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Sitzung am 19.02.2024

Bericht

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19. Februar 2024 

 TOP 1
Nutzungsänderung Einrichtung von Schulräumen Kirchheimer Straße 86/1, Flst. 34/1

Auf dem Grundstück Kirchheimer Straße 86/1 (Flst. 34/1) wurde die Nutzungsänderung des ehemaligen Bankgebäudes/Ateliers in einen Schulraum für die Freie Evangelische Schule beantragt. Am vorhandenen Gebäude wird baulich nichts verändert. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Einfachen Bebauungsplans nach § 34 BauGB; daher muss es sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Grundsätzlich sind dort Anlagen für soziale Zwecke zulässig, wenn das Wohnen dadurch nicht wesentlich gestört wird. 

Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

(9 Jastimmen)

 

 

 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Februar 2024

TOP 1
Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich nach der Nutzungsänderung zur Einrichtung von Schulräumen (siehe oben TOP 1). Insbesondere interessiert er sich für die Dauer sowie eine Kostenaufstellung. 

Herr Haußmann stellte dazu fest, dass es sich nicht um eine öffentliche Schule sondern um eine Privatschule handelt. Die Gemeinde hat keine Informationen vom Schulträger und es sind keine Kosten bekannt.

 

TOP 2
Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 Wirtschaftspläne Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2024

Herr Bürgermeister Haußmann informierte über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Bund verbuche Rekord-Steuereinnahmen und dennoch reiche das Geld nicht. In Berlin heißen Schulden “Sondervermögen“ und sie werden immer häufiger gemacht für Subventionen, so der Bürgermeister. Kommunen in Baden-Württemberg dagegen dürfen Schulden seit jeher nur machen für Investitionen und müssen dabei verbindlich auch noch seit 2020 die Abschreibungen erwirtschaften. Rund 70 % der Kommunen in Baden-Württemberg können aktuell ihren Haushalt in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgleichen. Tendenz steigend. Hierzu gehört auch Dettingen. Es handle sich also um ein massives strukturelles Problem.

Ein Bürokratieabbau ist mehr als geboten, so Herr Haußmann. Von dem angekündigten Abbau durch den Ministerpräsidenten spüre man bisher aber nichts, es läuft eher umgekehrt und wird immer absurder. 

Herr Haußmann kritisierte, dass es der Ampelregierung im Bund nachweislich an Wirtschaftskompetenz fehle. Volkswirtschaftlich angezeigt wäre jetzt nämlich kein Doppel-, sondern gleich ein 5-fach Wumms! Und zwar in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Verteidigung, Bildung und Integration. Hierfür müssen logischerweise einmalig schulden gemacht werden. Ansonsten wird es am Ende noch viel teurer. Das gilt gerade auch für die Kommunen! Ohne Kapital – gerade in der Rezession – gibt es keinen Klimaschutz, keine energetische Sanierung und keine Investitionen KiTas oder Schulen. 

Gibt´s auch gute Nachrichten? 

Dettingen hat einen großen Vorsprung in der Aufgabenerfüllung erreicht. Aber: Deshalb geht unsere Liquidität so langsam zur Neige und wir müssen auf Sicht fahren, erläuterte Herr Haußmann. Allerdings sind unsere Aufgaben überwiegend fremdbestimmt. Die Kommunen sind zwar Teil des Systems, aber leider das schwächste Glied in der Kette. Herr Haußmann richtete einen deutlichen Appell in Richtung Politik: Die Kommunen jammern nicht – wir mahnen! Und das sollte die Politik endlich ernst nehmen – und die nötigen Strukturreformen einleiten.

Herr Neubauer, Kämmerer der Gemeinde, erläuterte im Anschluss die Finanzsituation im Allgemeinen und die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsjahres 2024 und gab einen Ausblick auf die Finanzplanung bis 2027. 

Hier finden Sie den Haushaltsplanentwurf sowie die Präsentation. Weitere Informationen zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen erhalten Sie auch gerne von Herrn Neubauer (Fon: 5000-20; j.neubauer@dettingen-teck.de).

 

In der nachstehenden Grafik ist die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes dargestellt:

 

 

Die Bundesregierung hat zuletzt das erwartete wirtschaftliche Wachstum für 2024 auf nur noch 0,2 % geschätzt. 

 

ECKDATEN HAUSHALTSENTWURF  2 0 2 4:

 

Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert. 

Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Ergebnishaushalt enthält neben den ergebniswirksamen Ein- und Auszahlungen, die im Finanzhaushalt zu sehen sind, auch Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam (z.B. Abschreibungen und ertragswirksame Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen) sind. Die Erträge und Aufwendungen sollen nach dem Gemeindewirtschaftsrecht unter Berücksichtigung von etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. 

Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen – sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen und Kredittilgungen) der Gemeinde. 

 

Steuerkraftmesszahl 2024:           

8.357.422 €

nachrichtlich 2023:

8.048.647 € 

Steuerkraftsumme 2024:

nachrichtlich 2023:

9.884.263 € 9.773.910 €

Ergebnishaushalt:

Ordentliches Ergebnis 2024:

- 1.927.000 €

nachrichtlich 2023 (vorläufiges Rechnungsergebnis):

 

veranschlagtes Gesamtergebnis 2024:

nachrichtlich 2022 (vorläufiges Rechnungsergebnis):

+ 200.000 €

 

- 1.727.000 €

+ 200.000 €

Finanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt:

- 693.488 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit:

-  3.073.194 €

veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf:

- 3.766.682 €

Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit:

205.185 €

Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende:

-  3.561.497€

 

geplante Kreditaufnahme 2024 im Gemeindehaushalt:

davon nicht verwendete Kreditermächtigung aus 2023:

1.500.000 €

1.000.000 €

voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2023:

5.258.381 €

Pro-Kopfverschuldung zum 31.12.2024 (6.358 Einwohner):

827 €

 

Verpflichtungsermächtigungen 2024:

2.915.000 €

 

Stand der Liquidität im Kernhaushaushalt zum 01.01.2024:

4.507.182 €

voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2024:

1.945.682 €

für die Bewirtschaftung gesperrt (Mindestliquidität):

305.962 €

frei verfügbare Liquidität zum 01.01.2025: 

1.639.720 €

 

Haupterträge 2024:

Grundsteuer A und B 

1.077.500 €

Gewerbesteuer 

4.300.000 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

4.511.746 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

584.710 €

Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 

2.307.858 €

Kommunale Investitionspauschale

877.080 €

Familienleistungsausgleich

Zuweisungen und Zuschüsse (Bund, Land, Dritte)

387.218 €

1.570.641 €

Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser)

249.000 €

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Ertragszuschüsse)

632.748 €

 

Hauptaufwendungen 2024:

Umlage an den Landkreis Esslingen (Kreisumlage)

3.113.543 €

Finanzausgleichsumlage an das Land

Betriebskostenzuschuss für die Evangelische Kindertagesstätte

2.249.659 €

1.607.000 €

Gewerbesteuerumlage

381.013 €

Umlage an den Verband Region Stuttgart (mit Vermögensumlage)

43.479 €

Personalaufwendungen

5.619.246 €

planmäßige Abschreibungen

1.816.260 €

 

Der “doppische“ Haushaltsplanentwurf 2024 ist durch folgende wesentliche Aspekte gekennzeichnet: 

 

  1. Für den Ergebnishaushalt wurde ein ordentliches Ergebnis von – 1.927.000 € vorausberechnet. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt – 693.488 €. 

  2. Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben betragen im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich 10.944.174 €. 

  3. Die “Netto-Abschreibungen“ betragen zwischen 2024 und 2027 voraussichtlich 4.968.005 €. 

  4. Für die Jahre 2024 bis 2027 wurde ein ordentliches Ergebnis von insgesamt Minus 4.776.000 € vorausberechnet. Dies bedeutet, dass nach den Planzahlen 2024 bis 2027 die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können. Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung in den Jahren 2016 bis 2023 stehen ausreichend Ergebnisrücklagen zur Verfügung, sodass der gesetzliche Haushaltsausgleich sichergestellt ist.

  5. Der Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt für die Jahre 2024 bis 2027 wird voraussichtlich bei lediglich + 391.905 € liegen. Die ordentlichen Kredittilgungen in diesem Zeitraum betragen 1.349.023 €. Damit ergibt sich für diesen Zeitraum eine negative Nettoinvestitionsrate von – 957.118 €. Dies bedeutet, dass der laufende Betrieb keinen Deckungsbeitrag für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen zwischen 2024 und 2027 erwirtschaften kann. 

  6. Das Investitionsprogramm 2024 bis 2027 hat im Kernhaushalt ein Volumen von 18.618.700 €. Zuschüsse und sonstige Investitionszuwendungen (z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Ökopunkten) zu den Investitionsmaßnahmen sind zwischen 2024 und 2027 mit 10.194.352 € eingeplant. Dies entspricht einer Quote von rd. 54,75 %. Ob alle eingeplanten Zuwendungen in der berücksichtigten Höhe gewährt werden, bleibt abzuwarten. Der größte Anteil entfällt auf den Neubau einer barrierefreien Unterführung – hier wurde eine Zuwendung mit rd. 9. Mio. € für die Jahre 2026 bis 2028 beantragt. Ob diese bewilligt wird, ist derzeit noch offen.  

  7. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen liegt der laufende Zuschussbedarf 2024 für die Teckschule mit Hort sowie für die Kindertagesstätten bei rd. 3,68 Mio. €.  

  8. Zur Haushaltssicherung wurde wieder jährlich eine Deckungsreserve von 50.000 € berücksichtigt – bis 2027 in Summe somit 200.000 €.

  9. 2024 ist eine Kreditermächtigung über 0,5 Mio. € vorgesehen. Hinzu kommen weitere 1,0 Mio. € aus dem Jahr 2023, welche noch bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung im Jahr 2025 verwendet werden darf. Insgesamt sind in den Jahren 2024 bis 2027 neue Kreditaufnahmen mit 2,5 Mio. € einberechnet. Bezogen auf das Investitionsprogramm entspricht dies einem Fremdkapitalanteil von 13,43 %. Die Netto-Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum beträgt 1.150.977 €. 

 

Risikobehaftet bleibt die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer:

 

Für 2024 wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 4,3 Mio. € kalkuliert. Das Aufkommen in 2023 betrug 4.905.234 €. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung wurden bereits in größerem Umfang die Vorauszahlungen für 2024 nach unten angepasst. 

 

Neben der Gewerbesteuer fließen der Gemeinde die höchsten Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu. Für 2024 wurde ein Aufkommen von 4.511.746 € (2023: 4.434.793 €) veranschlagt. 

 

Die Grafik zeigt den Einkommensteueranteil seit 1990:

 

   

Problematisch ist jedes Haushaltsjahr mehr, dass der Zuwachs der Aufwendungen deutlicher rasanter stattfindet, als der der Erträge. Gesetzlich vorgeschriebene Standards machen in vielen Bereichen Einsparungen unmöglich. 

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aufwendungen im Verhältnis zu den Erträgen: 

 


 

 

Die Verschuldung entwickelt sich voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum im Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieben wie folgt: 

 

 

Die größten Investitionsvorhaben 2024:

2024 sind 5.620.200 € für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die größten Maßnahmen sind:

 

  • Fahrzeug und Maschinenbeschaffungen Bauhof                                                   85.000 €

 

  • Modernisierung Bauhof                                                                           1.550.000 €

 

  • Feuerwehr (Fahrzeugbeschaffung, Gerätschaften usw.)                                     261.700 €

 

  • Teckschule – Umbau zur Ganztagsgrundschule            

Abschlussfinanzierung                                                                                           380.000 €

 

  • Naturkindergarten – Erweiterung um eine zweite Gruppe                                   160.000 €

 

  • Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes

“Kirchheimer Straße – Ortskern II“                                                                        365.000 €

 

  • Tiefbauprogramm Straße                                                                          550.000 €

Abschluss Hölderlin-, Mörike- und Uhlandstraße und Austraße                                   

Vollausbau Teilabschnitte Hintere Straße/Paradiesstraße

sowie Planungsraten für Maßnahmen ab 2025 ff.

 

  • Erweiterung/Modernisierung Straßenbeleuchtung                                                 54.000 €

 

  • Modernisierung Feldweg Käppele - Restabwicklung                                  60.000 €
  • Modernisierung Feldweg Sulzbachäcker                                                              120.000 €

 

  • Neubau Unterführung - Planungsrate                                                       500.000 €

 

  • Öffnung Verdolung Jauchertbach                                                                         397.000 €

 

  • Gewässerbaumaßnahmen an der Lauter (Planungen)                            120.000 €

 

  • Neuer Friedhof (Bestattung unter Bäumen und klassische Urnengräber)         230.000 €

 

 

Eckdaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Jahr 2024:

Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung werden als wirtschaftlich selbständige Eigenbetriebe geführt. Seit 2023 gilt verbindlich ein neues Eigenbetriebsrecht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden nach der Eigenbetriebsverordnung-Handelsgesetzbuch (EigBVO-HGB) aufgestellt. Nach § 14 Abs. 1 EigBG (Eigenbetriebsgesetz) ist für jedes Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht.

 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024:

 

 

Erfolgsplan

 

 

Gesamterträge mit

848.000 €

Gesamtaufwendungen mit

798.000 €

und somit Jahresgewinn mit

50.000 €

 

Liquiditätsplan

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

948.000 €

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

530.000 €

geplante Kreditaufnahme

948.000 €

 

planmäßige Kredittilgung 2024

 

178.344 €

somit ergibt sich eine Nettokreditaufnahme 2024 von 

769.656 €

 

 

Wasserzins für das Jahr 2024 (netto – zzgl. 7 % MwSt.)

monatliche Grundgebühr (Hauswasserzähler Qn 2,5 - netto – zzgl. 7 % MwSt.)

2,37 €/m³

           3,00 €





 

Das Investitionsprogramm der Wasserversorgung sieht für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 2.583.000 € vor.

 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025:

 

 

Erfolgsplan

 

 

Gesamterträge mit

1.058.000 €

Gesamtaufwendungen mit

1.058.000 €

 

Liquiditätsplan

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

736.000 €

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

542.000 €

geplante Kreditaufnahme

500.000 €

 

Schmutzwassergebühr 2024 beträgt

 

2,31 €/m³

Niederschlagswassergebühr 2024 beträgt

0,40 €/m²





 

Das Investitionsprogramm der Abwasserbeseitigung sieht für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 3.928.000 € vor.

Im Sommer/Herbst 2024 werden die Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2025 und 2026 kalkuliert werden. 

Die Beratung des Planentwurfes findet in der Gemeinderatssitzung am 04.03.2024 statt. Die Verabschiedung ist in der Sitzung vom 18.03.2024 vorgesehen.

 

TOP 3
BgA Handel mit Ökopunkten Jahresabschluss zum 31.12.2022 Rücklagenbildung zum 31.12.2023

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis vom steuerlichen Jahresabschluss 2022 des Regiebetriebs „Handel mit Ökopunkten“.

(13 Jastimmen)

 

TOP 4
Feldwegsanierung "Sulzbachäcker" Vergabe der Bauleistungen

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde mehrere schadhafte Feldwege grundhaft modernisiert. Als nächste größere Maßnahme soll nun die Modernisierung des Feldwegs Sulzbachäcker zur Umsetzung kommen. Dabei wird der bestehende Weg zunächst ca. 30 bis 40 cm tief durchgefräst. Danach wird eine sogenannte Tragschicht aufgebracht. Auf diese wird in den erforderlichen Bereichen noch eine Schotterschicht als Ausgleich eingebracht und zum Schluss eine 10 cm starke Asphalttragdeckschicht mit einer Breite von ca. 3,0 Metern aufgetragen. Anschließend erfolgen die Angleichungsarbeiten Bankett bzw. Graben.

In dem zu sanierenden Wegstück gibt es drei Abrechnungsbereiche, welche mit dem Gruppenklärwerk Wendlingen abgestimmt wurden. In einem Teilstück mit einer Länge von ca. 553 Metern hat die Gemeinde die Kosten zu tragen. Für das zweite Teilstück mit ca. 71 Metern ist das Gruppenklärwerk Wendlingen verantwortlich. Der dritte Abschnitt mit ca. 138 Metern ist je hälftig von der Gemeinde und dem Gruppenklärwerk zu übernehmen. Da es unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Kostenträger sind, ist eine beschränkte Ausschreibung nicht möglich. 

Die Feldwegsanierung ist abhängig von der Baumaßnahme des Zweckverbands Gruppenklärwerk Wendlingen (Anbindung Sammelkläranlage Bissingen/Nabern an die Stadt Kirchheim) und bereichsweise sind Wegesanierungen im Zuge dieser Maßnahme noch durch das Gruppenklärwerk herzustellen. Die Firma Rossaro hat den Auftrag für die Baumaßnahme des Gruppenklärwerkes Wendlingen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erhalten, es handelt sich hierbei um Wettbewerbspreise. Das Angebot wurde sowohl vom Gruppenklärwerk Wendlingen als auch von Ingenieurbüro infra-teck, welches unsere gesamten Tief- und Straßenbaumaßnahmen plant, geprüft und für wirtschaftlich befunden. Durch den Gemeinderat ist der Direktauftrag ausdrücklich, in Abweichung zum Vergaberecht, zu genehmigen.

Der Gemeinderat hat einstimmig der Feldwegmodernisierung und der Vergabe als Direktauftrag zum Angebotspreis von 107.488,18 € brutto zugestimmt.

(13 Jastimmen)

 

TOP 5
Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Gebührenkalkulation und Änderungssatzung

Für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte werden öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren erhoben. Die Gemeinde hat zum Zwecke der Unterbringung bereits seit längerem die Immobilie “Bissinger Straße 9“ angemietet. 2022 erfolgte zudem die Errichtung einer Wohncontaineranlage in den Unteren Wiesen. Die Festsetzung der Nutzungsentschädigungen sowie der Nebenkosten sind entsprechend dem Kommunalabgabengesetz zu kalkulieren und ebenfalls als Gebührentatbestand in die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte aufzunehmen. 

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus 2022 müssen bei der Bemessung der Benutzungsgebühren die Höchstsätze nach dem Wohngeldgesetz nicht mehr beachtet werden. Es gelten lediglich die Schranken des Gebührenrechts nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg. Ansonsten können die tatsächlichen, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von der jeweils im Einzelfall zuständigen Sozialbehörde anerkannt werden.

Die Höhe der Benutzungsgebühren für die “Bissinger Straße 9“ und der Containerwohnanlage “Untere Wiesen 12“ wurden durch eine Gebührenkalkulation ermittelt. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte zu. 

(13 Ja-Stimmen)

 

TOP 6
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme und Weitergabe von zwei Spenden in Höhe von insgesamt 900 € für die Anschaffung von Hänge-Mikrofonen für die Bühne der Schloßberghalle sowie für DABEI for kids zu und bedankte sich herzlich bei den Spendern.

(12 Jastimmen, 1 Befangenheit)

 

TOP 7
Verschiedenes

Am Montag, 26.02., findet um 19:00 Uhr in der Schloßberghalle die Informationsveranstaltung zur Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb statt. Herzliche Einladung an alle Interessierten!