Wasserverbrauchsabrechnung / Bauwasser
Wasserverbrauchsabrechnung
Die von der Gemeinde Dettingen den Wasseranschlußnehmern zur Verfügung gestellten Wasserzähler werden einmal im Jahr abgelesen. Ablesezeitraum im Dezember des laufenden Jahres. Im lfd. Jahr werden zwei Abschläge einmal zum 30.05. und 30.09. erhoben, die dann bei der Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet werden.
Gebühren für Frischwasser:
seit 01.01.2018 2,25 € / m³ + 7 % MwSt
ab 01.01.2021 2,30 € / m³ + 7 % MwSt
Grundgebühr je Wasserzähler nach Nenngröße ab 3,00 € / Monat + 7% MwSt
Gebühren für Abwasser:
Schmutzwassergebühr
seit 01.01.2019 1,90 € / m³
ab 01.01.2021 1,94 € / m³
Niederschlagswassergebühr
seit 01.01.2019 0,33 € / m²
ab 01.01.2021 0,35 € / m²
Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr.
Wichtig ist, dass bei Aus-Ein- und Umzügen während des laufenden Jahres die Wasseruhr selbst abgelesen und der Gemeinde Dettingen der Ablesestand mit der Zählernummer, der Ablesetag und die künftige Adresse schriftlich, formlos mitgeteilt wird. Hierfür ist der Eigentümer und /oder der Mieter der Gebäude / Wohnungen zuständig.
Bauwasserzins
Bei Neubauten ist vom Bauherr bei der Gemeinde Dettingen eine Bauwasseruhr zur Berechnung des Bauwassers zu beantragen. Eine Entnahme von Wasser aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Dettingen ohne Bauwasserzähler ist nicht erlaubt. Bei Einzug ist der Zählerstand der Bauwasseruhr unverzüglich mitzuteilen. Bauwasser wird mit dem Gebührensatz für Frischwasser (siehe oben) abgerechnet.
Mitteilung Zählerstand bei Wechsel des Eigentümers - Dieses Formular kann direkt vom Bildschirm gesendet werden.