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Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Arzt verständigen
Zunächst muss der Tod durch einen niedergelassenen Arzt (Hausarzt oder ärztlicher Notfalldienst) festgestellt werden. Dieser stellt anschließend die Todesbescheinigung aus. Der Körper des Verstorbenen darf vor Eintreffen des Arztes nicht verändert werden. Der ärztliche Notfalldienst kann dem Amtsblatt entnommen werden.

Sterbeanzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall, der in Dettingen unter Teck eingetreten ist, ist mir der ärztlichen Bescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, dem Standesamt anzuzeigen (in Dettingen: Rathaus, Bürgerbüro, EG). Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterbebuch ein und stellt anschließend die Sterbeurkunden aus. Sie erhalten drei gebührenfreie Sterbeurkunden: Für die Bestattung und für die Kranken- und Rentenversicherung. Weitere Urkunden können jederzeit, gebührenpflichtig, bestellt werden. Für den Eintrag in das Sterbebuch wird der Personalausweis und (wenn vorhanden) das Stammbuch des Verstorbenen benötigt. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen kann diese Aufgabe für Sie übernehmen.

Bestattung
Der Vertragspartner der Gemeinde, J. Homburg Bestattungen e.K., Friedrichstraße 1, 73770 Denkendorf, erfüllt die hoheitlichen Aufgaben auf den Friedhöfen der Gemeinde Dettingen unter Teck. Diese sind z.B. Terminvergabe, Grabherstellung und Bestattungsaufsicht. 

Sonstige notwendige Dienstleistungen und Lieferungen zur Bestattung können von einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl erbracht werden. Der Termin für die Bestattung wird in Abstimmung mit J. Homburg Bestattungen e.K., den Angehörigen bzw. dem beauftragten Bestattungsunternehmen, dem Geistlichen bzw. Redner und der Friedhofsverwaltung festgelegt. 

Zur Verfügung stehen Reihen- und Wahlgräber sowie Urnenreihen- und Urnenwahlgräber. Die Aussegnungshalle auf dem Neuen Friedhof oder die Neuapostolische Kirche (Alter Friedhof) stehen für Trauerfeiern zur Verfügung. 

Zudem stehen auf dem Neuen Friedhof verschiedene Aufbahrungsmöglichkeiten zur Verabschiedung zur Verfügung. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der gültigen Friedhofsgebührenordnung.