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Sitzung am 25.09.2023

Bericht

TOP 1
Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2
Flächennutzungsplan 2035 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck, Dettingen unter Teck, Notzingen

Nach der erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans 2035 erfolgte die abschließende Beratung und Abwägung hierzu durch den Gemeinderat. Planänderungen, welche Dettingen betreffen, gab es keine mehr. Das geplante Wohnbaugebiet Guckenrain- Ost sowie die Zukunftsflächen Untere Wiesen und Tagbrunnenäcker sind Bestandteil des neuen Flächennutzungsplans 2035. Der Gemeinderat hat dem Flächennutzungsplan 2035 nebst Anlagen zugestimmt (10 Jastimmen, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen). Damit erteilte der Gemeinderat dem Bürgermeister ein gebundenes Mandat für die Abstimmung in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.10.2023, in welcher der Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2035 gefasst wird.

Für die Gemeinde Notzingen gab es eine Änderung gegenüber den vorbereiteten Sitzungsvorlagen. Die Fläche N-03 Hülben in Notzingen (Abrundung für Wohnbau mit ca. 0,7 ha) wurde im Vorfeld von Seiten der Stadtverwaltung Kirchheim als erfüllende Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Die Argumente für den Wohnbauflächenbedarf der Gemeinde Notzingen wurden von der höheren Raumordnungsbehörde und dem Verband Region Stuttgart nicht anerkannt. Der Notzinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 den Änderungsantrag beschlossen, dass diese Fläche im Flächennutzungsplan 2035 dennoch belassen werden soll. Der Gemeinderat hat dafür Verständnis gezeigt und dem Änderungsantrag der Gemeinde Notzingen auf Aufnahme der Fläche N-03 Hülben in den Flächennutzungsplan 2035 zugestimmt (13 Jastimmen, 2 Gegenstimmen). Dadurch wird der Gemeinde Notzingen auch der Klageweg eröffnet, sofern die Fläche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Flächennutzungsplan durch das Regierungspräsidium Stuttgart förmlich abgelehnt werden sollte. 

TOP 3
2. Finanzzwischenbericht 2023

Herr Bürgermeister Haußmann sowie der Leiter der Finanz- und Hauptverwaltung, Herr Neubauer, gaben in der Sitzung erneut einen Überblick über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde. Der Haushalt für 2023 wurde am 20.03.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Grundlagen für den zweiten Finanzzwischenbericht sind die Mai-Steuerschätzung 2023 sowie die aktuellen Entwicklungen bis 25.09.2023. 

Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung

Mitte Mai 2023 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung veröffentlicht. Hierüber wurde der Gemeinderat bereits im Einzelnen in der Sitzung am 12.06.2023 informiert. In Summe ergibt sich eine Verschlechterung für 2023 gegenüber der Haushaltsplanung von rd. - 133.000 €

Im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2022, welche Grundlage für die Haushaltsplanung 2023 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2026 war, ergeben sich voraussichtlich bei den Gemeindeanteilen aus den Gemeinschaftssteuern folgende Veränderungen: 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer   

2023:               - 136.962,30 €

2024:               - 207.466,10 €

2025:               - 207.466,10 €

2026:               - 192.440,70 €

Summe:         - 744.335,20 €

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2023:                      - 975,20 €

2024:                   - 2.438,00 €

2025:                   - 3.900,80 €

2026:                   - 4.879,00 €

Summe:            - 12.193,00 €

 

Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 2023 reduzieren sich voraussichtlich die Steuereinnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bis 2026 um - 756.000 €. Dies wird den Handlungsspielraum in den kommenden Jahren weiter einschränken. Dies führt zwangsläufig dazu, dass in den Jahren 2024 ff. neben Sparmaßnahmen und weiteren Gebühren- und Entgeltanpassungen (Kindergartengebühren und Hortentgelte, Anpassung Benutzungsentgelte Schloßberghalle usw.) auch gegebenenfalls größere Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen kritisch hinterfragt bzw. zeitlich geschoben werden müssen. Bei einer zeitlichen Verschiebung ist allerdings auch stets – im Hinblick auf die hohe Teuerungsrate – eine sorgsame Abwägung vorzunehmen.

Im November 2023 findet die nächste Steuerschätzung statt. Diese wird dann Grundlage für die Haushaltsplanung 2024 sein. Die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer erfolgt auf der Grundlage von Schlüsselzahlen. Diese gelten jeweils als Verteilungsmaßstab für einen Zeitraum von 3 Jahren. Für die Jahre 2024 bis 2026 gibt es neue Schlüsselzahlen. Vorstehende Berechnung erfolgte nach den Schlüsselzahlen 2021 bis 2023 – die neuen Schlüsselzahlen ab 2024 wurden bisher noch nicht bekanntgegeben. Dadurch kann es zu weiteren Veränderungen – positiv oder negativ – kommen. 

Tarifabschluss und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Auch der Tarifabschluss vom Mai 2023 für die Beschäftigten nach dem TVöD-V VKA (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) belastet im deutlichen sechsstelligen Bereich jährlich zusätzlich den Gemeindehaushalt. 

Die kalkulierten Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2023 betragen 4.400.695 €. Verfügt wurden bisher 2.029.338,54 €. Es wird davon ausgegangen, dass zum Jahresende ein guter sechsstelliger Betrag wiederum eingespart werden kann.

Entlastungsbeitrag Bund

Der Bund stellt 2023 einmalig eine Milliarde Euro für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. An Baden-Württemberg gehen hiervon 130. Mio. Euro. 90 Mio. Euro erhalten die Städte und Gemeinden als pauschalen Entlastungsbeitrag im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Auf die Gemeinde Dettingen entfällt ein anteiliger Entlastungsbeitrag von 50.025 €. Weitere Mittel vom Bund sind bisher nicht zugesagt oder in Aussicht gestellt. Die nächsten Verhandlungen hierzu zwischen dem Bund und den Bundesländern finden voraussichtlich im November statt. Die Gemeinde hat zuletzt mehrere Immobilien beschafft (Containeranlage beim Hallenbad, Friedrichstraße 2) bzw. angemietet (z.B. das ehemalige Altersheim “Landhaus“). Ein (anteiliger) Mittelrückfluss für die Kosten der Gemeinde kann nur über die Erhebung der Benutzungsentgelte (Nutzungsentschädigungen) erfolgen. Aus der vom Land am 15.09.2022 veröffentlichten Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Landesförderprogramm “Wohnraum für Geflüchtete“ (VwV-WoGeflüchtete) ist die Gemeinde Dettingen allerdings für keinen ihrer Fälle antragsberechtigt. Gefördert werden auch nur Objekte im Eigentum – die Gemeinde mietet schrittweise das ehemalige Altersheim “Landhaus“ von der Ev. Heimstiftung mit einer Laufzeit von zunächst 10 Jahren an. Um eine Belegung des Gebäudes zu gewährleisten, muss die Gemeinde 2023 und 2024 zwischen 300.000 € und 400.000 € für Instandsetzungen und Ausstattungen (Mobiliar, Küchen usw.) ausschließlich mit kommunalen Geld finanzieren. Hinzu kommen weitere Folgelasten für z.B. Schul- und Kindergartenplätze. Die staatliche Ebene (Bund und Land) wird auch weiterhin ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen nicht gerecht.

Gewerbesteuer 

2020:                                      4.345.724,43 €           

2021:                                      4.058.483,89 €

2022:                                      4.523.989,41 €

2023 – Stand 25.09.2023:      4.581.161,61 €

Der Planansatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2023 wurde im Haushaltsplan 2023 mit 3,6 Mio. € veranschlagt. Damit liegt das Aufkommen aktuell um fast 1. Mio. Euro über dem Planansatz und auf dem Niveau des Vorjahres. Dies ist allerdings nur eine Moment-Aufnahme. Änderungen sind tagesaktuell möglich. Dennoch zeigt sich die Gewerbesteuerentwicklung robuster, als zunächst Anfang 2023 befürchtet. Dies vor allem aufgrund von Nachzahlungen für die Jahre 2020 bis 2022. Die weitere Entwicklung 2024 ff. bleibt abzuwarten. 

 

Gesetzlicher Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt 
Das ordentliche Ergebnis entspricht dem Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Gemeinde. Es ist in Form eines Überschusses oder eines Fehlbetrags auszuweisen. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Überschuss/Fehlbetrag) zeigt auf, um welchen Betrag das Vermögen der Gemeinde zunehmen oder abnehmen wird. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das ordentliche Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist. Voraussichtliche Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses nach dem Haushaltsplan 2023:

 

2023 – Planjahr:                                      - 2.039.000 €

2024 – Finanzplanungsjahr:                       - 679.000 €

2025 – Finanzplanungsjahr:                       - 940.000 €

2026 – Finanzplanungsjahr:                    - 1.892.000 €

Summe:                                                  - 5.550.000 €

 

  • Im Moment wird davon ausgegangen, dass sich das Ergebnis 2023 voraussichtlich in einer Größenordnung von 800.000 € bis 1.000.000 € verbessern wird. 

 

Investitionsprogramm 2023 
Bei den investiven Auszahlungen erhöht sich voraussichtlich der Finanzmittelbedarf für mehrere Maßnahmen (Modernisierung Bauhof, Modernisierung Friedrichstraße 2, Sanierung der Austraße (Breitbandausbau), Modernisierung Feldweg Käppele, Friedhof Bestattung unter Bäumen usw.) um ca. + 350.000 €

 

Liquidität der Gemeinde (Geldbestand)

 

 

Die frei verfügbare Liquidität ist bis 31.12.2026 voraussichtlich fast aufgebraucht. Auch der Kreditspielraum im Kernhaushalt (bis 2026) ist annährend ausgereizt. Durch die Verbesserungen im Ergebnishaushalt in 2023 können die höheren investiven Auszahlungen finanziert werden – bzw. ein gewisser Teil der investiv veranschlagten Ein- und Auszahlungen wird ohnehin erst 2024 kassenwirksam werden. Von der Kreditermächtigung 2023 mit 1,5 Mio. € werden 2023 nur 500.000 € in Anspruch genommen. 

 

Schuldenstand im Kernhaushalt
Die Entwicklung des Schuldenstandes im Kämmereihaushalt verläuft in puncto Tilgung planmäßig. In 2023 wurden zwei Darlehen für den Gemeindehaushalt aufgenommen:

  • Am 25.01.2023 wurde, unter Verwendung der nicht verbrauchten Kreditermächtigung aus 2022, ein Ratendarlehen mit Valutierung zum 31.03.2023 mit 600.000 € bei der LBBW aufgenommen. 
  • Am 14.09.2023/15.09.2023 wurde, unter Verwendung eines Teils der Kreditermächtigung aus 2023, ein Ratendarlehen mit Valutierung zum 01.12.2023 mit 500.000 € bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen aufgenommen.

 

Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 beträgt 1.500.000 €. Hiervon steht somit noch 1. Mio. € zur Aufnahme zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass 2023 aus Liquiditätsgründen keine weitere Kreditaufnahme im Kernhaushalt notwendig wird. Die nicht verbrauchte Kreditermächtigung aus 2023 steht bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2025 zur Verfügung. 

 Der Schuldenstand im Kernhaushalt beträgt somit zum 31.12.2023 voraussichtlich 4.055.973,91 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 642 €/Einwohner. Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in der Größenklasse zwischen 5.000 und 10.000 Einwohner beträgt zum 31.12.2022 ohne Eigenbetriebe 394 €/Einwohner – ohne Differenzierung nach Größenklasse 506 €/Einwohner. Zum 31.12.2022 betrug der Schuldenstand in Dettingen 505 €/Einwohner. 

Bei der Beurteilung des Schuldenstandes ist auch stets der Grad der Aufgabenerfüllung der jeweiligen Kommune zu betrachten. Anders als in den meisten Städten und Gemeinden, stehen in Dettingen alle notwendigen Kindertageseinrichtungen (mit Ausnahme einer weiteren Naturkindergartengruppe – Umsetzung 2023/2024) sowie die Ganztagsgrundschule (Rechtsanspruch ab 2026) bereits zur Verfügung. 

  

Wirtschaftsführung 2023 im Eigenbetrieb Wasserversorgung
Die Erträge und Aufwendungen der Wasserversorgung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan ist nicht erforderlich. Am 12.09.2023 wurde, unter Verwendung eines Teils der Kreditermächtigung aus 2023, ein Ratendarlehen mit Valutierung zum 02.10.2023 mit 400.000 € bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen aufgenommen. Die Umsetzung der größten Investitionsmaßnahmen in 2023 in der Wasserversorgung (Durchführung der Wasserleitungsbauarbeiten / Erneuerung der Hausanschlüsse in der Hölderlin-, Mörike- und Uhlandstraße und der Austraße) erfolgen plangemäß. 

 

Wirtschaftsführung 2023 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Die Erträge und Aufwendungen der Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan entwickeln sich insgesamt im Rahmen der Planungen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan wird nicht erforderlich. 2023 wurden zwei Darlehen mit in Summe 650.000 € für die Abwasserbeseitigung aufgenommen – ein Teilbetrag von 250.000 € bei der LBBW und weitere 400.000 € bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen. 

 

Die Umsetzung der größten Investitionsmaßnahmen in 2023 in der Abwasserbeseitigung (Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mörikestraße, Erneuerung der Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Bereich der Hölderlin-, Mörike- und Uhlandstraße, Erneuerung der Kanalhausanschlüsse in der Austraße, Umsetzung der Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung – Maßnahmen 2023) erfolgen plangemäß. 

 

Haushaltsplan 2024
Der Haushaltsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird voraussichtlich im Januar 2024 in den Gemeinderat eingebracht werden.  

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom 2. Finanzzwischenbericht.

 

TOP 4
Aktualisierung Flussgebietsuntersuchung 
Vorstellung der Ergebnisse

Herr Bernreuther vom Büro WALD + CORBE stellte in der Sitzung die Ergebnisse der Aktualisierung der vorhandenen Flussgebietsuntersuchung für den Bereich des Wiesengrabens (mit angrenzenden Gewässern) auf Markung Dettingen vor.

Bei der Thematik „Überflutungen“ wird unterschieden zwischen:

  • Starkregen - Überflutungen durch Starkregen können überall auftreten, oberflächlicher Abfluss (Sturzfluten), Erosion, große Strömungskräfte infolge großer Niederschlagsmengen mit hoher Intensität in einer geringen räumlichen Ausdehnung.

Eine für Dettingen erstellte Starkregenuntersuchung war dem Gemeinderat bereits im Mai vorgestellt worden. Die Ergebnisse aus der Starkregenmanagementanalyse sind im Einzelnen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht (https://www.dettingen-teck.de/starkregenuntersuchung.html).

  • Flusshochwasser – Überflutung aus Gewässern z.B. Hochwasser infolge andauernder Überregnung und/oder Schneeschmelze.

 Ein weiterer wichtiger kommunaler Baustein bezüglich unseres Hochwasser- und Überflutungsschutzes sowie unserer Hochwasservorsorge nach der bereits durchgeführten Starkregenanalyse ist nun die Aktualisierung und Erweiterung der Flussgebietsuntersuchung Lauter für das Einzugsgebiet des Wiesengrabens. Aufgrund des Klimawandels ist in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen und damit verbundenen Hochwasserereignissen zu rechnen. Wegen veränderter Geländeverhältnisse, Ungenauigkeiten bei früheren Untersuchungen und den geplanten Zukunftsflächen genügen die bisherigen Hochwassergefahrenkarten, insbesondere am Wiesengraben, nicht mehr den Anforderungen.

 

In Dettingen gibt es im Vergleich zu anderen Kommunen im Bereich der Bestandsbebauung nur wenige kritische Bereiche und eine geringe Betroffenheit. Die Untersuchung zeigt hier nun verschiedene Möglichkeiten, u.a. Objektschutzmaßnahmen, auf. Für die Zukunftsflächen in den Siedlungsbereichen wurde in den vorgestellten Ergebnissen das Thema Hochwasser/Überflutung umfassend untersucht und es wurden mehrere Lösungen erarbeitet und aufgezeigt, dass die Erweiterungen der Zukunftsflächen unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen möglich sind.

Die Untersuchung wurde mit einer Landesförderung aus dem Programm Wasserwirtschaft in Höhe von 49.900 € gefordert, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt ca. 24.400 €.

Die Ergebnisse werden demnächst auf unserer Homepage in der bereits vorhandenen Rubrik „Starkregenuntersuchung und Hochwasserschutz“ unter „Bauen, Umwelt“ veröffentlicht.

 

TOP 5
Polizeiverordnung über das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen eines gewerblichen Großfeuerwerks in Dettingen am 29. April 2023 ging mit einer erheblichen Belästigung für die Bevölkerung einher. Durch die Lage des Veranstaltungsortes im Schul- und Sportgebiet breitete sich der Lärm auf das gesamte Gemeindegebiet aus. Hinzu kam, dass das über 70 Minuten andauernde Feuerwerk in unmittelbarer Nähe der Schloßberghalle, des Pflegeheims „Pflegeinsel“ sowie einer Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine stattfand. Von dem Feuerwerk waren daher gerade solche Personen betroffen, bei denen schwere gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen aufgrund der extremen Lärm- und Lichteffekte zu erwarten sind. Gleichzeitig in der „Schloßberghalle“ abgehaltene Veranstaltungen wären aufgrund des erheblichen Lärms praktisch nicht durchführbar.

Die Verwaltung sieht die einzige Möglichkeit zur Abwehr der Gefahr, die durch solche Großfeuerwerke für die Dettinger Bevölkerung ausgeht, in deren gänzlichem Verbot. Ein solches Verbot wird nun mit der neuen „Polizeiverordnung über das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern“ festgeschrieben. Mildere Mittel als ein völliges Verbot waren nach einer umfassenden Abwägung nicht erkennbar. Die neue Polizeiverordnung eröffnet der Gemeinde als Ortspolizeibehörde aber auch die Möglichkeit, zur Vermeidung von Härtefällen Ausnahmen vom Verbrennungsverbot zu erteilen. Weiterhin erlaubt ist auch das Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2. Private Silvesterfeuerwerke dürfen also wie bisher stattfinden.

 Der Gemeinderat hat die Polizeiverordnung nach ausführlicher Debatte und Abwägung aller Interessen beschlossen (13 Jastimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung). Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen. 

 

TOP 6
Verschiedenes

6.1       Herr Hack stellte die Vergabeentscheidung zum Gewerk „Garten- und Landschaftsbauarbeiten“ bzgl. des Projekts „Bestattung unter Bäumen“ sowie der Ergänzung der Urnengräber auf dem Neuen Friedhof vor. Die Vergabe erfolgte zum Preis von 185.614,11 € (brutto) an die Fa. Köber Garten- und Landschaftsbau aus Kirchheim. Die Vergabesumme lag 33.090,06 € unter der Kostenberechnung des Landschaftsplaners. Die Arbeiten werden in Kürze erfolgen. Die neue Grabart „Bestattung unter Bäumen“ steht voraussichtlich ab Anfang/Mitte 2024 zur Verfügung. Wir werden hierzu rechtzeitig informieren. 

6.2       Weiter informierte Herr Hack über die Entscheidung zur Vergabe des Baus einer Schutzhütte im Zuge der Errichtung einer zweiten Betreuungsgruppe für den Naturkindergarten. Der Auftrag ging mit einer Vergabesumme von 92.651,00 € (brutto) an die Firma Holzbau Otto König aus Dettingen. Die Vergabesumme lag 24.028,50 € unter der Kostenberechnung des Architekten.

6.3       Herr Neubauer teilte mit, dass der BruderhausDiakonie im Rahmen der Kooperation mit der Gemeinde aus dem Förderprogramm des Landes „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ 87.100 € bewilligt wurden.

6.4       Herr Bürgermeister Haußmann wies auf die „Markungsputzete“ am Samstag, 21.10.2023 um 09.00 Uhr (Treffpunkt: Bauhof) hin.

6.5       Aus dem Gremium wurde die Frage nach dem Grund für die neuen Zickzack-Markierungen im Bereich der Kreuzung Lindenstraße-Bissinger Straße geäußert. Diese wurde nach der letzten Verkehrsschau im Mai von der Stadt Kirchheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde so angeordnet.

6.6       Weiter kam die Frage auf, ob der von der Gemeinde beauftragte private Sicherheitsdienst im Sommer besondere Vorfälle gemeldet habe. Die Verwaltung informierte über die wesentlichen Vorfälle. Insgesamt betrachtet verlief der Sommer abgesehen von einigen Platzverweisen ruhig.

6.7       Herr Bürgermeister Haußmann teilte mit, dass die Gemeinderatssitzung am 09.10.2023 entfällt.