Überflutungen und hohen Schäden kam. Es muss davon ausgegangen werden, dass das heute wichtige Thema Starkregen durch die Folgen der Klimaänderung zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Die Gemeinde Dettingen hat daher eine Untersuchung zum Starkregenrisikomanagement durch das Ingenieurbüro Wald + Corbe erstellen lassen. Dabei wurde die Gefährdungslage des Gemeindegebietes bei starkregenbedingten Überflutungen untersucht und darauf aufbauend Starkregengefahren- und –risikokarten erstellt sowie ein Handlungskonzept zur Gefahrenabwehr und Starkregenvorsorge entwickelt.

In Dettingen gibt es im Vergleich zu anderen Kommunen nur wenige kritische Bereiche – auch deshalb, da in den vergangenen Jahren bereits mehrere Schwachstellen behoben bzw. entschärft wurden. Für die Zukunftsflächen in den Siedlungsbereichen wurde das Thema Starkregen bereits berücksichtigt und ein Handlungskonzept sowie verschiedene Maßnahmen erarbeitet.

Starkregengefahrenkarten, als Übersichts- und Detailkarten, sowie weitere Informationen zum Thema Starkregen- und Objektschutz und zum Thema Hochwasser sind auf der Homepage der Gemeinde Dettingen unter https://www.dettingen-teck.de/starkregenuntersuchung.html bereitgestellt. Die Karten können auch beim Ortsbauamt der Gemeinde bei Frau Hiller (07021/5000-61) oder bei Herrn Hack (07021/5000-60) eingesehen werden.

Die Starkregen- und Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben der Gemeinde sind alle privaten Eigentümer gleichfalls in der Pflicht im Rahmen des Möglichen vorzusorgen und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Mithilfe der öffentlich zugänglichen Starkregengefahrenkarten hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, sich über die eigene Gefährdungslage zu informieren und bei Bedarf Eigenvorsorge zu betreiben. Grundstücks- und Hausbesitzer sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, um sich und ihr Eigentum zu schützen.

 

 Quelle: DWA

Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig im Mitteilungsblatt und auf der Homepage Informationen zum Thema Rückstau im Kanalnetz – siehe Link: „Rückstau im Kanalnetz“ unter Bauen und Umwelt"

 

 

Schon gewusst?

 

Wer bestimmt den Bodenrichtwert und wo gibt es Informationen dazu?

 

Die Bodenrichtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen. Zuständig für Dettingen ist der Zweckverband “Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite

 

Die Gutachterausschüsse verwenden hierfür anerkannte Bewertungsmethoden. Bei der Ermittlung der Verkehrswerte werden die bereits beurkundeten Kaufverträge zu den aktuell marktüblichen Preisen erhoben. Des Weiteren werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Bodenrichtwerte für Steuerzwecke können seit dem 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de und auf der Internetseite der Gemeinde kostenfrei abgerufen werden. Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW". Es ist zu finden über www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de. Nichts damit zu tun hat www.borisportal.de, dies ist ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung.

 

Sie wollen mehr über die Grundsteuerreform wissen?

 

Dann lesen Sie nächste Woche unseren nächsten Beitrag:

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg?

 

 

Ansprechpartner für Fragen im Rathaus:

Frau Silke Epple vom Steueramt der Gemeinde, Telefon: 07021 5000-25 oder 

E-Mail-Adresse: s.epple@dettingen-teck.de

Förderung von Balkonkraftwerken

Damit Sie als Mieter oder Eigentümer, der kein geeignetes Dach für eine Photovoltaik-Anlage hat, von der eigenen Solarstromproduktion profitieren, hat die Gemeinde ein Förderprogramm aufgesetzt.

 So kommen Sie an den Zuschuss bis zu 100 Euro für Ihr Balkonkraftwerk:

 

  1. Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren. 
  2. Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden: 

https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage

  1. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden: 

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR 

  1. Foto der montierten Anlage machen.
  2. Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen.
  3. Antrag per Post oder per E-Mail einreichen:

Gemeinde Dettingen unter Teck

Klimaschutzmanagement

Schulstraße 4

73265 Dettingen unter Teck

m.christ@dettingen-teck.de

Tel.: 07021 / 5000-32

  1. Schriftliche Bewilligung erhalten.
  2. Zuschuss per Überweisung erhalten.

Bitte lesen Sie vorher die Förderrichtlinie durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die obige Adresse.

 

Förderrichtlinie Balkonsolarkraftwerke

Förderantrag Balkonsolarkraftwerke

Neuregelung der Grundsteuer in 2025 - Umsetzung in Dettingen

 

Wie die Gemeinde Dettingen die Neuregelung der Grundsteuer umsetzt, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

Weitere ausführliche Informationen

Ausbau der Knotenpunkte B465

Die Stellungnahme der Gemeinde finden Sie hierZusage zum Ausbau der B 465

Ein Bürgersolarpark für Dettingen

Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist heute wichtiger denn je. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Wie erstrebenswert wäre es also, mit einem Bürgersolarpark zumindest die Dettinger Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen?

 Nach unserer ergebnisoffenen Prüfung ist ein Bürgersolarpark bei uns am besten entlang der Autobahn geeignet. Der Gemeinderat sowie die Dettinger Bürgerenergiegenossenschaft stehen dieser Idee wohlwollend gegenüber. Auch aus der Bürgerschaft gibt es durchgehend positive Resonanz.

 Wenn wir ein Solarpark aus der Bürgerschaft heraus planen und die Akteure, die wollen, miteinbinden, können wir die unterschiedlichen Belange bestmöglich berücksichtigen. So gelingt es uns wirtschaftliche, soziale und umweltschützende Interessen zu vereinen.

 Ihr Ansprechpartner:

 

Michael Christ

Klimaschutz- und Energiemanager

Projektleitung

Aktueller Stand: Interessensabfrage bei Grundstückseigentümern

 

Dokumente:

Abrundung Wohngebiet Guckenrain-Ost

Städtebaulicher Vorentwurf und Bürgerbeteiligung

Für eine weitere positive Entwicklung unserer Gemeinde werden auch in Zukunft neue Wohnbauflächen erforderlich sein. Mehrere in Frage kommende Gebiete wurden vom Gemeinderat vorberaten und bewertet. Dabei stehen konkret Themen wie Wohnformen der Zukunft, bezahlbarer und geförderter Wohnraum, Klimaverträglichkeit beim Bau und der Energieversorgung im Fokus.

Weitere ausführliche Informationen 

Präsentation aus Bürgerinformationsveranstaltung am 01.12.2021

Gesplittete Abwassergebühr - Stimmen Ihre Flächenangaben noch?

Bei Änderungen – unverzügliche Meldung an die Gemeindeverwaltung

Seit 2010 werden getrennte Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (= gesplittete Abwassergebühr) von der Gemeinde erhoben. Die Ersterfassung der für die Gebührenabrechnung relevanten befestigten und versiegelten Grundstücksflächen wurde 2011 abgeschlossen. 

Was ist zu veranlassen, wenn Grundstücksflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung erstmalig angeschlossen werden oder wenn sich etwas an den befestigten und versiegelten Grundstücksflächen ändert? 

Alle Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie hier.

Zuschuss für den Naturkindergarten

Seit dem 1. März 2021 ist unser Naturkindergarten mit 20 ü3-Plätzen im Eulengreuth in Betrieb. Für die Schutzhütte wurde nun im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ein Zuschuss in Höhe von 87.202 bewilligt. Bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 140.000 € ist dies eine beachtliche Summe. Mit den neu geschaffenen Plätzen werden die bisherigen pädagogischen Angebote in Dettingen sehr gut ergänzt. Bereits jetzt sind alle Plätze im Naturkindergarten belegt. 

Informationen zum Landschaftspflegeprojekt Mannsbergtal und Hintere Wiesen

Informationen zum Landschaftspflegeprojekt Mannsbergtal und Hintere Wiesen

Da die geplanten Pflegemaßnahmen im Mai 2020 beginnen werden, können die Präsentation und Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen hier abgerufen werden.

Grundsätzlich steht fest, dass die vorgesehene Ziegenbeweidung nur in Bereichen durchgeführt wird, die stark verbuscht sind. Bei Bedarf übernimmt der Ziegenhalter auf seine Kosten Schutzmaßnahmen gegen den Verbiss. Die Ziegen werden nur zeitweise eingezäunt und es gibt keine Überschneidungen mit der Obsternte. Bei Bedarf werden Bienenkästen großzügig ausgezäunt und der Zugang zu den Bienen gewährleistet.

Fragen zum Landschaftspflegeprojekt beantworten wir auch gerne telefonisch oder per E-Mail.

Ihre Ansprechpartner sind:

Gemeinde Dettingen: Herr Markus Hack, Tel.: 07021/5000-60, E-Mail.: m.hack@dettingen-teck.de

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V.: Uwe Hiller, Tel.: 0711/3902-46380, E-Mail: Hiller.Uwe@LRA-ES.de

Anna Dehmer, Tel.: 0711/3902-43742, E-Mail: Dehmer.Anna@LRA-ES.de

IBA'27-Netz

IBA'27-NetzDas zukünftige Stadtquartier „Untere Wiesen“ wird Teil der Internationalen Bauausstellung 2027 sein. Mit der Aufnahme in das IBA’27-Netz verfügt Dettingen in seiner Größenordnung über ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Esslingen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Gemeinde insbesondere durch eine gesunde und nachhaltige Innenentwicklung hervorgehoben. Dies wird nun bestätigt.

Unter dem Projekttitel „Dettingen 2035 - verbinden, was uns trennt Das Stadtquartier "Untere Wiesen"“ soll ein funktional gemischtes Stadtquartier zur Integration der bestehenden Wohnsiedlung "Guckenrain" an den gewachsenen Ortskern entstehen. Neue, preisdifferenzierte Wohn- und Arbeitsformen, rationelles, nachhaltiges Bauen, atmende Grundrisse für alle Lebensphasen,   

kurze Wege (fußläufig) zur bestehenden Infrastruktur Kita, Ganztagsgrundschule, Verbundschule, Pflegeheim, Sporthalle und Sportanlagenanlagen, Hallenbad, Hotel, Teckbahn, Naherholungsflächen sind Stichworte, die die seit über 20 Jahres verfolgte Vision beschreibt und nun greifbar macht.

Entwicklungsstudie

IBA-Karte Dettingen

Pressebericht Stuttgarter Zeitung am 02.08.2019

Pressemitteilung "Neue Projekte für das IBA'27-Netz ausgewählt"

IBA'27-Netz: Liste der Vorhaben