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Sitzung am 24.04.2023

Bericht

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. April 2023

  

TOP 1
Gemeindewald
Forsteinrichtung 2023 - 2032

Alle Wälder im Eigentum der Gemeinde Dettingen unterliegen den Zielsetzungen einer multifunktionalen Forstwirtschaft. Traditionell und gesetzlich verankert werden hierbei die Waldfunktionen unter dem Dreiklang der Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion zusammengefasst. Das oberste Ziel dabei ist immer die Walderhaltung; als Nächstes dann die Erholung der Bevölkerung und nachrangig die Wirtschaftlichkeit. Mit der Waldbewirtschaftung wird die Sicherstellung dieser drei Waldfunktionen angestrebt. Der Wald ist das flächenmäßig bedeutsamste naturnahe Ökosystem der Gemeinde und spielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine große Rolle. Er hat große Bedeutung für das lokale Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, den Erosionsschutz und das Landschaftsbild. 

Der Gemeindewald Dettingen liegt vollständig im Vogelschutzgebiet und ca. 93% davon befinden sich im Landschaftsschutzgebiet.

Für den Dettinger Gemeindewald ist alle 10 Jahre ein periodischer Betriebsplan neu aufzustellen. Dieser Plan wird von der höheren Forstbehörde erarbeitet und wird als Forsteinrichtung bezeichnet. Erfasst wird dabei der aktuelle Zustand des Waldes. Zudem werden die durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Zeitraums beurteilt und die konkreten Planungen für die kommenden 10 Jahre festgelegt. 

Das Verhältnis Laubholz zu Nadelholz liegt im Gemeindewald Dettingen aktuell bei 60:40. Häufigste Laubbaumart ist die Buche (37 %), gefolgt von der Eiche (12 %) und der Birke (6 %). Der regional überdurchschnittlich hohe Nadelholzanteil von 40 % setzt sich zusammen aus Fichte (14 %), Kiefer (12 %), Lärche (8 %), Tanne und Douglasie (jeweils 3 %). 

Im Vergleich zu vielen anderen Betrieben ist das Baumartenverhältnis, und insbesondere der Nadelholzanteil, im Gemeindewald Dettingen im letzten Jahrzehnt überwiegend stabil geblieben. 

Im abgelaufenen Zeitraum wurde der von der Forsteinrichtung geplante Hiebssatz von 16.300 Efm (6,6 Efm/J/ha) mit einem Gesamteinschlag von 17.019 Efm (6,8 Efm/J/ha) nur leicht überschritten.  Dennoch kann von einer „Punktlandung“ gesprochen werden.

Genau wie die Einschlagergebnisse fielen die wirtschaftlichen Ergebnisse in den einzelnen Forstwirtschaftsjahren unterschiedlich aus. Die jährlichen Betriebsergebnisse bewegten sich dabei von - 64.975 € (2020) bis + 31.474 € (2014). Im Durchschnitt ergibt sich im Einrichtungszeitraum ein geringes jährliches Defizit von - 10.544 Euro (- 42 Euro/ ha Holzbodenfläche). 

Der Klimaschutz im regionalen und großräumigen Sinn ist inzwischen eine besonders wichtige Funktion des Waldes. Der Gemeindewald und seine Bewirtschaftung tragen durch die Bindung und Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in langlebigen Holzprodukten sowie durch die Vermeidung von Kohlendioxidausstoß durch die energetische und stoffliche Verwendung von Holz maßgeblich zum Klimaschutz bei. Eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Waldnaturschutzes ist auch der Schutz des Bodens auf Grund der Topografie auf der Gemarkung Dettingen. 

Aus ökologischen Gründen erwägt die Gemeinde die Etablierung eines naturschutz-fachlichen Vorsorgekonzeptes. Als bewährte Option könnte hier ein Alt- und Totholzkonzept geeignet sein. Im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung werden daher mögliche Altbestände hinsichtlich ihrer Eignung als Waldrefugien bzw. Habitatbaumgruppen geprüft (u.U. mit dem Ziel der Generierung von Ökopunkten). Eine Stilllegung von bis zu 3 % der Gemeindewaldfläche ist denkbar. Sonstige, eher großflächige Schutzgebiete (z.B. Schonwälder oder Bannwälder) werden aufgrund der vorhandenen Waldflächenstruktur nicht eingerichtet. Spezielle Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten werden bei Bedarf im fachlich sinnvollen Umfang durchgeführt (z.B. Waldrandgestaltung und Förderung seltener Baumarten). 

Im Bereich der Waldarbeit ist vorgesehen, dass der Rohstoff Holz in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt werden soll. In Verjüngungsbeständen sollen vorrangig standortsangepasste, natürlich angesamte Baumarten übernommen werden. Das vorrangige Ziel vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die dauerhafte Sicherung von Mischwäldern mit standortsangepassten und vitalen Bäumen in einer möglichst hohen Stabilität und Qualität. 

Die Arbeiten im und für den Wald sollen nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit zur Erzielung der höchstmöglichen Wertschöpfung bei der Holzvermarktung durchgeführt werden.

Die geplante Gesamtnutzung für das kommende Jahrzehnt ist das Ergebnis der waldbaulichen Einzelplanungen auf der Grundlage der Inventurergebnisse. Sie berücksichtigt den aktuellen, guten Pflegezustand der Bestände, das Wachstumsverhalten der Baumarten, die jeweiligen Waldfunktionen sowie die Zielsetzungen im Gemeindewald Dettingen. 

Mit einem Hiebssatz von 16.250 Efm oder 6,5 Efm/J/ha wird für die kommenden 10 Jahre ein Hiebssatz vorgeschlagen, welcher geringfügig über der Planung von 2013 (15.550 Efm bzw. 6,3 Efm/J/ha) liegt. 

Die wirtschaftliche Situation und Entwicklung im Gemeindewald Dettingen wird wesentlich durch den Holzmarkt, die Holzpreisentwicklung sowie durch den Umfang der Zufälligen Nutzungen im eigenen Betrieb (geringere Erlöse, höhere Aufarbeitungskosten, steigende Pflanzflächen) sowie der ggf. notwendig werdenden Wildschutzmaßnahmen bestimmt. Die geplanten Pflegemaßnahmen und Pflanzungen stellen eine bedeutende Investition in einen stabilen Mischwald für die Zukunft dar. Es werden ausgeglichene Betriebsergebnisse angestrebt, diese können jedoch nicht garantiert werden.

Die Walderholung hat im Gemeindewald ebenfalls einen hohen Stellenwert, der bei der Waldbewirtschaftung als wichtige Zielsetzung berücksichtigt wird. Hierfür sind insbesondere die befestigten Wege, vor allem im Nachgang zu (Holzernte-)Maßnahmen, zeitnah wiederherzustellen. 

 

Der Gemeinderat hat einstimmig der der Forsteinrichtung 2023 – 2032 zugestimmt.

(13 Jastimmen)

 

TOP 2
Ausbau der Knotenpunkte auf der B465
Stellungnahme der Gemeinde zur Voruntersuchung

Seit über 20 Jahren fordert die Gemeinde den Ausbau der Knotenpunkte auf der B 465, welcher nun seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart angegangen wird. Im Februar erhielt die Gemeinde eine konkrete Voruntersuchung auf Basis der bevorzugten Variante zur Stellungnahme zugesandt. Ein erster Besprechungstermin der Gemeindeverwaltung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart fand im März statt.

Die Voruntersuchung sieht die Beschleunigung aller drei Knotenpunkte und somit durchgängig vier Spuren zwischen der Querspange und der Teckstraße vor. 

Im Bereich des Ausbaus liegt die Unterführung. Im Zuge der Maßnahme ist bisher lediglich im östlichen Bereich eine Verlängerung der Unterführung in Folge der zusätzlichen Fahrspuren vorgesehen. Die Bedeutung macht allerdings eine grundsätzliche Betrachtung zum Ausbauzustand, zur Barrierefreiheit, zur Trennung der Verkehre (Fuß- und Radfahrer) notwendig. Im Zuge dieser Maßnahme besteht die einmalige Möglichkeit, eine sichere und zukunftsfähige Lösung für die Unterführung zu finden. 

 

Zur Entscheidung durch den Gemeinderat stand die Stellungnahme für folgende Knotenpunkte: 

  1. Knotenpunkt 1

B 465 / Einfahrt Querspange Kirchheimer Straße (Rossmann/REWE)

Weitere Fahrspur nach Abzweigung von der B 465 auf die “Querspange - Kircheimer Straße“

Möglich sind hier, z. B. durch die Auflösung der Haltebucht, zwei vollwertige Spuren beim Einfahren von der B465 in die Querspange. Dadurch reduziert sich der Rückstau, da sich der Verkehrsteilnehmer früh entscheiden kann, ob er nach rechts in das Gewerbegebiet oder nach links in die Ortsmitte möchte.

  1. Knotenpunkt 2/Abzweigung auf K 1250 nach Nabern

Rechtsabbiegespur B 465 von Süden kommend in Richtung Nabern auf die Kreisstraße 1250

Die Länge der geplanten Rechtsabbiegespur auf der B 465 von Süden in Richtung Nabern ist in der derzeitigen Planung deutlich zu kurz bemessen. Durch eine Verlängerung dieser Spur soll sichergestellt werden, dass auch bei Rückstau der Verkehr beschleunigt abfließt. Die Strecke soll für den Verkehr in Richtung Nabern möglichst attraktiv sein, so dass der Schleichverkehr durch den Guckenrain eingestellt wird.

Rechtsabbieger von der Kreisstraße 1250 von Kirchheim-Nabern kommend auf die B 465 (Richtung Anschlussstellen BAB 8)

Wie seither soll an dieser Spur keine Ampel den Verkehr regeln. Bisher funktioniert das sehr gut ohne Ampelanlage und der Verkehr fließt hervorragend ab.

Verflechtungsbereich zwischen B 465 und Kreisverkehr Albert-Schüle-Weg/
 K 1250

Die Verflechtungslänge zwischen Knotenpunkt 2 und dem Kreisverkehrsplatz Albert-Schüle-Weg ist mit 75 m ebenfalls zu kurz und sollte weiter in Richtung Kreisverkehrsanlage verlängert werden. 

  1. Knotenpunkt 3

Abzweigung von der B 465 kommend auf die östliche Teckstraße / Fußgängerampel Teckstraße (östlich der B 465)

Auf die neu geplante Fußgängerampel zur Querung Teckstraße (östlich der B 465) soll ersatzlos verzichtet werden. Die Lage dort entspricht nicht den Laufwegen der Fußgänger und auch nicht dem Schulweg. Es sind auch keine Siedlungsbereiche geplant, die eine solche Fußgängerverbindung künftig erforderlich machen würden.

  1. Lärmschutz

Die Entscheidung über notwendige Lärmschutzmaßnahmen liegt nach Erstellung der Lärmschutzprognose beim Bund. Im Zuge von Lärmschutzmaßnahmen wird jedoch bereits jetzt der Einbau eines lärmoptimierten Asphalts gefordert. 

  1. Unterführung unter der B 465 sowie der Bahnanlage “Teckbahn“ - Teckstraße / Rauberweg

In der Unterführung soll eine sichere und gefahrenfreie Trennung von Fuß- und Radverkehr möglich werden. Daher wird eine lichte Breite von mindestens 6,00 m auf der gesamten Länge und ein barrierefreier Aufgang (als direkte Verbindung zum Dettinger Bahnhof) gefordert.

 

Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde können noch nicht beurteilt werden. 

In Bezug auf die Unterführung wird ein Antrag auf Aufnahme in ein Sonderprogramm des Bundes gestellt werden, mit welchem die Finanzierung der Maßnahme mit bis zu 90% gefördert werden kann. 

Der Gemeinderat hat der Stellungnahme der Gemeinde einstimmig zugestimmt.

(13 Jastimmen)

 

TOP 3

Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde
 Klimaförderprogramm 2023: Balkonsolarkraftwerke

Bei der Förderung von Balkonsolarkraftwerken handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen des European Energy Awards. Damit die Förderung unkompliziert beantragt und bewilligt werden kann, wurden durch die Verwaltung eine Richtlinie und ein Antragsformular erarbeitet. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss für die Anschaffung und Installation eines Balkonsolarkraftwerkes. Die Zuwendungshöhe beträgt 50 € pro Modul bzw. maximal 100 € pro Anlage. Festgelegt wurde, dass ein Eigentümer nur insgesamt einen Antrag und nicht etwa Anträge für mehrere Wohnungen oder Gebäude stellen kann. Sollten sich die allgemeinen Anschlussregeln im Sinne einer Vereinfachung verändern, so gelten für die Richtlinie automatisch diese neuen Regeln. Die Gemeinde verzichtet außerdem auf die Kontrolle der Einhaltung der technischen und gesetzlichen Vorgaben. Der Antragsteller ist dafür selbst verantwortlich. So spart sich der Antragsteller den Aufwand für die Nachweise und die Gemeinde den Aufwand für die Überprüfung.

 

In der Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken beschlossen. 

(13 Jastimmen)

 

Die Richtlinie und das Antragsformular werden auf der Homepage und im Bürgerbüro zur Verfügung gestellt. In dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts finden Sie neben der Richtlinie auch das Antragsformular. 

 

TOP 4
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe einer Spende in Höhe von 360 € für die Kita Wirbelwind und die Ev. Kita Regenbogen - je zur Hälfte - zu und bedankte sich herzlich bei dem Spender.

(13 Jastimmen)

 

TOP 5
Verschiedenes

5.1     Die Gemeinde hat für die Sanierung des Feldwegs Käppele Fördermittel in Höhe von 60.132 € erhalten. Weiter wurden vom Land die Fördermittel für die laufende städtebauliche Erneuerung – Ortskern II (Landessanierungsprogramm) um 500.000 € aufgestockt.

5.2     Vergabeentscheidung

Der Auftrag für die Kanalsanierungsmaßnahmen 2023 wurde der Firma Rossaro mit Sitz in Aalen zum Preis von 215.157,40 € netto erteilt. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit um 35.337,60 € (14,1 %) unter der Kostenschätzung (250.495,00 €).

5.3     Am 17. April fand zunächst eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer der Flächen am Hungerberg statt, auf welchen ein Bürgersolarpark entstehen könnte. Am 19. April wurde die Dettinger Bevölkerung ebenfalls zu einem Dialogabend in die Schloßberghalle eingeladen. Dabei wurde u. a. die anvisierte Flächenkulisse von ca. 15 ha vorgestellt. Eine Flexibilität zu den benötigten Flächen besteht durch zwei Optionsflächen mit ca. 0,7 ha und ca. 1,0 ha. Die Informationsveranstaltung gab einen Überblick über die Maßnahme und die mögliche Umsetzung. Der Bürgersolarpark erhielt eine sehr gute Resonanz.

5.4     Die Erklärung zum 4. Klimaschutzpakt wurde durch die Gemeinde erneuert, so dass künftig höhere Förderquoten durch das Land möglich sind.

5.5     Für die neue Bestattungsart „Bestattung unter Bäumen“ auf dem neuen Friedhof soll die Ausschreibung der Arbeiten am 01.06. erfolgen. Die Vergabe der Gewerke findet dann im Juli statt. Die Ausführung der Maßnahme soll ab September beginnen. 

5.6     In der Küche der Mensa der Teckschule wird voraussichtlich ab Mitte Mai durch unseren Pächter, die Firma JAGV, das Mittagessen zubereitet.

5.7     Der Feldweg bei den Modelbaufliegern befindet sich in einem schlechten Zustand. Daher wurde aus dem Gremium nachgefragt, wann der Weg saniert wird. Der Feldweg kann jedoch erst nach erfolgter Kanalverlegung durch die Fa. Rossaro gerichtet werden. Erfreulich ist, dass die Firmen der ICE-Baustelle einen Teil der Kosten übernehmen.

5.8     Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob die Parkplätze beim Hotel Abaton, welches derzeit zur Unterbringung von Geflüchteten vom Landkreis Esslingen genutzt wird, angemietet werden können. Dies würde die beengte Parksituation in der Hinteren Straße etwas abmildern. Die Verwaltung sagte zu, diese Anregung zu prüfen.

5.9     Weiter wurde nachgefragt, ob der Kirchturm wieder beleuchtet wird. Dies wurde bejaht; voraussichtlich ab der kommenden Woche.

5.10   Die Gedenkveranstaltung des Geschichts- und Kulturverein am vergangenen 20. April, dem Schicksalstag der Gemeinde, wurde sehr gelobt. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung, die der Würde und dem Gedenken des Tages angemessen war.